Beiträge von Bolzbold

    Hallo,

    das ist keine Frage divergierender Ansichten oder individuellen Einsehens sondern ergibt sich aus der allgemeinen Dienstordnung.

    Ich zitiere:

    In diesem Fall greifen
    Satz 1 => Pflichtstundenzahl,
    Satz 4 => Vertretungszwecke bei Wegfall von Stunden und
    Satz 5 => die zwingenden dienstlichen Verhältnisse, gerade weil der Wegfall der BdU-Stunden der Referendare des aktuellen Durchgangs kompensiert werden muss.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf "Freizeit", wenn die Stunden der Abiturienten wegfallen.

    Ferner: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ALLE Kollegen, die so ein paar Stunden weniger unterrichten müssten, ihre wegfallenden Stunden vollständig durch Übernahme anderer Kurse kompensieren sollen. Es dürften erfahrungsgemäß mehr Lehrer durch den Wegfall der Q2 freigesetzt werden als BdU Stunden der Referendare zu kompensieren wären.

    Insofern würde ich mich da nicht voreilig aufregen. Wo keine Schüler und Kurse, da auch keine Übernahme. Und wo es doch der Fall ist, da ist die ADO ziemlich eindeutig.

    Es gehört zu den Legenden, dass wegfallende Stunden der Abiturienten automatisch Freizeit bedeuten würden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Bateau,

    was den Verweis angeht, so hast Du ja offenbar seitens der Schulleitung Unterstützung erfahren, denn ein Verweis kann ja nur durch die Schulleitung erteilt werden.

    Was den Schüler und sein Eltern angeht, so kommt das sicherlich ab und an einmal vor, jedoch sind solche Eltern und solche Schüler in meiner bisherigen "Karriere" am Gymnasium deutlich die Ausnahme gewesen. In sieben Jahren seit Ende des Refs. habe ich erst einen Verweis mit erwirkt - und das erst neulich. Viele Kollegen haben noch nie einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz beiwohnen müssen, weil es bei uns kaum Vorfälle gibt, die so etwas nach sich ziehen. Wenn es jedoch einmal zu Vorfällen kommt, dann greift die Schulleitung auch rigoros durch.

    Ich würde mich von dieser Erfahrung nicht verunsichern lassen. Es gibt natürlich solche Schüler und auch solche Eltern, jedoch kann es durchaus sein, dass die Bezirksregierung den Eltern den Widerspruch um die Ohren haut. Beim Widerspruch wird die formale Korrektheit und die Verhältnismäßigkeit überprüft - Deine Glaubwürdigkeit durch solche pauschalen Schlussfolgerungen wie "vergisst er einmal was, vergisst er häufiger etwas" zeigen ja, dass die Eltern nichts gegen Dich bzw. gegen den Verweis in der Hand haben.
    Ich gehe davon aus, dass die Schulleitung dem Widerspruch nicht abhelfen kann und so das Ganze eine Etage höher landet. Berichts doch mal, wie das ausgegangen ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Also eine generelle Vorschrift, dass sieben Tage vor einer Lehrerkonferenz dazu eingeladen werden muss, kann ich nicht finden. Das Ministerium emfpiehlt den Schulen aber die Einführung einer Geschäftsordnung, die so etwas beinhalten kann. Falls es eine solche an Finchens Schule gibt, müsste sie einsehbar sein.

    Falls die Konferenzen bereits im (Halb)Jahresplaner mit konkretem Termin enthalten waren, ist zwar nicht formal geladen worden, doch hätte man sich auf den Termin einstellen können.

    So kurzfristige Konferenzen sind zweifelsfrei nervig und für alle Kollegen mit Kindern ein Glücksspiel oder eine Zerreißprobe. Ich habe im Extremfall auch schon ein Kind mitgenommen. Das ist eben der Kompromiss, wenn ich auf zwei Hochzeiten tanzen soll.

