Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich würde diese Frage jenseits der "Gesetze" und rein mit dem gesunden Menschenverstand beantworten:

    wenn du erst 4 Wochen aus der Schule raus wärst, wäre es sinnvoll, dass du die Zeugnisnoten lieferst. (Daher würde ich in dem Fall an deine freiwillige MIthilfe appelieren.)
    Wenn aber eine Kollegin schon seit Monaten den Unterricht macht, kannst du ja gar keine angemessenen Noten liefern. (Ich würde dich also gar nicht erst fragen.)
    Und das würde ich der Kollegin auch schreiben, verbunden mit dem Hinweis, die Vertretungskollegin zu fragen.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: zur rechtlichen Seite wissen hoffentlich die Kolleginnen hier in der Runde mehr.

    Zitat

    Die Klassenmesszahlen werden auf 24 gesenkt. War ja ein tolles Wahlversprechen...

    Immerhin halten sie DAS Versprechen.
    Die SPD in NRW hat das im Wahlkampf auch versprochen. Sie haben auch schon eine Menge "bewegt", seit der Wahl im letzten Jahr. Aber das "Klassenmesszahlen-Versprechen" haben sie nicht angepackt. Kostet ja auch Geld. *seufz*

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Wie sieht das denn bei Funktionsstellen an kath. Schulen aus? Ist man da auch schon lascher geworden, damit die überhaupt jemand besetzen will?

    Jein.
    Meines Wissens (ich kenne es nur konkret von evangelischen Grundschulen, denke aber, dass es bei kath. ähnlich ist), wird erst einmal die Stelle normal ausgeschrieben. (2 - 3 Mal mit den entsprechenden "Glaubens-"Anforderungen.) Erst wenn das alles keinen Erfolg hat, schreibt man sie auch ohne die Einschränkung aus.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Was sagen denn eigentlich die Personalräte und die Gewerkschaften dazu? Gibt es wegen der Ausschreibung mit Religionszugehörigkeit noch keine Klagen aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen (Antidiskriminierungsgesetz)?

    Meines Wissens nicht. Welcher Lehrer käme auch auf die Idee, gegen den einzig möglichen Brötchengeber zu klagen. Da kann man nur verlieren. *duck* Leider.

    kl. gr. Frosch

    Ich schließe mich den anderen Usern (und Moderatoren) an. Du bist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Lehrer.
    Falls doch, setz dich bitte mit mir oder einem anderen Moderator in Verbindung (per PN).

    Der Thread wird bis auf weiteres erst einmal geschlossen.
    kl. gr. Frosch, Moderator

    Moebius Wenn ich Zauberwürfel richtig verstehe, will er/sie sich aber nicht an einer Kirche in schulischer Trägerschaft Schule in kirchlicher Trägerschaft bewerben, sondern er bezieht sich auf staatliche Schulen mit konfessioneller Ausrichtung.

    Und: ich bin an einer katholischen Grundschule, aber halte es (also die Konfessionsschulen) für Quatsch. Als Lehrer muss ich weltanschaulich neutral sein. Aber die Schulen an sich müssen es nicht?

    kl. gr. frosch

    P.S.: ich werde morgen einmal durch die BASS schauen.

    Du solltest nicht konvertieren.

    Meines Wissens gilt diese Einstellungsbeschränkung nur für Funktionsstellen.
    Als "normaler" Lehrer unterliegst du meines Wissens keinen Beschränkungen.

    Ich mache mich da aber mal schlauer.

    Kl. Gr. Frosch

    P.S.: Sowohl die Beschreänkuing bei Funktionsstellen als auch dein Fall (falls es wirklich so ist) wäre mal ein Fall für den eur. Gerichtshof. Schließlich darf man bei einer Bewerbung nicht aus politischen, religiösen, ... Gründen diskriminiert werden.

    Bei uns wird zu Beginn des Schuljahres (und bei Verschiebungen in der Stundenanzahl) ein "Faktor" ausgerechnet, um auzurechnen, wie viele Minuten der abzudeckenden Pausen für jeden Lehrer verpflichtend sind.

