Beiträge von Bolzbold

    Bundesland ist NRW.

    Leider kenne ich dazu keinen Passus. Ich weiß nur, dass Fachschaftsbeschlüsse bindend sind. Die Frage ist halt nur, inwiefern das rechtens ist.

    Leider haben sich bei uns in der Fachschaft Grüppchen gebildet, die mit Verlaub eine gegenseitige Abneigung haben.

    Jein - das ist nur die halbe Wahrheit.

    Vgl. § 5 ADO

    [...]

    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

    In Verbindung mit der zumindest in den Zeiträumen, in denen die regulären Klassenarbeiten geschrieben werden, womöglich unzulässigerweise angesetzten Tests kann man hier den Beschluss der FK beanstanden bzw. auch von der Schulleitung beanstanden lassen.
    Was die Notenfindung angeht, so sind die Halbwahrheiten des Kollegiums zu Tests und Vorgaben zur Notenbildung Keimzelle des Übels. Wenn Du genug Ar*** in der Hose hast, könntest Du den FK-Beschluss ignorieren und es darauf ankommen lassen, falls die SL Dich anweist und Du Dich weigerst bzw. um schriftliche Anweisung bittest, die Du dann der Bezirksregierung zur Überprüfung weiterleiten könntest.

    Du kannst auch bei Dezernat 48 der Bezirksregierung nachfragen, ob diese Praxis zulässig ist. Ggf. fragen die dann in Referat 524 oder bei den JuristInnen im MSB nach und holen sich dort die Antwort.

    Die Logik ist, dass Leistung als messbares Kriterium in einer so großen Gruppe definitiv normalverteilt ist und man gerne erkennen möchte, wer tatsächlich gut ist und ein durchschnittlicher Lehrer eben 3 Punkte erhält. Ist natürlich furchtbar gemein, wenn man sich doch so angestrengt hat und dann wird einem gesagt, dass man für diese Anstrengung bezahlt wird und dass das die meisten anderen Lehrer auch genauso machen. Witzig ist das, wenn überhaupt, nur aufgrund der Tatsache, dass bei den Schülernoten inzwischen recht oft linksseitig vor die Wand gefahren ("Inflation" beim 1,0er Abitur) und das auch so gewünscht ist...

    Das gilt ja nicht nur für den Bereich der Lehrkräfte sondern auch für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Wenn zu viele Beschäftigte vier bis fünf Punkte bekommen, wird es bei den Beförderungen eng - so viele Beförderungsstellen gibt es leider nicht. Also wird das, was nicht passt, passend gemacht. Das ist unfair, und es ist so gewollt. Bei den 1,0er AbiturientInnen kommt das Sieben dann eben im Grundstudium...

    Die Quote und die Vorgabe zur "Zurückhaltung" bei 4 oder 5-Punkte-Bewertungen kann ich aus verschiedenen Quellen bestätigen. Aus Sicht der vorgesetzten Behörden "darf" es nur eine bestimmte Quote an guten und sehr guten Bewertungen geben - wenn dem nicht so sein sollte, werden die Maßstäbe fiktiv angehoben, bzw. sind eben alle so gut, dass die Maßstäbe angehoben werden, damit es wieder passt.

    Die Richtlinien für NRW habe ich hier im Forum auch im Bereich Dienstrecht verlinkt.
    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)

    Ich glaube, deine Frage liegt ein Missverständnis zu Grunde.

    Du glaubst, dass du der Behörde dein Problem mitteilst und diese das dann löst. Das ist nicht der Sinn einer Überlastungsanzeige. Der Sinn einer Überlastungsanzeige ist es, dich von möglichen Folgen frei zu machen. Du hast die Überlastungsanzeige getätigt, damit hast du deine Pflicht erfüllt. Wenn du nun bestimmte Dinge nicht mehr schaffst und dadurch ein Schaden entsteht, bist du dafür nicht mehr verantwortlich.

    Leider. Im Idealfall käme dann doch irgendwann eine entlastende Maßnahme seitens der Schulleitung.

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Das sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist die rechtliche Vorgabe, das andere der tatsächliche Schaden.

    Die Frage nach der Höhe des tatsächlichen oder fiktiv entstandenen Schadens ist insofern problematisch, als dass sie dazu geeignet ist, einen Regelverstoß zu legitimieren. Das könnten wir jetzt auf viele Lebensbereiche übertragen.

    - nachts bei wenig Verkehr mit 200 über die Autobahn fahren in einer 100er Zone. Verboten, aber solange es keinen Unfall gibt, entsteht ja kein Schaden.

    - die Haushaltshilfe nicht anmelden, somit Sozialabgaben hinterziehen, aber ihr ein Gehalt zahlen, so dass sie nicht Hartz IV beantragen muss. Rechnerisch entsteht so kein Schaden.

    - in der Klassenarbeit mit Spickzettel arbeiten - es entsteht ja kein echter Schaden.

    Wäre es nicht angebrachter zu fragen, wieso man (frau) sich nicht einfach einmal an klare Regeln halten kann?

    Und ganz generell sollte man sich frei machen von Befindlichkeiten, v.a. im professionellen Bereich. Und ich befinde mich hier in einem quasi-professionellen Bereich und da verhalte ich mich auch entsprechend.

    Freundlich und sachlich. Hoffentlich 😉

    Das ist eine Sache, die ich in der Behörde gelernt bzw. ausgebaut habe, wenn Erwiderungen kommen wie "ist Ihnen der Mensch weniger wert als ein Verordnungstext?"

