Letztlich verwalten Schulleitungen auch nur den Mangel - hier eben an vorderster Front.
Das war mit ein Grund dafür, dass ich diesen Job nicht machen möchte.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Es geht augenscheinlich darum, wie sich die SchulleiterInnen in ihrer oben dargestellten Doppelrolle fühlen.
Man könnte jetzt einwenden, inwieweit Gefühle hier von Bedeutung sind, weil diese Funktion und die Doppelrolle eben zum Job der Schulleitung gehören. Es kann natürlich sein, dass das Bewusstsein für diese Problematik mittelfristig dazu führt, dass es immer weniger KandidatInnen gibt, die SchulleiterInnen werden wollen. -
Was die Konferenz angeht, so gibt es Formalia (Einladungsfrist, Protokoll, Tagesordnung) und inhaltliche bzw. leitungstechnische Aspekte. (Abarbeiten der TOP, Abstimmungen, Beschlussfassungen, Einbinden der Teilnehmenden, vorbereitende Unterlagen, Präsentationsformen, ggf. Abreitsaufträge an Teilnehmende etc.).
-
Kolloq: wieviel Schulrecht muss man kennen über die rein oberstufenbezogenen Aspekte hinaus? Ist das Dienstrecht / ADO komplett oder nur bezogen auf Leitungstätigkeit mit KuK ein Aspekt?
Niemand verlangt, dass Du alle Paragraphen auswendig kennst. Wichtig sind die Grundsätze, der "Geist" dieser Gesetze und Verordnungen sowie die Fähigkeit, hier Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsquellen herstellen zu können. (Z.B. die Grundsätze zum Prüfungsrecht, die eben nur in Bezug auf die konkreten Prüfungen in den APOs enthalten sind.)
Die Frage nach der Attestpflicht bei Klausuren wäre sicherlich auch ein Aspekt, mit dem man eine Grundproblematik erörtern kann und die Entwicklung der Position der Schulaufsicht zu dieser Thematik mit einbezieht.Ein weiteres heißes Eisen je nach DezernentIn könnte das Thema NTA in der GOSt sein. Wer kann was wegen welcher Beeinträchtigung beantragen - und was wird überhaupt wann genehmigt und was nicht. Auch das findet man nicht alles in der Verordnung sondern wahlweise auf den Seiten der BR bzw. über die Grundsätze des Prüfungsrechts oder entsprechende Urteile der VG und der OVG. Da waren in den letzten Jahren durchaus einige sehr zentrale Entscheidungen dabei.
-
Welche Änderungen sind dafür anvisiert ?
DAS müsste man als künftiger OK auch kennen.
KMK verabschiedet zukunftsweisende Ländervereinbarung und richtet Ständige wissenschaftliche Kommission ein / Hubig: „Ein historischer Tag für die Bildung in Deutschland“ und2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf (kmk.org) hier Art. 30
Konkret geht es da um die Anzahl an verbindlich einzubringenden Kursen oder beispielsweise die Anzahl der Abiturfächer. Das ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben, das über die bisherige KMK-Vereinbarung deutlich hinausgeht - so die 16 Länder denn eine Einigung erzielen werden.
-
Wo ist das Problem? 1. Mal sagen, 2. Mal Besprechung mit der Schulleitung, 3. Mal Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bez.-Reg.
Solche Kollegen haben nichts im Schuldienst zu suchen.
Richtig, aber selbst mit Punkt 3 wirst Du sie nicht los. Da müsstest Du schon Schülerinnen anfassen oder etwas stehlen - oder wahlweise eine Straftat begehen, für die Du mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wirst. Das dürfte bei "ich mache mein Ding, komme, was wolle" eher weniger der Fall sein. Und spätestens bei dem Versuch der Sanktion infolge von Punkt 3 dürfte jedem klar sein, was passieren kann und wird. Er/sie fällt dann langfristig aus. Wer einsichtig ist, würde nach dem ersten Mal bereits "ordentlich" arbeiten.
