Beiträge von Bolzbold

    Ja, tue ich.

    Aber mal zurück On-Topic: Vielleicht wäre es mal angesagt, wenn von mehreren Schulen in NRW, die kompletten Kollegien, mal wieder "realistisch" bewerten...Dann rasseln eben 50% oder noch mehr durchs Abi...Dann hätten aber einige wenigstens mal wieder festen "Boden" unter den Füßen...Zugegeben: die Erwartungshorizonte müssten natürlich dementsprechend angepasst werden und eigentlich müssten ja auch flächendeckend alle Schulen mitmachen...Also eine sehr utopische Vorstellung...Leider...Dann wird es wohl weitergehen mit lug und trug in der Notenvergabe...Denn wenn man ehrlich ist: Genau das ist sie doch eigentlich. Und das Ministerium ist auch noch federführend bei diesem Betrug...Ich als kleiner "Normalo" gehe für so etwas eigentlich für mehrere Jahre hinter Gitter...

    Ob das mit der Noteninflation wohl bis in alle Ewigkeit so weitergeht?...Was soll denn da die Konsequenz sein? Das wir bald zu 100% 1,0-er Abiturienten haben?

    Oh weia. Also halten wir einmal zugute, dass Du noch jung bist und mit guten Vorsätzen ins Lehramt gehen möchtest.

    Ich würde nun dagegenhalten:

    a) Die Ermittlung der Endnote bei Abiturklausuren basiert auf einem Notenschlüssel der KMK. Nachzulesen hier.

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

    b) Im Zentralabitur gibt es vorgegebene kriterielle Bewertungsraster. Ist also nichts mit "ich mach das so, wie ich will".

    c) Durch die Einführung von Bildungsstandards in den Kernfächern sowie künftig in den Naturwissenschaften gibt es bundesweite Standards. Gleichzeitig haben die Bundesländer vereinbart, einen gemeinsamen Aufgabenpool zu verwenden, aus dem eine verbindliche Anzahl an Klausurvorschlägen entnommen (und eingesetzt) wird. Alle Schulen hier ins Boot zu bekommen anders zu bewerten, dürfte schwierig werden.

    d) Die Klausuren in der Sek II sollen auf die Abiturprüfungen vorbereiten - somit wäre ein zu strenger Erwartungshorizont zugunsten einer "Notendeflation" kontraproduktiv.

    e) Wenn Du Beschäftigte(r) im öffentlichen Dienst werden möchtest, dann geht es selten nach Deinem persönlichen Gusto. Es gibt Vorgaben, an die hast Du Dich zu halten. Es gibt immer Argumente für mehr Strenge oder Milde, aber das ist letztlich irrelevant. Das Landesbeamtengesetz und die Allgemeine Dienstordnung in Verbindung mit der für Dich relevanten APO-BK setzen hier den Handlungsspielraum.

    f) Natürlich kannst Du im übertragenen Sinne zu "zivilem Ungehorsam" aufrufen. Aber auf der Basis welcher Legitimation? Letztlich doch nur Deiner persönlichen Einschätzung.

    g) Ich empfehle dringend (!) Dich mit dem Bildungssystem, den jüngsten Entwicklungen und dem Beamtenrecht auseinanderzusetzen. In den Bau würdest Du mit dem von Dir beschriebenen Vorgehen nicht wandern. Du würdest im schlimmsten Fall aus dem öffentlichen Dienst geworfen werden und dann schauen, wo Du wieder eine Arbeit findest. Sofern Dein Vorgehen in den Medien bekannt werden sollte, dürfte ein/e Mitarbeiter/in mit aufrührerischen Tendenzen sicherlich eine wertvolle Ergänzung für jede Belegschaft sein...

    9 Tage du, zehn Tage Urlaub dein Partner und zur Not musste nochmal ein bis zwei Tage krank sein.

    Mein Mann und ich sind beide Lehrer und in der gleichen Situation (Umgewöhnung von Tageseltern in die Kita), wir können allerdings deswegen offensichtlich nichtmal Urlaub nehmen. Es wird auch auf Elternzeit hinauslaufen inkl. finanzieller Einbußen.

