Steht alles in der oben verlinkten Schulmail.
Beiträge von Bolzbold
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Ich habe einige Zeit auf der genannten Seite herumgeklickt und etwas gelesen und verstehe nun: Hier will jemand sein Buch verkaufen!
Beim Lesen fand ich so etwas:
Auszug:
"Der weitverbreitete Adultismus, der unter anderem Machtungleichheit und der Missachtung von Kinderrechten beinhaltet, ist schwer zu bemerken und nur durch fachliche und professionelle Selbstreflexion zu erkennen und zu beseitigen. Machtungleichverhältnisse und Diskriminierungsformen gehören nicht zu gelingender Pädagogik in der zeitgemäßen Bildung. Eine Lehrkraft, die sich zeitgemäßer Bildung verschrieben hat, nimmt eine wertschätzende Dialoghaltung ein."
Das geht danach genau so weiter.
Hmm. Das soll wohl wissenschaftlich sein, nehme ich an.
Ich weiß nur, dass ich so viele Plattitüden schon lange nicht mehr gelesen habe.
Gruselig.
Pädagisch betrachtet: Im Erziehungsprozess kann es keine Machtgleichheit geben, da sich sonst der Zögling jeglichem erzieherischen Einwirken entziehen könnte.
Juristisch betrachtet: Das Schulgesetzt sieht in der Regel vor, dass SchülerInnen den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten haben.
Die Machtungleichheit ist Teil des Schulsystems - sie tritt aber dann kaum zutage bzw. wird nicht als solches wahrgenommen, wenn die Lehrkraft eine "wertschätzende Dialoghaltung" einnimmt.
Ansonsten kann man natürlich alle möglichen Phrasen und Thesen aufstellen, die man nicht weiter meint belegen zu müssen...
Wieso wird dieser Thread nicht als WERBUNG gekennzeichnet - nichts anderes ist das. -
Wenn Du nicht zu Hause auf einen Internetanschuluss zurückgreifen kannst und die mobilen Daten exklusiv nutzen musst, sind 4 GB schneller weg, als Dir lieb ist. Wenn die mobilen Daten nur ergänzend genutzt werden, reichen sie in der Tat in der Regel aus.
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Also wenn du nicht nachschreiben möchtest:
Ich weiß ja nicht ob es ein Jahrgang mit 2 oder 3 Arbeiten ist, aber was soll den passieren?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht sonst immer 5. Also wohl mindestens 1 (oder 2) andere Arbeit(en) 5. Die mündlichen Noten alle 5. Was soll die eine gute Arbeit da "schlimmes/gutes" machen. Dann bekommt sie im 1. Halbjahr evtl. eine 4 auf dem Zeugnis. Ja und? Das Zeugnis guck sich doch wahrscheinlich nie mehr einer an. Jeder will mindestens noch das Zeugnis vom 2. Halbjahr sehen. Und das im Corona-Jahr so maches anders gelaufen ist, ist jedem der Zeugnisse liest klar.
Bei allen anderen kommenden Arbeiten also immer schön Handy einsammeln und die verdächtigen Schüler sitzen ab jetzt bei Klassenarbeiten in der ersten Reihe und du schreibst nie mehr Klassenarbeiten in 2 Räumen gleichzeitig.
Das wäre die "Lehrgeld"-Variante, die kurzfristig einen "Triumph" für die Schülerinnen bedeutet, langfristig aber souveräner und entspannter macht.
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Ich würde den Leistungsnachweis wiederholen lassen und die beiden Damen dabei penibel beaufsichtigen. Wenn sich die Nachhilfe so ausgezahlt hat, müsste es ja auch beim zweiten Versuch klappen.
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Auch bei Eigentum, wenn man nicht selbst baut, muss man wahlweise das nehmen, was an Bad drin ist, oder eben das Geld in die Hand nehmen, um sich das Bad passend zu machen,.