-
§ 43 LBesG NRW, Stufen des Familienzuschlags - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
Absatz 4:
(4) Steht die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer Beamtin, eines Beamten, einer Richterin oder eines Richters als Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin, Soldat, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder ist sie oder er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihr oder ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Betrags der Stufe 1 des Familienzuschlags zu, so erhält die Beamtin, der Beamte, die Richterinoder der Richter den Betrag der Stufe 1 des für sie oder ihn maßgebenden Familienzuschlags zur Hälfte; dies gilt auch für die Zeit des Bezugs von Mutterschaftsgeld.
-
Da geht es beispielsweise um einen sehr sensiblen Kollegen, der bereits mindestens einmal wegen Burnout länger ausgefallen ist. Wenn man da anfangen würde "Du Du Du" zu sagen, wäre er gleich wieder weg. Das wäre schlechter.
Das ist auch eine Frage des Tonfalls. Wenn jemand über Jahre hinweg sich nicht an Lehrpläne, FK-Beschlüsse oder ähnliches hält, dann hat das nichts mit sensibel zu tun. Wenn jemand aufgrund offensichtlicher Überlastung etwas nicht schaffe, wäre ich der letzte, der dafür kein Verständnis hätte. Es geht mir um mehr oder weniger willkürlich renitente KollegInnen.
-
Da ist sich unsere komplette Leitungsebene einig: Aussitzen bis zu deren Pensionierung.
Das scheint mir vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, die diese KollegInnen haben, in der Tat das geringere Übel zu sein.
-
Also muss man Waffenlieferungen jetzt gut finden? Ich finde die auch nicht gut.
Falsches Thema. Du musst Waffenlieferungen selbstredend nicht gut finden.
Es ging um die Aussage, dass nach 80 Jahren deutsche Panzer wieder Russen abschießen - und das ist dann doch noch einmal eine ganz andere Aussage.
-
Ich wäre sehr dankbar für Anregungen und Tipps, Erfahrungsberichte usw. Die Informationsangebote der Bezirksregierung sind da SEHR vage.
Du solltest Dich mit Deiner dann neuen Rolle und Tätigkeit auseinandersetzen.
Nimm Dir mal fünf Minuten Zeit und dann schreibst Du hier einmal etwas über Deine Vorstellung hinsichtlich Rolle und Tätigkeit.
Als nächstes könntest Du Aufgaben und Ziele der APO-GOSt darstellen.Dann würde ich mich mal mit diesen Fragen auseinandersetzen:
- Wie willst Du mit "Problemfällen" umgehen? (Defizite, unentschuldigte Fehlzeiten, Attestpflicht)
- Wie willst Du mit KollegInnen umgehen, die die Vorgaben der APO-GOSt nicht so wie vorgesehen umsetzen?
- Welche Knackpunkte oder Probleme kann es während des Abiturverfahrens geben und wie willst Du damit umgehen?
-
Wie vor 80 Jahren schießen deutsche Panzer Russen ab.
Diese Aussage so zu tätigen ist eigentlich eines studierten Menschen unwürdig, weil sie bewusst zentrale Fakten wie den größeren Kontext verschweigt.
In Anlehnung an Adorno bedarf der Umstand, dass diese Aussage im Grunde unerträglich ist, keiner weiteren Erläuterung. -
Vielleicht erst einmal rückmelden und darauf setzen, dass die Dozentin als normal denkende Person auch so etwas wie Anstand besitzt. Beschweren (bei höherer Stelle) kann man sich dann immer noch.
-
Na dann stimmen wir doch am besten demnächst im Matheunterricht darüber ab, ob wir die komplizierten Themen nicht erst Mal streichen?? Oder doch lieber Filmchen gucken?
Das ist eigentlich genau die Form von Demokratie, die ich nicht möchte,
In der Tat. Es gibt einen Grund, warum im Erziehungs- und Bildungsprozess in der Regel keine Basisdemokratie möglich ist. Letztlich würde dies sonst dazu führen, dass die Zöglinge sich dem Einwirken der Erziehenden qua Mehrheitsbeschluss entziehen. Das gilt natürlich auch für den ÖRR.
