Beiträge von Bolzbold

    Zitat


    Es ist geklärt, dass als letzter Tag der mündlichen Prüfung P5 der letzte zentral festgelegte Tag P5 gilt - und nicht, wie an vielen Schulen durchgeführt, der letzte schulinterne Prüfungstag - auch das regelt der Erlass zweifelfrei.

    So der niedersächsische Philologenverband.

    Diese Bewegung wird sich immer den Vorwurf des Trittbrettfahrens und Opportunismus gefallen lassen müssen, solange die AktivistInnen wie jeder andere auch alle zwei Jahre ihre digitalen Endgeräte austauschen und so wie andere auch bei den Textildiscountern regelmäßig weiter ihre Klamotten shoppen. Demonstrieren ist eine Sache - seine Lebensweise danach konsequent auszurichten eine andere. Es ist nun an der Zeit, dass die DemonstrantInnen beweisen, ob sie gemäß ihrer Forderungen handeln und leben oder ob sie nicht nur Heuchler sind mit dem Anspruch moralischer Überlegenheit, weil es gerade "in" ist.

    Naja, die Verordnungen könnten längst kostenlos im Netz sein.

    Und @Digitalverweigerer: wir unterhalten uns ja alle gerade nicht mitm Schreibtelegrafen, aber jeder hat offenbar eine eigene (verschiebbare) Grenze, was er/sie für sinnvoll hält. Und so lange eine Technik anfällig/ miteinander inkompatibel oder sonstwie unbrauchbar ist, nutze ich zumindest das, was funktioniert. Schont Nerven.

    Sind sie doch.

    Wenn eine Schule so viel Vertretungsunterricht aufbrummen kann, ist das auch ein Versagen der Lehrerkonferenz.

    Die ADO besagt dazu:

    Zitat


    § 13

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Ein Kollegium, das sich hier nicht wehrt bzw. nicht über seine Vertreter an die Schulleitung herantritt, wenn zuvor Gespräche mit dem Vertretungsplaner nicht gefruchtet haben, trägt m.E. eine Mitverantwortung an der Misere.

    ...was am meisten nervt...?
    Bürokratie. Viel zu viel, und das meiste davon auch noch völlig sinnlos.
    Und "betriebsblinde unbewegliche" KuK, Mentalität "Das war schon immer so, wieso sollten wir was ändern...". Werden zum Glück weniger, aber die nerven.
    Last but not least die Sorte Eltern, die meinen, sie hätten was zu melden. Aber die stelle ich idR sehr schnell kalt ruhig.

    Wenn Du in einem Kollegium mit vielen Gleichaltrigen gemeinsam "alt wirst", dann ist das m.E. ein natürlicher Prozess, gerade wenn man pädagogisch-didaktisch weitgehend einer Meinung ist. Da stellen die jungen Wilden tatsächlich erst einmal eine Gefahr des eigenen, vielleicht gar nicht so starren, aber eben gewohnten Weltbildes dar. Im Ergebnis stellte ich bereits nach 14 Jahren im Dienst fest, dass ich als Mittvierziger die Endzwanziger teils gar nicht mehr verstanden habe - weder was ihre Mentalität angeht noch was ihre didaktisch-pädagogischen Werte angeht.

    Ich glaube, die Oberstufenkoordinatoren haben gerade etwas Besseres zu tun als Deine Software zu testen - was aber keine Wertung bezüglich der Qualität selbiger darstellt. Was die Kurs42 und LuPO Nutzer angeht, so habe ich die Software bis vor Kurzem ja auch intensiv benutzt und kenne mich damit aus. Wenn ich ein laufendes System habe, das mir keine Probleme bereitet, dann bin ich in der Regel nicht so erpicht darauf, etwas anderes auszuprobieren. Parallel zum schulischen Arbeitspensum kann ich mir kaum jemanden vorstellen, der das mal eben so ausprobiert und dann noch ausführlich Feedback gibt. Die Software muss ja besonders die kniffligen Fälle auch abbilden können.

    Wenn man nicht gerade zehn Jahre alte Rechner in der Schulverwaltung stehen hat, dann laufen Kurs und LuPO da ohne Probleme oder "Lags". Bei der offiziellen Software kann man sich übrigens drauf verlassen, dass alle aktuellen Rechtsvorschriften eingearbeitet sind - von der Abiturzulassungsberechnung über die maximale Anzahl an Defiziten, den GeR, Zeugnisformulare, Prüfungsdokumentvorlagen und vieles mehr. Ich müsste mich als fiktiver Oberstufenkoordinator wirklich darauf verlassen können, dass die Software rechtssicher arbeitet. Das leistet meiner Erfahrung nach nur die offizielle SVWS, da hier der Informationsfluss meiner Erfahrung nach reibungslos läuft - und eben nicht erst, wenn eine neue VVzAPO-GOSt im Amtsblatt erscheint.

    Könntest Du geplante Änderungen in der aktuellen APO-GOSt auch schon einprogrammieren, bevor sie im Amtsblatt erscheinen? Oder würde das nur mit zeitlicher Verzögerung funktionieren?

    Du kannst mir gerne eine PM schicken, dann schaue ich mir das bei Gelegenheit mal an - vom Design her ließe sich bei der aktuellen SVWS sicherlich noch einiges optimieren...

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