Beiträge von Bolzbold

    Nein, Du hast nichts missverstanden - ich bin von einem längeren Az ausgegangen. Die Ansprechperson sitzt aber laut Organisationsplan in Referat 211 - also in der Rechtsabteilung.

    In Deinem Fall würde ich tatsächlich bei der im Erlass genannten Person nachfragen - da bekommst Du dann eine Antwort aus erster Hand.

    Ein Erlass des MSB beginnend mit dem Az 132? Das kann ich mir kaum vorstellen. Die Az wurden bisher auf der Basis des federführend bearbeitenden Referats vergeben. Wenn man in das Organigramm schaut, wäre das die IT-Abteilung des MSB gewesen. Für einen Erlass des MSB, der die Probezeit o.ä. regelt, würde ich auf die Anfangsziffern 21X tippen.

    Kehrt man also nicht zwangsläufig an die alte Schule zurück? Bei der GEW kann ich lesen “Der Personalrat muss aber auf jeden Fall beteiligt werden, sollte nach der Abordnung eine spätere Versetzung geplant sein.“ Ist das etwa in NRW so wie mit Elternzeit oder ähnlichen, dass man nach 1-2 Jahren als pädagogischer Mitarbeiter an eine andere Schule (wohnortnähe) wechseln kann? Oder läuft das dann wie an der Schule auch, dass ein Antrag 4-5 mal abgelehnt werden kann?

    Nach einer gewissen Zeit der Abordnung landet man in einer so genannten "Nullstelle", d.h. man wird noch formal an der alten Schule geführt, jedoch mit null Stundenanteilen. Damit wird die Stelle nicht mehr zum Bestand der Schule gerechnet und die Schule kann, sofern Bedarf besteht, neu ausschreiben.

    Die Rückkehr aus der Abordnung läuft über die schulfachlichen DezernentInnen. Man nimmt rechtzeitig vorher Kontakt mit ihnen auf und bespricht, an welche Schule man möchte bzw. welche Schulen Bedarf haben. Die DezernentInnen haben durchaus ein aktives Interesse, ehemalige pädagogische MitarbeiterInnen sinnvoll und sofern möglich wunschgemäß unterzubringen. Das geht unterhalb der Besoldungsgruppen, in denen man je nach Schulform und Dienst so genannte FunktionsstelleninhaberIn ist, relativ problemlos. Schwieriger wird es bei FunktionsstelleninhaberInnen, die dann klassische "Versorgungsfälle" werden und nicht unbedingt gerne an der neuen Schule gesehen werden, weil sie ggf. einem/einer Aspiranten/Aspirantin auf die Funktionsstelle die Stelle wegnehmen.

    Wenn dann eine Entscheidung seitens der Bezirksregierung gefällt wurde, kommt irgendwann ein Bescheid über das anstehende Ende der Abordnung und die Versetzung zum Stichtag X an die neue Schule

    Es wäre schon mal schön, wenn der Laufbahnwechsel vereinfacht würde.

    Wir hatten bei uns (Hauptschule) schon häufig Vertretungslehrer, die Gym/Ges studiert hatten und gerne bei uns geblieben wären. Nicht allein, um eine Stelle zu haben, sondern weil sie die Arbeit an der HS erfüllte und sie einen richtig guten Job gemacht haben.

    Vielleicht tut sich ja was diesbezüglich in NRW, wenn nun A13 für alle Lehrämter kommt (*Traummodus on*)

    Das glaube ich nicht, weil auch im Bereich A12 der Wechsel zwischen den Schulformen (GS, HS, RS, SK, GE) nicht ohne Weiteres möglich ist - diesbezüglich hat meine Frau einschlägige Erfahrungen gemacht. Das dürfte auch mit A13 nicht wesentlich anders sein. Ich stimme aber zu, dass eine Flexibilisierung und die Ermöglichung eines solchen Wechsels (auf freiwilliger Basis bzw. auf eigenen Wunsch) ein weiteres Desiderat ist.

    Bolzbold for Kultusminister!

    Ne Du, lass mal. Die von mir skizzierte Reform wird ja so nie kommen können, weil dafür eine Menge an Gesetzesartikeln geändert bzw. neu geschaffen werden müsste fernab des bekannten politischen Spiels. Selbst wenn man das tatsächlich anginge, werde ich wohl nicht lange genug leben, um die Ergebnisse einer solchen Reform noch erfahren zu können. Dafür würde alleine der Prozess an sich Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

    Ja, das gibt es "im System". Aber eben nicht an jeder einzelnen Schule sofort bei Bedarf verfügbar. Letzteres ist mein Desiderat.

