Beiträge von Bolzbold

    Nein, muss er nicht, er war hier schon vorher aktiv und bezieht sich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf NRW.

    Das Ende des Quartals dürfte in der Tat im schulinternen Kalender vermerkt sein. Rein rechtlich gesehen in Bezug auf die Notengebung gibt es keine Quartale und auch keine Quartalsnoten - das Ganze ist letztlich eine etablierte schulinterne Verwaltungseinheit, die die Planung der Halbjahre leichter macht.

    Du hast die BASS bzw. die ADO ja schon genannt. Etwas anderes gibt es nicht. Man könnte ggf. noch über die Fürsorgepflicht der SL gehen und über die Pflicht, dass sie darüber zu wachen hat, dass der gesamte Laden läuft (ebenfalls in der ADO zu finden).

    Eine übermäßige Inanspruchnahme des Kollegiums - und sei sie auch nur gefühlt und weniger rechnerisch darstellbar - ist eine Sache für den LehrerInnenrat und ggf. für den Personalrat.

    Liebe Mina,

    herzlich willkommen in unserem Forum.

    Die Prognosen sind das eine, die Arbeitszufriedenheit das andere. D/E als Kombi ist die Todeskombi, weil Du Dir die nächsten 35 Jahre einen Wolf korrigieren wirst und viele Nachmittage, Abende und Wochenenden an schier endlosen Korrekturstapeln sitzen wirst. DAS wäre für mich eine so gruselige Perspektive, dass mich in Deiner Situation niemand dazu bewegen könnte, diese Kombi zu studieren.

    Den Aspekt der finanziellen Absicherung finde ich als Motivation für ein Lehramtsstudium bzw. für das Ergreifen des LehrerInnenberufs grenzwertig. In Verbindung mit der suggerierten Beliebigkeit zwischen Gymnasiallehramt und Sek I-Lehramt macht mich das dann doch etwas stutzig.

    Vielleicht probierst Du, Dir das Ganze noch einmal mit etwas Abstand zu betrachten und noch einmal rechts und links zu schauen.

    Hallo zusammen,

    ich suche mir die Finger wund und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr ja helfen?

    Wie viele Unterrichtsstunden muss die 2. Fremdsprache in NRW in den Jahrgangsstufen 7-10 (Gymnasium und Gesamtschule) insgesamt unterrichtet werden, damit sie als zweite, abgeschlossene Fremdsprache anerkannt wird?

    Das muss doch irgendwo verbindlich festgelegt sein, oder?

    Die Stundentafel wurde Dir ja schon genannt.

    Die "abgeschlossene zweite FS" ist an sich nur für die Fortführung der Schullaufbahn in der Sek II von Bedeutung. Dort geht es aber "nur" darum, ob die 2. FS vier Jahre aufsteigend belegt wurde oder nicht. Der Umfang wird dort nicht in Stunden vorgegeben.

    §5 Abs. 2 und 3 ADO:
    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

    Ich wiederhole meine Empfehlung:
    Selbstständig lesen (und begreifen) und künftig rechtssicher(er) handeln.

    Bolzbold

    Dem Grunde nach sehe ich das auch kritisch und würde jeder SL die nachfragt empfehlen, von der orange gefärbten Ausnahme keinen Gebrauch zu machen. Die geübte Praxis sieht an vielen Schulen anders aus. Ich denke, wir geben dazu auch nochmal ein PR-Info raus. Da sich aber auch jetzt schon abzeichnet, dass bei Erweiterung des Kollegiums oder Geräteausfall viele Gebietskörperschaften sich nicht mehr in der Zuständigkeit sehen, wird uns dieses Thema weiter verfolgen

    Die Verbände haben sich im Rahmen der Verbändebeteiligung entsprechend kritisch bezüglich der neuen VO DVI geäußert. Das hat - wie so oft - nur niemanden an den entscheidenden Stellen interessiert.
    Die aktuelle (Rechts)Lage ist Ergebnis eines überhöhten, allgegenwärtigen Datenschutzes, eines Sparmodells vor dem Hintergrund politischen Opportunismus' sowie der verschiedenen Zuständigkeiten (Landesdatenschutzbeauftragte, Schulministerium, Finanzministerium, kommunale Trägerschaft).

