Beiträge von kleiner gruener frosch

    Susannea:

    in Berlin gibt es (wie überall) Anrechnungsstunden.
    Dein Schulleiter hat welche. (18 Stück)
    Dein Konrektor hat welche (7 Stück)
    Es gibt außerdem für jede Klasse je eine Stunde. (Die gehen dann quasi automatisch an die entsprechenden Klassenlehrer weiter.)
    Das sind die Ermäigungsstunden, die es laut deiner Aussage ja gar nicht gibt.

    Aber die Stunden, über die ihr verfügen wollt ... Ach, lassen wir das. Ich bin raus. *abwink*

    kl. gr. frosch

    :)

    Also, damit sind wir wieder bei Beitrag 11 und 12.

    Ihr habt nicht über die Verwendung der Ermäßigungsstunden beraten, sondern ausschließlich über die Verwendung der über die Stundentafel hinaus zur Verfügung stehenden Stunden aus dem Unterrichtsdeputat der Lehrerinnen. (Auch wenn du sagst, dass wäre das selbe. Was es nicht ist.)

    Und damit verweise ich auf Beitrag 13 von mir. Ihr könnt nicht beschließen, dass ihr Stunden aus dem Unterrichtsdeputat der Kolleginnen für die Teambesprechungen nutzt.

    Grüße,

    kl.gr.frosch

    Zitat

    Wie gesagt, bei uns gibt es keinen extra Pool für Ermäßigungsstunden, sondern einen Stundenpool für alles. Alles was dort an Ermäßigungsstunden raus geht, bedeutet eben weniger Teilung, Doppelsteckung usw.

    Susannea, dass sind dann keine "Ermäßigungsstunden".

    Ermäßigungs- oder Anrechnungsstunden gibt es für besondere Aufgaben. Jede Schule bekommt welche. Zum Beispiel Stunden für die Schulleitung. (Deswegen bekommt die ereiterte Schulleitung auch Ermäßigungsstunden für das "Konferenzgedöns". Das sind aber Stunden, die DIREKT die Unterrichtsverpflichtung des Lehrers, der sie erhält, reduziert. In der Statistik steht ein Lehrer mit einer Ermäßigungsstunde dann mit 27 statt 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung drin. Über diese Stunden kann die Gesamtkonferenz imho (zumindest in NRW) auch beraten.

    Das was du meinst (und was du ständig fälschlicherweise als Ermäßigungsstunde bezeichnest, das ist nämlich NICHT das gleiche) ist folgendes:

    Jede Schule muss X Unterrichtsstunden laut Stundentafel abdecken. Bei einer dreizügigen Grundschule (Klasse 1-6) sind das pi mal Daumen 18 * 25 Stunden. Also ca. 450 Stunden. Diesen Stundenbedarf hat die Schule mindestens. Aber in der Regel hat die Schule, wenn sie nicht stark unterbesetzt ist, noch weitere Stunden aufgrund der Stellenbesetzung zur Verfügung. Bei unserer kleinen Grundschule sind es ca. 30 Stunden (bei 180 notwendigen Stunden laut Stundentafel.) Bei einer größeren Schule würde ich schätzen, dass es auch mehr sind.
    Aus diesem Pott (bei uns 30 Stunden) werden Teamstunden, Doppelbesetzungen, Förder, Schwimmbegleitungen, etc. realisiert. Das sind aber KEINE Ermäßigungsstunden. Auch wenn es "wie eine Ermäßigungsstunde ist" (wie du schreibst.) Über die Nutzung dieser Stunden kann man zwar auch beraten, die Entscheidung welche Stunden wie noch über die STundentafel hinaus zur Verfügung stehen, entscheidet aber nicht die Gesamtkonferenz, sondern die Schulleitung.
    Und was definitiv nicht geht: dass diese Stunden, die für den Unterricht da sind, für Teamsitzungen benutzt werden.

    Du wirfst hier die Anrechnungs- bzw. Ermäßigungsstunden unrichtiger Weise in den Pott mit den Stunden, die oberhalb der Verwendung für die Stundentafel noch zur Verfügung stehen.
    Aber das geht so nicht.

    kl. gr. frosch

    Wie gesagt, darüber kann man bestimmt diskutieren. (Ich sehe schon, dass ich heute Abend noch ein paar Beiträge in eine neues Thema verschieben werde ;) )


    Man kann auch in der Gesamtkonferenz sicherlich besprechen, ob es diese verpflichtende Teamsitzung geben soll bzw. beschließen, dass es sie nicht geben soll.(Da müsste ich mal nachschauen, ich denke aber, dass das geht.)

    Okay.

    Und genau das geht nicht.

    Die Lehrerarbeitszeit besteht nicht nur aus dem Unterricht (hier noch 27 Stunden), sondern auch aus der Vorbereitung des Unterrichtes.
    Ansonsten hätte man ja "nur" 27 * 45 Minuten Unterricht = 20 Zeitstunden.
    Die restlichen 20++ pro Woche sind Vorbereitung, Konferenzen, Aufsichten, etc.

    Vorbereitung hatte ich erwähnt. Bei den Teamsitzungen handelt es sich um Zeit für Absprachen zum Unterricht. Also zum Vorbereiten. Demnach gehört die Teamstunde zu den restlichen außerunterrichtlichen 50% der Arbeitszeit.

