Hallo flecki,
in hessen ist es so, dass die Versetzungskonferenz über die Versetzung entscheidet. bzgl. der Noten ist es so wie du es geschildert hast, auch mit diesen schlechten Noten KANN verstezt werden, wenn die Versetzungskonferenz das entscheidet. Teilnehmer dieser VK sind alle unterrichtenden Lehrer des Schuljahres, auch wenn z.B. eine Lehrerwechsel mitten im Schljahr stattfand, alle LehrerInnen, die den Schüler im Schuljahr hatten!
Somit liegt diese Entscheidung nicht bei dir alleine (ich gehe davon aus, dass du nicht ALLE Fächer bei ihm unterrichtet hast...).
ZitatMir geht es auch darum mich rechtlich abzusichern. Wenn ich den Eltern nun sage, dass das Kind nicht versetzt wird und ich "müsste" es ....
Mit diesen Noten MUSST du NICHT!!!
Mal ne andere Frage: Ich dachte immer, dass man max 5 Jahre in der GS bleiben darf (bei Eingangsstufe 1 Jahr länger), d.h. max 1x in der Grundschule wiederholen darf, stimmt das nicht?