Sehr schön zusammengefasst.
Und, Bronkoo, wie steht Ihr dazu?
Sehr schön zusammengefasst.
Und, Bronkoo, wie steht Ihr dazu?
Die Inklusion aller Kinder - ob mit Beeinträchtigungen oder ohne selbige - würde dann funktionieren, wenn die Art und Weise, wie das hier in Deutschland funktioniert, nicht ein primäres Sparmodell wäre.
Um beeinträchtigte Kinder zu inkludieren braucht es Fachpersonal - und damit meine ich nicht den Förderpädagogen, der eine Stunde pro Tag mit im Unterricht sitzt.
Die UN-Konvention spricht in ihrer englischen Fassung explizit von Inklusion - die Förderschulen setzen zwar den Anspruch auf Bildung vom Grundsatz her um, eine Förderschule ist aber nichts anderes als ihr weniger euphemistischer früherer Name besagte - eine Sonderschule - eine Schule für abgesonderte SchülerInnen. Die deutsche Begrifflichkeit ist hier brutalst technokratisch und wenig empathisch.
Von der Inklusion wie sie jetzt läuft profitieren im Falle der zieldifferenten Beschulung weder die beeinträchtigten Kinder noch die unbeeinträchtigten Kinder, da erstgenannte ständig vor Augen gehalten bekommen, was sie alles nicht können, und an die letztgenannten ein (zu) hohes Maß an Forderung nach Rücksichtnahme und besonderem Sozialvermögen gestellt wird.
Inklusion am Gymnasium im dreigliedrigen Schulsystem ist für LB-Kinder eine Tortur - und die unbeeinträchtigten Kinder empfinden das dann wie oben ausgedrückt als Bremsklotz.
Inklusion kann in einem integrierten Schulsystem funktionieren, weil dann - beispielsweise bei entsprechend mehrfach differenzierten Kursen, in denen die Fächer unterrichtet werden - alle SchülerInnen auf der Basis ihrer Leistungsfähigkeit gefördert werden könnten. Das setzt aber entsprechende Schulgrößen voraus und Level, die vom Hauptschulniveau bis zum Leistungskursniveau reichen. Da ist auch die Gesamtschule in ihrer heutigen Form mit E- und G-Kursen eine gigantische Mogelpackung.
Wir würden vermutlich mehr Bildungsgerechtigkeit bekommen, wenn wir vollständig auf ein integriertes Schulsystem umstellen würden, wo Abschlüsse nach einem Credit-Point-System vergeben werden und jede/r nach seinen Stärken und Schwächen gefördert werden könnte. Wird es aber nicht geben, weil die deutsche Mentalität noch zu sehr in Klassen denkt.
Das ist sehr schade zu hören...
Zum Neuschreiben von Klassenarbeiten: Zumindest in NRW kann die SL die Noten von Klassenarbeiten nicht einfach so ändern / Bewertungsmaßstäbe ändern / Nachschreiben anordnen. Da sind gewisse Hürden. Die Begründung "die Noten sind zu schlecht" reicht da nicht. Ich würde in so einem Fall remonstrieren, außer ich kann die Argumentation der SL nachvollziehen. Vllt. findet man dann auch einen Kompromiss. Aber ganz nach dem Motto "die Noten müssen passen"... dann können wir das Ganze auch gleich sein lassen. Ich habe es mehrfach erlebt, dass Druck ausgeübt wurde wg. der Notengebung. Wenn man sich aber der Rechtslage bewusst ist, kann man darauf auch entsprechend reagieren. Nur weil andere bei allen SuS tolle Noten geben, heißt das nicht, dass ich dieser Philosophie folgen muss.
Zu den Hürden vgl. ADO NRW § 21 Abs. 4
(4) Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Das ist jedoch ein "dickes" Brett und man möchte als SL sicherlich nicht wegen jeder Kleinigkeit dann die BR ins Boot holen. Dann lieber mehr oder weniger subtil und auf der Vorgesetztenebene...
Als gäbe es nicht ohnehin schon genug Unmut in Lehrerzimmern muss man sich das mal bildlich vorstellen: Man kommt mit völlig unpassender Ausbildung an eine neue Schulform, ist auf Anleitung der Kollegen angewiesen (vergleichbar mit einem neuen Referendar) und bekommt dafür die Gehaltsstufe der Schulleitung dieser Schule. Da bedanken sich alle Beteiligten.
Darf ich mich dann in diesem Punkt darüber freuen, dass ich A15er bin?
