Beiträge von kleiner gruener frosch
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Ich setze mich in Ruhe ins Büro, lasse das Jahr Revue passieren und arbeite noch den letzten Formalkram auf. Dann genieße ich die Ruhe auf dem Schulgelände.
Und du?
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Zitat
Bitte beantworten Sie auch diese Frage – Ihre Antwort auf die Frage ist für die Studie sehr wichtig.
Ähm - also sollen wir hier (beim IQ) wieder einfach nur drauflosschätzen. Verstehe ich nicht.
kl. gr. Frosch
P.S.: Ich habe auch wieder abgebrochen. Wie soll ich aufgrund der kurzen Beschreibung von Helena auf der Verhalten und auf ihren IQ Rückschlüsse ziehen. Ich bin Lehrer - kein Hellseher. Wenn sie meine Schülerin wäre und ich sie jeden Tag in der Schule hätte, wäre das wohl möglich. Aber so wäre es nur geraten.
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Wenn du von der erste dienstl. Beurteilung sprichst, bist du wahrscheinlich "Beamter auf Probe". Richtig?
Dann muss ich pattyplus leider widersprechen.
ZitatBewährt sich der Beamte in der Probezeit nicht, so kann sich der Dienstherr von ihm durch Entlassung trennen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG).
Sprich - wenn die dienstl. Beurteilung entsprechend ausfällt, dass du dich nicht bewährt hast, kann dich der Schulrat natürlich "feuern". (Wie du schreibst.)
Lösungen für deine Situation habe ich aber leider keine. Der Versetzungsantrag ginge - aber ob die Versetzung bis zur nächsten Beurteilung vollzogen wird ist aus meiner Sicht fraglich.
kl. gr. frosch
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Wenn dein Referendariat als "endgültig nicht bestanden" betrachtet wird, hast du nach meinem Kenntnisstand keine Chance auf Vertretungsunterricht in der Schule in NRW.
Allerdings weiß ich, dass ich hier ein wenig in der Gegend der Glückseligen wohne und wir nicht wirklich Bedarf an Lehrern ohne 2. Staatsexamen haben. Daher möchte ich nicht ausschließen, dass woanders in NRW diese Messlatte vielleicht doch niedriger hängt.
Kl.gr.Frosch
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<mod-Modus>
Habe ich irgendwas verpasst? Hier ging es doch um "Was ist eine gute Schulleitung?" - Nicht um "Was macht die Bundeswehr in der Schule?", oder?
Ich habe die Beiträge mal verschoben.
kl. gr. frosch, Moderator
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Die korrekte Vorgehensweise scheint es mir nicht zu sein.
Aber ( Stille Mitleserin
die Opt-in-Zustimmung laut der neuen Datenschutzverordnung bezieht sich auf die Verwendung von Nutzerdaten. Nicht auf die Zustimmung zu einem Abo und zum Bezahlen desselben. Da verwechselst du zwei Opt-Ins.kl. gr. frosch
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Krabappel hat mich in die Richtung denken lassen, als sie schrieb "Hat die Klasse jemand manipuliert".
Man muss seinen Klassen ja nichts Honig ums Maul schmieren, wenn man sie in der Prüfung hat, aber könnte das hier
ZitatWenn sie mal laut wurden, dann wurden sie sofort leise, sobald ich richtig laut wurde!
Vielleicht der Grund sein warum die Klasse dachte "In der Prüfung zeigen wir es ihm!"
Ist aber nur eine Vermutung.
Zur Schulleiternote - ich hatte damals auch eine 3, weil ich der Schulleiterin nicht pro-aktiv genug war. Ich war zwar immer da, aber ich habe kaum eigene Vorschläge eingebracht. Damals war ich auch konstaniert (heißt dass so?), heute kann ich es verstehen.
Ich muss Krabappel auch zustimmen, dass ein nachträgliches Beschweren komisch aussieht. Chancen hast du aber, wenn du nachweisen kannst, dass die Ausbildung nicht ordnungsgemäß gewesen ist.
