Hallo zusammen,
ich habe dieses Thema bereits im Forum des öffentlichen Dienstes gepostet und bin auf Empfehlung dort jetzt bei euch gelandet.
Es geht um folgende Situation:
Meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg und seit der Geburt unseres Kindes im Oktober 2024 in Elternzeit. Sie hat zuvor 100% gearbeitet und die Elternzeit wurde für 3 Jahre beantragt und genehmigt. Für Oktober 2025 haben wir glücklicherweise einen Kitaplatz gefunden, und somit hat meine Frau ihren Wiedereinstieg in Teilzeit in Elternzeit mit 11 Lehrwochenstunden für Oktober geplant und auch entpsrechend rechtzeitig gemeldet. Die Schulleitung ihrer Stammschule hat bestätigt, dass entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Nun wurde uns jedoch vom Schulamt mitgeteilt, dass der Antrag auf Wiedereinstieg in dieser Form vom RP nicht bewilligt werden wird. Selbst eine reduzierte Teilzeit mit nur 8 Lehrwochenstunden sei für Oktober vermutlich nicht machbar, mit der Begründung, dass nach dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres keine Erhöhungen der Stundenzahl mehr möglich seien. Falls kein Nachtragshaushalt zustande kommt, könnte frühestens ab Januar 2026 erneut geprüft werden. Es sei aber durchaus denkbar, dass die Situation sich über das gesamte Schuljahr hinweg nicht ändert. Die Schulleitung ist von der Situation genau so überrascht wie wir und meinte, dass es sowas ihrer Ansicht nach noch nie gegeben hätte.
Wir sind keine Juristen, verstehen nach eigener Recherche die Situation allerdings so, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen müssen um eine Teilzeit in Elternzeit abzulehnen. Siehe §15 Absatz 5 BEEG. Wir verstehen es so, dass haushälterische Gründe hiervon ausgenommen sind. Ist das so korrekt?
Im Prinzip stellen sich uns jetzt zwei Fragen:
1. Kann die Teilzeit in Elternzeit mit dieser Begründung grundsätzlich verwehrt bzw. verzögert werden?
2. Kann der Arbeitgeber/Dienstherr über den Umfang der Teilzeit in Elternzeit bestimmen?
Meiner Frau wurde nun Angeboten, dass ein Wiedereinstieg bis spätestens zum 15.09. mit 8 Lehrwochenstunden möglich wäre und man doch nach "schulinternen Lösungen" suchen sollte dies möglich zu machen. Das wäre vermutlich schon irgendwie machbar aber auch nicht wirklich optimal da meine Frau für September noch Elterngeld bekommt und es eben nur 8 statt 11 Stunden sind.
Gibt es hier vielleicht andere, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder wissen, was hier die beste Vorgehensweise wäre?
Vielen Dank und viele Grüße