ZitatKommen darf nur 1 Elternteil mit vorheriger Anmeldung (da wir zur Rückverfolgung die Kontaktdaten aufnehmen müssen)
Oh, ist zwar NRW, aber in NRW rät man von dieser Beschränkung auf eine Person ab. Aus formalen Gründen. Es hätte zwar eh nur ein Elternteil das aktive Wahlrecht - aber beide hätten das passive Wahlrecht.
Kl.gr.Frosch