    Beispiel: 100 Lehrerstunden pro Woche, 50 MInuten Pause. Faktor 0,5. EIn Lehrer mit 20 Stunden hätte demnäch 10 Minuten Aufsicht. EIner mit 28 Stunden 14 MInuten, etc.
    Die gewählten Zahlen sind aber jetzt nur zufällig und entstammen nicht der Realität. In diesem Jahr liegt der Faktor z.B. bei 1,9.

    kl. gr. Frosch

    Da mich mal wieder drei Anfragen für den FQ-Rechner erreicht haben, lade ich ihn hier erst einmal hoch.
    So ist die Verteilung wohl am einfachsten.

    Falls ihr irgendwelche "speziellen" Fehlerquotient-Noten-Zuweisungen habt, lasst es mich wissen.
    Man kann die voreingestellten Fehlerquotient-Noten-Zuweisungen zwar an die eigenen Bedürfnisse anpassen, aber evtl. ist es "einfacher", wenn ich dem Programm eine weitere Vorlage hinzufüge.

    Grüße,

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: da ich an der Grundschule, wo ich inzwischen bin, nicht mehr mit Fehlerquotienten arbeite, habe ich an dem Programm eine zeitlang nichts mehr gemacht. Ich werde aber mal wieder drüberschauen, ob es mal wieder was zu verbessern gibt. ;)

    Nachtrag 2: Danke an Stefan, dass ich die große Datei hochladen konnte.

    Die Energie lohnt sich nicht für die paar "schwarzen Schafe". Aber für die "nicht schwarzen Schafe", die ehrlichen Schüler.

    Bei mir ist vor Jahren auch ein Schüler durch die Abschlussprüfung gerasselt. Abends rief mich der Vater an, ich hatte mich schon auf Diskussionen vorbereitet. Aber er sagte nur "Hat mein Sohn doch verdient, wenn er nichts tut." Denke, dass du bestimmt auch mal auf solche Eltern triffst.

    Ich würde so weiter machen, wie du es machst.

    kl. gr. frosch

    Ich habe eben einmal die BASS nach entsprechenden Punkten "überflogen", kann aber auf die Schnelle nichts finden.
    Ich finde nur einen "Anhaltspunkt" (abgesehen einmal von der auch mir fehlenden Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise):

    Und zwar steht bei den Schulleiteraufgaben (§20, ADO NRW):

    Zitat

    (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der
    Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließ-
    lich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbe-
    suche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen
    erörtern.

    Ich weiß ja nicht, wie euer Schulleiter dies handhabt, aber unabhängig davon, ob euer Schulleiter sich "jede" geschriebene Arbeit (also jeden Klassensatz) anschaut oder nicht, würde ich aus dem Punkt "WInsicht in die Arbeiten zu Leistungsfeststellung" schließen, dass der Schulleiter die Chance haben muss, bei Bedarf den kompletten Klassensatz einer Arbeit zu sehen. Und zwar bevor er ausgegeben wird.

    Ggf. würde ich damit also argumentieren.
    Oder ich würde damit argumentieren, dass sich einige Schüler unfair behandelt fühlen, weil sie ihre Arbeiten immer erst nach den MItschülern wiederbekommen. (ich nehme mal an, dass du das auch nur über die Schüler weist. Sie haben sich also scheinbar entsprechend geäußert. Man muss ja keine Namen nennen.)

    kl gr. Frosch

    Zitat

    Der Wein wird zum Blut Christi.


    Wobei dir kath. Kirche das selbst nicht glaubt. Sonst bekämen Alkoholkranke Priester ja keinen Traubensaft. ;)

    Zum Heiraten: solange ein Partner in der kath. Kirche ist, kann man auch kirchl. heiraten.
    Zum Singen: das "Aufstehen" beim Singen ist kein typisches Merkmal. Zumindest wird nicht prinzipiell beim Singen gestanden.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: "Heilige" ... ist das wirklich so? Meines WIssens ja, aber mir sagte mal ein evang. Kind, dass es auch den Namenstag feiern würde. (Ist aber wahrscheinlich nur ein Versehen. ;) )

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