Unsere Bäder bräuchten auch eine Renovierung, obwohl das Haus erst 15 Jahre alt ist. Die Duschkabine haben wir schon ausgetauscht (ca. 2.000 Euro). Wenn jetzt noch ordentliche WC-Keramik eingebaut würde, sind wir nochmal bei 1.300 Euro inkl. Einbau für zwei "Schüsseln". Würde man jetzt hochwertige Badmöbel, eine freistehende Badewanne, einen opulenten Spiegel etc. nehmen, wären wir auch schnell bei 10.000 Tacken. Das sehe ich dann aber wiederum nicht ein. Schlicht, funktional, aber dennoch anschaubar. Ein neues Waschbecken wäre in der Tat mal notwendig - und eine neue Armatur - also sicherlich nochmal 500-1.000 Euro. Neben der Küche kann man für ein Bad locker mittlere fünfstellige Beträge ausgeben, wenn man denn kann und/oder will. Muss aber nicht sein. -
Sissymaus
Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist aber doch der springende Punkt. Mein privates Gerät kann ich zu Unterrichtszwecken so oder so einsetzen - das stand ja auch nie zur Debatte. Aber es kann nicht Sinn der Sache sein, das Kinderspielzeug zur Datenverarbeitung und das private Gerät für den Rest zu verwenden. Und so ganz ohne Datenverarbeitung geht es ja dann doch nicht. -
@ O. Meier
Im Endeffekt wurschtelt sich jeder durch und versucht, seine Arbeit dadurch halbwegs gut zu machen. Jammern tut man nur, wenn es dazu ein Forum gibt... -
Politischen Geländegewinn hat sie sich dabei gedacht. Allerdings wird das sowas von nach hinten losgehen.
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Wenn man die privat genutzten Geräte herausrechnet, ist es in der Tat auf dem Papier keine Verschlechterung. Es wird aber definitiv zu einer Verschlechterung meiner Arbeit führen, falls ich exklusiv mit dem Dienstgerät arbeiten soll und ggf. dann auch werde.
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Valerianus
Dann stellen die drei olle Rechner irgendwo im Lehrerzimmer auf und weisen darauf hin, dass die Noteneingabe etc. künftig über diese Geräte zu erfolgen hat.
Es ist schon grotesk, wie blind bzw. verblendet Bildungspolitikerinnen sind... -
Ich fürchte, wenn die Kommunen die Schulen mit Dienstgeräten ausstatten, wird man zwangsbeglückt. Ein Paket, das vor dem Haus abgestellt wird und vom Hausbesitzer, für den es bestimmt war, nicht geöffnet wird, gilt ja trotzdem als zugestellt.
Andererseits, FALLS diese Lücke bliebe, wäre das wieder eine Möglichkeit, das System mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.... -
Leider wird es wohl nicht möglich sein, ein zur Verfügung gestelltes Dienstgerät abzulehnen, um mit seinen eigenen Geräten weiterzuarbeiten.
*seufz* -
Basierend auf dem Betrag, für den die Geräte angeschafft werden sollen, freue ich mich nach Rückkehr in den aktiven Schuldienst darauf, mit einem Kinderspielzeug arbeiten zu dürfen...
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Damit wird sichergestellt, dass nur der Besitzer des Telefons mit der Nummer, an die dieser Code geschickt wurde, Zugang zu dem Gerät hat.
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@ O. Meier
Ja, einige Schulen haben den Erlass wie die Schulmails leider genau SO verstanden. Das ist mehr als unglücklich, -
Es ist aus meiner Sicht Aufgabe der Schulleitung, hier im Sek I Bereich klare und einheitliche Regelungen zu finden. Weder die Schulmail noch der Erlass vom 13.11.2020 waren als "Ermunterung" gedacht, um jeden Preis Klausuren zu schreiben.
Was die Vorausplanung angeht: Wundert Dich das? Ja, man hat junge Menschen in die Schulen gepfercht, weil man es als "alternativlos" erachtet hat und kein Alternativkonzept hatte - und offenbar auch nicht entwickelt hat. Ma hat sich sehenden Auges verzockt. Auf FB war vor einiger Zeit ein Tweet verlinkt, der sinngemäß lautete: "Herr Laschet, wieviele Menschen müssen noch sterben, damit Sie Kanzler werden können?"
Natürlich ist das äußerst überspitzt und im Kern bösartig, aber auch ich konnte mich auf Dauer des Gedankens nicht erwehren, wieviel von dem, was hier passiert bzw. nicht passiert, eben diesen Ambitionen geschuldet ist. -
O. Meier
Das kannst Du nicht per Erlass regeln. Hierfür wäre eine Verordnungsänderung wie im Sommer notwendig, die aber mindestens durch den ASB müsste, wenn nicht sogar durchs Plenum. Insofern wird das in der GOSt ja auch nicht den KollegInnen der Popelsfächer überlassen, da die Klausuren von der Oberstufenleitung geplant werden. -
Markus Das lese ich anders. Die gleichen Regeln bezieht sich meiner Lesart nach auch auf Klausuren - auch wenn die Ansetzung an diesen Terminen sicherlich nicht sonderlich günstig erscheint.
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markus20 Ich arbeite gegenwärtig nicht an der Front und bin froh darüber. Meine derzeitige Tätigkeit erfordert aber, entsprechend informiert zu sein.
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