Bundesland ist NRW.
Leider kenne ich dazu keinen Passus. Ich weiß nur, dass Fachschaftsbeschlüsse bindend sind. Die Frage ist halt nur, inwiefern das rechtens ist.
Leider haben sich bei uns in der Fachschaft Grüppchen gebildet, die mit Verlaub eine gegenseitige Abneigung haben.
Jein - das ist nur die halbe Wahrheit.
Vgl. § 5 ADO
[...]
(2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.
(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.
In Verbindung mit der zumindest in den Zeiträumen, in denen die regulären Klassenarbeiten geschrieben werden, womöglich unzulässigerweise angesetzten Tests kann man hier den Beschluss der FK beanstanden bzw. auch von der Schulleitung beanstanden lassen.
Was die Notenfindung angeht, so sind die Halbwahrheiten des Kollegiums zu Tests und Vorgaben zur Notenbildung Keimzelle des Übels. Wenn Du genug Ar*** in der Hose hast, könntest Du den FK-Beschluss ignorieren und es darauf ankommen lassen, falls die SL Dich anweist und Du Dich weigerst bzw. um schriftliche Anweisung bittest, die Du dann der Bezirksregierung zur Überprüfung weiterleiten könntest.
Du kannst auch bei Dezernat 48 der Bezirksregierung nachfragen, ob diese Praxis zulässig ist. Ggf. fragen die dann in Referat 524 oder bei den JuristInnen im MSB nach und holen sich dort die Antwort.