    Zu Punkt 2:

    Schaut man sich die RISU-NRW an (vgl. BASS 2021/2022 - 18-29 Nr. 5 Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) (schul-welt.de) ), so gibt es unter Punkt 2 zum einen die konkrete Weisungsbefugnis, aber auch die Zustimmung der Lehrkraft für die Beauftragung.

    Für den Bereich IT gibt es das meines Wissens nach für NRW nicht - es sei denn über Querbezüge zur DSGVO.

    Denn hier habe ich ja den großen Vorteil gegenüber des "realen Lebens", dass ich solche User*innen ignorieren kann o. ä., während ich in Schule oder im Privatleben Personen, die mich irgendwie "schräg von der Seite angemacht" haben, nicht so einfach aus dem Weg gehen kann.

    Richtig. Aber dann kann man auch argumentieren, dass man sich mit diesen Leuten erst recht auseinandersetzen muss - wie auch immer man das dann tut - gerade weil man diesen Leuten nicht aus dem Weg gehen kann.

    Somit sollte der "Kampf" dann eher im realen Leben als in der virtuellen Welt stattfinden - insbesondere dann, wenn es im virtuellen Raum nichts zu gewinnen gibt, weil man sich immer als der/die Stärkere inszenieren kann und nachzugeben oder sich zu entschuldigen im virtuellen Raum offenbar verpönt sind .

    Das ist in anderen Foren ähnlich, was natürlich keine Entschuldigung ist. Anfangs waren solche Foren neu, da hat man sich irgendwie mehr angestrengt, vielleicht.

    Oh, also auch vor 15 Jahren oder so, als noch Nicht-Lehrkräfte schreibberechtigt waren, ging es hier zum Teil heiß her.

    Wir sollten zumindest auf explizite Beleidigungen verzichten. (Aber wer entscheidet, was eine Beleidigung ist? Technisch: Ein Gericht. Sicher nicht Sender oder Empfänger allein.) Es ist verlockend: weil man, anders als in einem Kollegium, nicht zusammenarbeiten muss, auch nicht in Zukunft, drückt man sich so aus, wie man das kollegiumsweit wohl nicht täte.

    Das Bewusstsein genau darüber, wenn man hier schreibt, würde womöglich viele Beleidigungen, ganz gleich, ob sie so gedacht oder so empfunden werden, vermeiden.

    Um das kurz aufzugreifen: Ich war Ende letztes Jahr auch mal an einem Punkt, an dem ich mir eine mehrwöchige Auszeit vom Forum genommen hatte, die mir sehr gut tat. Der Hintergrund war auch dort, dass Diskussionen zu unseren Arbeitsbedingungen nicht etwa dazu führten, dass wir zusammen mal überlegen, was wir konkret tun können, um diese zu verbessern und uns über geeignete Ansätze auszutauschen, sondern dass auch dort im Sinne der Deutungshoheit mit persönlichen Abwertungen reagiert wurde.

    Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir wieder verstärkt in zielführende Austausche zu möglichen Verbesserungen unseres Arbeitsalltags gehen, anstatt destruktive Debatten darüber zu führen, was alles s**** ist und warum dies und das unmöglich umsetzbar ist.

    Vielleicht ist das auch eine Frage der Berufserfahrung auf der einen Seite und einer neuen LehrerInnengeneration auf der anderen Seite. Ich bin gespannt, was ich so beobachten und wahrnehmen werde, wenn ich selbst wieder an der Front bin.

    Es könnte helfen, sein eigenes Ego ab und an hintenanzustellen. Ebenso könnte es helfen, nicht allen, die im Internet bzw. hier im Forum Unrecht haben, unsanft rhetorisch zu rasieren.

    Was in meinen Augen gar nicht geht, ist, wenn UserInnen diesen Thread dazu benutzen, öffentlich Kritik an konkreten anderen UserInnen zu äußern. Lasst uns diesen Thread doch dazu nutzen zu überlegen, was jeder von uns zu einer angenehmeren Atmosphäre in diesem Forum beitragen kann. Das schließt Meinungsverschiedenheiten nicht aus oder Streit in der bzw. für eine Sache. Aber vielleicht könnte es tatsächlich helfen, sich selbst öfter mal ein wenig zurückzunehmen und nicht um jeden Preis das letzte Wort, das vermeintlich stärkere Argument oder den besseren Charakter haben zu müssen.

    Ich kann das mittlerweile gelöschte Ausgangsposting nicht ganz ernst nehmen. Fragt das wirklich eine Lehramtsanwärterin oder eine fertige Lehrkraft?


    Wirklich wichtige Termine wären dringende ärztliche Untersuchungen, die nur vormittags stattfinden kann, oder ein Kind, das spontan aus der KiTa oder der Schule abgeholt werden muss. Da kann/darf/soll die Schulleitung auch durchaus genauer nachfragen bzw. bei der x-ten Anfrage mal darauf hinweisen, dass das so nicht geht.

    Bolzbold

    Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?

    Ich habe eben ein wenig gegoogelt, konnte dazu aber nicht viel finden - wobei das natürlich auch nicht mein Beritt ist.

    Es sieht ganz so aus, als müssten viele Menschen in Deutschland in jeweils unterschiedlicher Hinsicht an ihrer Mitnahmementalität arbeiten. Das würde eine Menge Probleme verkehrstechnischer Art zumindest verkleinern.

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