Achja. Warum nimmt man es nicht als Anerkennung wahr, dass einer diese zunächst schwierig erscheinende Aufgabe zugetraut wird?
Es geht darum, einen Dummen (oder eine Dumme) zu finden, der/die diese Aufgabe erfüllt. Wer das ist, wird am grünen Tisch entschieden und nicht auf der Basis vorhandener oder im Laufe der Tätigkeit angenommener erlernbarer Kompetenzen.
Aber das brauche ich Dir sicherlich nicht zu erklären.
Abordnungen sind ja auch nicht immer schlecht, sie können ja durchaus auch interessante Einblicke in andere Systeme geben. Aber wie im anderen Thread beschrieben vom WBK an die Förderschule GE, ich finde das überspannt den Bogen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Regelfall bei Abordnungen sein wird. Dafür ist die Konstellation in der Tat "zu krass".
Würde ich von jetzt auf gleich an eine Förderschule GE abgeordnet, dann hätte ich didaktisch und pädagogisch erst einmal keine Ahnung von der Materie dort. Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen begleitet von zumindest am Anfang sehr geringer Effizienz meiner Arbeit.
Eine solche Maßnahme wäre purer Aktionismus, der die Probleme nicht löst, lediglich Personal numerisch verschiebt und damit auf dem Papier eine Verbesserung suggerieren kann. Vor Ort bringt das jedoch letztlich kaum etwas - und das ist der wirkliche Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen - sowohl der Lehrkräfte als auch der SchülerInnen.
Das stimmt, man muss aber auch fairerweise sagen, dass offensichtlich die Zahl und auch die "Schwere" (räumlich, völlig schulformunpassend) der Abordnungen scheinbar zugenommen hat und weiter zunehmen soll nach Plänen der Landesregierung.
Klar, ich würde auch nicht damit rechnen, plötzlich abgeordnet zu werden. Man muss eben wissen, dass es so kommen kann (aber in der Regel eben nicht muss.) Und wenn es so ist, kann man sich auf der Basis der Gesetze und Verordnungen bedingt wehren - oder muss es ansonsten so nehmen wie es ist.
Man(n) (oder Frau) kann es vermutlich niemandem zum Vorwurf machen, wenn man beim Eintritt in den ÖD gerade bei der Verbeamtung exklusiv die Vorteile im Blick hat. Zahlreiche "Werde ich mit XYZ verbeamtet"-Postings belegen da ja alleine hier in diesem Forum eindrucksvoll.
Wer aber weder das Beamtenstatusgesetz (bundesweit) kennt, noch das Landesbeamtengesetz, noch die für sie/ihn relevanten weiteren (Schul)Gesetze und Verordnungen - und diese selbstgefällig oder naiv bis jetzt weder aktiv gelesen noch anderweitig zur Kenntnis genommen hat - der (bzw. die) darf sich am Ende wirklich nicht beschweren. Man kann durchaus vorher in Erfahrung bringen, worauf man sich einlässt...
Meine Schulleitung hat das heute Morgen auch so formuliert, dass jeder Kollege es für sich entscheiden soll.
Dito. Das gibt die Erlasslage ja wie oben dargelegt auch her. Und ich finde das sehr verantwortungsvoll.
Ich bin mit dem Rad gut angekommen. Ein paar glatte Stellen auf 2 Brücken, da kann man aufpassen. Prinzipiell sehe ich es so: Den Schülerinnen und Schülern keine Gefahren aussetzen. Wir als Lehrkräfte haben aber wetterunabhängig eine Dienstpflicht.
Richtig - gleichwohl muss diese nicht vor Ort erfolgen. Ferner besagt Ziffer 5 des oben verlinkten Erlasses, dass wir vor Ort Dienst leisten sollen, wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen.
Diese Entscheidung fällt in den Ermessensspielraum der jeweiligen Lehrkraft, da das niemand anderes unabhängig entscheiden kann.
Für NRW ist die BASS wieder einmal Dein Freund und Helfer. Alles geregelt.
Wenn die SL darauf besteht, die Aufgaben weiter durch dich bearbeiten zu lassen, ist das erst einmal möglich. Dir wiederum kann man (nicht erst dann) nur raten, die Arbeitszeiten konsequent zu protokollieren und entsprechend Aufgaben zu priorisieren und nötigenfalls auch mal liegen zu lassen. Aber nicht aus Trotz, sondern aus der darstellbaren Unvereinbarkeit mit der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.
Der nächste Schritt wäre dann eine Überlastungsanzeige, die Dich von Konsequenzen eben jener Überlastung und womöglich schlechterer Arbeitsergebnisse freispricht.
