Beiträge von Bolzbold

    A15 ist schon ne Ansage, da kann man nach ein paar Jahren 7000 Eur verdienen. Also für den TE ist das natürlich schön, ich wundere mich aber etwas über die Nonchalance, mit der das vorgetragen wurde, im Sinne von 'wenn man (?) sich nicht so verrückt macht, ist alles möglich.'

    Auf die entsprechende Stelle im Amt muss man sich erst mal bewerben und genommen werden, dort Verantwortung übernehmen und viel arbeiten. Und die Rückkehr in den Schuldienst bei doch fürstlicher Entlohnung gelang, weil der TE jemanden kennt, also letztlich Vetternwirtschaft. Auch das ist nicht für jeden oder überhaupt für viele eine Option. Insofern ist es schon individuell sehr gut gelaufen und definitiv besser als ein Burnout, Letzteres dürfte aber leider häufiger der eingeschlagene Weg sein.

    Ich gehe davon aus, dass Du mein fürstliches Gehalt vorher nachgeschlagen hast.
    Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst (oeffentlicher-dienst.info) oder Besoldungsordnungen A.B.R.W.pdf (nrw.de)

    7.000 Euro klingen richtig viel. Schauen wir uns die Fakten zu dieser isoliert betrachtet "fürstlichen Entlohnung" an:

    Gemäß der zweiten verlinkten Anlage käme ich in der Endstufe 12 auf 7.050,45 Euro - brutto. Das wären netto ungefähr 5.700 Euro bei Steuerklasse III. Die "fürstliche Entlohnung" bedeuten effektiv 400,- Euro netto mehr in der Kasse, was einem Nettostundenlohnplus von 2,50 Euro entspricht.

    Die "paar Jahre", nach denen das der Fall sein soll, wären in meinem Fall fünf Jahre, da ich aktuell Stufe 10 bin, 2023 in Stufe 11 und dann 2027 in Stufe 12 rutsche. Die "paar Jahre" gelten für alle BeamtInnen. 2027 werde ich 22 Jahre im Dienst sein. Bei dieser Rechnung sollte man berücksichtigen, dass "nach ein paar Jahren" gleichzeitig aber auch "Schluss" ist. Die restlichen 14+ Jahre meiner Dienstzeit verbleibe ich in der Endstufe.

    Die Rückkehr in den Schuldienst - danke hier auch an Brick in the wall für die ausführliche Antwort - bei fürstlicher Entlohnung (sic!) gelang nicht wegen Vetternwirtschaft sondern weil Rückkehrer irgendwo untergebracht werden müssen. Ich wäre nach Beendigung der Abordnung also so oder so an eine Schule versetzt worden. Die Bezirksregierung hätte das dann überlegen und entscheiden müssen. Wenn man wenigstens ein wenig Einfluss darauf haben möchte, wohin es gehen soll und in welcher Funktion, spricht man im Vorfeld die DerzernentInnen in den Sprengeln an, in denen man unterkommen möchte. Die DezernentInnen wissen, welche Positionen an ihren Schulen frei sind und ob überhaupt zum Zeitpunkt der Rückkehr etwas frei wird. Gleichzeitig haben sie kein Interesse daran, durch eine rigoros durchgedrückte externe Besetzung Unfrieden an ihren Schulen zu stiften.

    In der Behörde, gerade in dem Fachbereich, in dem ich gearbeitet habe, hat man regelmäßig Kontakt zu eben diesen DerzernentInnen, somit auch zu denen aus den Sprengeln, die für mich infrage gekommen waren. Die DezernentInnen entscheiden dabei selbstständig - d.h. ohne Einfluss der vorgesetzten Behörde - ob eine Unterbringung möglich ist oder nicht.

    Ob die Attribute "fürstliche Entlohnung" und "Vetternwirtschaft" hier nun angebracht sind oder nicht eher Ausdruck einer klaren wie auch immer gearteten Grundhaltung Deinerseits sind, lasse ich hier einmal offen.

