Eben kam was dazu - die alte mail habe ich auch nicht gefunden.
- Am Rosenmontag ist in allen Dienststellen des Landes NRW Dienst zu leisten. (Die sogenannte "Dienststundenregelung" wird ausgesetzt.
- Ausnahme: Schulen, die einen beweglichen Ferientag dorthin gelegt haben, haben den beweglichen Ferientag.
Rechtlich gesehen sind Schulen nach meinen Infos keine Dienststellen. Das heißt, sie müssten eh für den Rosenmontag (auch im Rheinland) einen freien Tag nehmen. (Lehrer aus dem Rheinland können mich gerne korrigieren - ich sitze hier in der karnevalsfreien Zone.)
Also hieße dass, das Schulen, die dort (wegen des beweglichen Ferientags) frei haben, frei haben.
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Wie wir es halten:
Freitag: wir wollen auf freiwilliger Basis Betreuung anbieten. Trotz beweglichem Ferientag. Mal schauen, was das Schulamt dazu sagt.
Montag: wir wissen eh noch nicht, was bis dahin ist. Sollte noch keine Schule sein, bieten wir wohl auch da Betreuung an. Sollte Schule sein .... werde ich wohl bei der Stadt und der Schulkonferenz den Antrag stellen, dass wir den unterrichtsfreien Tag verschieben um den Eltern entgegen zu kommen. Im Urlaub kann eh niemand sein. Und sollte das für irgendwen überraschend kommen - wird er halt für den Tag beurlaubt. Mal sehen.