Beiträge von Nille123

    Hallo zusammen, ich wollte nochmal ein kurzes Update geben, wie das Ganze jetzt ausgegangen ist:

    Also angeblich gab es einen Berechnungsfehler was den Bedarf der Schule angeht bzw. das was die Schulleitung übermittelt hatte wurde irgendwie falsch eingetragen.

    Wie auch immer... jedenfalls war es dadurch überhaupt kein Problem mehr, auf 11 Stunden aufzustocken. Die Bestätigung des Antrags von Seiten des Regierungspräsidiums liegt bereits vor. Für uns hat also alles ein glückliches Ende genommen. Der Stress davor war halt echt unnötig..

    Bedanke mich bei euch allen für euren Input!

    Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist…. Aber bei uns an der Schule wäre es ziemlich egal, ob ich 6, 8 oder 12 Stunden mache, ich muss nahezu jederzeit einsatzbereit sein und bräuchte immer eine Betreuungsmöglichkeit für deutlich mehr Stunden. Sogar zu Zeiten, die die Kita nicht abdeckt. Daher kann ich es verstehen, dass es sich auch lohnen soll. Allerdings sind 3 Stunden mehr die Woche jetzt auch kein wahnsinnig großer finanzieller Unterschied. Ich würde mich vermutlich freuen, einen sanfteren Einstieg zu haben und erstmal schauen zu können, wie alles mit Kind klappt. (Ja, es gibt hier die beide Vollzeit Paare, die alles super hinbekommen mit 3 Kindern oder so… kann aber nicht jeder).

    Ja, gewisse Aufgaben fallen natürlich immer an, unabhängig vom Deputat. Der finanzielle Unterschied beläuft sich auf 375€ netto (Stkl. IV). Das sind z.B. mal eben die Kosten für die Kitabetreuung und für unser Haushaltseinkommen durchaus ein relevanter Betrag.

    Hallo Nille123, ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch geregelt ist, möchte aber noch zu bedenken geben, dass einige KiTas recht sanfte Eingewöhnungen machen...In unserem Fall hieß der Platz ab Oktober, dass die Kleine auch erst ab Oktober eingewöhnt wurde und die ersten Wochen keine normalen Betreuungszeiten waren. Das wäre weder mit 8 noch mit 11 Std Deputat alleine machbar gewesen. Aber evtl läuft es bei euch ja anders oder du bist in den ersten Wochen besser verfügbar/flexibler als sie.

    Der Kitastart ist bei uns auf den 20. Oktober terminiert. Ich selbst bin ab Ende September Zuhause in Elternzeit und übernehme für den Rest des Jahres den Großteil der Betreuung und mache auch die Eingewöhnung. Für Die Zeit danach habe ich 80% angemeldet (die jetzt fraglich sind) und meine Frau hätte evtl. ihr Deputat erhöht, falls möglich. Das Problem für uns ist wie gesagt aber NICHT der frühere Wiedereinstieg meiner Frau zum 15.09. Das bekommen wir irgendwie hin, auch weil die Schulleitung hier sehr kooperativ ist. Wir können von Seiten des Dienstherren auch den Wunsch verstehen zum eigentlichen Schuljahresbeginn zu starten. Wenn es also nur das wäre, dann würde das schon so passen.

    Wenn man sich als Paar entscheidet, auf x < Vollzeit und y < Vollzeit Deputatsstunden zu gehen, wird man sich schon überlegt haben, dass man die Betreuung im Verhältnis x:y teilen möchte und dass das Geld bei x + y Deputatsstunden noch reicht. Da ist eine Deputatsveränderung durch den Dienstherren möglicherweise doch ein Problem: Entweder reicht das Geld nicht oder die Betreuungszeit muss anders als gewünscht aufgeteilt werden .

    Exakt darum geht es. Uns ist schon auch klar, dass das hier kein Wunschkonzert ist. Andererseits wird man halt aber auch "gezwungen" diese Dinge Lange im Vorraus zu planen und zu entscheiden und eine mehr oder weniger gleichberechtigte Aufteilung zwischen den Elternteilen ist uns wichtig, auch wenn es das natürlich komplizierter macht.

