Ursprünglich war die Fasnacht ein Fest, um noch einmal «auf den Putz zu hauen», bevor die entbehrungsreiche vierzigtägige vorösterliche Fastenzeit begann. Nebenbei wurden dabei auch die Vorräte an verderblichen Speisen aufgebraucht. Die Einhaltung des Fastengebots war im Mittelalter obligatorisch. Der ursprüngliche christliche Brauch verlangte, an vierzig aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Ostersonntag zu fasten. Dieses Fastengebot wurde 1091 von der Synode von Benevent dahingehend abgemildert, als dass fortan an Sonntagen das Fasten unterbrochen werden durfte. Weil aber weiterhin vierzig Tage gefastet werden sollte, verschob sich der Beginn der Fastenzeit auf den sechs Tage früheren Aschermittwoch.
Diese Änderung stiess nicht überall auf Gegenliebe, und so bestanden fortan zwei Fasnachtstermine nebeneinander: Zum einen die «Herren-» oder «Pfaffenfasnacht», die sich am Beschluss des Konzils von Benevent orientierte, zum anderen die «Bauernfasnacht» am ursprünglichen Termin. Die Bezeichnungen deuten schon an, dass erstere vor allem von den wohlhabenderen Kreisen, letztere vom gemeinen Volk begangen wurde. Bis heute ist auch die Redewendung gebräuchlich: Kunnsch hindedryy wie die alt Fasnacht! («du bist zu spät wie die alte Fasnacht»).[3]
Die Basler Fasnacht findet also zum «Bauernfasnachtstermin» statt. Zur Frage, wann und wieso sich in Basel dieser durchgesetzt hat, gibt es bis heute keine überzeugende Erklärung. Auch im übrigen alemannischen Raum haben sich bis heute viele Bräuche der Bauernfasnacht erhalten. Die weit verbreitete Meinung, der abweichende Fasnachtstermin hänge mit dem Wechsel vom julianischen zum gregorianischen Kalender zusammen, ist falsch. Das ergibt sich schon allein daraus, dass beim Kalenderwechsel 10 Tage übersprungen wurden, was mit dem Fasnachtstermin nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.
Im Jahr 1529 erklärte sich Basel offiziell zur reformierten Stadt. Damit wurden unter anderem das Fastenobligatorium abgeschafft und die Fasnacht verboten. Anders als in anderen reformierten Orten konnte die Obrigkeit in Basel aber das Fasnachtsverbot nicht durchsetzen. So blieb die Basler Fasnacht als einzige «protestantische Fasnacht» der Schweiz erhalten. Es kursieren viele Anekdoten, wie die evangelische Kirche bis in die neuere Zeit vergeblich gegen die Fasnacht und den damit verbundenen Sittenzerfall predigte. Auch die Obrigkeit versuchte verschiedentlich, die Fasnacht zu verbieten, und verhängte teilweise empfindliche Strafen, wohl auch darum, weil sie das subversive Potential der Fasnacht fürchtete; doch alle diese Verbote hatten keinen dauerhaften Erfolg. Teilweise wurde das Verbot unter dem Deckmantel von Zunftessen und zünftigen Waffenmusterungen umgangen, worin der Grund für die teilweise militärischen Anklänge der Basler Fasnachtsbräuche liegt.[4][5]
Zählt man im Kalender, ausgehend vom Ostersamstag (andernorts auch Karsamstag genannt) als letztem Fastentag, vierzig Tage zurück, so landet man beim Basler Fasnachtsdienstag als erstem Fastentag. Damit beginnt die Basler Fasnacht am Montag zwar am «korrekten» Datum, dauert dann aber bis in die Fastenzeit hinein. Das ist aber kein Widerspruch, denn einerseits ist die heute aktuelle Form der Fasnacht, also die Dauer von drei Tagen, mitnichten eine uralte Tradition, sondern hat sich erst in jüngerer Zeit entwickelt, und andererseits war die Fastenzeit seit der Reformation ja ohnehin abgeschafft.
Der frühestmögliche Termin für den Morgestraich ist der 9. Februar, der spätestmögliche der 15. März.