Danke, Wollsocken. Ich hatte überlegt, ob die Studien zusammenhängen könnten. Aber ich hatte "Mannheim" nicht mehr auf dem Schirm.
@krabappel: ja, quasi.
kl. gr. frosch
Danke, Wollsocken. Ich hatte überlegt, ob die Studien zusammenhängen könnten. Aber ich hatte "Mannheim" nicht mehr auf dem Schirm.
@krabappel: ja, quasi.
kl. gr. frosch
Schade: mangels Flash am Handy und am Browser im PC musste ich jetzt beide Male abbrechen.
<Mod-Modus >
Erledigt
Kl.gr.Frosch, Moderator
Der Hintergrund für die Nicht-Erteilung eines offiziellen Islamunterrichtes war meines Wissens immer, dass es keine "zentrale Organisation" gab, die sich für den Lehrplan verantwortlich zeichnete. Vielleicht ist das in Sachsen noch so.
In NRW z.B. gibt es aber einen offiziellen Lehrplan und daher auch das offizielle Fach "Islamkunde".
kl. gr. frosch
<Mod-Modus>
Beiträge wurden aus dem Thread "Katholischer Religionsunterricht - wer darf ihn erteilen" entfernt.
kl. gr. frosch, Moderator
<Mod-Modus>
Offtopic-Diskussion zum Thema "Sinnhaftigkeit von Religionsunterricht in der Schule" ausgelagert. So gut es geht. Ihr findet das Thema jetzt hier.
kl. gr. frosch, Moderator
Edit: weitere Beiträge verschoben, die ich übersehen habe.
Kurze Rückfrage an den Threadersteller: mit welchem Programm schreibt ihr die Zeugnisse denn, dass man sie so leicht manipulieren kann. SCHILD Hatte meines Wissens pattyplus eingebracht. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten.
Kl.gr.Frosch
<Mod-Modus >
Yummi,
Wenn ich MaxMuster richtig verstanden habe, fragt er im anderen Thread nach den Verbeamtungschancen für sich (an det Berufsschule) und hier nach den StellenChancen und den Verbeamtungschancen für seine Freundin (am Gymnasium und mit ihren Fächern).
Du brauchst ihn also nicht gleich so anzugiften.
Kl.gr.Frosch, Moderator
Karl-Dieter, im §6, Abschnitt 2 steht es recht deutlich.
ZitatAlles anzeigen(2) Folgende Daten werden übermittelt:
1. Individualdaten der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 genannten Personen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. I),
2. Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die sonderpädagogische Förderung (Anlage 1, Abschnitt C, Nr. IV) sowie über gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder körperliche Behinderungen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. II, Ziffer 13), soweit für Schülerinnen und Schüler eine besondere schulische Betreuung in Betracht kommt,
3. Daten über Schulbesuchszeiträume, über die bisher besuchten Schulen und Klassenwiederholungen (mit Gründen),
4. Daten über erreichte Schul- oder Ausbildungsabschlüsse sowie Einzelinformationen, die für die neu begonnene Schullaufbahn unerlässlich sind (z.B. bisheriger Fremdsprachen- und naturwissenschaftlicher Unterricht, die Kurswahl und Leistungsergebnisse ab Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe),
5. eine Zweitschrift des letzten Zeugnisses oder bei der Anmeldung für die weiterführende Schule auch des Halbjahreszeugnisses.
Die Eltern sind von der abgebenden Schule über die Übermittlung der Daten gemäß Nummer 2 zu unterrichten.
Exakt steht es dann in der Anlage. Bei Punkt 2 steht da z.B.
gesundheitliche Beeinträchtigung und/ oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz 1SchulG notwendig)2: Beginn,Ende, Art, Umfang
und
Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf:Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum undErgebnis2 des zugrunde liegenden Gutachtens
Die Punkte aus Anlage 1, Abschnitt A will ich jetzt nicht alle aufzählen - es ist aber auch eine abschließende Liste. (Siehe Link)
Daten die dort nicht stehen, werden nicht weitergegeben.
kl. gr. frosch
Nichts schriftliches.
Mündlich auch nur Informationen, die eh schon im Zeugnis stehen.
Ich kann dir gerne mal näheres dazu raussuchen. Aber weitergeben darf man offiziell nichts, was die weiterführende Schule nicht eh schon weiß.
Ich weiß, das fällt schwer - vor allem, weil es der weiterführenden Schule ggf. helfen würde, mehr zu wissen.
