Beiträge von kleiner gruener frosch

    Sind solche Themenstellungen erlaubt, sinnvoll...? Ich persönlich finde das in einer Englisch-Klausur unfassbar deplatziert.

    Warum nicht. Aus meines Sicht gehört das Thema ganz natürlich in den Englisch-Unterricht. Schau aber mal in den Lehrplan. (siehe unten)

    Zur Benutzung / Bewertung: Meines Wissens sind "they", "them", "their" die gebräuchlichsten Anrede-Pronomen für Non-Binäre Personen im englischen Sprachraum. Da macht es auch Sinn, diese Pronomen in einer entsprechenden Arbeit zu benutzen (und zu bewerten).

    Wenn man für eine männliche Person in einer Englischarbeit "she" nutzt, wäre das ja auch ein Fehler. Oder nicht?

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    Und ich lese aus deinem Posting heraus, dass das hier

    2. Weil mir dann übel wird.

    das eigentliche Problem ist. Aber damit wirst du umgehen müssen.

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    P.S.: Lehrplan NRW, Kompetenzerwartungen und fachliche Konkretisierungen bis zum Ende der Qualifikationsphase – Leistungskurs, Thema "Interkulturelle Kommunikation"

    Die Schülerinnen und Schüler handeln sicher und flexibel in interkulturellen, sprachlich auch anspruchsvollen Kommunikationssituationen sowohl in direkten persönlichen Begegnungen als auch im Umgang mit englischsprachigen Texten und Medien. Sie verstehen dabei auch komplexe kulturell geprägte Sachverhalte, Haltungen und Situationen und berücksichtigen diese diversitätssensibel im eigenen Handeln.

    Mich nervt es,

    ... dass hier Betroffene schreiben, wie auch dieses Extrembeispiel Iron-Man helfen kann - und Nicht-Betroffene trotzdem weiter mit dem Finger auf den potentiellen Kranken zeigen, der in dem Fall dann für den Iron-Man trainiert. Um sich Luft zu verschaffen und die Depression zu bekämpfen.

    Ansonsten ist das eine Angelegenheit zwischen den Beteiligten.

    Nicht zwischen anderen, die sich das Maul zerreißen.

    sondern vielmehr daran, dass jeder andere meint sich das Maul zerreißen zu können oder sich ein Urteil bilden zu können.

    Das genau ist der Punkt - und das Problem bei jemandem, der Krank geschrieben ist und Sport oder ähnliches macht, hat erst mal nicht der krank geschriebene. Sondern die Person, die das ungut findet.

    Die formale Entscheidung, ob jemand unberechtigterweise krank geschrieben ist, fällen nicht die Kollegen oder die Eltern. Dafür sind andere Instanzen zuständig.


    Was es vielmehr braucht, ist eine Akzeptanz des Krankheitsbildes in der Gesellschaft und da ist noch ein langer Weg hin.

    Volle Zustimmung.

    Ja und ja. Ist ja auch irgendwie logisch, oder?

    Ich war da natürlich drin eingebunden, habe in der Schulanmelde-Woche an 5 Tagen ca. jeweils 8 Stunden (9 bis 17 Uhr mit kurzen Pausen nach jeder Schulanmeldung für Notizen und den Klo-Besuch) Schulanmeldung gemacht.

    Stunden, die nicht in diesen Zeitraum fielen, habe ich gegeben. Stunden die in diesen Zeitraum fielen, wurden vertreten.

    Ausnahme: wenn während der Schulanmeldewoche noch ein erhöhter Vertretungsbedarf notwendig gewesen wäre, hätte ich kurzfristig Termine auf die folgende Woche verschoben um meine Stunden zu machen bzw. selber zu vertreten.

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    Nachtrag: warum "logisch". Zum einen denke ich, dass es richtig ist, wenn ich als Schulleiter die Schulanmeldung mache. So kenne ich die Kinder wirklich, kann mir einen (kurzen) Eindruck machen.

    Ich weiß - ich kann mich an den Fall erinnern. Daher mein Posting "Das Vergehen war die falsche Krankschreibung." .

    Ist natürlich die Frage, ob der Kollege, der an den TV-Kochshows teilgenommen hat, nicht dasselbe Dienstvergehen begangen hat.

