Jep! Üblich nicht, da stimme ich zu, ABER ich will damit immer sagen man hat rechtlich keine Möglichkeit auf eine Rückkehr zu bestehen.
Das hat hier auch keiner geschrieben.
Jep! Üblich nicht, da stimme ich zu, ABER ich will damit immer sagen man hat rechtlich keine Möglichkeit auf eine Rückkehr zu bestehen.
Das hat hier auch keiner geschrieben.
Gerne wiederhole ich, dass du rechtlich keinen Anspruch darauf hast an deine alte Schule zurückzukommen.
In "der Regel" mag stimmen ist aber nichts verbindliches.
Es ist überhaupt kein Problem auch in der Probezeit nach der Elternzeit versetzt zu werden.
gerne wiederhole ich die alte Story...eine Kollegin wollte nach der Elternzeit zurück zu uns..man wollte sie aber nicht zurück..End vom Lied sie wurde gegen ihren Wunsch nach der Elternzeit an eine andere Schule hier in der Stadt versetzt.
Gerne kannst Du wiederholen, was Du magst.
Meine Auskunft basiert auf dem, was mir das Personaldezernat der BR seinerzeit mitgeteilt hat. Gerne wiederhole ich die alte Story meiner Frau. Sie war zwar im Zuge der dreijährigen Elternzeit auf einer Nullstelle, konnte aber an ihre alte Schule zurückkehren. End vom Lied: Sie hat beim dritten Kind in der Elternzeit von sich aus an einer anderen Schulform gearbeitet und ist dann ebenso von sich aus an eine andere Schule ihrer ursprünglichen Schulform gegangen.
In Deiner Geschichte kommt ein entscheidender Faktor dazu - "man wollte sie aber nicht zurück".
Was hier in jedem Fall sinnvoll und wichtig ist, da ist, rechtzeitig Kontakt zur BR oder je nach Zuständigkeit dem Schulamt aufzunehmen und die eigenen Wünsche sowie die aktuellen Möglichkeiten abzugleichen - dann kommt es zu keinen bösen Überraschungen.
Dieses Problem hatten wir schon häufiger angesprochen. Lehrkräfte, die aus einer Elternzeit zurückkehren und den Wunsch äußern, an ihre alte Schule zurückzukehren, werden in der Regel nicht versetzt. Ausnahmen wären extreme Mangelfächer und ein höherer Bedarf an anderen Schulen.
Frag bei der Personalstelle nach und teile ihnen mit, dass Du an Deine alte Schule zurück möchtest. Das klappt in der Regel.
Schau mal in § 25 LBG. Dort ist alles geregelt.
SGV § 25 (Fn 10) Versetzung | RECHT.NRW.DE
Was man(n) hört, ist bedeutungslos. Was man weiß bzw. auf der Basis von Rechtsquellen in Erfahrung bringt, ist das Wichtige. Ansonsten empfiehlt es sich, in Dezernat 47, ggf. 48 der für Dich zuständigen Bezirksregierung nachzufragen.
Sehr schön zusammengefasst.
Und, Bronkoo, wie steht Ihr dazu?
Die Inklusion aller Kinder - ob mit Beeinträchtigungen oder ohne selbige - würde dann funktionieren, wenn die Art und Weise, wie das hier in Deutschland funktioniert, nicht ein primäres Sparmodell wäre.
Um beeinträchtigte Kinder zu inkludieren braucht es Fachpersonal - und damit meine ich nicht den Förderpädagogen, der eine Stunde pro Tag mit im Unterricht sitzt.
Die UN-Konvention spricht in ihrer englischen Fassung explizit von Inklusion - die Förderschulen setzen zwar den Anspruch auf Bildung vom Grundsatz her um, eine Förderschule ist aber nichts anderes als ihr weniger euphemistischer früherer Name besagte - eine Sonderschule - eine Schule für abgesonderte SchülerInnen. Die deutsche Begrifflichkeit ist hier brutalst technokratisch und wenig empathisch.
Von der Inklusion wie sie jetzt läuft profitieren im Falle der zieldifferenten Beschulung weder die beeinträchtigten Kinder noch die unbeeinträchtigten Kinder, da erstgenannte ständig vor Augen gehalten bekommen, was sie alles nicht können, und an die letztgenannten ein (zu) hohes Maß an Forderung nach Rücksichtnahme und besonderem Sozialvermögen gestellt wird.
Inklusion am Gymnasium im dreigliedrigen Schulsystem ist für LB-Kinder eine Tortur - und die unbeeinträchtigten Kinder empfinden das dann wie oben ausgedrückt als Bremsklotz.
Inklusion kann in einem integrierten Schulsystem funktionieren, weil dann - beispielsweise bei entsprechend mehrfach differenzierten Kursen, in denen die Fächer unterrichtet werden - alle SchülerInnen auf der Basis ihrer Leistungsfähigkeit gefördert werden könnten. Das setzt aber entsprechende Schulgrößen voraus und Level, die vom Hauptschulniveau bis zum Leistungskursniveau reichen. Da ist auch die Gesamtschule in ihrer heutigen Form mit E- und G-Kursen eine gigantische Mogelpackung.