Aber die Regeln sind da ziemlich klar. (Siehe Bass 10-41 ...)
kl. gr. frosch
In NRW geht das für "Nicht-Erfüller". Da werden regelmäßig "Nur-Sportlehrer" (Diplom-Sportler) oder "Nur-Musiklehrer" (Keine-Ahnung-was-für-Abschluss-Musiker) eingestellt. Die dürfen dann aber nur dieses eine Fach unterrichten und das geht in der Regel daher nur an größeren Schulen. (Rechenbeispiel: Musik, 2-stündig, 28 Stunden Unterrihctsverpflichtung = 14 Klassen. ... Damit könnte man fast 3 Schulen meiner Größe versorgen. In Sport ist es etwas leichter. 28 Stunden sind etwa 9 Klassen (da 3 Stunden Sport) ... aber für meine kleine Schule wäre auch das noch zu viel.) Das ist allerdings die Theorie. Was die "Nur-ein-Fach-Lehrer" in der Praxis machen, ist dann eine andere Sache.
kl. gr. frosch
Nachdem meine 4.-Klässler versucht haben, mich mit der "fliegenden Kreide hinter mir" in den April zu schicken, konnte ich mir die Klassenarbeit nicht verkneifen. Habe ihnen gesagt, dass wir spontan beschlossen hätten, die Mathearbeit von Freitag auf Montag vorzuziehen. Blätter wurden ausgeteilt, wir haben besprochen, dass die hinterher ins Arbeitsheft eingeklebt werden. Ich habe Kinder nach nebenan geschickt, damit sie die Sichtschutze holen. Die Aufgaben, so sagte ich, hätte ich nur auf dem Handy. Aber das es "nur" schriftliche Multiplikation sei, ist das egal. Ich schreibe die Aufgaben eben an.
Aufgelöst habe ich es, indem ich bei der ersten Aufgabe statt einer Aufgabe "April, April" geschrieben habe. Hat aber noch etwas gedauert, bis die Kinder verstanden haben, dass ich sie verarscht habe. ![]()
Wir haben uns dann gemeinsam überlegt, wie wir die ganze Schule in den April schicken könnten. Es kamen viele Ideen zusammen, einige gute aber kaum durchführbare. Andere weniger gute ("Auslösen des Feueralarms" - wobei eine unangekündigte Alarmprobe auch mal wieder gut gewesen wäre. ![]()
Wir haben uns dann für einen Aprilscherz entschieden. Ich ging kurz vor der Pause zum Lehrerzimmer, habe mir die Sprechanlage geschnappt und bei strahlendem Sonnenschein folgende Durchsage gemacht:
"Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Kinder. Ich weiß, es ist strahlendes Wetter. Aber das Schulamt aus [unserer Stadt] hat mich gerade informiert, dass sich ein Unwetter nähert. Es sollte in wenigen Minuten über uns herziehen. Schließt bitte alle Fenster. Natürlich machen wir auch Regenpause. Vielen Dank!".
Aufgelöst habe ich es schon 10 Sekunden später - aber sogar meine Kolleginnen sind drauf reingefallen. ![]()
Fürs nächste Jahr überlege ich mir aufwändigeren Aprilscherz für die Schule - und fürs Forum. ![]()
kl. gr. frosch
ZitatAber bei Grundschule kann ja eh' jeder mitreden, waren ja alle schon mal selbst als Schüler*in drin...
Ich würde da nicht sofort so mental auf Konfrontation gehen.
Die Eltern haben nun einmal Panik, dass das mit dem Schreiben nach Gehör nicht funktioniert. (Ich weiß, es heißt anders. Aber es wird ja als Methode zum Schreiben eingesetzt. Daher passt es hier.)
Erklärt es den Eltern und sorgt dafür, dass die Kinder auch mit dieser Methode die Möglichkeit haben, das richtige Schreiben zu lernen.
Schreiben nach dem Gehör ist nicht generell schlecht - die Fehler, die die Kinder machen sollten sich nur nicht einprägen können bzw. sie sollten nicht das Gefühl bekommen, dass man ja einfach alles nur hinschreiben müsse. Dass sie mit dieser Methode Fehler machen ist normal - die deutsche Sprache hat nicht genug eindeutige Phonem-Graphem-Verbindungen, als dass man sie alleine nach dem Gehör korrekt abbilden könnte. Entsprechend muss man als Lehrer gegensteuern.
kl. gr. frosch
*hochschieb*
Noch zwei Tage.
Den Amazon-Gutschein-Code habe ich von Stefan schon bekommen.
Danke, Stefan.
kl. gr. T-Rex
Nachtrag: bevor jemand von "Schiebung" spricht - nein, nicht weil ich ihn bekommen habe, sondern weil ich ihn zum weitergeben bekommen habe. Ähm. Also. ... Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine. ![]()
Sind das nicht die Frauen vom Personal, die immer mit dem Mobb/Mopp/Mob/Mop (wie schreibt man dieses bescheuerte Wort, Mist) herumlaufen und die Fliesen wischen?
kl. gr. frosch
(Nein, das ist nicht so frauenfeindlich gemeint, wie es sich anhört. Ich hätte das auch bei "Schwi-mob-uds-mann" geschrieben.)
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