Beiträge von Friesin

    Kollegen reiben sich auf zwischen Fürsorge für und Leistungsanforderungen an die Schüler. Im Extremfall kennt der sozialpädagogisierte Lehrer die Noten mangelhaft und ungenügend nicht mehr.

    es kommt doch wohl immer drauf an, WIE man den o.g. Anspruch erfüllt. Aufreiben muss man sich nicht. Man muss sich als Lehrer sehr wohl bewusst sein, dass man eine andere Ausbildung hat als ein Sozialpädagoge. Deshalb, wenn wir schon beim Sprücheklopfen sind, immer mal wieder "Schuster, bleib bei deinen Leisten" als Lehrer beherzigen ;)

    Dass Lehrer (auch!) sehr viel Erziehungsarbeit leisten, ist unbestritten. Aber irgendwo sind eben auch Grenzen.

    Im Übrigen empfinde ich den Ausgangsspruch als das typische Geschwafel von jemandem, der nur wenig Ahnung hat. Ein Seminarfachlehrer vll? Didaktikprofessor? :flieh:

    Darf ich Teile der Lehrpläne weglassen, wenn ich mich dazu nicht berufen fühle? (Bsp. war "Nähmaschine" im Hauswirtschaftsunterricht, betrifft auch andere Fächer, die fachfremd unterrichtet werden.)

    kann ich mir nicht vorstellen.
    Das würde letztendlich u.U. Lehrpläne aushebeln ("Faust? Fühl mich mich außerstande. Lassen wir weg"). Da wird man sich wohl hineinfuchsen müssen, genau wie andere Lerninhalte auch, die du nicht fachfremd unterrichtest.

    Aber wie gesagt, ist nur ne Vermutung von mir

    16 Seiten sind es bei uns nicht, nur 2.
    meine Klasse ist mittlerweile älter, und ich mache aus dem Verlesen der Belehrungen ein Comedy-Event :lach:

    nervig ist nur, dass fehlende Schüler unbedingt nachbelehrt werden müssen.


    Fachraumbelehrung machen übrigens die entsprechenden Fachlehrer

    Spannend worüber ihr so alles belehrt! Restmunition? Gefahren mit zugefrorenen Seen? Böller?

    plus Tollwutgefahr, Drachensteigen etc pp

    Aber wie gesagt, wir belehren nur über das entsprechende Verhalten auf dem Schulgelände und/oder bei schulischen Veranstaltungen. Der Freizeitbereich der Schüler ist damit nicht gemeint ;)

    nein. Du belehrst nicht über Freizeitverhalten.


    Nun... du bereitest als Lehrer die Kinder auf das Leben vor.

    was in deren Freizeit passiert, entzieht sich mir völlig. Und das ist auch völlig in Ordnung so.
    So muss ich z.B. belehren, dass Schneebälle auf dem Schulhof absolut verboten sind. Wenn sie nachmittags zu Hause Schneebälle werfen und sich damit verletzen, werde doch nicht ICH dafür belangt.

    Ach und wo wir dabei sind: im Klassenbuch müssen Belehrungen stehen von "Verhalten bei Erkältungskrankheiten" bis "...Umgang mit Fundmunition". Das gibt's doch sicher auch nur hier, oder? angenommen, ein Kind fetzt sich an Silvester einen Finger ab, kontrolliert dann jemand, ob ich vor Weihnachten aktenkundig korrekt über Böller belehrt habe?

    das gibt es bei uns auch.
    Die Beleherung mit der Fundminition ist mein persönliches highlight :tanz:
    Silvestermunition?? Wie kommst du denn auf DIE Idee?
    Feierst du Silvester mit deinen Schülern?
    Und was verstehst du unter "Fundmunition"??

    Bevor du dich verrückt machst: erst mal lesen ;)

    ich kenne das so:
    ins Feld Bemerkungen kommen solche Dinge wie
    --"Dem Zeugnis liegt ein Zertifikat über die Teilnahme an xy bei"
    --gewährte Nachteilsausgleiche (bis zu bestimmten Klassenstufen)
    --falls aus irgendeinem Grund eine Note nicht erteilt werden konnte
    und natülich die Versetzung-gefährdet-Bmerkungen in aller epischen Breite

    Gibt es denn hier niemanden, der die Handys sinnvoll im Unterricht einsetzt und den Schülern so u.a. vermittelt, dass man es nicht nur für Instagram und snapchat nutzen kann?

    doch natürlich.
    Aber bei der Ausgangsfrage war ich vom Daddeln, nicht vom sinnvollen Unterrichtseinsatz ausgegangen.

    So rigoros das Handyverbot bei uns durchgesetzt wird (und zwar wirklich problemlos!) -- natürlich kann jeder Kollege jederzeit einen Arbeitsauftrag mit Handybenutzung erteilen.

    darüber muss man aber nicht groß sprechen. Nerviger sind doch all die privaten Anwendungen, die vom Unterricht ablenken.

    Aber offenbar steht und fälltdie Konsequenz und damit die Handhabung in dieser Frage mit dem Kollegium.....Wie so vieles ;)

    handyverbot für alle Klassen auf dem Schulgelände.

    Wer dagegen verstößt, muss sein handy für den Rest des Schultages im Sekretariat abgeben.
    Wer dagegen wiederholt verstößt, muss sein Handy gegen Unterschrift in eine bsetimmte Box im Lehrerzimmer abgeben.

    Funktioniert ziemlich gut, die allermeisten Schüler halten sich daran. Sie und ihre Eltern unterschreiben das bei Eintritt in die Schule.

    Eventuelle Lücke: was auf der Toilette passiert, kann nicht kontrolliert werden.

    Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

    4 Kinder, ein Kinderzimmer, ein Arbeitszimmer. Ging durch. Immer.

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