Beiträge von Bolzbold

    insbesondere auf die (Meta)Studien von Prof. Lipowsky (Kassel) und Prof. (Dirk) Richter (Potsdam).
    Insbesondere Lipowsky tourt mit seinen Empfehlungen. Hier ein Leitfaden im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, der auch alles gut zusammenträgt: Fortbildungen für Lehrpersonen wirksam gestalten (bertelsmann-stiftung.de).
    Insbesondere die Punkte zur Förderung des Wirksamkeitserlebens aber auch die Forderung nach Erprobungs- und Reflexionsphasen (zusätzlich zu Inputsphasen).
    (Mir ist klar, dass man es nicht durch einen ständigen Methodenwechsel gestalten muss, aber reiner Input und frontale Weitergabe würde einiges der Punkte nicht erfüllen).

    Ich habe die SLQ-Fortbildung (SchulLeitungsQualifizierung) hier als Positivbeispiel wahrgenommen. Dort haben sich einerseits die Methoden abgewechselt, es war aber kein ständiges Feuerwerk, so dass man nicht am Ende völlig erschöpft war.

    Dass die SchülerInnen irgendwann nach zwanzig Methoden, Klippern, kooperativem Lernen und was auch immer, total durch sind, kann ich verstehen. Ich stelle mir gerade vor, die Armen hätten fünf oder sechs Stunden in Folge Unterricht bei LAA(')s. Die SchülerInnen kämen auf allen Viersen herausgekrochen und wären fertig mit der Welt. In der Tat ist dann lehrerzentrierterer Unterricht, wie ich ihn manchmal auch halte, für sei reine Erholung. (Andererseits wird das schnell eine "Wenn-die-Show-gut-ist-mache-ich-mit-sonst-nicht-Veranstaltung. So prickelnd ist das dann für mich irgendwann dann auch nicht mehr.)

    Mein persönliches Empfinden ist letztlich unwichtig. Es geht darum, dass dass das System in der Summer als fair empfunden wird. Wenn 5% der Mitarbeiter mit der Besoldung unzufrieden ist, ist es was anderes als wenn es 50% sind. Ich sehe es nur von außen, aber es scheint zu mindestens so, dass die Änderungen in NRW von mehreren kritisch gesehen werden. Spätestens wenn es irgendwann heißt, es lohnt sich vor allem Lehramt zu studieren, wenn man viele Kinder bekommen möchte, liegt das sicherlich nicht im Interesse des Landes.

    Das ist richtig. Bisher war es im Volksmund so, dass man bzw. frau Lehramt studierte, weil man den Beruf so gut mit Familie vereinbaren konnte. Das hat sich auch grundlegend geändert - aber schon vor einiger Zeit. Es dauert wohl immer nur ein oder zwei Jahrzehnte, bis das auch "unten" ankommt.

    Andererseits sollte auch das Land ein Interesse daran haben, dass die Besoldung als fair empfunden wird und vor allem, dass sich bestimmte Funktionsstellen auch finanziell "lohnen". Ich lehne Familienzuschläge etc. nicht ab, aber man hat da manchmal das Gefühl, dass die Verhältnisse nicht mehr stimmen. Das führ natürlich auch dazu, dass der Job vor allem für Menschen attraktiv ist, die eine große Familie gründen wollen. Ob das nun so sinnvoll ist, ist die Frage. Am Ende ist es auch bei den nicht verbeamteten Lehrern so. Die verdienen auch nicht schlecht. Aber der Unterschied zu Beamten sorgt für Frust. Und Frust sorgt -egal ob gut begründet oder nicht- für schlechtere Leistungen. Die Bereitschaft zur Mehrarbeit oder auch besonderes Engagement ist sicherlich bei Kollegen, die ihre Bezahlung als unfair empfinden nicht so hoch.

    Wenn Du die persönliche Empfindung als einen von mehreren Maßstäben in das Besoldungssystem inkorporiert wissen möchtest, wird das in meinen Augen eine unmögliche Aufgabe. Fair ist alles, was einem selbst nutzt - das habe ich im Schulsystem deutlich gelernt.

    Drei Beiträge seit 2022 in diesem Forum, drei Themen, die offenbar bewusst gewählt sind und lediglich geöffnet wurden, um im Anschluss die UserInnen über das erwähnte Stöckchen springen zu lassen.

    Magst Du Dir eine andere Spielwiese suchen?

    Unabhängig davon, dass es natürlich die Entscheidung der TE und ihres Mannes ist, wie sie ihr Leben gestalten, habe ich nie verstanden, wieso beide Eltern mit einem so kleinen Kind Vollzeit arbeiten gehen wollen.

    In meinem Umfeld erlebe ich das auch mehrmals - und natürlich kommen insbesondere die Mütter dann früher oder später an ihre Grenzen.