    <MOD-Modus>

    Die rot markierte Passage bitte ich zu streichen, da sie mittelbar rechtswidriges Verhalten empfiehlt.

    <MOD-Modus OFF>


    zur TE:

    Weder der Dienstherr, noch die Gesellschaft sind für eine Planung, die am Schluss nicht aufzugehen droht, verantwortlich. Urlaubstage zu verwenden oder finanzielle Einbußen zu haben, sind nicht schön, können aber das Problem lösen.

    Auch wenn das Deine Frage nicht im ursprünglichen Sinne beantwortet:

    Ich mache das Ganze mit der Elster-Software, die das Finanzamt zur Verfügung stellt. Da steht eigentlich das meiste, was man wissen muss, drin. Und Du bist bis auf ganz wenige Ausnahmen faktisch belegfrei.

    Wenn es auf dem Weg des Ländertauschverfahrens keine Chance gibt, dann wüsste ich ad hoc auch nicht, wie man gegen den Willen, den Bedarf, die Vereinbarung zum Lehrertausch der KMK oder die Übernahmevoraussetzungen des aufnehmenden Bundeslandes einen Wechsel erzwingen möchte.

    Theoretisch wäre noch denkbar die Lehrbefähigung für ein in BW gesuchtes Fach nachträglich zu erwerben - das dauert mit Studium zwar ein paar Jahre, aber würde ggf. bessere Chancen bieten im Ländertauschverfahren.

    Das hier ist alles bekannt?
    Lehreraustausch (kmk.org)
    Allgemeines zum Lehreraustauschverfahren | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

    Eine Voraussetzung ist doch, dass man auch das entsprechende Fach bereits unterrichtet - damit wäre es streng genommen sogar "learning on the job."

    Insofern ist eine vorherige Zustimmung der SL ja zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Zertifikatskurs.

    Ich habe das mal anhand konkreter Zahlen für NRW durchgerechnet.

    Aktuell: A15 Stufe 10.

    Stundenlohn bei angenommenen 164 Stunden Arbeit pro Monat: 40,20€ brutto, bei SK III 32,55€ netto.

    Fiktiv: A16 Stufe 11 (also theoretisch bei mir in zwei Jahren):
    Stundenlohn bei angenommenen 164 Stunden Arbeit pro Monat: 44,98€ brutto, bei SK III 36,39€ netto.

    Ein/e Schulleiter/in bekommt also gegenüber einem Fachkoordinator sage und schreibe nicht einmal vier Euro (!) netto mehr heraus - und das auch nur, wenn er/sie die wöchentliche Arbeitszeit einhält. Also im Grunde ist Schulleitung eine noch stärkere "Berufung" oder die Verführung der Macht - ansonsten ist das im Schuldienst DIE Selbstausbeutung vor dem Herrn.

    Also man kann auch für 35 km sehr lange brauchen... Im Idealfall sucht man sich die Schule vorher aus und fädelt das mit der Schulleitung und dem Schulamt ein. Dann sollte das eigentlich funktionieren. Alternativ kann man ja auch nach der Elternzeit Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und sich in dieser Zeit eine Vertretungsstelle im gewünschten Ort und mitunter an den Wunschschule suchen, wenn Bedarf besteht. Meine Frau macht das gerade, wenngleich innerhalb derselben Kommune.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Die von Dir gelieferten Informationen reichen leider nicht aus, um das Ganze zu beurteilen.

    In welchem Bundesland arbeitet er gegenwärtig?

    Wieso hat er das Ref. "leider" in Fächern abgeleistet, die es fast nur am Gymnasium gibt? Das sollte doch eigentlich eher ein Pluspunkt sein.

    Welche Fächer sind das?

    Meinst Du mit den Versetzungsanträgen die regulären Anträge oder das Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern?

    Also ein bisschen mehr Informationen dürfen es dann schon sein als die paar Brocken.

    Eine Versetzung mit Wechsel der BR durch Umzug in der Elternzeit hat bei uns super geklappt. Darauf kann man eigentlich setzen. Alles andere ist in der Tat nicht vorhersehbar. Ggf. muss man mit der Versetzung dann eben so lange warten, bis das Kind da ist und man in der Elternzeit ist.