    Lehrermangel lässt sich leider aufgrund der durch das Grundgesetz wie die Länderverfassungen geschaffenen Strukturen nicht effektiv und nachhaltig beheben.

    Meine Ideen, die auch auf meinen Erfahrungen in der Behörde basieren, wären:

    • Abschaffung der kommunalen Trägerschaft für Schulen und Übertragung derselben an die Kultusministerien, so dass die Ausstattung der Schulen nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängt.
    • Großzügigere Ausstattung der Kultusministerien mit entsprechenden Finanzmitteln, so dass Investitionen nicht dem Gusto (oder eher Veto) des Finanzministeriums unterliegen. Die Ausstattung der Lehrkräfte unterliegt ebenfalls direkt der Kultusbehörde.
    • Abkopplung des Kultusministeriums von der Landespolitik, damit Bildungspolitik kein Spielball der kurzfristig denkenden Landespolitik bleibt. Stattdessen Einrichtung einer Landesbildungsbehörde, die unpolitisch ist und sich damit um Sachfragen kümmern kann und entsprechende Entscheidungen nicht von der jeweiligen politischen Opportunität abhängig macht.
    • Temporäre Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für den Schuldienst, um eine 120%ige Versorgungsquote an Unterrichtsstunden (nicht an Stellen, denn das ist nicht dasselbe!) zu erreichen, um im Anschluss daran die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte um 10% zu reduzieren.
    • Einrichtung von klassischen Verwaltungsstellen an Schulen (VerwaltungsdirektorIn und weiteres verwaltungstechnisches Personal)
    • Einrichtung von BeraterInnenstellen, die durch eine spezialisierte Ausbildung (Psychologie / Pädagogik) bei Schulproblemen beraten können.

    Durch die so erzielte Entlastung aller Lehrkräfte könnte der Beruf deutlich attraktiver werden, weil er nicht mehr so belastend ist. Vielleicht nehme ich diese Ideen als Grundlage für einen utopischen Roman, der im Jahre 2122 spielt...

    Als Lehrkraft kann ich nicht von SuS einen respektvollen Umgang miteinander verlangen, aber selbst anders handeln.

    Doch, und man findet als Lehrkraft natürlich immer eine Rechtfertigung, die natürlich (!) im Verhalten meines Gegenübers liegt. Rolle und Status einer Lehrkraft, aber eben auch die Widernisse, die einem im System Schule begegnen, fördern gerade die Haltung "quod licet Iovi, non licet bovi". Ich bin darüber auch immer erstaunt.

    Aber ein Teil dieser fehlenden Konsequenz und der Umsetzung der gesetzten Maßstäbe scheint schlichtweg menschlich zu sein - wir sind nicht perfekt, was Höflichkeit, Fairness und (Selbt)Reflexion angeht - und dennoch dürfen (oder müssen) wir dies von unseren Zöglingen einfordern, damit sie das zumindest in 80+% der Fälle hinbekommen.

    Nun ja, auf alle Fälle kann man jetzt darauf bauen, dass eine Verwaltungsexpertin (vorher Regierungspräsidentin der BR Münster) das MSB führt. Auch wenn man Frau Gebauer das ja aus reiner Fiesheit oft vorgehalten hat, aber es macht m.E. schon einen Unterschied, ob man als Immobilienmaklerin oder als Verwaltungsexpertin und Juristin an die Spitze eines Ministeriums geht. Wie sich das dann schulfachlich auswirkt, ist natürlich eine andere Sache.

    Das stimmt nicht, es wird auch der An-Anteil übernommen. Aufgrund der relativ niedrigen Bruttobesoldung ist das aber auch nachteilig.

    Etliche Bundesländer zahlen aber "Altersgeld", also eine Art Pension, die sich nach der Zahl der geleisteten Dienstjahre bemisst. Lohnt sich laut der im Thread schon bemühten Isabella Probst ab ca. 12 Dienstjahren.

    Da muss ich mich in der Tat korrigieren. Das hier ist schon recht eindeutig. Microsoft Word - 21 NV01 -03 08- Nachversicherung.doc (nrw.de)

    Vielen Dank allen, das hat mich wirklich weitergebracht. Festgelegt haben wir nichts in der Fachschaft. Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel. Eindeutig uneindeutig: 50:50 aber gerechnet werden darf nicht. Was soll das jetzt bedeuten???? Letztendlich ist da Tür und Tor für Zoff weit geöffnet. - Lieben Dank!!!

