Ich halte Flupps Vorgehen für eine sehr vernünftige Vorgehensweise.
Am besten noch ohne großartige Ankündigung oder Vorwürfe. Einfach nur die beiden Seiten nebeneinanderlegen und den Schüler dazu etwas sagen lassen.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Richtig. Es ist eine Frage der Ansprüche und des Angebots.
-
Nachdem dieser Ort auf traurige Weise wochenlang in den Medien war, möchte da sicherlich sowieso niemand mehr hinziehen.
Im Speckgürtel von Düsseldorf (ca 25 bis 30km) kosten die Häuser sicherlich nicht im Schnitt 890.000 Euro.
-
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich wohne in der Stadt mit dem höchsten verfügbaren Einkommen (netto 39.443€) in ganz Nordrhein-Westfalen und mein Nettoeinkommen ist mit A13 auch hier überdurchschnittlich (netto 44.830€).
Vielleicht mag der TE ja seine Rechnung ein wenig aufschlüsseln...
-
Hier mal etwas Offizielles.
-
-
Bleibt es bei der pauschalen Behauptung oder kannst du konkret benennen, wo ich unfreundlich war?
Ja, es bleibt bei der pauschalen Behauptung. Für ein Klein-Klein habe ich weder Lust noch Zeit.
-
Und weil man ja eh alles besser weiß, ist die Reaktion auf den Hinweis auf eine Respektlosigkeit nicht das zivilisierte „Sorry“ sondern ein „Ja, aber“. Und dann wird der Beleidigten erstmal erklärt, wie die Wurst gewachsen ist.
Ja, diese nachhaltige Respektlosigkeit ist schlimm.
Lieber O. Meier, ich komme nicht umhin festzustellen, dass das so ziemlich die mit Abstand treffendste Beschreibung für Dein eigenes Auftreten hier ist, die ich bisher gelesen habe.
Ich kann in der Sache Deine Reaktion halbwegs nachvollziehen, dass Dich eine falsche Schreibung Deines Namens stört, aber nicht in der Heftigkeit. Ich selbst habe schon oft Botzbold statt Bolzbold lesen dürfen. So what.
Für das neue Jahr würde ich mir wünschen, wenn Du selbst mit gutem Beispiel Deine Forderung umsetzt und den UserInnen hier freundlicher begegnen würdest. Das würde auch die Diskrepanz zwischen Austeilen und mangelnder Einsteckfähigkeit deutlich reduzieren. -
Die kurze Geschichte eines Lehrerlebens:
Dereinst (2005) war ich ein junger aufstrebender Studienrat zur Anstellung. Ich wollte meine Probezeit natürlich gut bestehen und habe rangeklotzt.
Danach war ich ein Beamter auf Lebenszeit. Ich wollte gerne befördert werden und habe rangeklotzt.
Dann wurde ich nach fünf Jahren im Schuldienst befördert.
Danach war ich also Oberstudienrat und wollte gerne stellv. Schulleiter oder Oberstufenkoordinator werden und habe rangeklotzt.
Irgendwo im dritten oder vierten Jahr an meiner Schule wurde ich chronisch krank. Stressbedingt. Irreversibel.
Irgendwann hatte ich dann kapiert, dass es so nicht weitergehen kann und darf. Das war 2018.
Dann kam der Wechsel in die Behörde. Das war meine Rettung.
Dann wurde ich zum Studiendirektor befördert.
Dazwischen habe ich immer wieder überlegt, wie es weitergehen kann.
Ich habe durch meine mittlerweile über dreijährige Arbeit in der Behörde nach 14 Jahren Vollzeit im aktiven Schuldienst den direkten Vergleich erfahren dürfen.
Die Arbeit in der Behörde bzw. im Büro ist sehr geregelt, bis auf wenige Ausnahmen relativ stressfrei und vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit mehr als fair. Wenn ich an einem Tag Überstunden mache, kann ich sie am nächsten Tag oder irgendwann später dank Gleitzeitkonto "abfeiern". Es gibt eine klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit, selbst im Homeoffice. Und das funktioniert tatsächlich bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen. Laptop zu - Arbeit ausgeblendet.
