Beiträge von Bolzbold

    Tja, wie kommen die Kolleg*innen bloß darauf?

    Das halte ich für einen wenig schmeichelhaften und hier vermutlich in wenig freundlicher Absicht getätigten Fehlschluss vor dem Hintergrund dessen, was Andreas in diesem Post geschrieben hat.

    Inwieweit man KollegInnen als "Karens" bezeichnen kann/soll/darf, darüber kann man ggf. diskutieren. Aber ich hätte bei seinem Posting jetzt keinen Grund für eine solch bissige Rückfrage gesehen.

    Es steht niemand morgens auf mit dem Vorsatz, sein Amt zu missbrauchen. Wenn die Entscheidung so fällt wie sie fällt, ist es eine Mischung aus Machtdenken, Unsicherheit und ggf. schlicht Inkompetenz. Rückfragen oder Vorschläge des Kollegiums werden als Kritik oder Hinterfragen der eigenen Kompetenz fehlgedeutet.

    Das rigorose Ablehnen solcher Vorschläge kann ich nicht verstehen. Man sollte meinen, dass jede Schulleitung ein Interesse daran hat, dass auch das Kollegium Erleichterungen erhalten kann, wo es möglich ist.

    Aber vielleicht korrumpiert Macht auch in Schule - und gute Führung wird mit entsprechendem Auftreten wahlweise missverstanden oder gar pervertiert.

    Da muss man natürlich auch sagen, dass der Arbeitsweg das Privatvergnügen der Kollegen ist.

    Das stimmt einerseits. Wenn es aber aktive, konkrete Entlastungsmöglichkeiten gibt, sehe ich keinen Grund, dies nicht zu ermöglichen. Eine Ablehnung eines Tauschvorschlags durch die SL ohne Angabe von Gründen mutet jedoch merkwürdig an und trägt sicherlich nicht zur Steigerung der Motivation im Kollegium bei.

    Das kommt sicher seltener vor, als Schüler denken, aber natürlich gibt es solche Lehrkräfte. Man muss schon sehr naiv sein und mit Scheuklappen durchs Leben gehen, wenn man ernsthaft glaubt, dass solche Kollegen nicht existieren.

    Ja, das will ich auch nicht in Abrede stellen. Die wenigen Fälle haben leider ausgereicht, um nachhaltiges Misstrauen diesbezüglich zu säen.

    Aus eigener Erfahrung mit der Stundenplanerstellung:
    Die äußeren Faktoren sind so erheblich, dass ein "fieser" Stundenplan ebenso wie ein "super" Stundenplan erst einmal ein reines Zufallsergebnis sind. Untis errechnet auf der Basis der eingegebenen Daten und Parameter sowie der im Vorfeld erfolgten Unterrichtsverteilung, den Raumkapazitäten, den Stundenkontingenten und den Zeitwünschen bzw. Anforderungen der Teilzeitkräfte und vielem mehr den Stundenplan. Man könnte hier sicherlich bösartig Randstunden, viele Springsstunden etc. bei einzelnen Kollegen provozieren. (Das macht das Programm aber in vielen Fällen auch ohne bösartige Manipulation bei den KollegInnen mit Fächern, die ausschließlich in Schienen unterrichtet werden - beispielsweise die Kombi Französisch/Philosophie - in der Regel ist F die zweite oder dritte FS, also in Kopplung mit anderen Wahlpflichtfächern, dasselbe gilt für (praktische) Philosophie parallel zu Religionslehre.)

    Danach muss in der Regel händisch optimiert werden. Die Sorgfalt der im Vorfeld erfolgten Dateneingabe, sowie die Optimierungen im Anschluss an die errechneten Pläne machen die Qualität des Stundenplanteams aus.

