Beiträge von Bolzbold

    In der APO S1 bzw der VV zu §6 ist die Zahl der Klassenarbeiten hingegen vorgeschrieben.

    https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6

    Das trifft auf die APO-GOSt ebenso zu. Was die APO-S I und die APO-GOSt ferner eint, ist der Umstand, dass in der APO-S I ab Klasse 9 Bandbreiten für die Anzahl der Klassenarbeiten vorgesehen sind, was für die EPh nach VVZAPO-GOSt 14.1 in bestimmten Fachbereichen ebenso der Fall ist.

    Ein Fachschaftsbeschluss, der der APO-GOSt widerspricht, ist eigentlich von der SL zu beanstanden und für nichtig zu erklären.

    Die 1/3 - 2/3 Regelung ist unzulässig - nicht zuletzt, weil sie übermäßig in den Gestaltungsspielraum der Lehrkraft eingreift.

    Ich habe eine Ahnung, wo das herkommt. Die Kurshefte suggerieren leider, dass man im Bereich "SoMi" zwei Teilnoten zu geben habe. Das wird von der APO-GOSt aber gar nicht so bestimmt. Es gibt EINE Note für den Bereich SoMi und EINE für den Bereich Klausuren. Diese können sich ihrerseits aus mehreren Teilnoten zusammensetzen - im Bereich SoMi aus mehreren Einzelbeobachtungen und "Zwischennotizen".

    Die Praxis aus zwei Quartalsnoten suggeriert fälschlicherweise eine 25% Gewichtung der dann mit den beiden Klausuren vier Teilnoten - entsprechend kommt es dann zu dem Verhältnis 1/3 zu 2/3 in der Einführungsphase in Fächern mit nur einer Klausur.

    In kaum einem Bundesland ist die Arbeit an den Schulen so ungleich verteilt wie in NRW. Die Landesregierung sollte zugleich ein Arbeitszeitmodell wie in Hamburg einführen.

    Was nicht passieren wird, weil man seit über 20 Jahren weiß, dass das a) Geld kosten würde und b) nicht genug Lehrkräfte mit entsprechenden Fächerkombis auf dem Markt sind.

    Ich sage, mann kann sich die Bewerbung/Revision sparen, wenn A13 laut Gesetz spätetsens im Spätsommer festgezurrt wird. Die Urkunde bekäme man frühestens Anfang 23, und dann beginnt auch bereits die 1. Stufe der Angleichung (meine Meinung).

    Weißt Du, wie lange ein reguläres Gesetzgebungsverfahren dauert? Aus konkreter einschlägiger Erfahrung weiß ich, dass das bei einer simplen Prüfungsordnung schon mehrere Monate (!) dauert und dann bei einem Gesetz noch möglicherweise in drei Lesungen durch den Landtag muss. Dann braucht das LBV mehrere Wochen, wenn nicht Monate, um das Ganze intern umzustellen und Tausende Bezügebescheinigungen und Überweisungen abzuändern.

    Spätsommer mag hinhauen - aber dann doch eher 2023.

    Meinungen sind ja schön und gut, aber sie sollten einen Realitäts- oder Erfahrungsbezug haben. Sonst sind sie Schall und Rauch.

    Ehrlich gesagt, sehe ich es kritisch. Eine einheitliche Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer, gleich welcher Schulform? Die Grundschulkräfte werden mich hier sicher steinigen, aber so richtig fair ist dies eigentlich nicht, wenn man Arbeitsaufwand, Anforderungen und Studium, etc betrachtet.

    Das Studium ist von der Dauer her - und das war bisher die Messlatte - gleich.

    Der pädagogische Anspruch bzw. die Herausforderungen an der Grundschule mit extrem leistungs- und verhaltensheterogenen Gruppen dürften um ein Vielfaches höher sein als am Gymnasium. Die Fachlichkeit als primäres Kriterium für Besoldung heranzuziehen, entbehrt nicht einer gewissen Arroganz.

    Warum vier Jahre Studium über die nächsten bis zu 40 Dienstjahre hinsichtlich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten entscheiden sollen, ohne dass man sich hier weiterentwickeln kann, erschließt sich mir nicht. In der Behörde haben Verwaltungsbeamte die Möglichkeit, sich von A8 auf A15 im Laufe einer Dienstzeit hochzuarbeiten (mit Aufstieg vom seinerzeit gehobenen in den höheren Dienst). Nur mal so zum Vergleich - und die haben weder studiert noch eine ach so hochwertige fachliche Ausbildung genossen.

    Wir reden von jährlich mindestens 600 Mio Euro an zusätzlichen Personalkosten. Das ist nicht zu unterschätzen und dürfte bei den Nicht-LehrerInnen nicht sonderlich gut ankommen.

    Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.

    Hallo,

    ich bin Beamtin und Lehrerin an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Ich habe nun gesehen, das ein Referat im KM eine Stelle ausgeschrieben hat, die mich interessiert. Es ist ein Abordnung befristet auf 3 Jahre.

    Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie ich der Schulleitung ggü. kommuniziere, dass ich mich auf diese Stelle bewerben möchte? Ist es überhaupt erforderlich, dass die Schulleitung über die Bewerbung in Kenntnis gesetzt wird?

    Vielleicht hat auch jemand Erfahrungen mit Abordnungen und kann mir kurz schildern, was daran gut und was schlecht war.

    Ich bin zwar nicht aus NDS, aber die Grundprinzipien dürften auch auf NDS zutreffen.

    Die Bewerbung muss nicht zwingend über den Tisch der Schulleitung, es sei denn, es ist im Ausschreibungstext so vorgeschrieben. Da Deine Schulleitung Dir ggf. für das Auswahlgespräch Dienstbefreiung erteilen muss, wird sie es spätestens dann erfahren müssen. Ob und wann Du mit offenen Karten spielst, ist letztlich Dir überlassen. Ich weiß von mehreren pädagogischen MitarbeiterInnen, dass die Schulleitungen da äußerst unterschiedlich reagiert haben.

    Was an Abordnungen gut oder schlecht war, kann man so pauschal nicht sagen. Die zentralen Unterschiede sind:

    • Feste Arbeitszeiten
    • Klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit
    • Urlaubsanspruch von 30 Tagen, die auch außerhalb der Ferien genommen werden können
    • Viel mehr Verwaltungsarbeit und Alltag in einer Behörde
    • Blick über den Tellerrand - Verständnis der Funktionsweise von Schulaufsicht und Schule
    • Ggf. Möglichkeiten der Beförderung und Rückkehr in eine neue Position an einer anderen Schule

    Dass es an Schulen halt so gar nicht um die Befindlichkeiten der Lehrer geht, heißt nicht, dass man nichts tun kann, um die Lage für sich selbst im Gleichgewicht zu halten.

    In dieser Situation ist die Entscheidung der SL einfach vernünftig. Ich würde daher nochmal um ein Gespräch bitten, die Übernahme der Fünften akzeptieren und mich für das in mich gesetzte Vertrauen bedanken, gleichzeitig deutlich machen, dass es viel Arbeit ist, eine neue Klasse auf Vordermann zu bringen und vor allem, gleich zwei Quereinsteiger mit durchzuziehen. Dann würde ich die Zusatzaufgaben größtenteils abgeben und nur die für mich selbst zukunftsträchtigen behalten sowie diesbezüglich meine Perspektive ansprechen. So sollte sich das Ganze wieder gut anfühlen und bewältigbar bleiben.

    Das klingt nach einer sehr guten Idee.

    Wir haben ja jetzt gesehen, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Schule, Schulform und Schulleitung gibt und man pädagogisch über den Sinn und Unsinn mehrerer oder weniger Klassenleitungswechsel diskutieren kann.

    Wenn die Schulleitung nicht geneigt ist, dem Wunsch des TE zu entsprechen, wird es Gründe dafür geben, die eben nicht primär in der fehlenden Wertschätzung zu suchen sind.

    Kann der SL Kollegen zum Erscheinen bei der Entlassfeier verpflichten? Gibt es irgendwelche Infos, die man dazu wissen müsstte?

    Wenn die Karte zum Abiball 80€ kostet, halte ich die Einladung für nciht mehr angemessen.

    Die Entlassfeier ist eine schulische bzw. dienstliche Veranstaltung - da kann die SL zur Anwesenheit verpflichten .

    Was die Karte für den Abiball angeht, so wären 80€ in der Tat jenseits von Gut und Böse, allerdings hängt das auch ein bisschen vom Finanzierungskonzept und dem tatsächlichen Gegenwert ab. Würde man nur auf die 80 Euro sehen, müsste die SL die Annahme der Karte untersagen, was dazu führen würde, dass keine Lehrkraft mehr auf den Abiball gehen könnte, ohne wissentlich und vorsätzlich gegen die Anti-Korruptionsrichtlinien zu verstoßen.

    Da bei uns in der Vergangenheit auf dem Tischen der Lehrkräfte auch immer Sparschweinchen gestanden haben, konnte ich stets bei einer Einladung meinen entsprechenden Obolus entrichten und so im Rahmen des "üblichen" bleiben. Bei offiziellen 80 Euro würde ich aber mit den Verantwortlichen i Vorfeld sprechen und ihnen klarmachen, dass das die Lehrkräfte in eine blöde Situation bringt.

    Das MSB hat im Zuge der Coronapandemie in einer der drölfzig Schulmails festgestellt, dass die Entlassfeier eine schulische, der Abiball hingegen eine private Veranstaltung ist. Damit hat das MSB nur die auch vorher bereits klare Rechtslage noch einmal dargestellt.

    Was die Einladung zum Abiball angeht, so dürfte diese angemessen sein. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, lässt man sich die Annahme der Karte noch durch die SL genehmigen.

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