Beiträge von Bolzbold

    Daher warte ich persönlich mit Sehnsucht darauf, dass ein Urteil des EugH in nationales Recht umgesetzt wird. HIernach wäre durch jeden Arbeitgebeber, die genaue Arbeitszeit für jedwede Tätigkeit mnutiös zu erfassen und zu dokumentieren. Ich weiß, dass viele von Euch dies mit graus betrachten. Ich persönlich sehe hierin jedoch die einzige Möglichkeit, der mittlerweile selbstverständlichen Arbeitszeitausbeutung Einhalt zu gebieten.

    Wie wird die Rechnung aussehen?

    Unterrichtsvorbereitung: 10 Minuten pro Doppelstunde
    Korrektur einer LK-Klausur: 12,5 Minuten pro Klausur
    Organisationspauschale für Konferenzen, Dienstbesprechungen etc.: 15 Minuten pro Woche

    Außerunterrichtliche Veranstaltungen wie AGs: Verhältnis eins zu vier zur 45-Minuten-Stunde.

    Finde den bzw. die Fehler...

    Seit Mummert und Partner wurde ganz bewusst alles außerhalb des Unterrichts als "Organisationsaufwand" pauschal erfasst. Wie viel das ist, ob das umsetzbar ist - scheißegal.

    So lange Lehrkräfte bzw. Beamte in Deutschland gesellschaftlich keine Lobby haben und die Steuergelder anderweitig priorisiert werden, wird da nichts passieren. Würde man das avisierte Urteil des EuGH, so es denn kommt, tatsächlich so umsetzen, würden die Personalkosten locker um mindestens 25% steigen - oder man bräuchte Massen an zusätzlichem Personal, das schlichtweg nicht da ist. Selbst im Idealfall würde es sicherlich an die zehn Jahre dauern, bis eine spürbare Verbesserung der Situation eintreten würde.

    Das können wir vergessen.

    Deshalb gibt es mitunter die Unsitte, dass Beamte zwei oder drei Jahre vor ihrer Pensionierung noch schnell befördert werden, oder gar ein Jahr länger im Dienst bleiben, damit sie die höhere Besoldungsgruppe als Grundlage für ihre Pension bekommen.

    Und deshalb "lohnt" sich eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr.

    Akademiker?

    Wie schon mal anderswo hier angemerkt: Einer meiner Söhne ist selbständiger Handwerker und lacht sich schlapp ob meiner mickrigen A15-Besoldung.

    Aber auch er lebt sich aus in seinem Tun.

    Aber man kann ja auch nur auf Akademiker schielen.

    Falls Du das auf mich beziehst: Ich habe den Begriff lediglich aufgegriffen.
    Natürlich kann man sich auch mit HandwerkerInnen vergleichen - es kommt aus dasselbe heraus.

    Jeder kennt AkademikerInnen, die bei gleichem Abschluss mehr verdienen, und AkademikerInnen, die bei gleichem Abschluss weniger verdienen. Der Abschluss alleine macht es nicht. Es geht um den konkreten Job bzw. die konkrete Position. Das ist bei uns an der Schule doch auch so. Je nach Arbeitseinsatz arbeitet eine Studienrätin mehr als ein Studiendirektor. Letzterer bekommt aber mehr Geld.

    Das ist in der freien Wirtschaft nicht anders.

    Natürlich ist es wünschenswert, wenn das Getriebe direkt passende Komponenten bekommt und bestehende Strukturen tendieren gerne zum Erhalt, aber vielleicht darf es doch mal etwas neues Öl sein oder zumindest ein neues frisches Material, dass nicht aus dem alten hervorging und das Getriebe effizienter macht, wenn es schon nicht der Sprung vom Diesel zum Elektroauto ist..;-)

    Ja, das stimmt. Dazu müsste aber in den Kollegien eine entsprechende begünstigende Mentalität vorherrschen. Wenn ich wieder zurück in den Schuldienst gehe, komme ich als A15 auch in ein neues Kollegium und mache das Fenster für andere KollegInnen für die nächsten 20 Jahre zu. Ich kenne das Ganze von beiden Seiten - es ist Teil des Spiels. Die Regeln zu kennen ist das eine, sie zu akzeptieren und damit zu leben, wenn andere nach diesen Regeln spielen, das andere.

