Geförderte Laptops in NRW - Insiderwissen bitte hier

    • Offizieller Beitrag

    Julia, ich weiß, wir sind in einem Forum und es gehört zum guten Ton, sich eher zu beschweren, als sich fürs Leben zu bedanken, aber: wie wär's, wenn du dir vornehmen würdest, auch mal in den Thread "worüber ich mich heute gefreut habe" oder so ähnlich zu gehen und uns an schöne Erlebnisse teilhaben zu lassen? Es liest sich so an, als wärst du grundsätzlich unzufrieden.

  • julia: ich weiß, wir sind in einem Forum und es gehört zum guten Ton, sich eher zu beschweren, als sich fürs Leben zu bedanken, aber: wie wär's, wenn du dir vornehmen würdest, auch mal in den Thread "worüber ich mich heute gefreut habe" oder so ähnlich zu gehen und uns an schöne Erlebnisse teilhaben zu lassen? Es liest sich so an, als wärst du grundsätzlich unzufrieden.

    Hier wird leider häufig die falsche Julia verlinkt o0Julia0o wäre die Richtige.

    Ansonsten stimme ich dir zu.

  • Naja, du hast ja die freihe Wahl. Entweder du unterschreibst und kannst von zu Hause aus unterrichten. Oder du unterschreibst nicht, und du bekommst dazu noch gratis Toielette und Heizungswärme spendiert.

    Nein, wenn du nicht unterschreibst, hast du ggfs kein Gerät, das du benutzen darst. Zur Zeit sind Privatgeräte ja nach Genehmigung noch nutzbar, wer weiss, wie lange das so bleibt.

  • Naja, wenn mein Gerät zu langsame Internethardware oder schlechte oder fehlende Kamera oder das ein veraltetes unsicheres Betriebssystem hätte, dann können die doch auch direkt das Gerät als nicht den Anforderungen genüge tuend bemängeln.

    • Offizieller Beitrag

    Nur beim letzteren: wenn du ein veraltetes, unsicheres Betriebsystem hast, bekommst du die Erlaubnis definitiv nicht.

    Grund: dein Datenschutz entspricht nicht den Anforderungen.


    Ansonsten kann es gehen (solange du kein Dienstgerät hast).

    Voraussetzung ist natürlich, dass es überhaupt geht (siehe Bolzbolds Beitrag, ich lege es wie gesagt anders aus. Ich möchte die Auslegung von Bolzbold aber nicht ausschließen. Sie erscheint mir auch logisch.)

    Außerdem ist die Voraussetzung noch, dass dein Schulleiter mitspielt und es genehmigt. Er kann es genehmigen. Er muss es aber nicht.


    kl. gr. frosch

  • Muss diese Genehmigung denn schriftlich erfolgen, oder reicht schlüssiges Handeln?

    Themen, die mit der SL besprochen werden soll.


    Bei uns wurde das neue Dokument dafür auf einer LK vorgestellt und der SL hat in dem Moment deutlich gemacht, dass er die unterschreiben wird.

    • Offizieller Beitrag

    Konkludentes Handeln / Schlüssiges Handeln reicht nicht.


    Stand NRW: (o0julia0o kommt aus NRW)

    Es ist eine mehrseitige Erklärung, die man als Lehrperson ausfüllen muss. Ich suche sie gleich einmal und verlinke sie hier.

    Nur wenn man die Erklärung entsprechend bestätigt und der Schulleiter es dann schriftlich genehmigt, darf man sein Privatgerät für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler im Sinne der VO-DV I und II bearbeiten.


    kl. gr. frosch

  • Schlüssiges handeln?

    Ich mache Online-Unterricht. Habe den von der Schule gestellten Laptop nicht. Schulleitung motzt nix an. Somit gehe ich davon aus, dass es o.k. ist, was ich mache. Oder ich hole Laptop nicht ab von der Schule, unterrichte aber online oder erstelle Arbeistblätter. Die Schulleitung sagt nix dagegen. Ist es dann also o.k.?


    Wenn nicht. Reicht ein mündliches o.k. seitens der Schulleitung?


    P.S. - da kam noch ein Nachtrag, hat sich somit erledigt. Es muss schriftlich passieren.

  • Nur wenn man die Erklärung entsprechend bestätigt und der Schulleiter es dann schriftlich genehmigt, darf man sein Privatgerät für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schüler im Sinne der VO-DV I und II bearbeiten.

    Mit anderen Worten. Ein Arbeitsblatt darf ich erstellen, aber eine Videokonferenz oder nicht durchführen. Eine E-Mail wäre ja auch eine Datenverarbeitung. Wäre diese auch nicht mehr möglich?

    • Offizieller Beitrag
    • Ein Arbeitsblatt enthält keine persönlichen Daten .... in der Regel sollte das zumindest so sein: :thumbup:
    • Videokonferenz vom Privatgerät - nach meinem Dafürhalten verarbeitest du damit am Gerät persönliche Daten der Schüler: :thumbdown:Aber die Situation hatten wir ja in deinem anderen Thread schon. Es ist sicherlich diskutabel, ob das "Abspeichern" im Cache des PCs eine "Verarbeitung der persönlichen Daten der Schüler" ist.
    • Email - da du an deinem PC die Mailadresse etc. eingibst: :thumbdown:


    kl. gr. frosch

  • ich habe nen 27" Monitor angeschlossen,


    Den Monitor hattest du nicht erwähnt, aber der wäre mir auch zu klein.

    o0Julia0o : Das sind fast 70 cm. Wie weit sitzt du vom Bildschirm weg?

    Wie kann denn eine Festplatte bitte rauschen? Die können maximal etwas klackern und selbst das wird von den Lüftergeräuschen in der Regel übertönt Oo?

    Vielleicht ist tatsächlich der Lüfter gemeint, der sich beim Desktop-PC je nach Standort tatsächlich mit Staub zusetzt... Was man da herausholen kann, ist nicht ohne und kann für eine ordentliche Lautstärke sorgen.


    o0Julia0o : Kann es sein, dass du über den Umweg der Nicht-Unterschrift unter die Leihvereinbarung hoffst, um die VideoAudiokonferenzen herumzukommen?

  • ch habe inzwischen am PC einen 32-Zoll-Monitor. Ist schon cool. Die Sicht, die ich habe, wenn ich Monster abschieße, ist schon ordentlich.

    Ich habe die PS4 am Fernseher: 50 Zoll sind auch schön für so etwas.


    Aber o0Julia0o möchte ja nur Arbeitsblätter erstellen und Videokonferenzen machen, da braucht man nicht so viel.

  • Vielleicht ist tatsächlich der Lüfter gemeint, der sich beim Desktop-PC je nach Standort tatsächlich mit Staub zusetzt... Was man da herausholen kann, ist nicht ohne und kann für eine ordentliche Lautstärke sorgen.

    Ordentliche PCs haben Staubgitter mittlerweile vor den Lüftern: abmachen, absaugen, freuen :) Gutes Lüftungskonzept erledigt den Rest *nerdig ist*

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