ZitatUnd glaubst du wirklich, der Umgang mit Sonderschülern unterscheidet sich so grundsätzlich von dem von "Regelschülern", dass du diese nicht unterrichten könntest? Auch Sonderpädagogik ist Pädagogik ...
Wenn es sich nicht unterscheidet, warum hast du dann z.B. den Unterschied im Klassenteiler so betont:
ZitatAn Schulen dieses Typus, die ich kennenlernen durfte, waren ca. 3 - 8 Schüler pro Klasse. Gibt vielleicht auch welche mit 10 (oder mehr), aber dann hoffentlich nur mit gutem Personalschlüssel.
ZitatGibt es am Gymnasium keine Kinder mit Verhaltensstörungen? Dass die Unterscheidung, wer klassifiziert und "sonderbeschult" wird, oft sehr willkürlich ist, sollte doch nicht wirklich neu sein ...
Die gibt es auch am Gymnasium. Kann aber z.B. daran liegen, dass das AO-SF-Verfahren abgelehnt oder geschlossen wurde oder aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten gar nicht erst eröffnet wurde. Oder der Lehrer hat sich gesagt "manchmal müsste ich das Verfahren eröffnen, aber dann bin ich mir nicht ganz sicher, ob es notwendig ist" - eröffnet wird es daher in der Regel nur bei Kindern mit massiven Verhaltensstörungen.
ZitatSollten dann solche Kinder, wie du sie beschreibst, gar nicht beschult werden? Oder schließt du nur dich als Gymnasiallehrer dich hier aus, mutest es anderen Lehrern aber zu?
Wer spricht von "gar nicht beschult". Beschulen wie bisher, unter optimalen (wie die von die genannten) Bedingungen.
ZitatWenn du dich überfordert fühlst, gibt es auch Fortbildungen etc., zu denen du als Lehrer im übrigen verpflichtet bist, gerade weil sich im Laufe eines Arbeitslebens Arbeitsbedingungen ändern können ...
Man ist aber nciht verpflichtet,. Fortbildungen zum Thema "wie inkludiere ich am besten" zu machen. Es können auch allgemeine methodische oder fachliche Fortbildungen sein.
kl. gr. Frosch
P.S.: Du hast eine PN.