Beiträge von Bolzbold

    Ist die gelehrte Pädagogik vielleicht zahnlos und ineffizient?

    Jein.

    Der Erziehungsstil und die Haltung der Eltern hat sich geändert. Auf der Basis dessen, was ich im schulischen Umfeld meiner Kinder und im Umfeld meiner Nachbarschaft sehen durfte, wage ich folgende Thesen aufzustellen:

    - der Trend geht dazu, dass niemand anders die eigenen Kinder kritisieren oder zurechtweisen darf, wenn sich diese Kinder danebenbenehmen

    - eine Vielzahl an so genannten Erziehungsratgebern setzt auf "softe" Erziehung und suggeriert, dass deutliche Worte und Konsequenzen für missliebiges Verhalten "falsch" wären.

    - einige Eltern leisten keine aktive Erziehungsarbeit mehr und überlassen dies den Kindergärten und Schulen, mischen sich aber destruktiv ein, wenn ihnen etwas nicht passt.

    - insgesamt stelle ich eine "Winterhoffisierung" in der Erziehung fest. Hier in der Nachbarschaft sind ein paar wirklich krasse Beispiele.

    - es kommt zu einer "Täter-Opfer"-Umkehr, d.h. die ErzieherInnen und Lehrkräfte müssen sich für ihr Verhalten rechtfertigen.

    Vor diesem Hintergrund wirkt die Pädagogik auf den ersten Blick zahnlos und ineffizient, aber nicht aufgrund ihrer selbst innewohnenden Eigenschaften sondern aufgrund der Wahrnehmung durch die Außenstehenden.

    Theoretisch ja, praktisch dürfte es aber nicht allzu häufig vorkommen, dass eine Schulleitung am ersten Tag eine DU-Bescheinigung verlangt. Den Verdacht des Missbrauchs müsste sie ja begründen - und ich könnte mir vorstellen, dass der Personalrat da auch intervenieren würde.

    Liebe(r) Chris88,

    dann schau doch mal in die für Dein Bundesland geltenden Verordnungen und Gesetzestexte. Aus meiner Sicht ist für eine Lehrkraft nichts so peinlich, wie möglicherweise durch Aktionen wie der Deinen darzulegen, dass Du wahlweise geltendes Recht nicht kennst oder aber womöglich Deine eigenen Regeln aufstellst. Sollte Deine Vorgehensweise durch niedersächsisches Schulrecht gedeckt sein, kannst Du Dich zurücklehnen. Falls nicht, wirst Du Deinen Fehler einräumen und korrigieren müssen.

    Also ich kann mich an keinen öffentlichkeitswirksamen Fall erinnern, in dem eine Lehrkraft durch unsachgemäßen Umgang mit dem privaten PC einen "Datenskandal" verursacht hat. Woran das wohl liegen mag...?

    Dieser Tage ist an der Schule meines Ältesten ein Info-Abend zum Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht. Ich bin gespannt, wie oft die Frage nach dem Datenschutz aufkommen wird. Dann allerdings werde ich mir kaum verkneifen können anzusprechen, dass die Einrichtung von Klassengruppen bei WhatsApp eine ausdrückliche Initiative der Elternschaft war.

    Die Angst vor der Datenkrake gepaart mit der Selbstdarstellung unter Ausblenden eben jener Krake - und selbstverständlich muss man sich gegen die Datenkrake des Staates schützen (Corona-App etc.), nicht aber gegen kommerzielle Anbieter, die man als Verteidiger der Freiheit erachtet (i.e. die asozialen Netzwerke)...

    Wenn ein einzelnes Bundesland ausschert, bekommen wir ein Gerechtigkeitsproblem auf der Grundsatzebene. Das muss nicht sein und ist ein Armutszeugnis für das betreffende Bundesland.

    Schauen wir uns die konkreten Auswirkungen an, dann machen 2 Notenpunkte mehr insgesamt bei vier Abiturfächern zehn Punkte (von 900) und bei fünf Abiturfächern acht Punkte (von 900) aus. Da muss man schon "günstig" bei den Endpunkten positioniert sein, um hier sage und schreibe ein ganzes Zehntel besser zu sein als ohne Heraufsetzen der Noten. Das wird effektiv vermutlich eher denjenigen dienen, die ansonsten in die Bestehensprüfungen gemusst hätten oder von Anfang an durchgefallen wären.

    Vor diesem Hintergrund ist der "Schaden", der den anderen AbiturientInnen entsteht, eher marginal und dürfte die Universitäten bzw. die Stiftung Hochschulzulassung betreffen, wo sich traditionell BewerberInnen aus verschiedenen Bundesländern tummeln. Ich glaube aber nicht, dass das jetzt für Zehntausende AbiturientInnen zum Problem wird.

    Die Vorgehensweise von MeckPom ist dennoch eine Sauerei - gerade vor dem Hintergrund, dass man ja langfristig das Ziel hat, gemeinsamere Wege zu gehen.

    Hallo,

    wie ist es eigentlich, wenn zwischen Teamleitung und Abteilungsleiter unrealistische Zielvereinbarungen getroffen werden?