Vorsichtig wäre ich aber bei der Aussage "ich habe ja kaum eigenverantwortlichen Unterricht gehabt" - da wird die Schulleitung sagen "Spätestens nach der Prüfung wissen sie auch, warum". Und das ist formal korrekt. (Also, dass man kaum eigenverantwortlichen Unterricht hat (auch wenn man ihn haben müsste), wenn der Schulleiter durch den Verzicht darauf den Referendar fördern und die Qualität des Unterrichts aufrecht erhalten möchte.Sorry, dass ich dich nicht aufbauen kann. (Eher im Gegenteil, aber ich will ehrlich sein). Ich wünsche dir viel Erfolg beim Versuch, gegen die Prüfung anzugehen. Ich sehe aber kaum Chancen.
kl. gr. frosch
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NEIIIINNNN!!!!!

kl. gr. frosch
P.S.: Oder okay, fangt an - es gibt ja genug Threads, wo ich die Beiträge hinschieben kann. Aber dann schreibt bitte fein säuberlich nach Themen getrennte Postings.

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Notenbox:
ZitatAuf dem mobilen Gerät, also in der NotenBox-App für Android, der NotenBox-App für iPad/iPhone und der NotenBox Windows Store App, sind die Daten AES256 verschlüsselt. Sie werden in der NotenBox für iPad/iPhone so gekennzeichnet, dass sie nicht in der iCloud gesichert werden. Auch die Klassen der NotenBox für Android und der NotenBox Windows Store App sind in einem eigenen Ordner von uns gespeichert, der nicht für eine Sicherung bei Google oder Microsoft vorgesehen ist.
Okay.
Teachertool:
ZitatSämtliche von TeacherTool auf dem Festspeicher dauerhaft abgelegten personenbezogenenDaten von Schülern werden grundsätzlich und ausnahmslos mit dem Algorithmus AES-256symmetrisch verschlüsselt (symmetrisch bedeutet, dass zum Ver- und Entschlüsseln dergleiche Schlüssel benutzt wird). Die Daten werden ausschließlich beim Laden durch dieSoftware entschlüsselt (diese benutzt dazu Betriebssystemfunktionen).
Passt.
<off-topic>
Soll es teachertool demnächst auch für Android geben? Oder wechselst du auch das mobile Gerät?kl. gr. frosch
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Sagst du einmal, welche Apps du benutzt?
undichbinweg: den Cloud-Sync muss er abstellen.
kl. gr. frosch
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Nach der alten Erklärung war es eine Grauzone, in der neuen Erklärung sind mobile Geräte explizit erwähnt.
Man kann sie (unter Wahrung der in der Erklärung angegebenen Maßnahmen und Vorgaben (zum Löschen)) nutzen.Bzgl. Passwort: In der Erklärung wird ein "ausreichend sicheres Passwort" gefordert. Auch in der Handreichung dazu steht nicht mehr. Also: Zahlen, Groß/Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, alles schön durchgemischt
kl. gr. frosch
P.S.: speziell bei mobilen Geräten (die machen das halt gerne) solltest du darauf achten, dass die Daten der Notenapp nicht voreingestellt in eine Cloud hochgeladen werden.
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@pattyplus: Ist kein Problem. Nimm ein Kürzel, am besten eins, welches beim Suchen/Ersetzen nicht automatisch irgendwas in den Wörtern mitersetzt. Also zum Beispiel |ab|
Die senkrechten Striche kommen im Text praktisch nicht vor. (Der Tipp kam oben schon einmal. O.Meier hatte ihn aber als "nicht effizient" eingestuft. Er ist aber ziemlich effizient.)kl. gr. frosch
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Nein, O. Meier. Man muss sich genehmigen lassen, die geschützten Daten der Schüler auf seinen privaten Geräten nutzen zu dürfen. Was für viele Kolleginnen und Kollegen, die zuhause arbeiten wollen, eine Erleichterung ist.
Das Einsetzen und spätere Ersetzen von Kürzeln ist übrigens sehr effizient. Besser ist nur das direkte Schreiben.
Kl.gr.Frosch
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PrimaBallerina: dann nehme ich alles zurück.
