Ich habe eben einmal die BASS nach entsprechenden Punkten "überflogen", kann aber auf die Schnelle nichts finden.
Ich finde nur einen "Anhaltspunkt" (abgesehen einmal von der auch mir fehlenden Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise):
Und zwar steht bei den Schulleiteraufgaben (§20, ADO NRW):
Zitat
(2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der
Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließ-
lich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbe-
suche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen
erörtern.
Ich weiß ja nicht, wie euer Schulleiter dies handhabt, aber unabhängig davon, ob euer Schulleiter sich "jede" geschriebene Arbeit (also jeden Klassensatz) anschaut oder nicht, würde ich aus dem Punkt "WInsicht in die Arbeiten zu Leistungsfeststellung" schließen, dass der Schulleiter die Chance haben muss, bei Bedarf den kompletten Klassensatz einer Arbeit zu sehen. Und zwar bevor er ausgegeben wird.
Ggf. würde ich damit also argumentieren.
Oder ich würde damit argumentieren, dass sich einige Schüler unfair behandelt fühlen, weil sie ihre Arbeiten immer erst nach den MItschülern wiederbekommen. (ich nehme mal an, dass du das auch nur über die Schüler weist. Sie haben sich also scheinbar entsprechend geäußert. Man muss ja keine Namen nennen.)
kl gr. Frosch