Liebe pri.maria,
Du bist als studierter Mensch sicherlich halbwegs medienkompetent und besitzt ein Grundmaß an Lesekompetenz.
Alle für Dich relevanten Gesetzestexte sind online recherchierbar und eigentlich durchaus zu verstehen. Im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung wird also auch für BW recherchierbar sein, ob Du nochmal zum AA musst.
Das Beihilferecht in BW ist ebenfalls recherchierbar - dort wirst Du Auskunft darüber erlangen, ob die Beihilfe ungefragt Daten weitergibt.
Nebenbei: Die schauen sich die Rechnungen an, prüfen, was beihilfefähig ist und was nicht und schauen sich die Rechnungen später nie wieder an. Es wird keine Krankenakte über Dich erstellt - das dürfen die gar nicht.
Die Honrarsätze der Therapeuten sind Standard - eine Sitzung kostet in der Regel 100 Euro für Privatpatienten. Das war auch schon vor 20 Jahren so.
Ganz ehrlich: Ich würde solche Rechtsfragen nicht in einem Lehrerforum posten sondern selbst recherchieren - bei aller Kompetenz der User hier kannst Du Dich nicht auf die Antworten verlassen, weil sie nicht rechtsverbindlich sind.
Du bist erwachsen, also kümmere Dich um Deine Angelegenheiten wie eine Erwachsene.