    Aber das hat der Fragesteller doch getan. Sie haben Elternzeit von Oktober 2024 bis Oktober 2027 beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt wollen sie doch vorzeitig ab September/Oktober 2025 wieder in den Dienst zurückkehren. Also die Fragesteller halten sich nicht an den Plan. Der Dienstherr hält sich daran.

    Innerhalb der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten ist doch aber ein vollkommen normaler und vom Gesetz vorgesehener Vorgang. Natürlich sind gewisse Fristen einzuhalten, das wurde von unserer Seite aus aber getan. Darüber wie das rechtlich zu verstehen ist haben du und andere zuvor ja diskutiert. Man muss sehen wer da jetzt letztendlich richtig liegt und vermutlich kann das niemand hier im Forum abschließend beurteilen.

    Rechtschutz heißt nicht, dass die Rechtslage zum Wunschkonzert wird. Du hast gratis eine rechtliche Beratung bekommen mit einer Auskunft, die meiner Auffassung nach auch juristisch korrekt ist.

    Das ist mir schon klar. Das Problem war auch gar nicht das Ergebnis sondern die Art und Weise (kaum erreichbar, ständige Vertröstung auf andere Kollegen und dann sehr schnell abgebügelt). Trotzdem war der Kommentar von mir hierzu unpassend und nicht wirklich fair.

    Es scheint ja dennoch sehr unterschiedliche Meinungen zur juristischen Auffassung zu geben..

    Die euch jetzt vorgeschlagene Lösung entspricht fast Eurem ursprünglichen Wunsch, mit einer Abweichung von zwei Wochen. Wobei euch auch dafür direkt eine Lösung vorgeschlagen wurde. Daher finde ich es jetzt hier fast ein bisschen vermessen, den Empörten und Enttäuschen zu geben.

    Naja.. der Wunsch waren 11 Stunden, jetzt sind es auf unbestimmte Zeit 8 Stunden. Für einige mag das nicht viel aus machen, für uns bedeutet das im Endeffekt aber, dass wir uns die Kinderbetreuung weniger gleichberechtigt werden aufteilen können, da ich nach meiner Elternzeit zum Ausgleich mehr arbeiten werden muss als gedacht, falls im Laufe des Schuljahres nicht doch noch eine Erhöhung möglich ist.

    Die "Enttäuschung und Empörung" die du rausliest kommt vor allem daher, dass jemand in einer Situation des Personalmangels in einem extrem wichtigen Bereich gerne mehr arbeiten würde und dies nicht gestattet wird.

    Warum kannst du eigentlich nicht für die problematischen 14 Tage die Kinderbetreuung mit übernehmen für die gerade mal 8 Stunden pro Woche?

    Weil man die Elternzeit für die ersten zwei Jahre bereits vor Geburt des Kindes festlegen muss und ich meinem Arbeitgeber nicht einfach sagen kann ich bleibe jetzt nochmal zwei Wochen früher Zuhause als angekündigt. Aber wie gesagt das Problem für uns sind an sich nicht diese 14 Tage sondern der Umfang von 8 statt 11 Stunden.

    Kurzes Update zum aktuellen Stand:

    Wir haben inzwischen die Rechtsberatung der GEW in Anspruch genommen. Leider war das Gespräch wenig hilfreich. Laut deren Einschätzung besteht für meine Frau jedenfalls kein Anspruch.

    Mittlerweile liegt ein Angebot vor: Ab dem 15.09. könnte sie mit einer 8-Stunden-Stelle starten. Aufgrund unserer Betreuungssituation ist das so allerdings kaum umsetzbar. Als mögliche Lösung wurde vorgeschlagen, intern eine flexible Regelung zu finden. Konkret würde das bedeuten offiziell ab dem 15.09. zu beginnen, faktisch aber erst ab dem 01.10. anzufangen und die ausgefallenen Stunden nachzuarbeiten.

    Wir sind momentan unschlüssig, ob wir dieses Modell akzeptieren sollen oder doch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In dem Zusammenhang stellt sich für uns auch die Frage, inwiefern sich die Mitgliedschaft bzw. der Beitrag bei der GEW wirklich lohnt..

    Danke für die zahlreichen Rückmeldungen!