Alles andere über 35km würde auch teuer. Ich müsste nochmal genau nachlesen, aber in solchen Fällen wie von Bonn nach Detmold - wenn es das denn überhaupt gäbe - kämen wir in den Bereich von Trennungsentschädigung, zweitem Wohnsitz etc. Das würde dann für das Land ziemlich teuer...
Ich kann die Zwangslage des Ministeriums und die Motivation, die hinter dieser Entscheidung steht zwar verstehen. Aber spâtestens wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt, sollte ich mir die Frage stellen, ob das Ganze unter dem Strich zielführend ist. Wenn der Kollege in seiner neuen Rolle sich nicht wohl fühlt tut man mit dieser Maßnahme niemandem einen Gefallen. Wenn dann der Kollege schlussendlich in ein Burnout steuer, unterrichtet der die nächsten sechs Monate niemanden mehr.
Der groteskeste Widerspruch besteht in der vordergründigen "Wertschätzung" der Lehrkräfte einerseits und der "Verschiebemasse Lehrkraft" auf der anderen Seite. Es ist niemandem gedient, wenn man das vorhandene Personal noch zusätzlich durch solche Entscheidungen belastet.
Das ist aber womöglich schlichtweg die Denkweise einer ehemaligen Leiterin einer regionalen Großbehörde. Sie weiß, wie Verwaltung funktioniert und wie man führt. Aber sie weiß nicht, wie Schule funktioniert. Das wussten aber selbst ehemalige Lehrkräfte, die Ministerinnen wurden, nicht mehr, als sie die Schwelle zur Politik überschritten hatten.
Das Problem ist wie so häufig die Politik. Dort werden keine Sachentscheidungen, die diesen Namen verdienen, mehr getroffen sondern primär politische Entscheidungen - diese dienen letztlich immer dem Nähren der eigenen (verzerrten) Wahrnehmung hinsichtlich der Chancen bei der nächsten Landtagswahl.
Da schließe ich mich an. Du bist quasi universell einsetzbar. Ich gehe davon aus, dass Dich viele Sek I - Schulen in NRW mit Kusshand nähmen.
Aus meiner Beobachtung hat Teilzeit auf jeden Fall viele Nachteile (jetzt mal vom Finanziellen abgesehen). Wie sind da so eure Erfahrungen? Lohnt sich Teilzeit wirklich ? oder arbeitet man am Ende fast genauso viel für weniger Geld? (mir ist klar, dass das auch z.T. an der persönlichen Einstellung liegt). Ich überlege auf jeden Fall, wenn ich älter bin auch in Teilzeit zu gehen. Am Ende ist Freizeit doch wichtiger als Geld.
Da Du mehr Zeit hast bzw. hättest, um die Arbeit in Teilzeit zu erledigen, ist es in der Regel so lange ein Minusgeschäft, wie Du nicht konsequent auf die Einhaltung Deiner durchschnittlichen Arbeitszeit, die sich aus der TZ ergibt, achtest.
Hab schon was:
§ 2 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG
Ich werde also konkret "für bis zu sechs Monate" (bei mir drei) eine um drei erhöhte wöchentliche Pflichtstundenzahl erdulden müssen, die "innerhalb des Schuljahres [auszugleichen sind]", was dann von Ostern bis Sommer passiert...
So meine Lesart.
Zusätzlich ADO § 13 Abs. 4, der hier viel einschlägiger ist.
(4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Zum Einsatz von TZ-Kräften siehe § 17 ADO NRW.
Was die Bezahlung angeht, verweise ich auf § 66 Abs. 2 LBesG NRW.
Erteres würde für BW so beispielsweise nicht stimmen. Dort kann man versuchen über die Anforderung einer bestimmten Schule (die keine Zuweisungsgarantie darstellt, aber unter gewissen Voraussetzungen die Chancen erhöhen kann) die Zuweisung an einen bestimmten Seminarstandort zu erlangen. Letzteres stimmt dann aber auch für BW.
Insofern: Um welches Bundesland geht es denn überhaupt?
Echt jetzt? Krass. Das hätte ich nicht gedacht. Aber ich lerne gerne dazu.
Also ich vernichte die Rechnungen etc. regelmäßig, nachdem sie eingereicht wurden und Beihilfe und PKV die entsprechenden Beträge überwiesen haben.
In den inkl. Referendariat 19 Jahren im ÖD gab es keine Situation, in der eine alte Rechnung oder ein Beihilfebeleg noch einmal angefordert wurden.
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