Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich muss zur Beantwortung deiner Frage noch einmal eine Aussage von dir aus dem abgespaltenen Thread zitieren:

    Zitat


    Wie gesagt befolge ich diese Dinge als Gebote für mein persönliches Leben, ich beziehe es nicht auf die Öffentlichkeit, und auch nicht auf den öffentlichen Dienst.

    Der Eid gehört IMHO zur "Öffentlichkeit" und zum "Öffentlichen Dienst". Sollte also daher für dich (wie in meinem Zitat weiter oben auch schon zitiert) kein Problem sein.

    kl. gr. frosch

    Hier ein Auszug aus einem Bibelkommentarzu dieser Frage.

    Zitat


    Darf ein Christ schwören?

    Verschiedene der alten Kirchenväter wie Justin, Irenäus, Origenes und Hieronymus haben die Worte des Herrn „Schwört überhaupt nicht“ so aufgefasst, dass ein Christ unter gar keinen Umständen einen Eid ablegen darf. Auch manche Sekten wie die Quäker und die Zeugen Jehovas lehnen bis heute jede Art von Eid ab. Es ist daher verständlich, dass immer wieder von Kindern Gottes die Frage gestellt wird: Darf ein Christ schwören oder nicht?

    Wenn der Schwur nur zur Bekräftigung der eigenen Worte dienen soll, weil man befürchtet, dass sie sonst nicht geglaubt werden, ist es nicht erlaubt. Wir sollen als Kinder Gottes immer die Wahrheit reden (Eph 4,25). Dabei sollte es keiner zusätzlichen Bekräftigung bedürfen.

    Wenn von der Regierung oder vor Gericht ein Eid gefordert wird, ist es anders. In der Welt ist die Lüge fast an der Tagesordnung. Wenn deshalb, z.B. vor Gericht, eine Zeugenaussage unter Eid abgenommen wird, ist dies in der Welt eine sehr verständliche Maßnahme, die die Suche nach der Wahrheit in ernster Weise unterstreichen soll. Wenn auch die Regierung Gott nicht anerkennt, sollte der Christ doch die Obrigkeit als von Gott kommend anerkennen (Röm 13,1ff.). In einem solchen Fall kann auch der Christ einen Eid ablegen.

    Auch ein Gelöbnis, das Beamte oder Soldaten ablegen müssen, ist wohl aus dieser Sicht zu betrachten. Als unser Herr vor dem Synedrium stand, antwortete Er auf alle falschen Anklagen, die gegen Ihn vorgebracht wurden, nicht. Als aber der Hohepriester Ihn mit den Worten unter Eid stellte: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott ...“, da schwieg Er nicht länger, sondern unterwarf sich der von Gott eingesetzten Obrigkeit und legte von der Wahrheit Zeugnis ab: „Du hast es gesagt“ (Mt 26,63ff.; vgl. 3. Mo 5,1).

    kl. gr. frosch

    Hallo Günther.

    Die Frage mag zwar bestimmt hier gut beantwortet werden können und ist bestimmt auch wichtig, aber du bist als Nicht-Lehrer hier nicht schreibberechtigt. ich schließe daher hier.
    Stell deine Frage auf http://www.schulthemen.de noch einmal, dort findest du auch einige Lehrer aus diesem Forum.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    P.S.: Ich schließe hier. Als Nicht-Lehrer wird dein Account auch wieder gesperrt. Wir sehen uns auf schulthemen.de

    unter uns: Danke, den habe ich eben gesucht.

    kl. gr. frosch

    Schlussfolgerung von nele nach der Studie:

    Zitat

    Also, kurz zusammengefasst: die Studie hat ergeben, dass man, wenn man als Lehrer raten soll, ob jemand gelogen hat oder nicht, mit 50% Wahrscheinlichkeit richtig rät. Und dass Polizisten, Richter, Sozialpädagogen halt mit der gleichen Wahrscheinlichkeit richtig raten.

    Quelle surprise - und mit mächtig viel Aufwand herausgefunden....

    Das ist ja wahrscheinlich auch der Grund, warum Polizisten und Richter nicht raten, um Schuldige zu finden, sondern ermitteln, bzw. die Ermittlungsergebnisse begutachten. Und das Lehrer sehr sorgfältig nur dann Schüler beschuldigen, wenn sie was in der Hand haben. In langmütigen Stunden bin ich sogar anzunehmen bereit, dass selbst Psychologiestudenten im Examen ihre Untersuchungsergebnisse nicht erraten, sondern mit wissenschaftlicher Methodik erarbeiten. :tongue:

    Aber mal im Ernst, was war das denn für eine Kokoloresuntersuchung als Examensarbeit. Ich weiß ja, dass so eine Abschlussarbeit nicht zu eigenen Forschungssleistungen führen muss, sondern nur demonstriert, dass man das Handwerk beherrscht. Aber so ein bisschen Mühe sollte man sich doch schon bei seiner Themenwahl geben, dass da kein Vollquatsch bei rauskommt - das muss man sich doch wirklich wert sein. :rolleyes:

    Muss morgen am PC mal meine Boxen anschließen und mir selber ein Bild machen.

    In der ADO NRW ($10, 5) heißt es:

    Zitat

    (5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG – BASS 1 –8) sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

    Demnach müsstest du die Klasse wohl zur Verfügung stellen, wenn man dich verpflichtet. Verpflichten dazu würde dich wohl dein Dienstvorgesetzter, also dein Schulleiter.

    Von einer Möglichkeit, die Lehrprobe in der Klasse der Fachleiterin zu machen, habe ich in NRW weder was gehört noch was gelesen. Denke auch nicht, dass das geht.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    Hm, eine "3" in Mathe? Damit würde ich meine Schüler nur dann zum Gymnasium empfehlen, wenn die anderen Noten stark zu besser als 2 tendieren.
    Ich denke, dass die Gym-Lehrer mehr dazu sagen können, aber wer die Grundschule in Mathe mit einer 3 abschließt, dürfte in Mathe am Gymni Probleme bekommen.

    Also: Gesamtschule oder Realschule.

    kl. gr. frosch

    Zitat

    Allerdings werde ich natürlich noch unsere Kollegen fragen, die letztes Jahr ein 4. hatten.

    Das halte ich für sinnvoller / notwendiger, als irgendwen zu fragen.
    Sicherlich ist es schön, wenn man mit anderen lehrern in NRW übereinstimmt. Aber wichtiger ist es, unabhängig von dem, was Lehrer anderer Schulen sagen, dass man mit den Vorjahreslehrern der eigenen Schule übereinstimmt und die Kinder nciht unterschiedlich empfohlen werden.

    kl. gr. frosch

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