    Ja, und dass man auch nicht so stark auf das Wohlwollen der eigenen Schulleitung angewiesen ist, wie man das manchmal annehmen mag. Es öffnen sich manchmal einfach Türen, von denen man selbst vorher nicht wusste, dass es diese gibt. Es bedeutet aber auch, dass es nicht schadet, eine der zahlreichen "Zusatzaufgaben" an einer Schule zu übernehmen und sich damit ein Profil zu geben.

    Jein. Es bedeutet vor allem, dass man rechts und links schaut, was es eben sonst noch so gibt. Meine vorherige Zusatztätigkeit war für das konkrete Bewerbungsverfahren, bei dem ich dann genommen wurde, tatsächlich von Vorteil, da es exakt zum Fachbereich in der Behörde passte. Das war einerseits Glückssache, sprich zur richtigen Zeit am richtigen Ort, andererseits gibt es auch Fachbereiche, bei denen man nicht zwingend einschlägige Vorerfahrung haben muss.

    Also nochmal: Das größte Problem war die fehlende Kommunikation. Mein Kind dachte 4 Tage, es habe etwas falsch gemacht, weil es ohne Begründung von beiden Sitznachbarn getrennt und zwischen zwei Unbekannte gesetzt wurde.

    Sie empfand es auch deswegen als vermeintliche Strafe, weil sonst kein Kind umgesetzt wurde. Alle andren Kinder durften ihre Sitznachbarn behalten.

    Natürlich kann ich als LK den Sitzplan bestimmen. Auf manches sollte ich Rücksicht nehmen. Man sollte begründen, warum man ein Kind umsetzt. Ein Kind ist auch nur ein Mensch und möchte fair behandelt werden.

    Freilich kann ich ein Kind auch mal neben jemanden setzen, den es sich nicht wünscht. Aber dann bitte begründen. Kinder sind Menschen, die verlangen Antworten.

    Ich denke, damit ist im Grunde alles gesagt. Das war/ist das Problem - und jetzt ist es ja offenbar soweit gelöst.

    Fast sechs Jahre ist es jetzt her, dass ich diesen Thread erstellt habe.

    Viel Zeit ist seitdem vergangen und mittlerweile bin ich wieder zurück im Schuldienst. Die fast vier Jahre in der Schulbehörde haben mir "gut getan", habe ich doch das Chaos an den Schulen durch die Corona-Pandemie "nur" passiv als Vater und Ehemann erleben müssen.

    Ich habe in dieser Zeit viel gelernt - über das Schulsystem, über Bildungspolitik und natürlich auch über mich selbst. Ich hatte die Chance, einen Teil meiner Persönlichkeit weiterzuentwickeln, der im ausschließlichen Schuldienst etwas zu kurz gekommen war. Gleichzeitig habe ich aber gemerkt, dass dieser Teil langfristig nicht überwiegen sollte - irgendwo war ich dann im Kern meines Wesens doch immer ein überzeugter Lehrer und eben weniger ein überzeugter Verwaltungsbeamter.

    Der Rückkehr in den Schuldienst ging ein ziemliches emotionales Chaos voraus, weil ich einerseits das stressbefreite Arbeiten in der Behörde sehr schätzen gelernt hatte, andererseits aber wusste, dass ich langfristig an Langeweile eingehen würde. Gleichzeitig musste ich eine Anschlussverwendung finden, was als A15er gar nicht so einfach war. Was passieren kann bzw. hätte passieren können, wenn man als Externer oder "Versorgungsfall" an eine Schule gekommen wäre, wo man dem Platzhirsch die Stelle weggenommen hätte, habe ich selbst erfahren dürfen. Ich habe dann rechtzeitig die Reißleine gezogen, wusste aber von da an, dass das mit meiner Unterbringung gar nicht so leicht werden würde.

