Ein Wechsel während des Refs. ist in der Regel nicht möglich. Schau Dir die Ausbildungsverordnung für das Zielbundesland an - da dürfte alles drinstehen, was Du wissen musst.
Ich bin seit 2004 in diesem Forum - von einem erfolgreichen Wechsel des Bundeslandes während des Refs. habe ich hier noch nie gelesen. In der Regel tritt man den Dienst im alten Bundesland schlichtweg nicht an oder lässt sich entlassen. Dann bewirbt man sich für das Ref. im neuen Bundesland und hofft, dass der Abbruch vorher keine Auswirkungen hat.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Nun ja, es war ja ursprünglich ein Thread, in dem es um die Körpergröße einer Lehrkraft ging und darum, ob kleinere männliche Lehrkräfte Probleme im Schulalltag bekommen können.
Die Diskussion um das Paarungsverhalten geschlechtsreifer weiblicher Humanoide gehört hier eigentlich nicht hin. Wenn es hierzu Bedarf geben sollte, schlage ich vor, das Ganze auszulagern. -
Rein sachlich: Warum sollte die überhaupt irgendjemand brauchen? Die AHR schließt doch die FHR ein. Der praktische Teil würde ja dann auch noch ausstehen.
Siehe oben. Ggf. hat der schulische Teil der FHR einen besseren NC. Falls man letztlich doch an einer FH studieren wollen sollte, wäre dann das FHR-Zeugnis (natürlich mit abgeleistetem Praktikum) womöglich taktisch besser. Das wäre übrigens bei der BR zu beantragen... und würde dann der Behörde in jedem Fall Arbeit bescheren. Zuerkennung der Fachhochschulreife | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
Im konkreten Fall bei ceras Anliegen ist es Prinzipienreiterei.
-
Ok, war ja auch nur eine Überlegung, habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird und deswegen in den tiefen des Sekretariats verschwindet...Wenn der GV vor der SL steht und ihr den Antrag persönlich übergibt, wird er gewiss nicht verschwinden sondern sehr zeitnah bearbeitet werden...psychologischer Nebeneffekt, da der GV ja nicht alle Tage in die Schule kommt, versteht ihr?
In den Tiefen landen? Ja. Verschwinden? Eher nein.
Aber natürlich kann man, um ganz, ganz sicher zu gehen, auch sofort mit dem Gerichtsvollzieher ankommen.Wenn Du eines Tages fertige Lehrkraft bist, hast Du sicherlich auch nichts dagegen - und im Gegenteil sogar vollstes Verständnis dafür - wenn SchülerInnen und Eltern, KollegInnen und Schulleitung im dienstlichen Umgang mit Dir auch entsprechende "Geschütze" auffahren, um ebenso ganz, ganz sicher zu gehen, dass Du auch ja Deinen dienstlichen Pflichten voll nachkommst.
So, und jetzt komm mal wieder runter und werd' endlich erwachsen... -
Diesen Austausch finde ich ganz interessant, weil hier der Umgang mit Arbeitszeit im Amt und in der Schule sehr schön kontrastiert wird. Im Amt ist es nähmlich tatsächlich erstmal egal. Da kommt eine Anfrage ein und wird bearbeitet. Anderers bleibt in der Zwischenzeit liegen und wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, stempelt man aus, geht nach Hause und die Sachen bleiben weiterhin liegen.
(Ich überspitze, aber nur Minimal: In der Realität gibt es sicherlich auch mal Vorgänge, die unbedingt fertig werden müssen, dann können die nicht liegen bleiben und müssen dann noch erledigt werden, obwohl man vorher Zeit mit der Anfrage verbracht hat. Aber dann stempelt man eben auch nicht aus, sammelt Überstunden an und geht dann an einem anderen Tag nochmal deutlich früher. So oder so, die Zusatzarbeit durch unnötige Anfragen führt insgesamt nicht zu mehr Arbeit.)
