Beiträge von kleineelfe77

    Hessen: FFP2-Masken sowie einfache MNB werden den Lehrkräften kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. (ich kann hier nur für die Grundschule sprechen)

    Allerdings liegt den FFP2-Masken ein Einlieger bei, dass es sich dabei nicht wirklich um welche Handelt, da sie nicht die entsprechende DIN erfüllen. Mir drängt sich dabei der Gedanke auf, dass ich nun die Masken trage, die sich die Bundesregierung weigert zu bezahlen.

    Hallo! Ja, ich glaube,ich muss mich dann eben den dienstlichen Verpflichtungen stellen. Es ärgert mich eben nur ungemein, dass ich oft ein Rettungsanker für die Schule bin und es mir eben dann doch nicht in Form einer Festanstellung gedankt wird!!
    Danke für deine schnelle Antwort, auch wenn es ernücherternd war?..


    Oder weiß noch jemand etwas?


    Klar kannst du meckern und ablehnen, nur dann wird es mit der Festanstellung erst recht nichts werden. Als Lehrkraft wird man eingesetzt, wie es gerade passt. Und da eine Kollegib erkrankt ist, werden logischerweise erst alle Doppelsteckungen aufgelöst, um das aufzufangen. Natürlich ist das für dich persönlich gerade ärgerlich, aber völlig normal.
    Und tröste dich, ich hatte ca. 6 Jahre einen Vertrag und hatte sogar 3 Jahre lang zwei Klassen, noch nicht mal paralel, sondern aufeinanderfolgend als Klassenlehrerin, darüber hinaus hatte ich die Verantwortung für den Grundschulstandort. Bezahlt wurde dafür auch nichts extra und meine Stelle habe ich dann im Endeffekt woanders bekommen.
    Ab Februar werde ich 16 Stunden unterrichten, dafür bezahlt, bin dennoch Klassenlehrerin mit allem was dazu gehört, das ist eben so.

    Freya:
    Ich bin zwar Beamte, aber für mich kommt eher das Gegenteil in Frage und zwar dass man als Grundschullehrer in der Sek I eingesetzt wird - bei gleichbleibend hohem Deputat und gleichbleibend "niedrigem" Gehalt. Ausgebildte bin ich dafür auch nicht.
    Ich finde dein Problem wirklich nicht so schlimm.
    Wie schon wer anders schrieb: Genieß es doch, "nur" bei den Kleinen zu sein, statt der Korrekturen in der Oberstufe.
    Nimms mir nicht übel, aber das klingt für mich ein bisschen nach der Arroganz der Gymasiallehrer, wie sie mir schon rein beruflich entgegen kommt.
    Was soll an deiner Ausbildung so wahnsinnig viel toller sein, als bei einem Realschul oder Hauptschullehrer (hier ist das das gleiche H und R)? In Gymnasien gibt es auch 5. und 6. Klassen.

    Hallo Freya,


    du bist Angstellte mit Vertrag und willst dich so weit aus dem Fenster hängen? Ist der Vertrag unbefristet?
    Ich bin lebenszeit verbeamtete Grundschullehrerin und ich werde weder in meine Heimat versetzt seit 3 Anträgen, noch besteht die Möglichkeit nach meiner einjährigen Elternzeit zumindest an die Schule, an der ich bisher war, zurückzukehren. Das habe ich sogar nur durch Zufall erfahren. Ich habe mich beim Schulamt und Schulpersonalrat und Gesamtpersonalrat informiert und das ist rechtens.
    Noch dazu ist es hier auch üblich, dass, wenn Leute abgeordnet werden sollen, die Schulleitung vorschlägt. Ich glaube kaum, dass da ein Recht besteht, abzulehnen. Abgeordnet wurde ich nämlich auch schon vor ein par Jahren.
    Ich weiß nicht, ob das in Sachsen anders ist.

    Ich habe kombiniert gearbeitet.
    Also an vorgebenen Textbeispielen gemeinsam Geschichten verbessert und ausgewählte Texte inhaltlich überarbeiten lassen nach meinen Tipps.
    Wichtig: ausgewählte Texte, immer ist das nicht leistbar.
    Ggf. würde ich mit den Eltern am Elternabend dieses Thema besprechen und begründen, warum dann die Rechtschreibung nicht auch noch korrigiert wird. Das lässt sich ja leicht machen. Der chwerpunkt liegt dann auf dem Textschreiben und man will nicht gleichzeitig noch mit einem anderen Bereich (Rechtschreibung) frustrieren.


