Versetzung gegen den eigenen Willen

  • Hallo allerseits,


    ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich vor einem großen Problem stehen und mich erkundigen will, ob das alles mit rechten Dingen zu geht.

    Folgende Situation:


    Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin in Niedersachsen und möchte mit Teilzeit in Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Meine Stammschule hat aktuell kein Bedarf. Ich habe eine andere Schule gefunden, die jemanden braucht. Allerdings ist die Schule sehr groß und in vielen Punkten sehr unterschiedlich zu meiner bisherigen beschaulichen Dorfschule. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dort glücklich werden kann, möchte es aber dennoch versuchen. Mein Wunsch an den entsprechenden Bearbeiter der Landesschulbehörde ist daher, mich an diese Schule abzuordnen, damit ich die Möglichkei habe, irgendwann wieder an meine Stammschule zurückzukehren. Falls es mir an der neuen Schule gut gefällt, könnte man mich dann auch immernoch versetzen.

    Dieser Wunsch wird aber nicht respektiert, der Bearbeiter will mich versetzen. Ich habe meinen Wunsch untermauert, indem ich gesagt habe, dass ich unter den Umständen dann lieber in Elternzeit ohne Bezüge bleibe. Das ist ihm egal. Er würde mich nur versetzen. Ansonsten verzichtet er halt auf meine 21 Wochenstunden, auch wenn die Schule dringend jemanden braucht.


    Jetzt meine Frage: Darf der das? Darf er auf meine Arbeitskraft verzichten, nur weil er mich unbedingt fest versetzen will? Darf ich während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit überhaupt versetzt werden oder schützt die Elternzeit wohlmöglich davor? Wenn nicht, schütz eine erneute Schwangerschaft vor einer unerwünschten Versetzung (wir sind gerade dabei es zu versuchen)?


    Über jegliche Hilfe zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße

    Pia

  • Meiner Einschätzung nach darf das Land dich versetzen, du musst nur angehört werden. Letztlich kannst du klagen, wenn z.B. ein unzumutbarer Umzug mit Schulwechsel für deine Kinder Folge wäre o.ä.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Elternzeit hier relevant ist. Du bist ja nicht in Mutterschutz und sollst entlassen werden oder so, sondern du sollst lediglich in eine andere Dienststelle desselben Arbeitgebers versetzt werden bei gleichbleibenden Aufgaben, Besoldung etc. ändert sich nicht.


    Frag auf alle Fälle deinen Personalrat, ich weiß nicht, ob der gehört werden oder gar zustimmen muss. Wenn jemand was reißen kann, dann der PR und deine Schulleitung, die dich ggf. unbedingt halten wollen.


    Edit: Ich würde auch das Nds Beamtengesetz durchforsten und in die entsprechende Mitbestimmungsverordnung des Personalrates gucken, wozu der befragt werden muss...

    • Offizieller Beitrag

    in NRW wäre ausgerechnet die Elternzeit der Grund, warum man dich erst recht versetzt (versetzen kann).
    Nach einer bestimmten Länge der Abwesenheit verfällt der Anspruch auf die Rückkehr an die alte Schule (dass es trotzdem möglich ist, ist Verhandlungssache. Schließlich nutzen aber viele Eltern genau diese Regelung, um eben ohne Versetzungsverfahren die Schule zu wechseln). Wenn es in NDS auch so ist (Verlust des Anspruchs), dann kannst du nichts machen. Du bist Landesbeamtin und wenn es keine unzumutbare Härte ist, wechselst du halt den Dienstort.
    Aber ja: das Beamtengesetz aus NDS wird helfen.

  • Auf jeden Fall das Beamtengesetz befragen! Und halte doch erstmal Rücksprache mit deiner aktuellen Schulleitung. Die weiß sicherlich mehr und hat zudem den direkten Draht zum LSchB bzw. auch zum zuständigen Sachbearbeiter.


    In diesen Zeiten von massivem Lehrermangel kann ich mir kaum vorstellen, dass man "freiwillig" auf die 21 Std verzichtet.

  • chilipaprika

    Zur Ergänzung, die bestimmte Länge ist in NRW genau ein Jahr.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    chemikus08 Ach ja, das ist wahrscheinlich der Unterschied zwischen : "die Lehrkraft hat das Recht, selbst zu wechseln" und "die Lehrkraft verliert den Anspruch" (durchaus schamperhafte Antwort von mir, da ich ja selbst von diesem Gesetz betroffen bin und die genaue Grenze selbst nachgeguckt hatte. Sorry und Danke für die Richtigstellung)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte das vor Jahren schon geschrieben, aber Dezernat 47 meiner BR hatte mir seinerzeit rückgemeldet, dass es faktisch nicht vorkommen würde, dass RückkehrerInnen aus einer 12+ monatigen Elternzeit versetzt würden, wenn sie im Vorfeld klar erkennen lassen, dass sie an ihrer Schule bleiben möchten.

  • Vielleicht hat die alte Stammschule ja genügend Lehrerstunden und es ist nichts mehr übrig, um sich eine "Abordnungsreserve" zu halten - oder wie man das auch sonst ausdrückt.

    Was heißt das denn, mit Teilzeit in Elternzeit anzufangen? Ist das während der 12 Monate Elternzeit? Muss man das nicht vorher festlegen und kann dann nicht mittendrin wieder anfangen? Ist die Elternzeit noch nicht vorbei?

  • Die Versetzung ist mitbestimmungspflichtig,

    der Personalrat deiner Stammschule wird gefragt,

    der Bezirkspersonalrat wird gefragt.


    Da kannst du also nachhaken und fragen, warum es zu einer Versetzung kommen soll statt einer Abordnung.

  • Ich hatte das vor Jahren schon geschrieben, aber Dezernat 47 meiner BR hatte mir seinerzeit rückgemeldet, dass es faktisch nicht vorkommen würde, dass RückkehrerInnen aus einer 12+ monatigen Elternzeit versetzt würden, wenn sie im Vorfeld klar erkennen lassen, dass sie an ihrer Schule bleiben möchten.

    Das ist definitiv falsch für NRW.

    Ich hatte eine Kollegin die unbedingt zurück wollte und dies klar kommuniziert hat.

    Die SL wollte sie schon lange loswerden und hat " die Gunst der Stunde" genutzt sie loszuwerden.

    Sie hatte nach mehr als 1 Jahr keinen Anspruch mehr auf die " alte" Schule.

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Meine Schulleitung wird bei der Landeschulbehörde kommunizieren, dass ich abgeordnet bleiben soll. Wenn das nicht hilft, werde nochmal mit dem Bezirkspersonalrat sprechen. Der hat mir signilisiert, dass man das schon irgendwie hinbekommen wird.

    Nächste Woche sollte sich alles klären.


    Wenn es Neuigkeiten gibt, melde ich mich hier nochmal.

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