In der Schule ist das halt nicht so einfach. Da hat man seine Aufgaben, die erledigt werden müssen, egal, wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn dann so alberne Anfragen kommen, dann muss man schon sehr konsequent sein und seine Aufgaben insgesamt sehr genau im Blick haben, um sich nicht selbst auszubeuten und die Zeit wieder an anderer Stelle einzusparen.
Das sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich habe das Gefühl, dass dieser unterschiedliche Umgang mit Arbeitszeit an den verschiedenen Dienststellen auf Ebene der Ämter und Behören gerne mal vergessen wird. In der Konsequenz darf man sich bei zusätzlichen Aufgaben und bei Erlassen und Verfügungen, die zu Mehrarbeit führen, keinesfalls selbst ein schlechtes Gewissen machen, wenn man dann da einspart, wo man selbst die Kontrolle hat (Unterricht etc.), um mit seiner Arbeitszeit hinzukommen. Letztlich will es der Dienstherr ja dann genau so.Das war jetzt ein wenig OT, aber das Ansinnen des TE ist mir zu albern, um darauf einzugehen.
Da gibt es aber noch ein kleines, aber wichtiges Detail zu ergänzen:
Der "Vertreter" des Amtes war in diesem konkreten Fall vorher selbst 14 Jahre im Vollzeitschuldienst, darunter sechs Jahre in der Oberstufenverwaltung. Er weiß, wieviel Aufwand das ist. Im konkreten Fall hätte er ceras Schreiben auch nicht privilegiert bearbeitet sondern in möglicherweise bestehende weitere Anfragen dieser Art eingereiht, in jedem Fall aber die wirklich wichtigen Dinge vor Ort prioritär erledigt. Die Anfrage ceras hätte er dann wahrscheinlich nach den Zeugniskonferenzen bearbeitet.Inwieweit eine singuläre Ansicht dazu geeignet ist, auf die grundsätzliche Haltung des Amtes bzw. der Behörde zu schließen, lasse ich einmal offen. Mich hat der Erfahrungsschatz aus beiden Bereichen sehr bereichert - ich kenne beide Seiten, die Anforderungen und die Konsequenzen der Arbeit bzw. für die Arbeit auf beiden Seiten und ich habe ein Verständnis (damit meine ich kognitiv und nicht empathisch) dafür entwickelt, was warum wie läuft.
Mein Fazit ist, und das habe ich glaube ich hier schon ein paar mal geschrieben:
Das Problem ist nicht die Behörde oder das Ministerium. Das Problem besteht aus zwei Komponenten.Komponente 1: Bildung ist Gegenstand bzw. Objekt der Politik und damit einer primär sachbezogenen oder bedürfnisorientierten Auseinandersetzung bzw. Entscheidungsfindung entzogen. Politik hat ihre eigenen Gesetze. In den Bezirksregierungen arbeiten ganz unabhängig von Wahlen oder Regierungskoalition die dort eingesetzten DezernentInnen. Im Ministerium wird in der Regel auch nur die Hausspitze ausgetauscht, wenn die Regierung wechselt oder das Kabinett umgebildet wird.
Komponente 2: Bildung braucht Finanzierung und Logistik. Hierfür sind das MSB, das Finanzministerium und die Kommunen als Schulträger zuständig. Zu viele Köche. Zu viele partielle Interessen. Zu langwierig. Zu komplex.Es handelt sich um ein ganz, ganz schwerfälliges, träges und weitgehend veränderungsresistentes System, das sich aufgrund seiner ihm innewohnenden Mechanismen und Automatismen einer grundsätzlichen Änderung entzieht.
-
-
§ 1 der Regelung lässt die Hintertür offen, dass, wenn bei Berücksichtigung dieser Regelung ansonsten der Stundenplan für die ganze Schule oder für viele andere KollegInnen nicht machbar wäre, den Müttern und Vätern mit Kindern nicht bedingungslos entgegengekommen werden muss.
Dass die lückenlose Erteilung von Unterricht Vorrang hat, dürfte ja verständlich sein.Insofern kann man Wünsche äußern - ob man sie erfüllt bekommt, ist eine andere Sache.
