"Lernen" für A15-Verfahren (NRW) - Bitte um Anregungen

  • Ok, mein erster Post, und ich falle direkt mit der Tür ins Haus: ich hatte einen Plan, der lief eigentlich rund. Innerhalb der nächsten 3 - 4 Jahre wollte ich die notwendigen Fortbildungen machen und mich dann auf eine voraussichtlich freiwerdende A15-Stelle bewerben (Oberstufenkoordinator). Bin bereits Beratungslehrer und habe auch bereits Einblicke in das Geschäft bekommen. Gefällt mir, ist aber natürlich viel Arbeit. A14 ist ebenfalls bereits hinreichend lange gegeben.

    Nun hat sich eine Gelegenheit ergeben: Im Nachbarort ist durch die Verkettung unglücklicher Umstände eine Stelle frei geworden, es gibt keine Stellvertretung, keine Aspiranten. Gute Schule, ausreichend weit weg von zuhause usw. Also: Ich bin versucht.


    Aber: ich habe KEINE der Fortbildungen (mittleres Management etc.) gemacht, und die nächste FB des Philologenverbandes zum Verfahren und wie man den Prüfungstag (erfolgreich) übersteht / überlebt findet erst im September statt. Bis dahin ist vermutlich bereits alles gelaufen, solange kann ich nicht warten.

    Daher meine Bitte um Ideen, Anregungen usw.:

    Was sollte man sich anlesen, anlernen usw.?

    Wie sollte man sich auf das Prüfungsverfahren vorbereiten?


    Bezüglich der Tätigkeit halte ich mich insgesamt für gut aufgestellt, in APO-GOst bin ich recht firm, Orga liegt mir. Das Schulgesetz wird vermutlich nötig sein, aber z.B. auch die ADO?

    Sollte ich schon einmal die BASS auswendig lernen? :pfeifen:


    Ich wäre sehr dankbar für Anregungen und Tipps, Erfahrungsberichte usw. Die Informationsangebote der Bezirksregierung sind da SEHR vage.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre sehr dankbar für Anregungen und Tipps, Erfahrungsberichte usw. Die Informationsangebote der Bezirksregierung sind da SEHR vage.

    Du solltest Dich mit Deiner dann neuen Rolle und Tätigkeit auseinandersetzen.

    Nimm Dir mal fünf Minuten Zeit und dann schreibst Du hier einmal etwas über Deine Vorstellung hinsichtlich Rolle und Tätigkeit.

    Als nächstes könntest Du Aufgaben und Ziele der APO-GOSt darstellen.


    Dann würde ich mich mal mit diesen Fragen auseinandersetzen:

    • Wie willst Du mit "Problemfällen" umgehen? (Defizite, unentschuldigte Fehlzeiten, Attestpflicht)
    • Wie willst Du mit KollegInnen umgehen, die die Vorgaben der APO-GOSt nicht so wie vorgesehen umsetzen?
    • Welche Knackpunkte oder Probleme kann es während des Abiturverfahrens geben und wie willst Du damit umgehen?
  • Das scheint mir vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, die diese KollegInnen haben, in der Tat das geringere Übel zu sein.

    Da geht es beispielsweise um einen sehr sensiblen Kollegen, der bereits mindestens einmal wegen Burnout länger ausgefallen ist. Wenn man da anfangen würde "Du Du Du" zu sagen, wäre er gleich wieder weg. Das wäre schlechter.

    • Offizieller Beitrag

    Da geht es beispielsweise um einen sehr sensiblen Kollegen, der bereits mindestens einmal wegen Burnout länger ausgefallen ist. Wenn man da anfangen würde "Du Du Du" zu sagen, wäre er gleich wieder weg. Das wäre schlechter.

    Das ist auch eine Frage des Tonfalls. Wenn jemand über Jahre hinweg sich nicht an Lehrpläne, FK-Beschlüsse oder ähnliches hält, dann hat das nichts mit sensibel zu tun. Wenn jemand aufgrund offensichtlicher Überlastung etwas nicht schaffe, wäre ich der letzte, der dafür kein Verständnis hätte. Es geht mir um mehr oder weniger willkürlich renitente KollegInnen.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das Problem? 1. Mal sagen, 2. Mal Besprechung mit der Schulleitung, 3. Mal Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bez.-Reg.

    Solche Kollegen haben nichts im Schuldienst zu suchen.