Da ich in absehbarer Zeit wieder in den aktiven Schuldienst zurückkehren werde, ist für mich klar, dass die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit schlichtweg auch im Schuldienst funktionieren muss. MUSS. Ansonsten werde ich die 20 Jahre, die ich noch vor mir habe - nebenbei noch mehr als die Hälfte meiner gesamten Dienstzeit - nicht schaffen.Wie kann das gehen? Oder eher: Wie muss das gehen?
a) Ich werde soviel Arbeit wie möglich IN der Schule erledigen. (Wahrscheinlich teile ich mir als künftiger Funktionsstelleninhaber ein Büro mit einem Kollegen, so dass ich da eine Rückzugsmöglichkeit habe.) Somit arbeite ich also wie in der Behörde bis 16 oder 17 Uhr IN der Schule. Sobald die Arbeit mit nach Hause kommt, erdrückt sie einen. Sie ist immer sichtbar, sie ist immer da.b) Ich nehme an diesen langen Tagen konsequent nichts mit nach Hause. Unterrichtsvorbereitung und Kopieren würde ich dann am selben Tag machen, so dass ich am nächsten Tag nicht mehr in der Schlage am Kopierer stehen muss.
c) Ich organisiere mir wenigstens zwei kurze Tage, an denen ich früher zu Hause bin und auch aktiv für die Familie da sein kann.
d) Ich versuche dort, wo es effizient und sinnvoll ist, meine Arbeit weitgehend zu digitalisieren.
e) Ich verabschiede mich von dem Streben, alles immer sofort zu 100% zu erledigen und priorisiere meine Aufgaben.
f) Ich schreie nicht bei jeder Zusatzaufgabe "hier", sondern sage auch mal "nein" bzw. lasse Aufgaben, die mich interessieren würden, ganz bewusst andere KollegInnen machen.
g) Ich erinnere mich täglich daran, dass ich - wie übrigens JEDE/R andere auch - durchaus ersetzbar bin und dass meine künftige Schule auch problemlos ein paar Tage ohne mich auskommen wird, wenn ich mal krank bin.
h) Ich setze meine Frau und meine drei Kinder an erste Stelle - sprich: Ich werde auf absehbare Zeit nicht stellv. Schulleiter oder Schulleiter werden. Ich bin mit meiner Frau verheiratet und nicht mit der Schule.
-
Danke Seph.
Ich denke, damit liegt der Ball wieder im Feld der TE. -
Hallo Sonja,
das ist tatsächlich richtig doof - vor allem, dass Du über die Feiertage im Krankenhaus liegen darfst - und dann noch mit "Corona-Bonus".
Das ZfSL hat hier ja eine ausführliche Broschüre herausgegeben, die Du hier findest:
Klartext - Stichworte zum berufsbegleitenden Seiteneinstieg kurz und knapp erklärt (nrw.de)
Demnach kann bei längeren Erkrankungen auch die Ausbildungszeit verlängert werden - ob das bei Dir greift, müsstest Du in der Tat mit dem ZfSL und der BR abklären.
Ich denke, in Deinem Fall findet sich sicherlich eine Lösung - bis dahin wünsche ich gute Genesung. -
Fazit: Ich muss mich von niemandem von oben herab behandeln lassen. So einfach ist das.
Das hast Du bereits dargelegt. In der Sache magst Du sicherlich im Sinne der unbedingten Selbstbehauptung Recht haben - dennoch wird Dir dieses "Problem" im Kontakt und der Auseinandersetzung mit Behörden immer wieder begegnen - gerade im Referendariat. Ich stelle anheim, inwieweit es dann klug ist, diese Linie konsequent beizubehalten.
-
@Felilehrerin
Ich wünsche Dir auch frohe Weihnachten.
Erfahrungen helfen Dir hier nur bedingt weiter, wenn die offiziellen Vorgaben des Freistaats Sachsen so sind, wie sie sind. Ob Du verbeamtet werden möchtest, spielt dabei keine Rolle. Ob Du zum Amtsarzt möchtest (sic!) ebenso wenig.