    Hier zahlten sich dann die Kontakte aus, die ich durch meine Arbeit in der Behörde hatte. Und so kam dann ganz unverhofft ein Angebot einer Dezernentin, das auf den ersten Blick gar nicht so attraktiv wirkte, auf den zweiten Blick aber genau richtig war. Es war eine Funktionsstelle, die ich als solche gar nicht auf dem Schirm hatte, weil ich nicht wusste, dass es dafür überhaupt eine A15-Stelle geben könnte. Hier hatte ich das Glück, dass es keine hausinternen Kandidaten gab und dass man sowohl seitens der Schulleitung wie des Kollegiums aufrichtig froh war, dass nun jemand diesen Bereich wieder koordinieren würde.

    Ich bin jetzt seit August an meiner neuen Schule und fühle mich insgesamt wohl dort. Die Schule ist gut organisiert, die Technik funktioniert, wir haben die richtigen Leute an den richtigen Stellen, um das zu managen. Was noch wichtiger ist, das ist der Umstand, dass viele KollegInnen ähnlich ticken wie ich, was Pädagogik und Unterricht angeht. Meine Tätigkeit ist genau richtig, um in die Rolle eines Mitglieds der erweiterten Schulleitung hineinzuwachsen - hier kann ich in kleinerem Rahmen auch eigene Projekte umsetzen und habe auch für meinen Bereich bereits einige Dinge organisiert, die eine Weile lang brach gelegen hatten.

    Mit meiner Rückkehr aus der Behörde hatte ich mir vorgenommen, stärker auf meine Arbeitszeit und meine Belastung zu achten. In der Konsequenz sitze ich jeden Tag von ca. 7.20 Uhr bis mindestens 15 Uhr in der Schule und erledige bis auf die Korrekturen alles vor Ort - insgesamt käme ich damit auf die 41 Wochenstunden. Was dann noch zur 41 bzw. 46 wegen der Ferien fehlt, wird durch die Korrekturen gefüllt. Ich nehme kaum Sachen nach Hause, damit ich gar nicht mehr auf die Idee komme, von dort doch noch etwas zu tun. Das Material, das ich für den Unterricht brauche, liegt samt und sonders in der Schule.

    Gerade vor Beginn der Korrekturphasen hatte ich dadurch eine klare Trennung von Arbeit und Familie/Freizeit und darüber hinaus vollständig freie Wochenenden.

    Die ersten Wochen waren allerdings hart, weil ich gar nicht mehr die Kondition hatte, den Schulalltag oder gar eine Schulwoche "zu überleben". Wenn ich dann nach der Schule nach Hause kam, bin ich in den ersten Wochen einfach nur aufs Sofa gefallen und eingeschlafen. Das ist mittlerweile wieder besser geworden. Gedanklich bleibt die Schule auch zum größten Teil in der Schule. Das ist sehr befreiend.

    In der Rückschau ist es faszinierend zu sehen, dass ich mir vor sechs Jahren und insbesondere in der Zeit davor eigentlich gar keine großen Gedanken über Karriere oder ähnliches hätte machen müssen. Es hat sich alles irgendwie gefügt. Ohne Druck. Einfach so. Und meine Biographie ist voll davon, dass sich Dinge einfach irgendwie zum Guten fügen. Leider sieht man das nicht immer, wenn man sich im "Transformationsprozess" befindet.

    Ob ich eines Tages Schulleiter werden möchte? Aktuell sage ich dazu klar "nein". Das kann ich mir nicht vorstellen - und die SLQ hat mir da noch einmal sehr geholfen, das für mich so zu entscheiden.

    Gleichwohl habe ich noch fast 19 Dienstjahre (bei Pensionsbeginn mit 67 - also seeehr konservativ gerechnet) vor mir. Falls ich also eines Tages Schulleiter werden wollen sollte, kann ich das immer noch tun....

    was das SchulleiterInnensprech angeht, hat mir ein befreundeter Schulleiter glaubhaft versichert, dass sie das in den SLQ-Veranstaltungen regelrecht eingebimst bekommen haben.