    Elternschreck:
    Danke!

    In NRW ist es so, dass man in der Elternzeit einen Anspruch darauf hat, am Wohnort eingesetzt zu werden oder nach der Elternzeit einen Arbeitsplatz max. 35km entfernt vom Wohnort zu erhalten.


    Ist das in Hessen auch so?
    Oder gibt es dort irgendwelche Regelungen, die die Versetzung in der Elternzeit betreffen?

    Das klingt wie eine schallende Ohrfeige für mich! Denn hier ist das nun mal anders. Ich klingel ständig beim Schulamt an, bettle Schulen an... Das seit mehr als drei Jahren, da ich ja vorher auch mal direkt hier eine Stelle haben wollte. Wir haben gedacht, mit dem Kind würde es aus sozialen Gesichtspunkten endlich klappen, aber jetzt habe ich selbst beim Gesamtpersonlrat mitgeteilt bekommen, dasss es so quasi noch aussichtsloser ist, da ich eben nicht gerade zur Verfügung stehe und nicht voll, das aber von heute auf morgen nach meiner Elternzeit verlangen kann.
    Meine abgebende Schule (und das abgebende Schulamt) unterstützt den Antrag nun auch zum 2. Mal, weil sie erstens nicht wollen, dass ich dableibe, obwohl ich nicht mehr mag und weil sie zweitens eben eine volle neue Kraft einstellen wollen. Das nützt mir allerdings gar nichts, wenn sich das aufnehmende Schulamt quer stellt. Und soziale Gesichtspunkte scheinen hier absolut gar nichts zu zählen, wie gesagt, eher im Gegenteil!
    Ich glaube ja nicht, dass es in NRW anders ist, aber eine Teilzeitkraft belegt nun mal eine volle Planstelle und mit denen werden die Bedarfsrechnungen der Schulen gemacht. Da eben lauter Frauen Teilzeit in den Grundschulen arbeiten, sind die offiziell überbesetzt, auch wenn das stundenzahlmäßig gar nicht der Fall ist.
    Darf man in der Elternzeit, wenn man ohne Bezüge ist, ein Angestelltenverhältnis eingehen? Entweder als Vertretungslehrkraft oder als irgendetwas ganz anderes? Von irgendwoher muss das Geld ja kommen. Und jeden Tag 170 km fahren für eine Teilzeitstelle ergeben danke der aktuellen Spritpreise im Endeffekt sicher auch nicht mehr als eine TVH-Stelle vor Ort.

    Mein letzter Amt wurde abgelehnt.
    Mittlerweile habe icheine kleine Tochter und ntrag 3 läuft. Aber wie es aussieht, wird auch der abgelehnt...


    Meine Frage:
    Kann man in der Elternzeit auch auf Angestelltenbasis einen Vertretungsvertrag in der Nähe wahrnehmen?

    Ich bin aktuell in Elternzeit, meine Tochter wurde im Februar geboren. Ich habe mittlerweile den 3. Versetzungsantrag laufen und man hat mir doch seitens des Schulamtes allen ernstes erklärt, dass so eine Versetzung noch schwieriger sei. Denn wer wolle schon wen mit Kind, der nur Teilzeit arbeitet, anfordern.... ;(

    Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Der Mutterschutz dauert bis 8 Wochen nach der Geburt. Du hast also Zeit bis kurz nach der Geburt.


    Ich habe aber auch noch eine Frage. Meine Tochter wurde am 13.02.2012 geboren. Ich mag ein Jahr mit Elterngeld daheim bleiben und danach ein Jahr in Elternzeit teilzeit arbeiten gehen (was sich wegen wahrscheinlich mal wieder nicht genehmigten Versetzungsantrag schwierig gestalten wird). Jetzt hat man mir Elterzeit ohne Bezpge bis zum 31.1.2013 gewährt. Warum nicht bis 12.02.2013?

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