    Das Argument "wir müssen in der Zeit ja auch zur Vertretung bereitstehen" zählt in dem Moment nicht, da die Vertretungsstunden dann ja auch als Unterricht angerechnet werden. (Okay, als Vollzeitkraft hat man da nicht so viel von. Ich weiß. Tut aber nichts zur Sache.)

    Also: es gibt keinen Grund, warum die Teamsitzungen für Absprachen (auch wenn sie verpflichtend sind) zu einer Verminderung der Unterrichtsverpflichtung führen sollten.

    ---

    Zu den Aufgaben der Gesamtkonferenz in Berlin gehört zwar, dass über die grundlegende Verteilung des Unterrichts Beschlüsse gefasst werden. Die Gesamtkonferenz kann sich aber nicht per Beschluss die "Arbeitszeit" (hier die "Unterrichtszeit") verkürzen.

    Also wie gesagt: ihr konntet einen entsprechenden Beschluss nicht fassen und der Schulleiter hat es sinnvollerweise gekippt.

    ---

    Worüber man sicherlich diskutieren kann: muss es eine verpflichtende Teamsitzung geben? Viele Lehrer mögen sie, viele machen es freiwillig. Auch bei mir im Kollegium. (Bei mir im Kollegium sprechen sich sogar alle freiwillig ab und nutzen dafür eine Stunde am Unterrichtsende.) Es mag ggf. notwendig sein, dass man die Kolleginnen zur Zusammenarbeit "zwingt". Ich halte persönlich den Zwang aber für kontraproduktiv. Aber damit sind wir schon wieder bei einem anderen Thema: Wie sinnvoll ist eine verpflichtende Teamsitzung für Absprachen.

    kl. gr. frosch

    Die 26 Stunden waren nur ein Beispiel.

    Also, okay.
    Du hast eine reguläre Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden. Als Klassenlehrerin gibt es eine Stunde Ermäßigung. Also unterrichtest du 27 Stunden.
    Ihr wollt, dass die Teamstunde (die ihr neben dem Unterricht verpflichtend in der Schule verbringt) als 27. Stunde angerechnet wird, ihr also im Endeffekt nur 26 Stunden unterrichtet. Ist das jetzt so richtig?

    26 Stunden Unterricht
    + 1 Stunde Teamstunde
    + 1 Stunde Ermäßigung für Klassenlehrer
    = 28 Stunden Vollzeitstelle

    Ihr wollt aus einer Unterrichtsstunde eine Teamstunde machen. So hast du es oben beschrieben. Schon irgendwie nachvollziehbar. Aber nicht möglich. Das Stundendeputat dient dem "Unterricht", nicht der Vorbereitung auf den Unterricht. Eure Teamstunde ist jedoch die "Vorbereitung auf den Unterricht".

    Da können du und dein Kollegium gerne andere Meinung sein.

    Aber das brauchen wir jetzt hier auch nicht weiter auszudiskutieren.

    Okay, Berlin.

    Du siehst das aber trotzdem falsch. Es ist ein Unterschied, ob eine Konferenz über

    vorhandene Ermäßigungsstunden (aus dem Topf) entscheidet und diese zuteilt

    oder

    bestimmt, dass eine Teamstunde (in der nicht unterrichtet wird) als "Unterricht" eingestuft wird und damit in das Unterrichtsdeputat der Lehrer fällt.

    Aber das soll nicht meine Baustelle sein. Ich hätte den Beschluss allerdings auch kassiert.

    kl. gr. frosch

    Zitat von Karl-Dieter

    Wäre mir auch neu, dass die Gesamtkonferenz so etwas beschließen kann.

    Kann sie auch nicht.

    Lehrerkonferenz in Brandenburg

    Zitat

    (2) Die Konferenz der Lehrkräfte berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheidet insbesondere über die

    • Grundsätze für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule,
    • Grundsätze der Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne,
    • Grundsätze für die Erprobung und Durchführung besonderer Unterrichtsformen,
    • Grundsätze für die Einführung zugelassener Lernmittel,
    • Grundsätze für die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie für die Koordinierung der Leistungsbeurteilung,
    • Grundsätze für die Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich evaluierender Untersuchungen,
    • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an der Schule sowie über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Fortbildungsmittel,
    • Ordnungsmaßnahmen und entsprechenden Anträge der Schule gemäß § 64 und
    • Grundsätze für die Aufteilung der für besondere Aufgaben zu gewährenden Anrechnungsstunden.

    Schulkonferenz in Brandenburg

    Die Ausführungen sind länger, ich will sie daher nicht zitieren. Hier der Direktlink: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#91


    Das der Schulleiter den Beschluss "kassiert" hat, ist also korrekt gewesen.

    kl. gr. frosch

    Hm, habe ich den Abschnitt richtig verstanden? Bei den "schlechteren Diktaten" geben die Personen mit einer gemessenen positiven Einstellung zu Murat ihm schlechtere Noten, weil sie (nach Interpretation der Forscher) enttäuscht von der Leistung von Murat sind und ihn das "spüren lassen wollen". Und die mit eine gemessenen negativen Einstellung zu Murat geben ihm tendenziell noch die bessere Note (alle so im Bereich der 4+).

    Richtig? (Mein Englisch ist leider manchmal etwas wackelig - besonders bei Forschungsstudien. ;)

    kl. gr. frosch

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