    Ich habe mich 2013/2014 aktiv und bewusst gegen eine solche Tätigkeit entschieden. Theoretisch hätte ich mich jetzt im Zuge der Suche nach einer Anschlussverwendung nach Rückkehr aus der Behörde auf eine A15Z bewerben können. Habe ich nicht, wollte ich nicht. Die Corona-Pandemie und die Belastung der Schulleitungen im Zuge dessen hat mich in meiner Entscheidung bestätigt. Gleichwohl: Ich habe noch knapp 20 Dienstjahre vor mir - da wäre theoretisch noch genug Zeit, in die Schulleitungsebene zu wechseln. So ich denn eines Tages wollen sollte.

    Hallo.

    Ist das hier bekannt?

    BASS 2021/2022 - 13-31 Nr. 1 Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Praktikum-Ausbildungsordnung) (schul-welt.de)

    Ergeben sich hieraus noch Fragen?

    Falls ja wäre die Bezirksregierung nach der Schulleitung erste Ansprechpartnerin. Im Extremfall kann man auch im MSB nachfragen - hier vermutlich in Referat 312.

    Hättest du dich auch nicht getraut zu sagen "die und die Aufgaben kann ich gut und machen mir Freude, aber ich würde gerne realistisch einschätzen, wie viel Zeit ich dafür einplanen muss?"

    Nein, weil das eine grundsätzlichere Sache war. Ich hatte lange mit meiner Frau darüber gesprochen, und wir kamen zu dem Ergebnis, dass das damals (2014) nicht machbar war. Im Vorfeld hatte ich natürlich sowohl mit dem damaligen Stellvertreter, der so etwas wie ein väterlicher Freund für mich war, sowie mit dem neuen Schulleiter gesprochen. Beide hätten sich das gut vorstellen können. Im Nachhinein bin ich deswegen aber nicht gram. Näheres wie oben geschrieben im Thread zu A15 und kein Karriereziel.

    Diesbezüglich stimme ich dir im Grunde zu, Bolzbold; aber ich könnte dir aus meiner Erfahrung auf der Stelle eine Handvoll SL benennen, bei der auch ich seinerzeit diesbezüglich sehr zurückhaltend gewesen wäre, als ich in Fannys Situation war. So sind viele Leutz halt.

    In diesem Fall dürfte der SL ja die Verhältnisse der TE kennen. In meinem Fall hätte ich die stellv. SL-Stelle besser auch nicht mit dem Argument, dass ich ja noch eine junge Familie habe, abgelehnt, sondern eher etwas mit "noch zu früh" oder in der Art gesagt. Ab da war faktisch EdeKa.

    => Schulleitung

    Da ich mich bewerben möchte, möchte ich natürlich einen guten Eindruck machen. Ich habe Angst, dass die Frage nach dem Arbeitsaufwand in den Ferien direkt so schlecht rüberkommt, dass ich quasi draußen bin. Klar, meine Schulleitung entscheidet das nicht (allein), aber ich weiß von befreundeten Lehrkräften an anderen Schulen, dass das meist schon so gedreht wird, dass die Schulleitung den bevorzugten Kandidaten bekommt.

    Ich finde es durchaus legitim nachzufragen, wie denn die Arbeitsbelastung sein wird. Das zeigt ja, dass Du Dir darüber vertieft Gedanken machst und Dich auf der Basis Deiner "Ausgangssituation" mit zwei Kindern im Vorfeld informieren möchtest.

    Man kann die Frage ja nicht so direkt stellen sondern eher die Schulleitung fragen, wie sie denn ihre Arbeitsbelastung zu Beginn empfunden hat, wie alt die Kinder, sofern vorhanden, damals waren, wie sie die Möglichkeit, die Tätigkeit mit zwei kleinen Kindern auszuüben, erachtet.

    Falls Dir die Schulleitung wegen solcher Nachfragen einen Strick drehen wollte, dann wird er/sie immer Gründe finden, warum Du gerade nicht infrage kommst. Mir persönlich wäre eine Bewerberin lieber, die sich im Vorfeld darüber informiert, was auf sie zukommt.

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