    Ich kenne aus aus NDS auch eher so, dass erfolgreiche Bewerbungen auf SL-Stellen von außen kommen, auch wenn es interne Bewerber gab. Das ist schon zur Vermeidung von Rollenkonflikten sinnvoll, die nahezu zwangsläufig entstehen, wenn ehemalige Kollegen auf einmal Vorgesetzte sind.

    In NRW ist das eine "Soll-Regelung", d..h die/der KandidatIn soll nicht durchgehend nur an einer bzw. dieser Schule tätig gewesen sein. Wenn es keine anderen Kandidaten gibt, werden auch die hausinternen Kandidaten an ihrer Schule SchulleiterInnen. Am Gymnasium habe ich das bisher aber eher als Ausnahmeerscheinung erlebt. Stellvertretende SL kommen hingegen oft aus den eigenen Reihen. Als Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung kann das durchaus hilfreich sein - es kann natürlich auch total in die Hose gehen - Stichwort Rollenkonflikt.

    Hm, vielleicht bin ich auch voreingenommen von ein paar speziellen Fällen aber nein, die amtierende Schulleitung ist nicht immer die ideale Besetzung und soundsooft wählt sie nicht den aus, der am geeignetsten ist, sonder der ihr am ähnlichsten ist. Lieber eine Wundertüte als jemanden, der sich nicht traut, sich woanders zu bewerben. Aber egal, man muss am Ende eh nehmen, was kommt.

    Das kann man so sehen, klingt aber ein bisschen trotzig. Sich an seiner Schule zu bewerben, ist kein Zeichen von Schwäche, wenn die Chancen da sind. Warum sollte man denn dann zwingend wechseln müssen? Um sich diesem Vorwurf des fehlenden Muts nicht auszusetzen? Das kann es doch auch nicht sein. Gleichwohl: Hätte mich mein SL in die erweiterte Schulleitung kommen lassen, wäre ich vermutlich der größte "Querschläger" gewesen. Was die Ähnlichkeitsthese angeht, könntest Du damit sogar Recht haben.

    Wenn es um die A15-Revision geht, ist ohnehin der/die DezernentIn die entscheidende Person - da spielt natürlich die dienstliche Beurteilung der SL auch eine Rolle, aber dann ist es eben der Revisionstag, der zählt, sowie das, was da noch im Hintergrund schwingt, oder eben nicht. Wir werden es nie wissen.

    Wie ich hier schon einmal schrieb: Mein alter Schulleiter sagte mir unter vier Augen, dass es natürlich sein kann, dass man bei seiner Revision nicht immer die Note bekäme, die man auch auf der Basis der Leistung verdient hätte. Er fügte hinzu, dass wenn ich später behaupten würde, dass er das gesagt hätte, er es schlichtweg abstreiten würde. Deutlicher kann man jemandem nicht mehr sagen, was Sache ist.

    Wunder gibt es immer wieder. :D

    Im Ernst: Das habe ich mitunter auch schon erlebt - aber es ist bei mir auf der Basis meiner Erfahrungen eben eher die Ausnahme. Ich bin seit 2003 inkl. Referendariat im Schuldienst. Zwei Bezirksregierungen, drei Schulen, eine Behörde, drei bzw. vier Beihilfesachbearbeitungen. Sechs bis acht Wochen waren und sind bei mir Standard - bei meiner Frau übrigens auch, ganz gleich ob eigener Beihilfeanspruch oder wegen unterhälftiger TZ über mich. Zu Beginn meiner Tätigkeit in der Behörde habe ich mich natürlich über die zwei Wochen - ich glaube es ging ein- oder zweimal sogar noch schneller - auch gefreut. Das sind bei mir aber eher statistische Ausreißer. :P

    Leider nein. Ich las mal irgendwo, dass das zumindest wünschenswert wäre, aber im Forum habe ich erfahren, dass die interne Besetzerei durchaus üblich ist. in Sachsen entscheidet mehr oder weniger der aktuelle Schulleiter, wen er als Nachfolger wünscht.