    Da wird sich nichts ändern können - das System ist unreformierbar.

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    Es empfiehlt sich immer, die entsprechenden Verordnungen erst einmal selbst zu studieren und ihren Sinn zu erfassen. Insbesondere der Blick in die ADO dürfte einiges Licht ins Dunkel bringen. Ob Du allerdings mutig und konsequent genug bist, den entsprechenden Passus auch so zu leben, musst Du dann für Dich selbst entscheiden.

    Bolzbold

    Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht der Regelfall.

    Hier die relevante Passage aus der VO DVI (Hervorhebungen durch mich):

    "(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen auf privaten digitalen Geräten von Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften in Ausbildung, sonstigem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt mit Aushändigung eines solchen Gerätes. Übergangsweise ist die weitere Nutzung des Privatgeräts für die Dauer von höchstens vier Wochen zulässig, soweit dies zur Übertragung der personenbezogenen Daten auf das dienstliche Gerät erforderlich ist. Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten digitalen Geräten ist die Schule Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Stelle gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung bei Genehmigungserteilung erforderlich sind. Wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter personenbezogene Schülerdaten auf privaten digitalen Geräten verarbeitet, ist dies nur für die in Anlage 3 genannten Daten zulässig, soweit die Verarbeitung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und der erforderliche Schutz der Daten technisch sichergestellt wird."

    Warum man diese Textwand nicht etwas leserfreundlicher gestaltet hat, weiß ich nicht, aber ich sehe da keinen Spielraum für die Fortsetzung der Nutzung der privaten Endgeräte.

    Entscheidungen im Bildungssystem müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen

    a) nichts kosten

    b) nichts kosten

    c) nichts kosten

    d) politisch opportun für die jeweilige Regierungskoalition sein.

    Das Ergebnis sind die derzeitigen dienstlichen Endgeräte für Lehrkräfte - die kosten ca. 1/4 der Ausstattung jedes einzelnen Mitarbeiters oder jeder einzelnen Mitarbeiterin einer Landesbehörde... und da gibt es Bildschirme, Tastaturen, Mäuse etc. gesondert dazu. Hier wird in den nächsten fünf Jahren unnötiger Elektronikschrott produziert. Das hätte alles nicht sein müssen.

    Die beiden Datenverarbeitungsverordnungen sorgen ferner dauerhaft dafür, dass eigene Geräte nicht mehr zur Datenverarbeitung eingesetzt werden dürfen.

    Hier wurde mit viel Aufwand den Lehrkräften die Arbeit nachhaltig und absichtlich erschwert. Danke NRW.

    Das Problem kenne ich - die SuS' glauben, sie müssten Gott weiß wieviel Inhalt produzieren. Ich werde meinem neuen Englisch LK eine andere Marschroute vorgeben - mehr sprachliche Qualität und Vielfalt sowie inhaltliche Prägnanz und Exemplarität. Mal sehen, ob es klappt.

    Ich habe in diesem Schuljahr auch vier Korrekturgruppen in der Oberstufe, dreimal Englisch (EPh, Q1 LK und Q2 GK) und einmal Ge bili in der EPh. Das sind auch um die 70 bis 80 Klausuren - aber das sind vorhersehbare Termine und somit grundsätzlich organisierbar.

    Diese Belastung ist zumutbar. KollegInnen mit D/E, D/F oder zwei Fremdsprachen haben in der Regel fünf bis sieben Korrekturgruppen, wenngleich gemischt Sek I und Sek II.

    Man muss sich dann disziplinieren und sehen, dass man jeden Tag fünf Klausuren korrigiert bekommt - dann ist der Spuk nach drei Schulwochen erledigt. Wenn man seine Wochenenden noch "opfert", geht es natürlich auch schneller... (Sehe ich aber eigentlich nicht mehr ein und versuche künftig, das Ganze weitgehend unter der Woche zu erledigen.)

    Zauberwald

    Wenn ich das rückblickend betrachte, war das ein Stück weit sogar richtig naiv - aber dafür deutlich unbeschwerter. Mit der Thematik der Verbeamtung habe ich selbst mich erst ab dem Zeitpunkt beschäftigt, als es konkret nach dem Ref. im Rahmen meines Eintritts in den Schuldienst darum ging und ich zum Amtsarzt musste. Davor wusste ich lediglich, dass Lehrkräfte wahlweise A13 oder (damals) BAT 2a bekamen.
    Heute haben wir das andere Extrem, dass Hinz und Kunz während des Studiums hier nachfragen, ob man *Übertreibung an* mit einem eingewachsenen Zehnagel verbeamtet wird oder nicht.