Wir würden vermutlich mehr Bildungsgerechtigkeit bekommen, wenn wir vollständig auf ein integriertes Schulsystem umstellen würden, wo Abschlüsse nach einem Credit-Point-System vergeben werden und jede/r nach seinen Stärken und Schwächen gefördert werden könnte. Wird es aber nicht geben, weil die deutsche Mentalität noch zu sehr in Klassen denkt.
Das ist sehr schade zu hören...
Zum Neuschreiben von Klassenarbeiten: Zumindest in NRW kann die SL die Noten von Klassenarbeiten nicht einfach so ändern / Bewertungsmaßstäbe ändern / Nachschreiben anordnen. Da sind gewisse Hürden. Die Begründung "die Noten sind zu schlecht" reicht da nicht. Ich würde in so einem Fall remonstrieren, außer ich kann die Argumentation der SL nachvollziehen. Vllt. findet man dann auch einen Kompromiss. Aber ganz nach dem Motto "die Noten müssen passen"... dann können wir das Ganze auch gleich sein lassen. Ich habe es mehrfach erlebt, dass Druck ausgeübt wurde wg. der Notengebung. Wenn man sich aber der Rechtslage bewusst ist, kann man darauf auch entsprechend reagieren. Nur weil andere bei allen SuS tolle Noten geben, heißt das nicht, dass ich dieser Philosophie folgen muss.
Zu den Hürden vgl. ADO NRW § 21 Abs. 4
(4) Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Das ist jedoch ein "dickes" Brett und man möchte als SL sicherlich nicht wegen jeder Kleinigkeit dann die BR ins Boot holen. Dann lieber mehr oder weniger subtil und auf der Vorgesetztenebene...
Als gäbe es nicht ohnehin schon genug Unmut in Lehrerzimmern muss man sich das mal bildlich vorstellen: Man kommt mit völlig unpassender Ausbildung an eine neue Schulform, ist auf Anleitung der Kollegen angewiesen (vergleichbar mit einem neuen Referendar) und bekommt dafür die Gehaltsstufe der Schulleitung dieser Schule. Da bedanken sich alle Beteiligten.
Darf ich mich dann in diesem Punkt darüber freuen, dass ich A15er bin?
Achja. Warum nimmt man es nicht als Anerkennung wahr, dass einer diese zunächst schwierig erscheinende Aufgabe zugetraut wird?
Es geht darum, einen Dummen (oder eine Dumme) zu finden, der/die diese Aufgabe erfüllt. Wer das ist, wird am grünen Tisch entschieden und nicht auf der Basis vorhandener oder im Laufe der Tätigkeit angenommener erlernbarer Kompetenzen.
Aber das brauche ich Dir sicherlich nicht zu erklären.
Abordnungen sind ja auch nicht immer schlecht, sie können ja durchaus auch interessante Einblicke in andere Systeme geben. Aber wie im anderen Thread beschrieben vom WBK an die Förderschule GE, ich finde das überspannt den Bogen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Regelfall bei Abordnungen sein wird. Dafür ist die Konstellation in der Tat "zu krass".
Würde ich von jetzt auf gleich an eine Förderschule GE abgeordnet, dann hätte ich didaktisch und pädagogisch erst einmal keine Ahnung von der Materie dort. Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen begleitet von zumindest am Anfang sehr geringer Effizienz meiner Arbeit.
Eine solche Maßnahme wäre purer Aktionismus, der die Probleme nicht löst, lediglich Personal numerisch verschiebt und damit auf dem Papier eine Verbesserung suggerieren kann. Vor Ort bringt das jedoch letztlich kaum etwas - und das ist der wirkliche Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen - sowohl der Lehrkräfte als auch der SchülerInnen.
Das stimmt, man muss aber auch fairerweise sagen, dass offensichtlich die Zahl und auch die "Schwere" (räumlich, völlig schulformunpassend) der Abordnungen scheinbar zugenommen hat und weiter zunehmen soll nach Plänen der Landesregierung.
Klar, ich würde auch nicht damit rechnen, plötzlich abgeordnet zu werden. Man muss eben wissen, dass es so kommen kann (aber in der Regel eben nicht muss.) Und wenn es so ist, kann man sich auf der Basis der Gesetze und Verordnungen bedingt wehren - oder muss es ansonsten so nehmen wie es ist.
Man(n) (oder Frau) kann es vermutlich niemandem zum Vorwurf machen, wenn man beim Eintritt in den ÖD gerade bei der Verbeamtung exklusiv die Vorteile im Blick hat. Zahlreiche "Werde ich mit XYZ verbeamtet"-Postings belegen da ja alleine hier in diesem Forum eindrucksvoll.