    Ja, aber das wissen wir nicht. Aktuell können / müssen wir davon ausgehen, was im Bericht steht: er war krank.

    Bzgl. Burnout und Iron-Man. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob sich das wirklich widerspricht.

    Okay - für mich wäre ein Iron-Man Stress pur. Aber man soll im Burnout das tun, was einem gut tut ... und wenn das 3,8 km Schwimmen,180 km Radfahren und 42 km Laufen ist, ist es doch genau das richtige.

    (Wäre da jetzt mal auf den Input / die Rückmeldung von unserem Lauf-User gespannt.)

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Habe auch für Niedersachsen kurz nachgeschaut: Aufbewahrungsfristen für Entschuldigungen -> 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.

    Ob das überall so praktiziert wird?

    Gute Frage. Ich denke nicht, dass das allgemein bekannt ist.

    Und was man damit will ... ebenfalls gute Frage. Aber es steht in der BASS explizit "muss aufbewahrt werden".

    Und ja - wenn jemand klagen würden, würde er vielleicht durchkommen.

    Aber Moebius hatte oben geschrieben, dass es eine solche Regelung nicht gibt. Und für NRW gibt es ja explizit eine Regelung. Allerdings auch nicht generell über 10 Jahre. "Einer" kann also bei sich an der Schule weitergeben, dass die lange Aufbewahrung nicht nötig / erlaubt ist.

    Also gut ein Jahr. Ich hatte immer 2 Leitzordner, einer pro Schuljahr und habe dann irgendwann im folgenden Schuljahr gelöscht.

    Siehe mein Beitrag. Für Niedersachsen und BW kann das stimmen - für NRW (wo Einer wohnt) gibt es aber eine entsprechende Regelung von x + 5 Jahren.

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    Edit: laut dem zuständigen Ministerium in BW gilt:

    Zitat

    Also muss das Löschen [von Entschuldigungen], wie das Löschen von Notenlisten und Klassenarbeiten am Ende des jeweils nächsten Schuljahres erfolgen, wie das KM BW geregelt hat.

    Zitat

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Das mag für Niedersachsen gelten. In NRW gilt:

    Personenbezogene Daten unterliegen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Für die Schule in NRW findet man die notwendigen Infos unter anderem in der §9 VO-DV I.

    Demnach müssen

    • Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnisse 50 Jahre ...
    • Schülerstammblätter 20 Jahre ...
    • Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, Klassenbuch, Akten über Schülerprüfungen 10 Jahre ...
    • alle übrigen Daten 5 Jahre ...

    aufbewahrt werden.

    Entschuldigungen zählen als "alle übrigen Daten". Siehe dazu BASS 12-51 Nr. 5, wo steht:

    Zitat

    Fehlzeiten sind als Organisations- bzw. Schullaufbahndaten sowie als Leistungsdaten in das Schülerstammblatt aufzunehmen (§ 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 VO-DV I). Fehlzeiten sind zudem in Klassenbüchern und Kursheften anzugeben, die gemäß § 4 Absatz 5 VO-DV I in Verbindung mit Anlage 2 als obligatorische Dokumentation zum sonstigen Datenbestand zählen. Dies gilt auch für schriftliche Entschuldigungen und vorgelegte Atteste als Teil der Schülerakte (Schülerbegleitmappe). Schriftliche Entschuldigungen und Atteste sind übrige Daten im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 4 VO-DV I. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

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    Bzgl "Aufbewahrungsfrist": beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten abgeschlossen werden, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet.

    • Bei Kindern, die 2026 regulär die Grundschule verlassen, heißt das also: die Frist beginnt zum Ablauf des Jahres 2032 und endet damit zum Ablauf des Jahres 2037 (nach 11 Jahren)
    • Bei Einer am Berufskolleg sollte die Schulpflicht ja nach dem Abschluss erfüllt sein (nehme ich an, korrigier mich gerne, Einer). Bei jemandem, der 2026 Einers Berufskolleg verlässt, werden die Entschuldigungen nach Ablauf des Jahres 2031 vernichtet.


    Das gilt zumindest so für NRW.

    P.S.: Ich liebe die VO DV 1. ;)

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