-
Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.
-
Ich fand die Erläuterungen sehr plausibel. Was eigentlich auffallen müsste, ist, dass der letzte Teil des Satzes eben aufgrund seiner Formulierung nicht Teil des Nebensatzes sein kann sondern wie oben dargestellt ein elliptischer Teil des Hauptsatzes. Demzufolge würde ich von der Satzlogik hier an beiden Stellen das jeweilige Komma setzen.
-
Der Philologenverband hat gerade rundgeschickt, dass die großzügige Regelung auch in diesem Jahr gelten wird.
Sprich: Maximal 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 65 Arbeitstage insgesamt. Bei Alleinerziehenden 65/130. (Das wäre bei Teilzeitkräften je nach Deputat faktisch eine komplette Freistellung.)Auf Verlangen der Schule hin sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
-
(Einmal abgesehen davon, dass es eigentlich unsere Dienstpflicht ist, uns mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen unseres Tätigkeitsbereichs vertraut zu machen...)
-
Naja, wenn ich mir hier so einige Beiträge durchlese, kann es auf Lehrerkonferenzen wirklich schon mal etwas "derber" zugehen...Wir sind ja auch alles nur Menschen...
Jein. Hier schreibt man hinter der Sicherheit des Internets, trifft nicht persönlich auf die Menschen, mit denen man sich fetzt, und lehnt sich dann tendenziell weiter aus dem Fenster als in einem Kollegium in direkter Konfrontation. Es mag Ausnahmen geben, aber ich bin sicher, die meisten KollegInnen beißen hier heftiger als im realen Leben.
-
Ich hab letztens auch eine Kollegin gehabt die bereits andeutete im neuen Schuljahr bestimmte Planwünsche anzugeben, weil Sie sonst nicht mit ihrem Hund zeitig spazierengehen kann. Bitte was?

Das sind dann keine Stillstunden, die das sogar ermöglichen würden, sondern Bellstunden...
-
Hier noch eine Übersicht für den Dschungel an Laufbahnen, Einstiegsämtern etc.
-
Das meinte ich mit Kopfnote
Es wäre aber sinnvoll, es von den Kopfnoten, die es ja durchaus einmal für eine Legislaturperiode gab, klar zu unterscheiden. Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden eben NICHT standardmäßig vergeben sondern nur bei spürbar positiven oder negativen Auffälligkeiten.
-
An Gesamtschulen gibt es die Koordinatoren bzw. Rektorenstellen für Bedienstete im ehemals gehobenen Dienst, d.h. für die Lehrkräfte mit A12-Besoldung.
-
Ich sitze in der richtigen Behörde...
Sobald ich wieder im Schuldienst bin, darf ich mich wie alle anderen "gemeinen Leute" brav in die Schlange "sechs Wochen PLUS" einreihen... -
Ich denke, wir können zusammenfassen, dass eine erkrankte Lehrkraft nicht zu dienstlichen Tätigkeiten herangezogen werden darf. Man kann jedoch ggf. erwarten, dass benötigte Unterlagen an eine/n Kollegen/Kollegin herausgegeben werden, damit die Arbeit vor Ort weitergehen kann.
Der Fall ist ein trauriges Beispiel dafür, wie weit Schulleitungen gehen, wenn man sie denn lässt. Offenbar hat die Schulleitung hier noch nie Gegenwind, sei es vom Kollegium oder der Schulaufsicht, bekommen. Das Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und meines Erachtens hochgradig übergriffig.
Hier ist das Einschalten des Personalrats und der Schulaufsicht dringend geboten.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht mehr zu sagen,. -
Heute ist die Beihilfezahlung angekommen. Einreichung war am 5. Januar. Das fand ich jetzt für meine Verhältnisse tatsächlich recht zügig.
-
Das haben wir an meiner alten Schule auch so gemacht - die Zahl der Nachschreiber war so relativ überschaubar.
Werbung