    Und genauso wie sich die Legende hält, dass man eine schlechte Note bekommt, wenn man etwas gegen die Lehrkraft sagt, gilt das mit den entsprechenden Vorzeichen für den Stundenplan. Jede/r meint, eine solche Person zu kennen oder erlebt zu haben, die willkürlich einen schlechten Plan bekommen hat. Über die wahren Motive weiß man oft wenig bis gar nichts. Für SchülerInnen wie für Lehrkräfte ist es einfacher, böse Absicht zu unterstellen, weil man dann eine handfestere Erklärung hat als schlicht nur die äußeren Zwänge oder ein sorgsames Abwägen zwischen verschiedenen gleichermaßen schlechten Optionen für KollegIn A, B, C und D. Alles das erscheint zunächst nicht greifbar. (Und dennoch hat bisher niemand dem Stundenplanteam während der gesamten Arbeit über die Schulter gucken wollen.)

    Und vielleicht noch etwas am Rande:
    Der Stundenplan hat primär eine ganz andere Aufgabe zu erfüllen als den Wünschen der KollegInnen zu entsprechen. Oberste Prämisse ist die Abdeckung der Stundentafel und damit die Versorgung aller SchülerInnen mit dem ihnen zustehenden Unterricht. Das alleine stellt schon eine Herausforderung dar.

    Herzlich willkommen im Forum.

    Zu Deinen Fragen:
    1) Bei der Revision ist grundsätzlich das Heimatdezernat zuständig, es ist aber auch nicht unüblich, dass der/die zuständige DezernentIn der aufnehmenden Schule mit dabei ist. (Bei den Bewerbungen auf stv. SL-Stellen ist dies beispielsweise der Fall.) Eine Freigabe der BR M ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    2) Die Versetzung über das Regelverfahren bedarf einer Freigabe durch die Schulleitung - dies kann in der Regel nicht umgangen oder verkürzt werden. Schlechtestenfalls dauert es dann fünf Jahre bis zur Freigabe - und selbst dann ist eine Versetzung kein Automatismus. Eine Kontaktaufnahme zu aufnahmebereiten Schulen ist daher nicht zielführend, weil die Schulleitungen ja selbst keinen Einfluss auf das vorgelagerte Verfahren haben.

    3) Ja, gibt es. Beispielsweise eine Bewerbung auf eine Abordnungsstelle als pädagogische/r MitarbeiterIn im MSB oder in Soest bei der QUA-LiS. Im Anschluss daran wird man in der Regel versetzt.

    Klinkenputzen nutzt nichts, da die Schulen nicht auf Dich warten. Da gibt es oft genug HauskandidatInnen. Dass Dir als Externem bei allen Unwägbarkeiten (HauskandidatIn, andere KonkurrentInnen) eine Stelle auf den Leib ausgeschrieben wird, halte ich für unwahrscheinlich.

    Du hast aber noch 4) vergessen. Das klappt tatsächlich ganz gut.

    Bekomme ein Kind (oder lasse selbiges bekommen), geh ein Jahr in Elternzeit und ziehe dann währenddessen in den neuen Bezirk um. Im Anschluss an die Elternzeit hast Du Anspruch auf wohnortnahen (50km) Einsatz.

    Vielen Dank, Bolzbold!

    Weiß hier jemand eventuell noch, wie groß so eine Klasse oder ein Kurs in der Abendrealschulen ist? So ungefähr? So groß wie eine Klasse an Regelschulen mit 25-30 SuS wohl nicht, oder?

    § 6 Abs. 9 Ziffer 4 des folgenden Erlasses:
    SGV Inhalt : Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) | RECHT.NRW.DE

    20-25 bzw. 20 bis 30 bei Vorkursen unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 2 derselben Verordnung.

    Saruman

    Schau in § 5 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW. Dort findest Du die Vorgaben zur Leitungszeit.