Ich empfinde die GEZ-Gebühren nicht als Zwangsabgabe sondern als Solidarbeitrag - analog zu KV-Beiträgen. Wenn ich den ÖRR oder die Leistungen der KV nicht nutzen möchte bzw. nutzen muss, zahle ich trotzdem. Wenn ich sie aber nutzen möchte/muss - womöglich sogar in besonders hohem Maße - dann kann ich jederzeit darauf zurückgreifen.
-
Ich bin nur bei unseren zwangsfinanzierten Medien immer vorsichtig.
Das wiederum ist eine sehr klare Meinung. "Zwangsfinanziert" sind die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Wäre die Zwangsfinanzierung Ursache einer tendenziösen oder propagandistischen Berichterstattung, müsste es ja in den "freiwillig finanzierten" Medien ganz andere Darstellungen geben. Die vermag ich in der Häufung ad hoc nicht wahrzunehmen.
-
Ich glaube da fängt dein Problem an. Das ist wie bei dein Querdenkern. In Deutschland haben wir Meinungsfreiheit. Jeder kann glauben was er will und jeder kann mit wenigen Einschränkungen sagen, was er will. Aber nur weil jemand eine Meinung hat, wird sie nicht richtiger. Und nur weil jemand der Meinung ist, dass seine Meinung richtig ist, hat er kein Anrecht darauf, dass "die Medien" seine Meinung unterstützen. Es gibt eine Reihe von Menschen, die ernsthaft behaupten, dass die Erde eine Scheibe ist. Auch davon lese ich wenig in den Medien.
Ergänzend dazu: Es gibt kein Recht auf unwidersprochene Meinung.
-
Und wenn es dann "Ernst" werden soll, besuchst Du die SLQ, die ja ohnehin Voraussetzung für das EFV ist, es sei denn, man ist bereits einige Jahre als Konrektor unterwegs. Auf der SLQ-Fortbildung lernst Du Gleichgesinnte kennen, die Dich in Deinem Entscheidungs- und mitunter Deinem Selbstfindungsprozess weiterbringen können. Im Zuge des Besuchs der SLQ habe ich für mich beispielsweise klar entschieden, kein Schulleiter zu werden. Falls ich das eines Tages in der jetzt beginnenden zweiten Diensthälfte anders sehen sollte, müsste ich schon SEHR davon überzeugt sein, um das zu machen.
Eine solche Tätigkeit bringt weder Geld noch Ruhm noch Anerkennung. Aber jede Menge Arbeit und Verantwortung. Wie meine eigene Schulleitung mir sagte, müsse man dafür brennen. Ansonsten ist der Unterschied zwischen A15 und A16 (am Gymnasium) vom Nettostundenlohn her eher marginal... -
qchn
Dabei wären die APOs sogar noch "leicht" gewesen, weil sie alle vom Prinzip her gleich aufgebaut sind und alle denselben Zweck haben... -
Historisch betrachtet ja. Aber seitdem haben wir ein bisschen etwas dazugelernt. Ein völkerrechtswidriger Angriff auf ein benachbartes Land kann und darf in meinen Augen nicht zu einem Gebietszuwachs für den Aggressoren führen. Andererseits: Die russischen SeparatistInnen werden vermutlich nie Ruhe geben - da kann man natürlich darüber nachdenken, ob man denen nicht ein kleineres Gebiet überlässt, um dann die Grenzgebiete insgesamt ethnisch homogener zu gestalten, damit derselbe Konflikt nicht in ein paar Jahren wieder aufflammt.
Und dennoch widerstrebt mir eine solche Lösung. Gleichwohl müssen wir langfristig denken und überlegen, wie wir ein Land von der Größe Russlands wieder eines Tages in die Völkergemeinschaft re-integrieren können.
-
Also muss ein Land, das angegriffen wurde, weitere Gebiete abtreten, um künftig in Frieden leben zu können.
DAS ist mal eine Botschaft an künftige AggressorInnen...
Werbung