Meine Erfahrung ist bisher, dass die alte Erklärung eher stiefmütterlich behandelt wurde. Wenn man Schulleiter oder Lehrer fragt erntet man meistens nur fragende Gesichter.
Daher war ich davon ausgegangen, dass du sie auch nicht unterschrieben hast. Sorry.Da du die alte Erklärung unterschrieben hast, kannst du die Daten der Schüler natürlich nutzen. Mein Fehler.
Gilt auch für alle anderen, die die alte Erklärung unterschrieben haben.
kl. gr. frosch
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Nein, keine Lese- und Denkfehler.
Du schreibst, dass du die Anforderungen in der Erklärung nicht verstanden hast. Also kannst du nicht garantieren, dass du sie erfüllen kannst.
Dass du die Daten sicher und geschützt behandelst wie vorher, heißt in dem Fall nicht, dass du sich sicher und geschützt behandelst. Denn wenn du es analog zur Erklärung machen würdest, könntest du ja auch unterschreiben.kl. gr. frosch
P.S.: ich ziehe meine Kritik übrigens zurück, falls du die Erklärung, die es seit den 90er Jahren gibt, eh schon unterschrieben hast.
P.P.S.: Was für Gedanken du dir gemacht hast, ist übrigens zweitrangig. Nutzung der geschützten Daten der Schüler nur mit Unterschrift analog zur (sehr verständlich aufgebauten) Erklärung. (Sorry)
P.P.P.S.: Du hast eine PN.
P.P.P.P.S.: wie viele "P" kann man beim "P.S.:" eigentlich nutzen.

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goeba:
Windows 10 schlägt es vor: klick auf "Nein". (Das ist übrigens der einzige Punkt, bei dem ich meinen Kolleginnen gesagt habe, dass sie aufpassen müssen.
Windows bringt von Haus aus keine Verschlüsselung mit - aber zumindest alle mobilen Backup-Lösungen, mit denen ich bisher zu tun hatte, bringen diese vorinstalliert mit.kl. gr. frosch
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Ob deine Schulleitung dich unterstützt ist da eher zweitrangig. Wenn du die Daten zuhause bearbeitest ohne die Sicherheit der Daten zu bestätigen (sprich: ohne dir die entsprechenden Gedanken zur Sicherheit zur machen) machst du dich einer Dienstverletzung schuldig. (Aber ich habe dich scheinbar richtig verstanden. Das was du geschrieben hast, hätte man auch als rein hypothetisch auslegen können.)
Mir macht es ehrlich gesagt Angst, dass Lehrer (und auch Schulleiter) so schludrig mit den Daten ihrer Schüler umgehen. Und genau dafür ist die Erklärung da - dass man sein eigenes Verhalten in Bezug auf die Daten mal kritisch reflektiert.
Wenn du jetzt deine Zeugnisse schreiben musst: mach es in der Schule oder mit Hand. Oder sorg dafür, dass die Daten bei dir geschützt sind.
Bzgl. der Verpflichtung: du bist nicht verpflichtet, die Geräte hin- und herzutragen. Reicht auch, wenn du sie zu Hause nutzt. Wenn du sie hin- und herträgst, machst du das freiwillig. (Ich trage mein Tablet und mein Handy hin- und her. Den Laptop auch - aber das ist ein Dienstgerät.)
Zum Verstehen: wenn du es nicht verstanden hast - dann ist es Aufgabe deines Schulleiters, es dir zu erklären. Ich habe die Erklärung meinen Kolleginnen erklärt. Danach gab es keine Verständnisprobleme mehr.
Das ist also nicht deine Sache.Grüße,
kl. gr. frosch
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Ja, buntflieger, ist so. Es wurde in Deutschland absichtlich oder versehentlich falsch ausgelegt. Deutschland erfüllte perfekt die Forderungen und wurde für sein inklusives Schulsystem auch gelobt. Aber das hat man hier halt ignoriert. Getreu dem Motto "Warum soll man gutes nicht schlechter machen."

Kl.gr.Frosch
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