Zweck des Gesetzes ist es u.a. "den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen."
Für Beamte gilt das Gesetz aber nicht. (Wie du schreibst.)
Es gibt also für verbeamtete Lehrer keine "Schutzregelung" bzgl. des Sonntags. Auch kein Verbot.
Sie dürfen also auf jeden Fall arbeiten. (Und wenn ich es richtig sehe, war das in Beitrag 98die Frage, oder?)
Abgesehen mal davon, dass ich niemanden fragen würde, ob ich am Sonntag in der Schule im Büro sitzen darf, wenn ich es möchte.)