    Für mich stellt sich dann die Frage, wer für diese Entscheidung und die Folgen stärker geradestehen soll. Sind es Schule oder Gesellschaft, die der TE und ihrem Mann dies ermöglichen sollen? Oder sind es eher die TE und ihr Mann selbst, die ja diese Entscheidung bewusst getroffen haben. Ich lasse die Antwort bewusst offen.

    Die von der TE beschriebene Konstellation ist alles andere als gut - sowohl für die Fortführung des Lebens ohne zweites Kind als auch für die Planung einer weiteren Schwangerschaft. Aus meiner Sicht wäre angesichts der Gesamtbelastung eine Stundenreduzierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Verbindung mit einer spürbaren häuslichen Entlastung der Schritt zu einem Leben, das dann auch eine hoffentlich komplikationslose und vor allem erfolgreiche weitere Schwangerschaft ermöglicht.

    Meine "anekdotische Evidenz" fußt auf drei Kindern sowie verschiedenen Stundenmodellen und einem bisherigen Besoldunsgruppenunterschied von einer bis drei Stufen innerhalb der letzten 15 Jahre (seit dem ersten Kind.)

    Also die Prüfungskommissionen "lassen" einen in der Regel nicht einfach so durchfallen. Das passiert dann, wenn am Prüfungstag wirklich einiges schief läuft. Oft waren die Leistungen davor dann auch nicht so dolle, so dass man dann je nach Ermittlung des Prüfungsergebnisses nur eine unwesentliche Verschlechterung braucht, um dann durchzufallen.


    Ich würde einmal andersherum denken. Wie würdest Du als Lehrkraft diese Frage einem Prüfling im Abitur beantworten? Merkste selbst, oder?

    Also ich bin immer wieder fasziniert, wieso keiner auf die Idee kommt, einmal in der APO-GOSt nachzuschlagen...

    Huckepack-Kurse sind eigentlich absolute Ausnahmen auf der Basis der aktuellen APO-GOSt - vgl. VVzAPO-GOSt 6.1.1:

    6.1.1 Der Unterricht erfolgt als jahrgangsbezogener Unterricht.

    Jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die Einrichtung kombinierter Grund- und Leistungskurse sind in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Sicherung von Bildungsgängen oder der Kontinuität des Kursangebots, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.

    Quelle: BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Je nach Situation vor Ort kann es also geboten sein, den GK und den ZK zusammenzulegen - hier müsste dann aber der KLP für den GK angelegt werden - im ZK ist man ja in der Regel freier.

    Was die Deputatsstunden angeht, so bin ich ehrlich gesagt erstaunt, wie man auf die Idee kommen kann, dass zwei zusammengelegte Kurse, die insgesamt drei Stunden unterrichtet werden, mehr zählen sollen als alle anderen Kurse. Die Zusammenlegung von Kursen erfolgt in der Q2 beispielsweise ganz oft ja auch in den Fächern, in denen die Pflichtbelegung endet und wo dann nur noch ein paar Leute pro Kurs übrigbleiben. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt für eine Anrechnung von mehr als den drei Stunden.

    Die Heirat wird beim LBV angezeigt, die Änderung in der Besoldung müsste eigentlich dann ab dem Monat, in dem geheiratet wurde bzw. in diesem Fall mit Dienstantritt gelten. Wir reden im Ref. jetzt auch nicht über so exorbitant hohe Zuschläge, als dass man hier im Falle eines verpassten Monats sich sonderlich grämen müsste.

    Ich würde das Ganze unmittelbar nach Dienstantritt einreichen und in einem Zweizeiler darauf hinweisen, dass Dir noch keine Besoldungsnummer zugewiesen wurde - die Leute, die dort arbeiten, werden das dann schon regeln. Die machen das ja nicht zum ersten Mal.

    Ansonsten würde ich hier nachschauen.

    Heirat | Finanzverwaltung NRW

    wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

    Das ist nicht per se verboten. Wenn ich mich richtig erinnere, war das während der beiden Pandemiejahre sogar mittelbar erwünscht. Wichtig ist eben, dass die Voraussetzungen vergleichbar sind und die dezentral gestellte Klausur hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen keine Bevorzugung einer Schule oder eines Kurses darstellt.

    Das ist tatsächlich interessant…

    Die Idee hinter den (definitiven?) Rückversetzungen ist für mich nämlich nicht ganz nachvollziehbar. Ich mag meine LehrerInnentätigkeit sehr, kann aber KollegInnen, die Neues ausprobieren und ihren Horizont erweitern wollen, gut verstehen. Wenn man in dieser Arbeit aufgeht, umso schöner… Wieso muss man dann nach 3 Jahren zurück in den Schuldienst? Wäre es da nicht für beide Seiten sinnvoller/ nachhaltiger, die Rückkehr auf freiwilliger Basis (und evtl. nach Eignung) offen zu lassen?

    Es kommt mitunter vor, dass sich pädagogische MitarbeiterInnen auf offenen Stellenausschreibungen im MSB bewerben und bei erfolgreichem Verfahren dann dort dauerhaft hinversetzt werden. Der Regelfall kann es alleine deswegen nicht sein, weil sonst das MSB irgendwann personell explodieren würde.

