Wie chilli schreibt: er war vorher schon dienstumfähig.
Dass er jetzt noch sein Ruhegehalt bekommt, liegt daran, dass er nicht von einem deutschen Gericht verurteilt wurde.
Wäre er in Deutschland verurteilt worden, dann wäre die Sache klar. Wer als „Ruhestandsbeamter“ eine Tat begeht, für die er zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, dem wird die Pension kurzerhand gestrichen. Das ist ein Automatismus – der allerdings nur greift, wenn jemand „durch ein deutsches Gericht“ verurteilt wird. So steht es ausdrücklich im Gesetz. Der Himmel weiß, warum das so ist, wahrscheinlich ist die deutsche Rechtsordnung bei ausländischen Urteilen einfach ein bisschen misstrauisch.