    Das ist vermutlich an den meisten Schulen so. Es ist ja auch irgendwo nachvollziehbar. Den internen Kandidaten / die Kandidatin kennt man im Vorfeld, womöglich ist er/sie schon eingearbeitet durch Mitarbeit im Team. Eine externe Besetzung ist immer auch eine Wundertüte. Für externe KandidatInnen ist es dann natürlich schwierig, einen Fuß in die Tür bzw. ins Kollegium zu bekommen - gerade dann, wenn der unterlegene Hauskandidat/ die -kandidatin sehr beliebt ist. Leider verfügen viele KollegInnen in diesem Bereich über zu wenig Professionalität.

    Websheriff

    Dieses Datum scheint immer weiter fortgeschrieben zu werden ohne Bezug zur Realität. Nachdem meine Frau bei der Beihilfestelle angerufen hatte, teilte man ihr mit, dass es aufgrund des Personalengpasses noch sehr lange dauern würde. Es waren über sechs Wochen - immerhin wurden dann beide Anträge zeitgleich bearbeitet und das Geld überwiesen.

    Die einzigen Male, wo das unter zwei Wochen ging, war vorletztes Jahr oder so, als ich bereits in der Behörde gearbeitet habe. Da ich die Abordnungsverlängerung nicht rechtzeitig eingereicht hatte, wurde ich dann wieder als Lehrer in der Schule geführt - ab da dauerte es dann wieder länger...

    Also sechs bis acht Wochen als "gemeine Lehrkraft", die nicht gerade im RB Detmold arbeitet - da geht es offenbar meistens recht schnell - muss man wohl standardmäßig einplanen. Wenn es denn mal schneller geht, umso besser.

    Danke Flipper79 für die schnelle Hilfe mit dem passenden Suchbegriff!

    Das klingt als Dauerlösung vernünftig. Du terminiert also die Überweisungen 4 Wochen vor oder so? Dann musst du aber viele Briefe fertig machen, oder? Ich habe bislang gesammelt und dann einen fetten Umschlag gemacht...

    Briefe? Ach so, Du machst das noch analog.

    Ich reiche Rechnungen nur noch digital über die Beihilfe-App bzw. die PKV-App ein. Da die meisten Rechnungen und in der Regel die mit den großen Beträgen quartalsweise kommen (hier v.a. Kinderarzt und Kieferorthopäde), passt das dann mit der Sammeleinreichung und den terminierten Überweisungen ganz gut. Es gibt auch Ärzte, die gefühlt nach jedem Besuch eine gesonderte Rechnung schreiben - das sind aber selten die großen Summen.
    Natürlich kommt das nicht immer perfekt aus - aber so behalte ich den Überblick über die Rechnungen, den Geldausgang und die erhoffte baldige Erstattung.

    Es empfiehlt sich, die Rechnungen sofort einzureichen, bevor der Betrag per Überweisung idealiter zum Ende der Frist das Konto verlässt. So hält man den Zeitraum zwischen Fälligkeit der Rechnungen und der Beihilfezahlung halbwegs erträglich. (Und bei einem Fünfpersonenhaushalt kommen da im Quartal schnell 2.000 Euro und mehr zusammen...).

    Da das bei uns immer wieder ziemliche Löcher ins Konto geschlagen hat, überlege ich, die Beträge künftig vom Sparkonto zu nehmen und auch die Zahlungen der PKV und der Beihilfe dorthin zu leiten. Diese ständigen ausstehenden Beträge machen auch den Überblick über die Finanzen unnötig schwierig.

    Wie sehen diese Stellen aus?

    Das sind klassische Verwaltungsstellen. Einige wenige ReferentInnenstellen sind auch für BewerberInnen mit Lehramtsausbildung geöffnet. Theoretisch kann man dann dauerhaft in die Behörde wechseln. Die Amtsbezeichnung ändert sich dann von Studienrat zu Regierungsrat ((m/w/d) analog dann bis A15 - der Oberstudienrat wird in der BR leitender Regierungsschuldirektor (m/w/d), im Ministerium dann Ministerialrat (m/w/d).)

    Ich für meinen Teil fühle mich in der Behörde eigentlich ganz gut aufgehoben. Da ich aber wieder mehr "Action" brauche, gehe ich auch gerne wieder in den Schuldienst zurück - allerdings mit dem Wissen und dem festen Vorsatz, nicht wieder an die Grenze des Burnouts zu kommen.

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