    Kurz zur Klarstellung:

    Es ging nicht darum, dass an der Stammschule meiner Frau aktuell kein Bedarf besteht aufgrund einer für sie angestellten befristeten Kraft. Der Bedarf wurde von der Schulleitung bestätigt und gemeldet.

    Die Argumentation war eine rein haushälterische und es wurde ihr mitgeteilt dass diese Situatuin den gesamten Regierungsbezirk betreffe! Sprich es gibt zwar Bedarf aber anscheinend kein Geld.

    Wenn ich es richtig erinnere wurde gesagt, dass für den ganzen Regierungsbezirk nur ~200 Stunden zu vergeben seien. Was auch immer das genau heißen mag.

    Aber ist es in diesem Fall nicht so, dass meine Frau eine Verringerung der Arbeitszeit von ihren ehemals 100 % von vor der Elternzeit auf den gewünschten Teilzeitumfang beantragt? Sie hat ja formal gesehen nicht für ein Jahr 0h gearbeitet und diese auch nicht beantragt sondern war im Rahmen der Elternzeit freigestellt. Zumindest ist das unser Verständnis. Faktisch würde sie also eine Verringerung der Arbeitszeit ausgehend von ihren vorherigen 100% beantragen. Evtl liegen wir hier mit unserer interpretation aber auch komplett falsch.

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Thema bereits im Forum des öffentlichen Dienstes gepostet und bin auf Empfehlung dort jetzt bei euch gelandet.

    Es geht um folgende Situation:

    Meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg und seit der Geburt unseres Kindes im Oktober 2024 in Elternzeit. Sie hat zuvor 100% gearbeitet und die Elternzeit wurde für 3 Jahre beantragt und genehmigt. Für Oktober 2025 haben wir glücklicherweise einen Kitaplatz gefunden, und somit hat meine Frau ihren Wiedereinstieg in Teilzeit in Elternzeit mit 11 Lehrwochenstunden für Oktober geplant und auch entpsrechend rechtzeitig gemeldet. Die Schulleitung ihrer Stammschule hat bestätigt, dass entsprechender Bedarf vorhanden ist.
    Nun wurde uns jedoch vom Schulamt mitgeteilt, dass der Antrag auf Wiedereinstieg in dieser Form vom RP nicht bewilligt werden wird. Selbst eine reduzierte Teilzeit mit nur 8 Lehrwochenstunden sei für Oktober vermutlich nicht machbar, mit der Begründung, dass nach dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres keine Erhöhungen der Stundenzahl mehr möglich seien. Falls kein Nachtragshaushalt zustande kommt, könnte frühestens ab Januar 2026 erneut geprüft werden. Es sei aber durchaus denkbar, dass die Situation sich über das gesamte Schuljahr hinweg nicht ändert. Die Schulleitung ist von der Situation genau so überrascht wie wir und meinte, dass es sowas ihrer Ansicht nach noch nie gegeben hätte.

    Wir sind keine Juristen, verstehen nach eigener Recherche die Situation allerdings so, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen müssen um eine Teilzeit in Elternzeit abzulehnen. Siehe §15 Absatz 5 BEEG. Wir verstehen es so, dass haushälterische Gründe hiervon ausgenommen sind. Ist das so korrekt?

    Im Prinzip stellen sich uns jetzt zwei Fragen:

    1. Kann die Teilzeit in Elternzeit mit dieser Begründung grundsätzlich verwehrt bzw. verzögert werden?

    2. Kann der Arbeitgeber/Dienstherr über den Umfang der Teilzeit in Elternzeit bestimmen?

    Meiner Frau wurde nun Angeboten, dass ein Wiedereinstieg bis spätestens zum 15.09. mit 8 Lehrwochenstunden möglich wäre und man doch nach "schulinternen Lösungen" suchen sollte dies möglich zu machen. Das wäre vermutlich schon irgendwie machbar aber auch nicht wirklich optimal da meine Frau für September noch Elterngeld bekommt und es eben nur 8 statt 11 Stunden sind.

    Gibt es hier vielleicht andere, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder wissen, was hier die beste Vorgehensweise wäre?

    Vielen Dank und viele Grüße

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