O.Meiers Antwort hatte zwar einen klaren sarkastischen Unterton, aber er hat in der Sache eindeutig Recht. Der öffentliche Dienst und Schule sind kein "wünsch-dir-was". Die Bedingungen für eine Übernahme ins Referendariat oder später in den Schuldienst sind vorab allen transparent und kenntlich gemacht. Du hast nun die Wahl, dich darauf einzulassen oder eben nicht. Die Fragen 2 bis 4 Deines Erstpostings erwecken den Eindruck, als befändest Du Dich noch in den Anfängen einer Auseinandersetzung mit einer möglichen Problematik - und eine der ersten Phasen dieser Auseinandersetzung ist Ablehnung der vorgegebenen Bedingungen.Bezüglich oben herab: Ich verstehe, dass Du das so empfindest. Aber im öffentlichen Dienst nimmt auf "das wusste ich nicht", oder "geht das denn gar nicht anders?", oder "warum ist die Verordnung so?", oder "das ist unfair" niemand Rücksicht. Daher ist es ratsam, sich dessen bewusst zu sein und damit umgehen zu können, oder es schnell zu lernen.
Fazit:
Willst Du in Sachsen ins Referendariat, musst Du die von mir verlinkten Bedingungen des Freistaats Sachsen akzeptieren. Oder Du gehst in ein anderes Bundesland. So einfach ist das. -
Regel Nr. 1 für Studierende und alle, die später LehrerInnen werden wollen:
Recherchiere selbstständig die geltenden Verordnungen. Lies und verstehe sie.
M e r k b l a t t (sachsen.de)
Ziffer 7. -
Ich glaube Letzteres.
Dennoch könnte es sein, dass man als "Erfüller", d.h. mit abgeschlossenem Referendariat auch gehaltstechnisch selbst im Angestelltenverhältnis besser wegkommt. -
Hallo an Alle
Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?
Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...
Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...
Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...
Schau mal in die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundeslandes, in dem Du tätig sein willst, bzw. in die Lehrerausbildungsverordnungen. Dort steht drin, was man braucht. Eine Promotion hat in der Tat erst einmal überhaupt nichts mit einer Lehrerlaubnis bzw. -befähigung zu tun. Die erwirbt man durch zwei Abschlüsse - einem fachlichen (den hast Du ja bzw. kannst ihn Dir anerkennen lassen) und einem didaktischen (Referendariat).
Natürlich gibt es Möglichkeiten des Seiteneinstiegs - diese Infos gibt es ebenfalls vom jeweiligen Bundesland.
In NRW dürfte man laut APO-GOSt nur in Ausnahmefällen ohne Fakultas prüfen.
Hier ein Auszug aus § 26 - Hervorhebungen durch mich.
(3) Soweit nicht die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses selbst oder eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernent der oberen Schulaufsichtsbehörde oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter der obersten Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt, führt in der Regel eine Lehrkraft der Schule den Vorsitz. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auch eine Lehrkraft einer anderen Schule mit dem Vorsitz beauftragen. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses muss beide Staatsprüfungen für ein Lehramt (Lehramtsprüfungen) abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium besitzen oder mit der Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II die Berechtigung erworben haben, ein Fach in der gymnasialen Oberstufe zu unterrichten.(4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).
(5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.
-
Sie mussten im Anschluss ja "nur" noch veröffentlicht werden.
-
-
In Ergänzung zu Flupp:
Für den Fall dass die Lehrkräfte vor Ort zu einer anderen Einschätzung als im ärztlichen Gutachten aufgeführt kommen, ist es sogar möglich, diese Einschätzung bei der Gewährung oder Nicht-Gewährung eines NTA vorzuziehen. -
Weder die APO SI noch die APO-GOSt sehen eine NTA bei ADHS vor. ADHS als Diagnose alleine begründet keinen NTA - bei Komorbiditäten mag das anders sein.
Sofern im Wesentlichen eine Konzentrationsstörung vorliegt, ist diese aus dem Grund nicht NTA-fähig, weil sie integraler Bestandteil der Prüfungsleistung ist. Damit wäre ein Prüfling in seiner Leistungsfähigkeit, nicht aber in der Darbringung selbiger beeinträchtigt. Für Letzteres kann man einen NTA bekommen, für Ersteres nicht.
Werbung