    Richtig, aber selbst mit Punkt 3 wirst Du sie nicht los. Da müsstest Du schon Schülerinnen anfassen oder etwas stehlen - oder wahlweise eine Straftat begehen, für die Du mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wirst. Das dürfte bei "ich mache mein Ding, komme, was wolle" eher weniger der Fall sein. Und spätestens bei dem Versuch der Sanktion infolge von Punkt 3 dürfte jedem klar sein, was passieren kann und wird. Er/sie fällt dann langfristig aus. Wer einsichtig ist, würde nach dem ersten Mal bereits "ordentlich" arbeiten.

  • Du solltest Dich mit Deiner dann neuen Rolle und Tätigkeit auseinandersetzen.

    Nimm Dir mal fünf Minuten Zeit und dann schreibst Du hier einmal etwas über Deine Vorstellung hinsichtlich Rolle und Tätigkeit.

    Als nächstes könntest Du Aufgaben und Ziele der APO-GOSt darstellen.


    Dann würde ich mich mal mit diesen Fragen auseinandersetzen:

    • Wie willst Du mit "Problemfällen" umgehen? (Defizite, unentschuldigte Fehlzeiten, Attestpflicht)
    • Wie willst Du mit KollegInnen umgehen, die die Vorgaben der APO-GOSt nicht so wie vorgesehen umsetzen?
    • Welche Knackpunkte oder Probleme kann es während des Abiturverfahrens geben und wie willst Du damit umgehen?

    Danke für die Anregungen! Bezüglich meiner Rolle habe ich tatsächlich schon recht klare Vorstellungen, bzw. kann mich auch an sehr guten Rollenvorbildern orientieren. Ich sehe es als Tätigkeit in mehreren Feldern: Arbeit mit dem Beratungsteam, Leitung dieses Teams, Kontrolle bzw. Gestaltung der entsprechenden Prozesse, Arbeit mit den SuS/Beratung.

    Kernbereich ist natürlich auch die Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Vorschläge für Kursblockungen, Kurssystem, usw. Besprechung von Problemfällen usw. Den Umgang mit... unwilligen KuK durfte ich im Rahmen diverser Projekte und schulischer Entwicklungsprozesse schon üben.

    Und: Orga. Viel Orga: Pläne strukturieren, Beratungsverläufe, Übergänge gestalten, Klausurphasen planen, Abitur mit all seinen fröhlichen Facetten usw.

    Perspektivisch: Die Oberstufenreform umsetzen, falls sie denn irgendwann mal fertig sein sollte.


    Bei allen meinen Einblicken gibt es sicherlich noch einiges, das mir im Moment noch nicht so klar ist. Mein Hauptproblem ist aber eher, dahin zu kommen. Da das Bewerbungsverfahren ja nur zum Teil auf die eigentliche Tätigkeit ausgerichtet. Die Lehrprobe ist ja recht klar.

    Das beratende Gespräch / kollegiale Beratung ist mir zwar im Kern klar, aber dennoch gibt es Aspekte, die ja erwartet werden, ähnlich wie im Referendariat, in dem man gewisse Formulierungen usw. einhalten musste. In der Hinsicht habe ich schon bei bekannten Fachleitern angeklopft.


    Es geht also vor allem um den dritten und vierten Schritt, die Leitung einer (Teil-) Konferenz und das Kolloquium. Dafür (aber natürlich auch für die anderen Bereiche) wäre ich für Tipps dankbar. Z.B. die Konferenzleitung: gibt es da einen Standard, der irgendwo ausformuliert ist?

    Kolloq: wieviel Schulrecht muss man kennen über die rein oberstufenbezogenen Aspekte hinaus? Ist das Dienstrecht / ADO komplett oder nur bezogen auf Leitungstätigkeit mit KuK ein Aspekt?

  • Es hilft auf jeden Fall, im Vorhinein das Gespräch mit dem für die ausschreibende Schule zuständigen Dezernenten zu suchen. Je nach dessen Auskunftsfreude gibt es eventuell Hinweise zu den Inhalten des Kolloquiums.

    Lektüre hinsichtlich der Stelle: APO-GOSt, wie du schon schreibst, ist Pflicht. In der ADO die Stellen zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung. SchILD und LuPO sollten auch hinreichend bekannt sein (falls Fragen im Kolloquium dazu kommen, hängt vom Dezernenten ab).

  • Ich zitiere mich mal aus dem anderen Faden und ergänze noch dazu:

    In meinem Verfahren (Berufskolleg, Bereichsleitung) gab es:

    • Beurteilungsbeitrag der SL. Bei mir war es ein UB sowie der Besuch von Konferenzen etc
    • Beurteilung durch Dezernenten:
      • UB
      • Beratung eines Kollegen
      • Leitung Konferenz
      • Kolloquium 1 Std.