    SGV Inhalt : Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) | RECHT.NRW.DE

    Das kann je nach Schule so auskommen, dass sich Nr. 1 (also der/die SchulleiterIn) nicht nur die meiste Leitungszeit nimmt - das erscheint mir nachvollziehbar - sondern so viel, dass er die Stellvertretung und ggf. die anderen FunktionsstelleninhaberInnen entsprechend mehr unterrichten lässt. Da jede(r) unterhalb von Nr. 1 in der Regel die entsprechenden Verordnungen gar nicht im Detail kennt, lassen die Betroffenen es vermutlich mit sich machen.

    Natürlich kann man sich auch aus dem Vertretungsunterricht herausnehmen lassen.
    Das halte ich jedoch für wenig gelungene Führung. Was ich in teils hohem Maße von meinem Kollegium erwarte, muss ich anteilig auch selbst bereit sein zu tun. Ich kann meine Leute schlecht bitten, viel und oft zu vertreten, mich aber dann mit Verweis auf "höhere Aufgaben" da komplett rausziehen.

    Das eine ist mein Aufgabenbereich, den ich nicht erledigt bekomme, wenn ich zu viel vertrete. Das andere ist aber meine Glaubwürdigkeit und die Loyalität meines Kollegiums mir gegenüber, die ich verspiele, wenn ich mich da komplett rausziehe. Also brauche ich hier einen Mittelweg.

    Einen fiesen Stundenplan hast du angesprochen. Viele Korrekturen sind auch ein Mittel. Immer die LK-Schiene unterrichten zu müssen, für die eine Fahrt geplant und durchgeführt werden muss. Jedes Jahr Klassenleitung sein.

    Klar, ist alles Berufsrisiko. Aber die Lieblinge werden davon verschont, und da kann ich schon verstehen, wenn einer nicht mehr mag.

    Das kann ich so überhaupt nicht bestätigen, zumal dann ja die SL aktiv in die Stundenplangestaltung, die in NRW oft die stv. SL übernimmt, eingreifen müsste.

    Was ich mir hingegen vorstellen kann, ist, dass die Kommunikation in diesen Fällen aus welchen Gründen auch immer nicht gut gelaufen ist, was dann wiederum als "fies" oder als "Schikane" empfunden werden kann.

    Der besondere Schutz der TZ-Kräfte kommt zudem noch obendrauf, was dann tatsächlich zu den von Dir genannten Konstellationen führen kann. Ich war wahlweise immer in der LK-Schiene, die gefahren ist, daneben Stufenleiter, davor durchgehend Klassenlehrer der Mittelstufe, der dann die Sek-I-Abschlussfahrt gemacht hat. Korrekturen kamen natürlich noch dazu. Als Schikane habe ich das nicht empfunden, weil die Hauptfachlehrkräfte in Vollzeit allesamt "hart rangenommen" wurden.

    Die TE möchte darüber nicht sprechen, das ist auch OK. Wie sie wegkommen kann, weiß sie ja jetzt.

    Es ging um Beförderungen im Allgemeinen und nicht um die Position der Schulleitung.

    Mein SL unterrichtet auch mehr als sechs Stunden, da wir aufgrund unserer Schulgröße weniger Leitungszeit haben. Darüber hinaus bekommen einige KollegInnen Entlastung aus dem Schulleitungstopf, weil sie Teile der Schulleitungsaufgaben übertragen bekommen haben.

    Wir schaffen es aufgrund unserer unterrichtlichen Verpflichtungen - das schließt auch Vertretungseinsätze ein - nicht, uns jeden Tag wenigstens für 15 Minuten zusammenzusetzen und uns auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. Gleichsam weiß jeder von uns, was er zu tun hat und dass wir uns aufeinander verlassen können. Eine klare Hierarchie gibt es zwischen uns beiden daher eigentlich nicht, wenngleich ich bei bestimmten Entscheidungen immer noch sein OK einhole (was ich immer bekomme.)

    Das war aber jetzt ein wenig OT. Es ging ja um Beförderungen.

    Da wäre eine Beförderung vielleicht nicht kontraproduktiv, sondern jemand hätte mehr Zeit für Verwaltungskram, weniger Zeit vor der Klasse und mehr Selbstwirksamkeitserleben.