Wer aber weder das Beamtenstatusgesetz (bundesweit) kennt, noch das Landesbeamtengesetz, noch die für sie/ihn relevanten weiteren (Schul)Gesetze und Verordnungen - und diese selbstgefällig oder naiv bis jetzt weder aktiv gelesen noch anderweitig zur Kenntnis genommen hat - der (bzw. die) darf sich am Ende wirklich nicht beschweren. Man kann durchaus vorher in Erfahrung bringen, worauf man sich einlässt...
Meine Schulleitung hat das heute Morgen auch so formuliert, dass jeder Kollege es für sich entscheiden soll.
Dito. Das gibt die Erlasslage ja wie oben dargelegt auch her. Und ich finde das sehr verantwortungsvoll.
Ich bin mit dem Rad gut angekommen. Ein paar glatte Stellen auf 2 Brücken, da kann man aufpassen. Prinzipiell sehe ich es so: Den Schülerinnen und Schülern keine Gefahren aussetzen. Wir als Lehrkräfte haben aber wetterunabhängig eine Dienstpflicht.
Richtig - gleichwohl muss diese nicht vor Ort erfolgen. Ferner besagt Ziffer 5 des oben verlinkten Erlasses, dass wir vor Ort Dienst leisten sollen, wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen.
Diese Entscheidung fällt in den Ermessensspielraum der jeweiligen Lehrkraft, da das niemand anderes unabhängig entscheiden kann.
Für NRW ist die BASS wieder einmal Dein Freund und Helfer. Alles geregelt.
Wenn die SL darauf besteht, die Aufgaben weiter durch dich bearbeiten zu lassen, ist das erst einmal möglich. Dir wiederum kann man (nicht erst dann) nur raten, die Arbeitszeiten konsequent zu protokollieren und entsprechend Aufgaben zu priorisieren und nötigenfalls auch mal liegen zu lassen. Aber nicht aus Trotz, sondern aus der darstellbaren Unvereinbarkeit mit der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.
Der nächste Schritt wäre dann eine Überlastungsanzeige, die Dich von Konsequenzen eben jener Überlastung und womöglich schlechterer Arbeitsergebnisse freispricht.
Alles andere über 35km würde auch teuer. Ich müsste nochmal genau nachlesen, aber in solchen Fällen wie von Bonn nach Detmold - wenn es das denn überhaupt gäbe - kämen wir in den Bereich von Trennungsentschädigung, zweitem Wohnsitz etc. Das würde dann für das Land ziemlich teuer...
Ich kann die Zwangslage des Ministeriums und die Motivation, die hinter dieser Entscheidung steht zwar verstehen. Aber spâtestens wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt, sollte ich mir die Frage stellen, ob das Ganze unter dem Strich zielführend ist. Wenn der Kollege in seiner neuen Rolle sich nicht wohl fühlt tut man mit dieser Maßnahme niemandem einen Gefallen. Wenn dann der Kollege schlussendlich in ein Burnout steuer, unterrichtet der die nächsten sechs Monate niemanden mehr.
Der groteskeste Widerspruch besteht in der vordergründigen "Wertschätzung" der Lehrkräfte einerseits und der "Verschiebemasse Lehrkraft" auf der anderen Seite. Es ist niemandem gedient, wenn man das vorhandene Personal noch zusätzlich durch solche Entscheidungen belastet.
Das ist aber womöglich schlichtweg die Denkweise einer ehemaligen Leiterin einer regionalen Großbehörde. Sie weiß, wie Verwaltung funktioniert und wie man führt. Aber sie weiß nicht, wie Schule funktioniert. Das wussten aber selbst ehemalige Lehrkräfte, die Ministerinnen wurden, nicht mehr, als sie die Schwelle zur Politik überschritten hatten.
Das Problem ist wie so häufig die Politik. Dort werden keine Sachentscheidungen, die diesen Namen verdienen, mehr getroffen sondern primär politische Entscheidungen - diese dienen letztlich immer dem Nähren der eigenen (verzerrten) Wahrnehmung hinsichtlich der Chancen bei der nächsten Landtagswahl.
Da schließe ich mich an. Du bist quasi universell einsetzbar. Ich gehe davon aus, dass Dich viele Sek I - Schulen in NRW mit Kusshand nähmen.
Aus meiner Beobachtung hat Teilzeit auf jeden Fall viele Nachteile (jetzt mal vom Finanziellen abgesehen). Wie sind da so eure Erfahrungen? Lohnt sich Teilzeit wirklich ? oder arbeitet man am Ende fast genauso viel für weniger Geld? (mir ist klar, dass das auch z.T. an der persönlichen Einstellung liegt). Ich überlege auf jeden Fall, wenn ich älter bin auch in Teilzeit zu gehen. Am Ende ist Freizeit doch wichtiger als Geld.
Da Du mehr Zeit hast bzw. hättest, um die Arbeit in Teilzeit zu erledigen, ist es in der Regel so lange ein Minusgeschäft, wie Du nicht konsequent auf die Einhaltung Deiner durchschnittlichen Arbeitszeit, die sich aus der TZ ergibt, achtest.
Werbung