    Die Tendenz zur ständigen (Selbst)Optimierung und dem "Herausholen, was geht" beobachte ich seit längerer Zeit mit Skepsis, denn ich setze in meinem Leben andere Schwerpunkte. Ich würde soweit gehen und behaupten, dass diese Tendenz im Lehrerberuf sogar eher schädlich ist und es dadurch noch schwieriger wird, in diesem Beruf zufrieden zu sein sowie gesund zu bleiben.

    Eine Kollegin, die früher an einer Ersatzschule gearbeitet hatte, konnte in den staatlichen Schuldienst wechseln, allerdings hat die BR von der "kann" Regelung hinsichtlich der A14-Stelle, die sie hatte, Gebrauch gemacht und sie zurückgestuft. Das war sehr ärgerlich für sie - auch was ihre weiteren Pläne für die berufliche Entwicklung betraf.

    Und vor allem kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso man sich schon als Student so viele Gedanken darum macht!?!

    Das scheint der heutigen nachwachsenden Generation wichtig zu sein. Vielleicht ist das im Grunde gar nicht so verkehrt, damit man sich später nicht ärgert und zunehmend frustriert ist, dass man mit A12 beginnt und mit A12 pensioniert wird wie die meisten Lehrkräfte im Primar-Bereich in NRW. Wenn ich weiß, dass es im Grunde keine (monetäre) Anerkennung gibt, kann ich mich vorher damit auseinandersetzen, ob ich damit leben möchte oder nicht

    Spräche etwas dagegen, erst einmal den Schutz, den der Dienstherr gewährt, auch in Anspruch zu nehmen und nach der - von mir angenommenen - Elternzeit bei Rückkehr eine erste Klasse zu übernehmen?

    Ob Du es glaubst oder nicht - Schule kommt tatsächlich auch ohne den/die Einzelne/n aus, wenn er/sie plötzlich ausfällt. Irgendwie geht es immer und niemand ist völlig unersetzbar.

    Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit in dieser Kombination legen den Schluss nahe, dass man sich als MSB aus der Ganzen Sache "herausziehen" möchte - und/oder aber angesichts der Rechtslage, die eben keine Maskenpflicht o.ä. ermöglicht, resigniert hat.

    Ich habe nun, nach bisheriger juristischer Beratung, bei der Schulleitung Beschwerde eingereicht. In dieser Beschwerde gehe ich sehr ausführlich auf die Zustände ein, die ich euch auch schon geschildert habe.

    Wie verhalte ich mich eigentlich, wenn diese Beschwerde im Sande verläuft?

    Das würde mich sehr wundern - denn die Schulleitung müsste Dir ja die Gründe dafür darlegen, dass aus ihrer Sicht - entgegen der Einschätzung des Personalrats - keine Bedenken gegen die von Dir eingangs beschriebene Vorgehensweise bestehen.

    Ja, hoffentlich. Man nennt das Privatsphäre.

    Gruselige Vorstellung. Wenn Schülerinnen nur dann von mir etwas lernen können, wenn ich Dinge erzähle, die sie nichts angehen, dann haben sie einfach mal Pech.

    In Ergänzung zu O. Meiers Beitrag, dem ich vollauf zustimme, sollte man auch noch die Notwendigkeit der Abgrenzung gegenüber seinen Zöglingen betonen - das ist langfristig für die Psychohygiene von erheblicher Bedeutung.

    Vertrauen entsteht nicht primär durch Erzählen privater Dinge sondern durch Authentizität, Verlässlichkeit und eben auch dem Ziehen von Grenzen. Die Grenze der Anbiederung ist schnell erreicht und überschritten -gerade durch JunglehrerInnen.

    FranziS.

    Möglicherweise bist Du noch recht jung, daher ist das wohl eine Frage des Alters und der Lebens- wie der Berufserfahrung, bis man Abgrenzung nicht als "verbergen" begreift (und bis man Deinen Ansatz als jugendhaft naiv erachtet. :) )

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