    Kann man so sehen. Kann man auch pragmatisch sehen. Du darfst nicht sklavisch arithmetisch die Note bilden - wenn Du aber im Rahmen Deines pädagogischen Spielraums dennoch auf diese Note kommst, ist das trotzdem kein Problem.

    Hier mal ein Zitat aus der 13. Auflage des Kommentars zur APO-GOSt , das ich ungeachtet der nicht vorhandenen Rechtsbindung als sehr plastisch und brauchbar empfinde:
    "Aus dem Verbot einer rein mathematischen Notenbildung darf nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass der Fachlehrer bei einem glatten arithmetischen Mittelwert nach Abweichungskriterien suchen muss, wenn diese eigentlich nicht gegeben sind."

    Fall die Endnote mathematisch zustande käme, hätte die Lehrkraft gerade im Bereich SoMi theoretisch immer noch im Vorfeld des Zusammenrechnens die Möglichkeit, entsprechende "Anpassungen" vorzunehmen, damit das gewünschte Endergebnis stimmt. Auch da wäre die Tür für Zoff geöffnet.

    Letztlich ist es eine Frage der Klarheit und der Transparenz der eigenen Notengebung, die ganz wesentlich über Konflikte entscheidet.

    Einige andere ehemalige KuK sind ebenfalls zurück in ihre alten Berufe gegangen, z. B. als Ingenieur oder im kaufmännischen Bereich. Aber das ist im BBS-Bereich sicherlich sehr viel einfacher als im allgemeinbildenden.

    In der Tat. Diejenigen, die "nur" LehrerIn gelernt haben, können natürlich nicht in ihren alten Beruf zurück. Dennoch gibt es innerhalb des ÖD durchaus Alternativen, wenn man die Augen offen hält und ein bisschen flexibel ist.

    Falls man nicht endgültig aus dem Schuldienst ausscheiden möchte und stattdessen lieber eine temporäre Auszeit nehmen möchte, könnte man sich auf eine Stelle in der Schulaufsicht oder dem Kultusministerium bewerben - in NRW gibt es immer wieder Stellen für pädagogische MitarbeiterInnen. Mitunter ist es auch möglich, dort dauerhaft zu bleiben - das ist zwar eher die Ausnahme, aber es kommt vor.

    Ich empfehle, sich in beide Richtungen umzusehen - einmal innerhalb des Systems und dann natürlich auch außerhalb des Systems. Letzteres immer auch mit dem Blick auf die Altersvorsorge, denn bei Kündigung wird nur der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt. Um diese Lücke zu schließen, müsste man schon nach Ausscheiden aus dem Schuldienst deutlich mehr verdienen, damit man später nicht in der Altersarmut landet.

    In der APO S1 bzw der VV zu §6 ist die Zahl der Klassenarbeiten hingegen vorgeschrieben.

    https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6

    Das trifft auf die APO-GOSt ebenso zu. Was die APO-S I und die APO-GOSt ferner eint, ist der Umstand, dass in der APO-S I ab Klasse 9 Bandbreiten für die Anzahl der Klassenarbeiten vorgesehen sind, was für die EPh nach VVZAPO-GOSt 14.1 in bestimmten Fachbereichen ebenso der Fall ist.

    Ein Fachschaftsbeschluss, der der APO-GOSt widerspricht, ist eigentlich von der SL zu beanstanden und für nichtig zu erklären.

    Die 1/3 - 2/3 Regelung ist unzulässig - nicht zuletzt, weil sie übermäßig in den Gestaltungsspielraum der Lehrkraft eingreift.

    Ich habe eine Ahnung, wo das herkommt. Die Kurshefte suggerieren leider, dass man im Bereich "SoMi" zwei Teilnoten zu geben habe. Das wird von der APO-GOSt aber gar nicht so bestimmt. Es gibt EINE Note für den Bereich SoMi und EINE für den Bereich Klausuren. Diese können sich ihrerseits aus mehreren Teilnoten zusammensetzen - im Bereich SoMi aus mehreren Einzelbeobachtungen und "Zwischennotizen".

    Die Praxis aus zwei Quartalsnoten suggeriert fälschlicherweise eine 25% Gewichtung der dann mit den beiden Klausuren vier Teilnoten - entsprechend kommt es dann zu dem Verhältnis 1/3 zu 2/3 in der Einführungsphase in Fächern mit nur einer Klausur.

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