Geh mal davon aus, dass es weder das eine (Zwangsimpfung) noch das andere (Zutritt zur Schule wird verweigert) geben wird. Beides ist ein zu heftiger Eingriff in das Grundrecht des Kindes / der Eltern. Dafür reicht die potentielle Gefährdung nicht aus.
Passenderweise stand dazu eben was bei der Tagesschau:
Infrage käme sie [die Impfpflicht] nur, wenn ohne sie die Gefahr für Leben und Gesundheit bestimmter Gruppen wie Patienten im Krankenhaus, Besucher von Pflegeheimen oder Kindern in Kindergärten und Schulen nicht anders zu schützen wäre. Allerdings ist sicher auch zu berücksichtigen, dass es bei Kindergarten- oder Schulkindern weniger oft zu schweren Verläufen bei Corona-Infektionen kommt.