    Um das zu konkretisieren: Meine Konferenz beinhaltet einen Meilenstein eines langfristig angelegten Schulentwicklungsvorhabens. Das musste schriftlich niedergelegt werden und beinhaltete die Planung, Darstellung, Begründung des Vorhabens.

    Beratung war ebenfalls hinsichtlich des Gesamtthemas einzuordnen. Musste also thematisch passen und rechtlich sauber sein. Ich habe mich telefonisch durch diverse Behörden/Institutionen wie das BIBB gekämpft, um mich da abzusichern und alle Aspekte zu betrachten.


    Das Kolloquium war eine echte Prüfung, bei der ich die BASS und diverse andere Erlasse/Vorschriften kennen musste. Dabei wurde aus allen Bereichen des BKs gefragt, nicht nur aus meinem Bereich.

    Ergänzend ADO und Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung. Auch: Referenzrahmen Schulqualität. Medienkompetenzrahmen, Digitale Schlüsselkompetenzen.

    • Offizieller Beitrag

    Welche Änderungen sind dafür anvisiert ?

    DAS müsste man als künftiger OK auch kennen.
    KMK verabschiedet zukunftsweisende Ländervereinbarung und richtet Ständige wissenschaftliche Kommission ein / Hubig: „Ein historischer Tag für die Bildung in Deutschland“ und

    2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf (kmk.org) hier Art. 30


    Konkret geht es da um die Anzahl an verbindlich einzubringenden Kursen oder beispielsweise die Anzahl der Abiturfächer. Das ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben, das über die bisherige KMK-Vereinbarung deutlich hinausgeht - so die 16 Länder denn eine Einigung erzielen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Kolloq: wieviel Schulrecht muss man kennen über die rein oberstufenbezogenen Aspekte hinaus? Ist das Dienstrecht / ADO komplett oder nur bezogen auf Leitungstätigkeit mit KuK ein Aspekt?

    Niemand verlangt, dass Du alle Paragraphen auswendig kennst. Wichtig sind die Grundsätze, der "Geist" dieser Gesetze und Verordnungen sowie die Fähigkeit, hier Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsquellen herstellen zu können. (Z.B. die Grundsätze zum Prüfungsrecht, die eben nur in Bezug auf die konkreten Prüfungen in den APOs enthalten sind.)


    Die Frage nach der Attestpflicht bei Klausuren wäre sicherlich auch ein Aspekt, mit dem man eine Grundproblematik erörtern kann und die Entwicklung der Position der Schulaufsicht zu dieser Thematik mit einbezieht.


    Ein weiteres heißes Eisen je nach DezernentIn könnte das Thema NTA in der GOSt sein. Wer kann was wegen welcher Beeinträchtigung beantragen - und was wird überhaupt wann genehmigt und was nicht. Auch das findet man nicht alles in der Verordnung sondern wahlweise auf den Seiten der BR bzw. über die Grundsätze des Prüfungsrechts oder entsprechende Urteile der VG und der OVG. Da waren in den letzten Jahren durchaus einige sehr zentrale Entscheidungen dabei.

  • Ok, danke, das hilft schon einmal, meine Vorbereitungen zu strukturieren. Ich muss zugeben, am meisten Bammel habe ich vor der Konferenz, da habe ich einfach zu wenig Übung.

    Ich schaue mal, was sich da machen lässt und berichte dann. Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Was die Konferenz angeht, so gibt es Formalia (Einladungsfrist, Protokoll, Tagesordnung) und inhaltliche bzw. leitungstechnische Aspekte. (Abarbeiten der TOP, Abstimmungen, Beschlussfassungen, Einbinden der Teilnehmenden, vorbereitende Unterlagen, Präsentationsformen, ggf. Abreitsaufträge an Teilnehmende etc.).

  • Zu den Fortbildungen kann ich nichts sagen.

    Man kann den Prüfungstag aber auch ohne Fprtbildung über- und bestehen. Mir hat es geholfen, ausführlich mit Leuten zu sprechen, die den Tag hinter sich gebracht haben.


    Konferenz: Tu dir selbst einen Gefallen und such dir ein Thema, was ein echtes Thema ist, kein Pseudoproblem für den Prüfungstag. Lade dazu die KuK ein, von denen du weißt, dass sie Substantielles dazu sagen werden.


    Kolloquium: Es ist bestimmt dezernentenabhängig, bie mir ist aber stark abgeklopft worden, ob ich die Vorgaben auch im Detail kenne und reflektiert mit ihnen umgehen kann. Reflektiertes Praxiswissen war überhaupt der entscheidende Punkt.

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