Wobei elternschreck mit einer Sache recht hat: ich würde als Mann NIEMALS eine Lesenacht oder sonstige Übernachtungsaktionen mit der Klasse ohne weibliche Begleitung machen.
kl. gr. frosch
Wobei elternschreck mit einer Sache recht hat: ich würde als Mann NIEMALS eine Lesenacht oder sonstige Übernachtungsaktionen mit der Klasse ohne weibliche Begleitung machen.
kl. gr. frosch
Hm, hast recht. Das Schulgebäude ist jaSache des örtlichen Schulamts. Dürfte daher nicht für jede Stadt gelten.
kl. gr. frosch
Nach meinem Kenntnisstand ist sie in NRW sogar verboten, da man angeblich nicht im Schulgebäude (inkl. Turnhalle) übernachten darf.
Schwarz auf weiß habe ich das allerdings auch noch nie gesehen.
kl. gr. frosch
Rotherstein: gute Besserung und danke für deine Berichte.
kl. gr. frosch
Hallo.
1. Bewerbung über STELLA (http://www.stella.nrw.de)
2. Du musst an deiner alten Schule eine Stunde zeigen, eine Stunde beurteilen, eine Konferenz halten und ein Kolloquim ... (abhalten, bestehen, wie nennt man das?
)
3. Dann gibt man dir Bescheid, ob du "bestanden" hast.
Die Schulaufsicht kann dich nicht mehr blocken, da Beförderungsstellen Vorrang haben.
kl. gr. frosch
Wobei die 4 Stunden (bei Vollzeitkräften) ja dann bezahlt werden, wenn es 5 oder mehr Stunden werden.
Kl gr Frosch
Hier solltest du die Antwort finden. Ich kann nichts von "6 Wochen vorm 2. Geburtstag" lesen.
kl. gr. frosch
Zum einen muss dir der Schulleiter die beiden freien Tage nicht ermöglichen. (Das Thema hatten wir hier ja schon ein paar mal.) Er soll es, aber sobald schulorganisatorische oder pädagogische Gründe dagegensprechen, braucht er es nicht. Und die finden sich wahrscheinlich immer, wenn man will. (§17)
Als Lehrer kannst du "im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern." (§13) Wobei "immer wieder" natürlich kein Einzelfall ist. Darauf solltest du evtl. hinweisen. Und weis auch auf $17 hin , wo steht, dass Vertretungen zu den "sonstigen dienstlichen Aufgaben gehören, die proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. (Wobei ich mich frage, wie eine Vollzeitkraft mit 28 Stunden an der Grundschule überhaupt Vertretungsunterricht machen soll, und dann auch noch doppelt so viel, wie eine Teilzeitkraft?)
Rechtlich spricht laut der aber ADO IMHO nichts explizit gegen die Angewohnheit deines Schulleiters. Es wird nirgendwo etwas von "Vertretung an freien Tagen" gesagt. Auch der Begriff der "Zumutbarkeit" wird nur im Zusammenhang mit "sonstigen schulischen Aufgaben" benutzt. (Er steht im §13.)
Außerdem denke ich, du solltest trotzdem vorsichtig sein, denn wenn du sagst "es ist unverschämt, dass ich an meinem freien Tagen kommen muss" (was ja auch stimmt), löst dein Schulleiter das Problem evtl. im nächsten Schuljahr dadurch, dass du keine freien Tage mehr hast. (Damit will ich aber nicht sagen, dass du es nicht ansprechen sollst. Aber mach es möglichst diplomatisch.
Viel Erfolg )
kl. gr. frosch
steff es passiert auch in den pausen.