    Ach, was wäre das schön. Leider gehört das ganz klar in den Bereich "Mythen und Legenden".

    In NRW beispielsweise übernimmt man für eine A14-Beförderung eine außerunterrichtliche Zusatzaufgabe, die in der Regel nicht mit Entlastungsstunden vergütet wird. Deswegen ja die Beförderung.

    Bei den A15-Stellen bekommt man bestenfalls eine Handvoll Entlastungsstunden - die Bandbreite bei den Oberstufenkoordinationen ist eine bis sechs Entlastungsstunden. Alle anderen A15er bekommen deutlich weniger.

    In allen Fällen kommt der Verwaltungskram immer oben drauf. In keinem der Fälle hat man objektiv mehr Zeit für Verwaltungskram oder signifikant weniger Zeit vor der Klasse.

    Auch ich als stv. SL muss aktuell mehr unterrichten, da wir sonst die Stundentafel nicht abdecken können. Numerisch habe ich mehr Zeit für Verwaltungskram - davon gehen 50% für Ad-hoc-Organisation und Tür-und-Angel-Gespräche drauf. Der Rest muss dann für alles andere reichen. Die anderen stv. SL, die ich kenne, berichten nichts anderes. Sich in Ruhe einmal an umfangreichere Konzepte zu setzen, ach was wäre das schon, wenn dafür Zeit vorhanden wäre.

    Moin! Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die ausführlichen Informationen!

    Ich habe mich mal auf den Seiten der diversen Abendrealschulen umgesehen und gelesen, dass es auch sogenannte Vorkurse gibt für Menschen, die noch ein paar schulische Aspekte aufarbeiten müssen, bevor diese ins reguläre Semester starten! In den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch! Müssen diese Menschen noch alphabetisiert werden? Kann man an den Abendrealschulen auch die Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben? Oder ist dieser Teil schon die Arbeit des Kollegs beziehungsweise Abendgymnasiums?

    vgl. §28 APO-WbK

    SGV § 28 (Fn 15, 26) Erwerb des Abschlusses und der Berechtigungen | RECHT.NRW.DE

    Historisch gesehen haben Menschen in der Regel immer an irgendetwas geglaubt. Ob das eine „offizielle“ Religion war, die Partei oder „die Wissenschaft“, sei erst einmal dahingestellt. Menschen scheinen etwas zu brauchen, um sich Dinge erklären oder zumindest näherbringen zu können, die jenseits der menschlichen Vorstellungskraft liegt. Das sollte in der Schule zumindest eine kleine Rolle spielen.

    Das ist vollkommen richtig.
    Beim Glauben und bei der Wissenschaft gibt es gleichwohl einen fundamentalen Unterschied, der ja auch schon in den beiden Begrifflichkeiten zu finden ist.

    Glauben und wissen, oder Dogmen auf der einen Seite und empirische Beweisführung auf der anderen.

    Eigentlich braucht man in der heutigen Zeit für Erklärungen keinen Glauben mehr - hier nehme ich das eher als Bedürfnis wahr, im Glauben Halt zu suchen und zu finden, wenn Fakten und Wahrscheinlichkeiten zwar eine sachliche Erklärung liefern, aber keinen Trost spenden können.

    Was meinst du damit genau, es ist möglich, dass der Amtsarzt eine komplette Dienstunfähigkeit feststellt, wenn man versucht, eine Teildienstfähigkeit zu bekommen?

    Das ist in beide Richtungen möglich und ich kenne Fälle, in denen KollegInnen alles versucht haben, um die komplette Dienstunfähigkeit zu verhindern - da ging es primär ums Geld - und gedacht haben, sie können mit dem monatelangen Kranksein einfach so weitermachen.

    Am Rande:
    Dein Wording empfinde ich als missverständlich, da Deine Frage so gelesen werden kann, als könnten dieser Prozess und dessen Ergebnis ein Wunschkonzert sein.

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