    Vielleicht waren das noch die alten Module der SLQ. Ich habe meine SLQ 2021 abgeschlossen und habe das ganz sicher NICHT eingebimst bekommen.

    ich mag es, wenn Kolleg*innen mit (entsprechender) Erfahrung den Subtext im Führungskräftesprech für die "jüngeren" Kolleg*innen herauslesen / übersetzen.

    Och, ich kann natürlich auch total daneben liegen, aber neben dem Beispiel hier in diesem Thread könnte ich noch die eine oder andere anekdotische Evidenz anbringen. Die Taktik einiger Schulleitungen scheint ja recht ähnlich zu sein. Ich kann das sogar isoliert betrachtet verstehen.

    Wenn man ein großes Heer an ProbezeitlerInnen und BeförderungsaspirantInnen hat, dann kann man aus dem Vollen schöpfen und die Preise hochsetzen. Dass man die Leute früher oder später enttäuschen wird und sich dies auch auf die Stimmung im Kollegium auswirken kann, wird von einigen Schulleitungen offenbar in Kauf genommen.

    Kleines Feedback zu meinem Gespräch:

    "Ich habe keine Beförderungsstellen oder Koordinatorenstellen [An Sekundarschulen gibt es ja auch nur eine...wusste er wohl nicht] , Wenn es etwas gibt, bist du auf der Liste, Frühstens August/September 2023. Ich schätze Loyalität."

    und er sagte "A13 für alle ist Schwachsinn" und Geld ist nicht so wichtig, Wichtiger ist die Wertschätzung."

    Das wäre schon fast ein Grund für einen Versetzungsantrag. "Ich schätze Loyalität" - sprich: Kriech mir in den Arsch und Du könntest (!) ggf. eine Beförderungsstelle bekommen...

    Geld ist nicht so wichtig? Macht vermutlich auch nicht - und deshalb ist er ja Schulleiter geworden...

    Eine Lösung könnte doch auch sein, dass je nach Anordnung der Tische die Tochter samt Freundin als "Puffer" zwischen die Störer gesetzt werden.

    Eine Schülerin von ihrer Freundin wegzusetzen, damit sie die Funktion eines Puffers einnimmt, schiebt ihr mittelbar das Problem zu, das die Lehrkraft - und nicht die umgesetzte Schülerin - lösen muss.

    Insofern würde ich hier tatsächlich freundlich nachfragen, ob es hier nicht eine andere Lösung gibt - gerade weil das Umsetzen der Tochter eine einschneidendere Maßnahme ist als das Trennen der Störer. Das kann man per E-Mail tun - je nach Antwort wäre ein persönliches Gespräch der nächste Schritt.

    OT: undichbinweg, wieso kennst du dich immer so gut aus? Bewundenswert! Bist du Jurist? Zumal du aus England eingewandert bist oder habe ich das falsch im Kopf?

    Es gibt Leute, die recherchieren das und haben den unbedingten Willen, Dingen auf den Grund zu gehen. Das hilft in vielen Fällen tatsächlich weiter, weil man souveräner und belesener wird. Das bringen wir Lehrkräfte unseren SchülerInnen jeden Tag bei. Recherchieren - kritisch sein - sinnentnehmend lesen - problemorientiertes Handeln...

    P.S.: Zur Lehrerprofessionalität gehört es meiner Meinung nach auch, sich am mürrisch sein eines Schülers nicht zu stören.

    In der Tat. Und jede Lehrkraft, die das dennoch tut, arbeitet fleißig an dem Ruf unseres gesamten Berufsstands, dass man eine schlechte Note bekommt, wenn man etwas gegen den Lehrer/ die Lehrerin sagt.
    Selbst meine OberstufenschülerInnen, denen gegenüber ich meine Leistungsmitteilungen begründe, sagen in den Fällen, wo sie nicht einverstanden sind, lediglich "letztlich geben Sie ja die Note" - und das ist eben nicht nur faktisch-einsichtig sondern mittelbar sehr persönlich - in beide Richtungen - gemeint.

    Oh, diese beiden Threads sind sogar noch recht harmlos. Ich erinnere mich dunkel daran.

