A15 ist schon ne Ansage, da kann man nach ein paar Jahren 7000 Eur verdienen. Also für den TE ist das natürlich schön, ich wundere mich aber etwas über die Nonchalance, mit der das vorgetragen wurde, im Sinne von 'wenn man (?) sich nicht so verrückt macht, ist alles möglich.'
Auf die entsprechende Stelle im Amt muss man sich erst mal bewerben und genommen werden, dort Verantwortung übernehmen und viel arbeiten. Und die Rückkehr in den Schuldienst bei doch fürstlicher Entlohnung gelang, weil der TE jemanden kennt, also letztlich Vetternwirtschaft. Auch das ist nicht für jeden oder überhaupt für viele eine Option. Insofern ist es schon individuell sehr gut gelaufen und definitiv besser als ein Burnout, Letzteres dürfte aber leider häufiger der eingeschlagene Weg sein.
Ich gehe davon aus, dass Du mein fürstliches Gehalt vorher nachgeschlagen hast.
Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst (oeffentlicher-dienst.info) oder Besoldungsordnungen A.B.R.W.pdf (nrw.de)
7.000 Euro klingen richtig viel. Schauen wir uns die Fakten zu dieser isoliert betrachtet "fürstlichen Entlohnung" an:
Gemäß der zweiten verlinkten Anlage käme ich in der Endstufe 12 auf 7.050,45 Euro - brutto. Das wären netto ungefähr 5.700 Euro bei Steuerklasse III. Die "fürstliche Entlohnung" bedeuten effektiv 400,- Euro netto mehr in der Kasse, was einem Nettostundenlohnplus von 2,50 Euro entspricht.
Die "paar Jahre", nach denen das der Fall sein soll, wären in meinem Fall fünf Jahre, da ich aktuell Stufe 10 bin, 2023 in Stufe 11 und dann 2027 in Stufe 12 rutsche. Die "paar Jahre" gelten für alle BeamtInnen. 2027 werde ich 22 Jahre im Dienst sein. Bei dieser Rechnung sollte man berücksichtigen, dass "nach ein paar Jahren" gleichzeitig aber auch "Schluss" ist. Die restlichen 14+ Jahre meiner Dienstzeit verbleibe ich in der Endstufe.
Die Rückkehr in den Schuldienst - danke hier auch an Brick in the wall für die ausführliche Antwort - bei fürstlicher Entlohnung (sic!) gelang nicht wegen Vetternwirtschaft sondern weil Rückkehrer irgendwo untergebracht werden müssen. Ich wäre nach Beendigung der Abordnung also so oder so an eine Schule versetzt worden. Die Bezirksregierung hätte das dann überlegen und entscheiden müssen. Wenn man wenigstens ein wenig Einfluss darauf haben möchte, wohin es gehen soll und in welcher Funktion, spricht man im Vorfeld die DerzernentInnen in den Sprengeln an, in denen man unterkommen möchte. Die DezernentInnen wissen, welche Positionen an ihren Schulen frei sind und ob überhaupt zum Zeitpunkt der Rückkehr etwas frei wird. Gleichzeitig haben sie kein Interesse daran, durch eine rigoros durchgedrückte externe Besetzung Unfrieden an ihren Schulen zu stiften.
In der Behörde, gerade in dem Fachbereich, in dem ich gearbeitet habe, hat man regelmäßig Kontakt zu eben diesen DerzernentInnen, somit auch zu denen aus den Sprengeln, die für mich infrage gekommen waren. Die DezernentInnen entscheiden dabei selbstständig - d.h. ohne Einfluss der vorgesetzten Behörde - ob eine Unterbringung möglich ist oder nicht.
Ob die Attribute "fürstliche Entlohnung" und "Vetternwirtschaft" hier nun angebracht sind oder nicht eher Ausdruck einer klaren wie auch immer gearteten Grundhaltung Deinerseits sind, lasse ich hier einmal offen.