Beiträge von Bolzbold

    Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, die jeweils separat benotet werden - bundeslandunabhängig nach Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung. Und damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine verhauene Klausur in der Q2.2 ggf. zu einem Defizit führt. Die Noten aus Q2.1 sind bereits "verbucht" und ein Einbezug ist unzulässig. Daran ändert auch der seit Jahrzehnten bestehende Umstand, dass das zweite Halbjahr der Q2 kürzer ist als das erste, rein gar nichts.

    Diese Diskussion dürfte eigentlich in dieser Form gar nicht aufkommen. Für individuelle Auffassungen ist da kein Raum. (Und es erschreckt mich immer wieder, wie völlig unkundig manche KollegInnen sind...)

    Also ich habe zu Hause zwei Drucker. Einen günstigen und mittlerweile "älteren" Laserdrucker für "Masse" in s/w (Brother ML2250DN) und einen recht teuren Tintenstrahldrucker mit einzelnen Tanks, die per Flasche gefüllt werden. (Epson ET-8500). Ich musste angesichts des Preises zunächst schlucken, bin mit dem Gerät aber vollauf zufrieden. Es druckt nach dem Einschalten schnell, schluckt beim Reinigen nicht endlos Tinte, scannt auch gefühlt viermal schneller als mein altes Gerät und lässt sich problemlos im WLAN von mehreren PC, Laptops etc. ansteuern.

    Falls letztgenanntes Gerät jetzt ein paar Jahre halten sollte, waren das gut investierte 600 Euro...

    ... wenn ich da langfristig denke, blutet das Herz nicht mehr ganz so sehr...

    Vereinheitlichung würde eigentlich bedeuten, dass die Bandbreiten abgeschafft werden müssten - sprich, einheitliche Anzahl an LKs, an einzubringenden Kursen etc.
    Das berührt auch den Lehrkräftebedarf, wenn statt drei LK auf einmal nur noch zwei LK belegt werden müssen, oder wenn statt der Mindestzahl an Kursen dann beispielsweise die 40 Kurse einzubringen sind.

    Da werden sich einige Länder sehr verbiegen müssen...

    ... wenn sie überhaupt können oder wollen.

    3.3 und 3.1 kämen auch in Frage, wenn die Stellen des Regierungsbezirks oder des Schulamtsbezirks voll sind. (Stichwort: Besetzbarkeit der Stelle) Schließlich will man niemanden bezirksübergreifend versetzen müssen, weil ein externer dazu kommt.

    Ansonsten sehe ich gegen die Bestenauslese nicht verstoßen. Die bewegt sich doch immer nur im Rahmen der zulässigen Bewerber.

    Dann würde ich eher darauf tippen, dass man durch "externe" Bewerbungen keine zusätzlichen Stellen einrichten möchte - denn der/die interne KandidatIn würde ja dann die jeweilige bisherige Stelle behalten, und der/die Externe würde dann quasi on top kommen.

    Das hier ist der entsprechende Erlass.

    BASS 2022/2023 - 11-12 Nr. 1 Richtlinien zur Stellenausschreibung (schul-welt.de)

    Ich habe ihn jetzt zweimal gelesen und kann eigentlich nur in Ziffer 1.2 einen halbwegs plausiblen Grund für die oben genannte Vorgehensweise erkennen. Und auch hier wähne ich das geltende Recht ziemlich überdehnt.

    Was ich mal recherchieren müsste, wäre die rechtliche Bedeutung der Formulierung "die Ausschreibung richtet sich an Personenkreis XYZ" im Vergleich zu "Bewerber müssen Voraussetzungen XYZ erfüllen". Letzteres erscheint mit eher als ein "hartes" bzw. Ausschlusskriterium.

    Die KMK, Deine Freundin und Helferin...

    Microsoft Word - 326-KMK-TOP 006-BS.doc

    Römisch 2, erster Spiegelstrich

    sowie

    Lehrerbeschluss.PDF (kmk.org)

    Ziffer 1.1

    Ich zitiere:


    1.1 Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.

    1.2. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; [...]

    Ausgehend davon, dass diese Regelungen nach wie vor gültig sind, dürfte die Rechtslage ja jetzt weitgehend geklärt sein.

    Botzbold, weißt du oder jemand anderes hier, warum man nur für Menschen ausschreibt, die bei der eigenen Bezirksregierung tätig sind? Ist das wirklich sinnvoll? Das hab ich mich schon öfter gefragt, v.a. bei Stellen die dann auch immer wieder ausgeschrieben werden..

    Ich kann mir das nur so erklären, dass man seine eigenen Leute mit diesen Beförderungsstellen versorgt wissen will und dass man verhindern möchte, dass ggf. Leute in andere BRen abwandern, weil es gerade innerhalb der eigenen BR keine passenden Stellen gibt. Neben der Elternzeit waren Beförderungsstellen in der Vergangenheit ein probates Mittel, um Versetzungen zu erzwingen.

    Es gibt zwei grundsätzliche Infos in den Ausschreibungen, die m.E. recht eindeutig sind.