Kl gr Frosch
Friesin: IMHO entscheidet in NRW (neuerdings?, muss mal nachschauen) der Lehrer, ob LRS-Förderbedarf besteht. Und streng genommen ist auch nur seine Entscheidung für ihn bindend. Viele richten sich aber schon nach externen Gutachten. (Wurde mal irgendwann so eingeführt, weil zu viele obskure LRS-Gutachten von externen Instituten erstellt wurden, weil diese dann an den anschließenden Fördermaßnahmen verdienen konnten.
elefantenflip: die Möglichkeit, bei LRS die rechtschreibnote auszusetzen, gibt es aber auch schon länger.
kl. gr. frosch
P.S.: Zum Thema. ich habe es bisher immer so gehandhabt, dass ich die RS-Note druntergeschrieben habe, auch bei LRS, da ansonsten oft bei den Kindern eine "ist doch egal"-Haltung einsetzte. Hinzu kamen persönliche Belobigungen für Verbesserungen etc, damit nicht nur negatives dort steht. Auf dem Zeugnis habe ich sie (an der Realschule) entweder mit Hinweis auf den LRS-Erlass nicht miteinberechnet bzw. an der Grundschule hingeschrieben, sie wirkte sich aber nicht auf die Versetzung bzw. die gesamtdeutschnote aus.
Annasun : in nrw sollen die Eltern das Wahlrecht zwischen förderschule und Inklusion.
Allerdings ist es wohl derzeit noch bzw geplant, dass die Kinder nicht die nächstgelegene Schule besuchen, sondern quasi "zentriert" an allgemeinbildenden Schulen beschult werden.
Kl gr Frosch
@Ritterin: ich habe deinen Beitrag hier angehängt. Hoffe das war okay.
kl. gr. frosch, Moderator
Kuschlerin: wenn ich eine Diskussion zu einem Thema höre, wo ich nicht direkt involviert bin, kann ich auch sagen "Ey, dem stimme ich zu". Aber vielleicht sollte man bei der Bewertung eines Themas lieber die fragen, die sich mit auskennen.
kl. gr. frosch
Zitatdann wiederum wird diskutiert, ob die Meinung von jemandem, der ein Verhalten als "albern" einstuft freundlich, sachlich oder gar unfreundlich ist.
Ich schrieb es ja nebenan schon: beim nächsten Mal würde ich auf den Vorwurf nicht als Privatperson reagieren sondern ihn direkt als Moderator verschieben.
kl. gr. frosch
filou: noch kurz meine Meinung dazu :
Peinlich muss es dir nicht sein. Wenn du deine Eltern dabei haben möchtest und Gäste erlaubt sind, nimm sie mit.
Ich persönlich würde zu einem reinen Verwaltungsakt, der die verbeamtung auf Probe nunmal ist, ohne Eltern hingehen. Ich nehme meine Eltern ja auch nicht mit, wenn ich meinen perso abhole. Aber vielleicht bemesse ich dem Beamtenstatus auch zu wenig Bedeutung bei.
Auf jeden Fall solltest du dich bei der vereidigenden Stelle erkundigen, in welchem Rahmen dieser Feier stattfindet und dann entscheiden. Denn einen allgemeingültigen Rahmen dafür gibt es wohl nicht. (Üblich ist wohl kurz und schmerzlos) Also kann dir hier niemand die Frage beantworten.
Grüße,
Kl gr Frosch
Sorry, Susannea, aber du legst immer Wert darauf, dass man deine Texte nicht falsch interpretiert, sondern so versteht, wie du es gemeint hast. Andere Beiträge legst du aber so aus, wie du es willst. Und regst dich darüber auf.
Ruhe und effi haben aber recht. Deine zurechtweisungen und meine Reaktion darauf haben hier nicht viel zu suchen. Ich verschiebe sie später. (Hätte ich sofort, vorm Antwort, machen sollen.)
Und wenn es nicht so gemeint war? Du kannst doch nicht dem, der es geschrieben hat, vorwerfen, er wäre unfreundlich und unsachlich, nur weil du es falsch interpretierst. *kopfschüttel*
kl. gr. frosch
Susannea. Das filou keine Kind mehr ist., ist auch nicht wirklich beleidigend, sondern ein Fakt. Nehme ich mal an.
Immerhin schrieb nele nicht, dass es albern ist, Susannea. Nele schrieb nur, dass es albern wirkt.
Kl gr Frosch
Ich schlage vor, dass jeder threadstarter demnächst in seinem ersten Posting schreiben muss, welche antworten er möchte. Ansonsten wird der Thread nicht freigeschaltet. ![]()
Kl gr Frosch
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