    Teamleiter ist der Meinung, er könne die Arbeit an seine Teammitglieder abwälzen.

    Ich kann verstehen, dass man die eine oder andere Teamsitzung dafür veranstaltet. Aber es wird davon ausgegangen, dass man bis zu einem bestimmten Termin bestimmte Aufgaben zuhause erledigt…

    Sind solche -Hausaufgaben- eigentlich zulässig oder redet sich da jemand etwas ein?

    In Anlehnung an Kodi ist es durchaus zulässig - und notwendig - dass Lehrkräfte außerunterrichtliche Tätigkeiten übernehmen und diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigstellen. Wie sonst sollten beispielsweise ein schulinternes Curriculum oder ein Schulprogramm o.ä. erstellt werden?
    Das häusliche Erledigen der Aufgaben ist ja so gesehen ein Zugeständnis - oder willst Du das Ganze lieber im Team vor Ort machen?

    Es gibt auch LehramtsanwärterInnen, die einfach nur gut darin sind, den Schein nach außen zu wahren. Schwächen und Fehler einzugestehen sind in unserer Leistungs- und Selbstoptimierungsgesellschaft nach wie vor weitgehend Tabus.
    Vielleicht besitzt Du entgegen Deiner Selbstwahrnehmung einfach nur die Stärke einzugestehen, dass es Dir schlecht geht und Dir ggf. Hilfe zu holen.

    Auch wenn ich jetzt hier ggf. als misogyn gesteinigt werde, sage ich es trotzdem:
    Die Mehrzahl der Kollegien an Grundschulen ist entweder mehrheitlich oder ausschließlich weiblich besetzt. Dies führt mitunter zu einer Eigendynamik innerhalb der Kollegien, die alles andere als wohlfühlsfaktorfördernd ist.

    (Dies habe ich von Kolleginnen erzählt bekommen, die in eben solchen Kollegien arbeiten. Und ja, das gibt es natürlich auch in anderen Kollegien (und ja, männliche Chefs haben auch mitunter einen großen Ar***lochfaktor - weiß ich aus eigener Erfahrung.)

    Ich verstehe dein Argument noch nicht. 2,5 liegt in der Mitte und man muss sich zwischen zwei Noten entscheiden. Wieso entscheidet man sich für "eine ganze Note schlechter", wenn man die 3 gibt?

    Am ersichtlichsten finde ich es bei der 1: 1 bedeutet "sehr gut", dafür muss alles passen. Wenn eine*r auf 1,5 steht, dann ist es eben nicht "alles passt super", sondern "fast alles passt super, der Rest war echt gut". Klingt tendenziell nach ner 2:)

    Wenn Du nur "ganze" Noten auf dem Zeugnis vergeben kannst - wie beispielsweise in der Sek I - dann würdest Du wie oben von mir dargestellt, dem Schüler eine ganze Note schlechter geben wegen eines Zehntels in der Arithmetik. Ich halte von diesen X,5 Theorien und Überlegungen gar nichts. Entweder die Teilleistungen und meine Gesamteinschätzung führen zu einer Eins oder eben zu einer Zwei - wie von Dir dargestellt. Dafür brauche ich keine x,y Berechnungen.

    Bei mir aus NRW kommt nie eine x,yy Note heraus, weil ich neben den Teilnoten auch den Gesamteindruck und die Leistungsentwicklung vor Augen habe. Auf dieser Basis gebe ich dann eine Endnote, die ich auch begründen kann.

    Und wer möchte bitte einem Schüler begründen, dass er wegen eines Hundertstels nun eine ganze Note schlechter auf dem Zeugnis bekommt?

    Meinst Du das hier?

    210526_av_feststellung_gem._ss_1_abs._2a_coronaschvo.pdf (mags.nrw)

    Und natürlich § 1a Abs. 4 CoronaBetrVO

    (4) Für die Feststellung des jeweiligen Wertes der Sieben-Tage-Inzidenz sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen fortlaufend veröffentlichten Daten maßgeblich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht das Datum bekannt, an dem in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt Beschränkungen der schulischen Nutzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 in Kraft treten beziehungsweise nach Absatz 3 außer Kraft treten.

    Laut CoronaBetrVO ist das möglich (vgl. § 1 Abs. 6), wobei die CoronaSchVO in § 4 klare Grenzen zieht. In der aktuellen Schulmail finde ich dazu keinen gesonderten Passus. Denkbar ist natürlich, dass eine vom MSB getroffene Regelung aus einer älteren Schulmail nach wie vor in Kraft ist. Das ist ja beispielsweise bei den Möglichkeiten der verschiedenen Unterrichtsmodelle (Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht für Q-Phase) bis Freitag der Fall. Die ursprüngliche Mail, die das regelt, ist vom Februar.

    Also falls (!) man die Konfrontation suchen sollte, wird die Schulleitung ggf. das Ganze ritualisieren und künftig immer die letzte Woche der Sommerferien als Präsenzzeit anordnen. Damit ist dann auch nicht viel gewonnen, außer dass man weiß, dass man seinen Urlaub künftig in die erste bis fünfte Ferienwoche legt.

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