NRW - Beförderungsstellen - Gutachten, mehrere Bewerbungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen. Es ist Freitag und beim Personalrat habe ich keinen mehr erreichen können.

    Alles auf NRW bezogen.


    1) Wenn Beförderungsstellen über STELLA ausgeschrieben werden, kann man sich ja theoretisch auf mehrere bewerben. Sollte man - was ja wohl unwahrscheinlich ist - bei mehreren bestplatziert abschneiden, darf man sich dann die Stelle aussuchen oder wird man zugewiesen?


    2) Das dienstliche Gutachten, welches erstellt wird, hat ja theoretisch eine Gültigkeit von 3 Jahren. In der Praxis empfiehlt man aber, so lese ich, dass ein neues erstellt wird, um keine Nachteile zu haben. Muss man das quasi schon bei der Bewerbung beantragen / erbitten? Falls es keine Mitbewerber gibt, wäre das ja eigentlich auch gar nicht nötig, weiß man aber vorher ja nicht...


    Danke schon mal, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

    Tinchen

  • Ohne Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit:

    Zu 1): Man erhält ja einen Leistungsbericht mit einer abschließenden Punktzahl. Erfahrungsgemäß gibt es mehrere, die die gleiche Punktzahl haben (im Regelfall 4 oder 5). Dann werden die Leistungen in den Teilbereichen verglichen sowie weitere Kriterien (Dienstalter, Geschlecht, Schwerbehinderung) berücksichtigt. Die Behörde weist dann zu.

    Zu 2): Auch hier wird in der Regel die Behörde aktiv: Aus Gründen der Rechtssicherheit soll in den Fällen, in denen ein Bewerber "frisch" begutachtet wird, die Konkurrenz durch eine alte Bewerbung nicht ins Hintertreffen geraten, und es wird eine neue Leistungsbeurteilung angeordnet, wenn die frühere älter als 12 Monate ist.

  • Moin,

    soweit ich weiß, muss ein neues Gutachten in NRW erstellt werden, wenn es mehrere Bewerber gibt und es älter als ein Jahr ist.

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • Hallo zusammen!


    Bevor ich einen neuen Thread eröffne, hänge ich mich mit meiner Frage mal kurz hier ran. Im Rahmen einer A15-Bewerbung (NRW) sagte man mir, dass Bewerber:innen mit A14 ggü. solchen mit A13 bevorzugt werden. Ich kann aber keinerlei formale Grundlage dafür finden. Konkret interessiert mich, was "bevorzugt" hier bedeutet. Bevorzugung bei exakt gleicher Beurteilung? Fiktive Verbesserung/ Verschlechterung der Punktbewertung? Falls hier jemand einen Link oder das Fachwissen hat, freue ich mich :-).


    Danke!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Artikel 33 GG - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wenn sich jemand mit höherem Statusamt bewirbt (der nicht offensichtlich unfähig ist), kann derjenige mit niedrigerem Statusamt im Grunde einpacken und wenn er doch befördert wird, wird die Stelle ziemlich sicher durch eine Konkurrentenklage blockiert...


    Ob nach ihrem Gesamtergebnis wesentlich gleiche Beurteilungen vorliegen, die einen solchen weiteren Vergleich ermöglichen, richtet sich nicht allein nach dem formalen Gesamturteil. Vielmehr gebietet es der Leistungsgrundsatz, bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen. Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen. Hier wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte vielfach angenommen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenigen des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes. Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden. Wo sich der Statusunterschied dementsprechend auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Hallo zusammen!


    Bevor ich einen neuen Thread eröffne, hänge ich mich mit meiner Frage mal kurz hier ran. Im Rahmen einer A15-Bewerbung (NRW) sagte man mir, dass Bewerber:innen mit A14 ggü. solchen mit A13 bevorzugt werden. Ich kann aber keinerlei formale Grundlage dafür finden. Konkret interessiert mich, was "bevorzugt" hier bedeutet. Bevorzugung bei exakt gleicher Beurteilung? Fiktive Verbesserung/ Verschlechterung der Punktbewertung? Falls hier jemand einen Link oder das Fachwissen hat, freue ich mich :-).


    Danke!

    Kurz gesagt: eine "sehr gut" bei A14 ist mehr Wert, als eine "sehr gut" bei A13.

  • Ich danke dir ganz herzlich für die schnelle und ausführliche Kommentierung. Ich (als Bewerber mit dem höheren Statusamt) lese das nicht ganz so eindeutig wie du. Die Formulierung "bei formal gleicher Bewertung" kann m.E. ja durchaus bedeuten, dass schon eine geringfügig bessere Bewertung einer/eines Mitbewerber:in als insgesamt besser gewertet wird. Es hilft mir aber trotzdem, die Gesamtsituation besser einschätzen zu können.
    Grundsätzlich ist wohl der beste Ansatz, einfach unabhängig vom aktuellen Statusamt der am besten geeignete Bewerber zu sein 8).

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    • Offizieller Beitrag

    Kurz gesagt: eine "sehr gut" bei A14 ist mehr Wert, als eine "sehr gut" bei A13.

    In diesem Fall wäre das in der Tat so - und vor allen Dingen sehr eindeutig. Wenn man ab S. 322 ff. des oben stehenden Links weiterliest, dann findet man aber auch Aussagen dazu, dass sinngemäß "sehr gut" bei A13 nicht per se einem "gut" bei A14 unterlegen ist bzw. in solchen Konstellationen keine Automatismen greifen dürfen und der A14er nicht per se den Vorzug erhalten darf.

    Die Praxis scheint in NRW tatsächlich so zu sein, dass beispielsweise bei einer Bewerbung eines A15ers auf A15Z in Konkurrenz zu einem A14er die Leistungsnote des A15ers um eine Note besser erachtet wird.

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