    Die Auseinandersetzung mit Eltern war mitunter noch deutlich heftiger und hat zu einigen unschönen Auswüchsen geführt, die mitunter die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte hier tangiert haben.

    Nachdem das Nachbarforum schulthemen auch faktisch tot ist, können wir uns wohl glücklich schätzen, das im Zeitalter (a)sozialer Netzwerke Eltern, Schüler und andere Nicht-Lehrkräfte andere Spielwiesen gefunden haben, um sich "auszutauschen".

    Ich habe kein Problem damit, aus der Zeit gefallen zu sein.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Das mag an Deiner Schule oder auf der Basis Deiner bisherigen Erfahrungen so sein - und das möchte ich Dir daher auch nicht absprechen.

    In meinem schulischen Umfeld wäre das bis auf Situationen, wo Gefahr im Verzug ist, völlig undenkbar. Diese Form von "Basta-Kommunikation" halte ich im Rahmen eines konsensualen, partnerschaftlichen Erziehungsprozess für völlig deplatziert.

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Partnerschaftlich schließt ein "Diktat", wer wann wohin zu kommen hat und am Ende noch Urlaub zu nehmen hat aus. Es gibt keine rechtliche Handhabe, dass die Eltern für die Belange der Schule extra Urlaub nehmen - oder gar im Falle aufgebrauchten Urlaubs einen unbezahlten Urlaubstag nehmen.
    Eine solche rigorose Anspruchshaltung mutet dann doch etwas aus der Zeit gefallen an.

    Ich melde mich formal nicht "krank" sondern "dienstunfähig". Eine Dienstunfähigkeit kann auch aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation vorliegen, die es einem nicht möglich macht, zum Dienst zu erscheinen. Wenn man sich im Vorfeld der Beisetzung nicht bereits um Kopf und Kragen geredet hat, kann eine Krankmeldung durchaus legitim sein. Eine halbwegs empathische Schulleitung wird die Teilnahme an der Beisetzung womöglich sogar von sich aus genehmigen oder hinter vorgehaltener Hand - auch wenn es formal nicht OK ist - dazu raten, sich an besagtem Tag "krank zu melden."

    Mit drei Noten habe ich nur Bolzbolds Beispiel aufgegriffen. Das lässt sich auf mehr Noten ausbauen.

    Bei uns in RLP müssen es auch keine "schriftlichen Noten" sein, aber die (Einzel-) Noten müssen "mitgeteilt" werden.

    Für die Bildung der Zeugnisnoten andere als die mitgeteilten Noten zu verwenden wir vor Gericht nicht bestehen.

    Die mitgeteilten Noten werden ja verwendet - und das Ganze wird auch vor Gericht bestehen, wenn

    a) kein formaler Fehler vorliegt (Dein obenstehendes Beispiel kratzt stark an eben dieser Grenze.)

    b) bei der Ermittlung der Gesamtnote pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt wurde und diese Note somit nicht ermessensfehlerhaft ist.

    Man stelle sich vor ein Schüler bekommt - in dieser Reihenfolge - die Noten ausreichend, gut, gut mitgeteilt.

    Aufgrund einer "interne Buchführung" erhält er auf dem Zeugnis die Note ausreichend. Diese führt zur Nichtversetzung, weil bei einem "gut" ein Notenausgleich möglich gewesen wäre, bei einem "ausreichend" aber nicht.

    Kaum haltbar ...

    Sei mir nicht böse, aber dieses Beispiel ist total unbrauchbar, zumal unrealistisch. In der Tat wäre ein "ausreichend" bei dieser Konstellation nicht haltbar, aber darum geht es nicht. Es ging um Beispiele, in denen Tendenznoten für das Ausüben des pädagogischen Ermessensspielraums herangezogen werden. Da die Gesamtentwicklung des Schülers oder der Schülerin bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen ist, kann die interne Buchführung hier durchaus stichhaltige Argumente liefern - auch im Vergleich zu anderen SchülerInnen.

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