Einfhrungsphase Fach mit nur einer Klausur halbjährlich, Endnote bilden

  • Hallo,


    niemand kann mir Verbindliches sagen. Ich unterrichte in NRW in der EF ein Fach, das nur eine Klausur im Halbjahr vorgesehen hat. Wie bilde ich die Endnote? Ich habe zwei Quartalsnoten in Sonstiger Mitarbeit und eben eine einzige Klausurnote. Vom Gefühl her würde ich das Schriftliche mit einem Drittel veranschlagen.

    Wäre nett, wenn mir jemand da sagen könnte, was Sache ist.

  • Das solltet ihr in der Fachschaft verbindlich festlegen. Wir sind vor einigen Jahren von 50/50 auf die Gewichtung 1/3 Klausur und 2/3 SoMi geswitcht und haben das auch so im internen Curriculum festgehalten.

    • Offizieller Beitrag

    Der Paragraf 13 der APO-GOSt halte ich schon "Verbindliches" .
    Selbst wenn es eben nicht Mathematisches / Rechnerisches ist, beliebig und ungeklärt ist es nicht:

    Zitat

    § 13

    Grundsätze der Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich

    (1) Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote.

  • Danke Maylin, so ist es bei uns eigentlich auch. Aber es gibt nirgendwo Verbindliches zu lesen und bei uns in der Fachschaft auch nicht.

    Würde mich wundern, wenn eine Fachschaft hierzu keine verbindliche Regelung aufgestellt hat. Ich vermute hier offen gestanden eine Anfrage eines Schülers oder eines Elternteils. Ansonsten ist mit dem Verweis auf die Nichtberechenbarkeit von Noten und auf die Grundsätze zur Leistungsbeurteilung eigentlich schon alles gesagt.

    • Offizieller Beitrag

    nicht unbedingt.
    Meine betroffenen Fachschaften haben es auch nicht festgeschrieben.
    1) es steht in der APO-GOSt.
    2) Die Vertreterinnen (ja, weiblich) der 2/3-Regelung sind sich schon bewusst, dass es eben in der APO-GOSt steht.
    Fazit: es steht ja eh, dass es nicht gerechnet werden darf ... Hauptsache transparent für die SuS ...

    • Offizieller Beitrag

    Ein Fachschaftsbeschluss, der der APO-GOSt widerspricht, ist eigentlich von der SL zu beanstanden und für nichtig zu erklären.

    Die 1/3 - 2/3 Regelung ist unzulässig - nicht zuletzt, weil sie übermäßig in den Gestaltungsspielraum der Lehrkraft eingreift.


    Ich habe eine Ahnung, wo das herkommt. Die Kurshefte suggerieren leider, dass man im Bereich "SoMi" zwei Teilnoten zu geben habe. Das wird von der APO-GOSt aber gar nicht so bestimmt. Es gibt EINE Note für den Bereich SoMi und EINE für den Bereich Klausuren. Diese können sich ihrerseits aus mehreren Teilnoten zusammensetzen - im Bereich SoMi aus mehreren Einzelbeobachtungen und "Zwischennotizen".


    Die Praxis aus zwei Quartalsnoten suggeriert fälschlicherweise eine 25% Gewichtung der dann mit den beiden Klausuren vier Teilnoten - entsprechend kommt es dann zu dem Verhältnis 1/3 zu 2/3 in der Einführungsphase in Fächern mit nur einer Klausur.

    • Offizieller Beitrag

    In der APO S1 bzw der VV zu §6 ist die Zahl der Klassenarbeiten hingegen vorgeschrieben.


    https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6

    Das trifft auf die APO-GOSt ebenso zu. Was die APO-S I und die APO-GOSt ferner eint, ist der Umstand, dass in der APO-S I ab Klasse 9 Bandbreiten für die Anzahl der Klassenarbeiten vorgesehen sind, was für die EPh nach VVZAPO-GOSt 14.1 in bestimmten Fachbereichen ebenso der Fall ist.

  • Wir haben in einem meiner Fächer ebenfalls nur eine Klausur, die Gewichtung von SoMi und schriftlicher Leistung (= Klausur) ist etwa 50:50, entsprechend der APO GOst. Ich weise daher vorher immer auf die hohe Bedeutsamkeit der Klausur für die Endnote hin. Wenn ich es für nötig erachte, mache ich von meinem pädagogischen Spielraum Gebrauch und werte nicht genau 50:50 - was ja ebenfalls der APO GOst entspricht, weil nicht gerechnet werden darf, sondern der Gesamteindruck zu bewerten ist. So kann ich ggf. die Klausur etwas abwerten.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Vielen Dank allen, das hat mich wirklich weitergebracht. Festgelegt haben wir nichts in der Fachschaft. Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel. Eindeutig uneindeutig: 50:50 aber gerechnet werden darf nicht. Was soll das jetzt bedeuten???? Letztendlich ist da Tür und Tor für Zoff weit geöffnet. - Lieben Dank!!!

  • Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel.

    Bitte Beitrag #5 noch einmal lesen. Es ist - für schulische Belange: ziemlich eindeutig - geregelt. Darüber hinaus kann die Fachkonferenz nichts festlegen hinsichtlich der Gewichtung, sie kann allenfalls kenntlich machen, auf welcher Basis die Note für die Sonstige Mitarbeit erteilt wird.

  • Eindeutig uneindeutig: 50:50 aber gerechnet werden darf nicht. Was soll das jetzt bedeuten???? Letztendlich ist da Tür und Tor für Zoff weit geöffnet.

    Da müssen wir alle durch.

    Das ist aber gut so: Pädagogische Freiheit fordert halt auch Mut.


    "Sapere aude." (I. Kant)

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank allen, das hat mich wirklich weitergebracht. Festgelegt haben wir nichts in der Fachschaft. Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel. Eindeutig uneindeutig: 50:50 aber gerechnet werden darf nicht. Was soll das jetzt bedeuten???? Letztendlich ist da Tür und Tor für Zoff weit geöffnet. - Lieben Dank!!!

    Kann man so sehen. Kann man auch pragmatisch sehen. Du darfst nicht sklavisch arithmetisch die Note bilden - wenn Du aber im Rahmen Deines pädagogischen Spielraums dennoch auf diese Note kommst, ist das trotzdem kein Problem.


    Hier mal ein Zitat aus der 13. Auflage des Kommentars zur APO-GOSt , das ich ungeachtet der nicht vorhandenen Rechtsbindung als sehr plastisch und brauchbar empfinde:
    "Aus dem Verbot einer rein mathematischen Notenbildung darf nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass der Fachlehrer bei einem glatten arithmetischen Mittelwert nach Abweichungskriterien suchen muss, wenn diese eigentlich nicht gegeben sind."


    Fall die Endnote mathematisch zustande käme, hätte die Lehrkraft gerade im Bereich SoMi theoretisch immer noch im Vorfeld des Zusammenrechnens die Möglichkeit, entsprechende "Anpassungen" vorzunehmen, damit das gewünschte Endergebnis stimmt. Auch da wäre die Tür für Zoff geöffnet.

    Letztlich ist es eine Frage der Klarheit und der Transparenz der eigenen Notengebung, die ganz wesentlich über Konflikte entscheidet.

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