    Warum man in den Schuldienst zurück muss? Weil es sich um eine von Anfang an befristete Abordnung handelt - das ist systemisch so vorgesehen.

    Die interessantere Frage ist eigentlich, woher diese Beförderungsstellen kommen.

    Hat das MSB ein Beförderungsstellen-Kontingent, dass sie durch die Rückversetzungen an die Schulen immer wieder frei machen und so wie so ein Beförderungsduchlauferhitzer funktionieren oder gibt es einen erschöpfbaren festen Pool oder ist das noch anders geregelt?

    Die Herausforderung ist im Schulbereich ja eher selten die Beurteilung, sondern dass eine Beförderungsstelle überhaupt frei/verfügbar sein muss.

    Die Stelle kommt meines Wissens nach aus einem anderen Topf. Zunächst besetzen die Beförderten ja auch noch keine Planstelle an einer Schule sondern werden auf einer so genannten "Nullstelle", d.h. mit "null" Stundenanteilen an der alten Schule geführt.

    Das ist ein spannendes Thema.

    Ich würde gerne mehr zu dem Benotungsverfahren/ Beförderungsverfahren bei Abordnungen für drei Jahre an z.B. MSB oder BezReg (NRW) erfahren und finde leider nur wenige Informationen dazu. Könntet ihr mir diesbezüglich helfen? Habe auch in älteren Threads nachgesehen, aber kann keine Antwort finden.

    Kann ich als A13-Beamtin (Sek II) eine Beförderung durch meine Arbeit an MSB/ BezReg erhalten (wie funktioniert das? Durch eine angefragte Beurteilung, wie hier beschrieben?Und erfolgt diese automatisch?) oder steigere ich dadurch lediglich meine Chancen auf eine Beförderung bei der Rückkehr in den Schuldienst?

    Kann ich bei der Rückkehr an meine alte Schule zurück, oder kann ich ebenfalls eine andere Schule (wie bei einem Versetzungsverfahren) angeben?

    Ganz vielen Dank!

    Bisher war es so, dass pädagogische MitarbeiterInnen im MSB nach zwei Jahren eine dienstliche Beurteilung im MSB bekamen. Die Beurteilungskompetenz geht nach zwei Jahren an das MSB über. Sofern die Beurteilung entsprechend ausfällt, werden die jeweiligen BR gebeten, die Person einer Beförderungsstelle zuzuweisen. Von A13 auf A14 war das in der Regel kein Problem. Die Chancen auf eine Beförderung bei Rückkehr in den Schuldienst sind gleich hoch/niedrig, weil anlässlich der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle diese von der jeweiligen dienstlichen Beurteilung abhängt.
    Man kann auch nach der Beförderung an die alte Schule zurück, sollte das aber sinnvollerweise im Vorfeld mit dem/der zuständigen Dezernenten/Dezernentin abstimmen. Ansonsten erfolgt mit Rückkehr in den Schuldienst eine Versetzung, wobei auch hier die rechtzeitige Rücksprache mit der Schulaufsicht sinnvoll ist, um ggf. an einen bestimmten Ort oder gar an eine bestimmte Schule zu kommen.

    Nicht nur angeblich. Das kann man recht schnell recherchieren. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2009 - 6 B 1235/09 - openJur

    Das Urteil verweist auf eine alte Version des LBG. Für uns gilt mittlerweile § 19 Abs. 4 LBG, der aber letztlich gleichlautend ist.

    Gleichwohl ist die Frage des TE berechtigt:


    Schauen wir uns einmal die FachleiterInnenausschreibungen bei Stella an, finden wir auch die Möglichkeit der Bewerbung von A13 auf A15. Eine Sprungbeförderung ohne Durchlaufen des Zwischenamtes A14 ist meiner Lesart der verlinkten Paragraphen jedoch nicht möglich. Da zwischen zwei Beförderungen ein Jahr liegen muss, würde das ja auch grundsätzlich funktionieren. (§19 Abs. 3 LBG)

    Seite 1 am ZfSL Bocholt. Man verweist auf § 28 LVO (da geht es um die angesprochene vierjährige bzw. bei A14erInnen dreijährige Dienstzeit), schränkt den BewerberInnenkreis aber - zulässigerweise (vgl. Urteil) auf die A14erInnen ein.

    Weiter unten ZfSL Recklinghausen. Hier erneut Verweis auf § 28 LVO, aber KEINE Einschränkung auf A14.

    Es handelt sich jeweils um die BR Münster.

    Die BR Arnsberg verweist bei Stella bei den Funktionsstellen nur auf § 28 Abs. 1 LVO - also vierjährige bzw. bei A14erInnen dreijährige Dienstzeit.

    Damit kann man sich je nach Ausschreibung folglich aus einer A13 Stelle heraus auf eine A15 Stelle bewerben, muss aber die A14 regulär durchlaufen, was dann wohl recht schnell gehen dürfte.

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