    Info A:
    Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte, die in einem unbefristeten Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis in der Besoldungsgruppe A12 LBesO bzw. EG 11 TV-L an einer öffentlichen Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Zudem sind Bewerbungen von tarifbeschäftigten Lehrkräften zulässig, die ein Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben und unbefristet an einer Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Für diesen Personenkreis verlängert sich die beamtenrechtliche Wartezeit um 5 Jahre. Bewerbungen von Lehrkräften, die bereits ein Beförderungsamt der Wertigkeit A13 LBesO/ EG 13 TV-L innehaben, sind nicht zulässig. Es wird erwartet, dass die Bewerber/ -innen bereit sind, eine zusätzliche Aufgabe an der Schule zu übernehmen.

    Info B:

    Die Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für eines der folgenden Lehrämter besitzen: - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule - Lehramt an an Grund- und Hauptschulen - Lehramt für die Primarstufe Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im nebenstehenden Link.


    Diese Infos sind, wenn ich das richtig gelesen habe, oft kombiniert.
    Damit könnten sich Lehrkräfte von Gesamtschulen bewerben, aber nur diejenigen aus dem RB Köln. Düsseldorfer, Detmolder, Arnsberger und Münsteraner wären damit "draußen".

    yestoerty

    Ja, das hätte ich jetzt auch so geschrieben.

    Bis Ende Mutterschutz bzw. zum Beginn der Elternzeit eigener Beihilfeanspruch, danach zu 70% über Ehemann. (PKV umstellen und neue Quotenbescheinigung beim Langantrag nicht vergessen!)

    Neben dem Krankenkassenzuschuss gab es glaube ich auch noch die Pauschale zur Erstausstattung. Falls es die noch gibt, sollte man die gleich mit beantragen.

    Und falls es noch nicht kompliziert genug war: Es wird noch "schlimmer":

    https://www.cnbc.com/2023/03/09/all…-from-2024.html

    (Oder etwas weniger eindeutig, dafür offizieller: https://www.gov.uk/guidance/elect…thorisation-eta "More countries will be added to the scheme later.")

    Damit ist die Einreise nach GB genauso kompliziert wie in die USA. Mal schauen, was die ETA kosten wird. Irgendwann ist die Reise Richtung Irland (oder USA) doch billiger...

    Also SO kompliziert fand ich das nicht. Selbst e-Visa für das eine oder andere asiatische Land waren innerhalb von weniger als drei Tagen zu kriegen...

    Das mach so eine Fahrt noch mal teurer. Ich habe gar keinen Reisepass und müsste extra einen beantragen. Schätze mal, das trifft für einen Großteil meiner Oberstufenschüler auch so zu.

    Es ist ja nicht so, dass man diese nur für diese Fahrt bräuchte und er auch nicht im Anschluss noch an die zehn Jahre oder so gültig wäre...

    ... das Ziel der Fahrt ist ja frühzeitig bekannt gegeben worden. Und innerhalb eines Jahres wird man wohl ein solches Dokument beschaffen können.

    Kurze Anmerkung:

    Ich denke schon, dass er bedeutend ist - aber ich glaube, dass er weder "besorgniserregend" noch "gefährlich" ist. Find daher keine Antwort.

    (Aber zum Anpassen der Umfrage ist es jetzt ja zu spät.)

    Hier erachte ich vor allem die Antwortsauwahl als unglücklich. "Unbedeutend, gering, bedeutend, sehr bedeutend" ist qualitativ ein spürbarer Unterschied zu den gewählten Antwortmöglichkeiten bei 2 und 3. "Besorgniserregend" und "gefährlich" haben eine andere Konnotation und sind dazu geeignet, die Ergebnisse der Umfrage entscheidend zu manipulieren.

    Liebe Paula,

    herzlich willkommen in diesem Forum.


    Zu der Umfrage hätte ich ein paar Anmerkungen:

    Wird in der Umfrage bzw. bei der Auswertung der Daten oder dem wissenschaftlichen Unterbau berücksichtigt, dass es nicht die Serie an sich ist, die Kinder möglicherweise gewaltbereiter macht, sondern das Umfeld, das dies ermöglicht? (Wieso lassen Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt oder gar wissentlich und willentlich in diesem jungen Alter diese Serie schauen?) Bzw. wird in der hoffentlich vorgeschalteten Darstellung des wissenschaftlichen Ist-Zustands hier differenziert und auf bestehende Forschungsergebnisse zurückgegriffen?

    Wurde genau untersucht, ob, wann, wo und wie viele Kinder diese Szenen nachgespielt haben? Das Hörensagen alleine oder Einzelfälle reichen hier nicht als Anhaltspunkt.

    Außerdem:
    Inwieweit ist die Selbstverständlichkeit von Gewalt - auch in verharmloster Form in Comics, Zeichentrickserien etc. (Ninjago, Nexo-Knights, Tom & Jerry, Roadrunner, um nur einige Serien aus den letzten 30 Jahren zu nennen) - nicht ein viel erheblicherer Einfluss, weil hier Gewalt als nicht so schlimm bzw. als lustig dargestellt wird?

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