    Gruß
    Bolzbold


    In allen genannten Fällen liegen sachliche Gründe vor. Die Amtsärzte machen von ihrem Ermessen Gebrauch. Ermessen als Willkür, also einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien zu bezeichnen, beleidigt pauschal die Amtsärzte und zeigt ein merkwürdiges Verhältnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die ja gerade Willkür durch staatliche Gewalt unterbinden soll.

    Dem kann ich nur zustimmen. Wie Meike auch schon schrieb wird die TE eines Tages in genau derselben Rolle als Lehrerin sein, wenn es darum geht, den pädagogischen Ermessensspielraum anzuwenden und dem Schüler plausibel zu erklären. So gesehen wäre das dann auch Willkür.

    Letztlich kann man es aber auch ganz simpel zusammenfassen: Gerecht ist, was entweder der eigenen Sache dient oder ihr zumindest nicht zuwiderläuft.

    Gruß
    Bolzbold

    @Vielgehörnter:

    Die Lehrer waren so gesehen insofern verunsichert, weil es in jedem Kollegium Idealisten gibt, die bereit sind, sich für eben diesen Idealismus und die moralische Überlegenheit gegenüber den "anderen" ausbeuten zu lassen. In anderen Worten: Diejenigen, die diese Fahrten trotz dieser Widrigkeiten durchgeführt haben, haben letztlich den anderen "die Preise verdorben".

    Letztlich standen alle Klassenlehrer unter enormem Druck durch ihre Schüler, deren Eltern und letztlich auch durch die Schulleitung. Eine Weigerung, die Klassenfahrt durchzuführen, wäre einer egoistischen Bankrotterklärung gleichgekommen.

    In vielen Fällen haben die Lehrer die Reisekosten öffentlich einsehbar auf die Schüler umgelegt. Es hat nur niemand nachgerechnet bzw. es wurde von allen Beteiligten stillschweigend hingenommen. Ich wurde seinerzeit im Kollegium noch schief angeguckt, als ich sagte, dass das Umlegen verboten sei und ich daher nolens volens meinen Anteil selber zahlen würde.

    Letztlich fährt jeder Lehrer im Schnitt alle zwei bis drei Jahre oder so auf Klassenfahrt oder auf Studienfahrt - einige Kollegen sogar fast nie. Ich nehme an, es hat sich nie jemand die Zeit und die Mühe gemacht, dagegen zu klagen. Man mag natürlich fragen, wieso die Verbände dies nicht von sich aus getan haben...

    Gruß
    Bolzbold

    Wir waren ja vorher auch nicht dazu verpflichtet, Klassenfahrten durchzuführen, wenn keine vollständige Erstattung durch den Dienstherrn erfolgte.

    Viele Pädagogen haben ihren Idealismus verkauft - und teilweise werden solche Fahrten von Eltern immer noch als "Urlaub" angesehen.
    Nun kämpfen die Schulen künftig um jeden Schüler, der sich anmelden möchte. Klassenfahrten ganz abzublasen, weil die Kosten nicht erstattet werden, wäre aus Sicht einer Schule Selbstmord.
    Man kann also nur hoffen, dass das Ministerium jetzt schnell reagiert und zwangsläufig den Reisekostenetat drastisch aufstockt. Ich frage mich nur, wieso da nicht schon früher jemand auf die Idee gekommen ist, dagegen zu klagen. Diese Sache läuft doch schon seit Jahr(zehnt?)en.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo liebe Foristen,

    heute bekam die Fachschaft Geschichte einen Brief aus dem Raum München, laut Absender von zwei Lehrern im Ruhestand.

    Das Schreiben hatte klar geschichtsrevisionistischen Hintergrund, sah es doch Polen als Angreifer auf Deutschland beim Ausbruch des 2. WKs, Churchill als jemand, der Deutschland vernichten wollte, und Stalin hatte ja angeblich einen Angriffskrieg auf Deutschland geplant. Es folgte dann die Aufstellung aller Länder der Erde, die in schändlicher Weise Krieg gegen Deutschland erklärt haben.

    Hat jemand von Euch das auch erhalten?
    Ich habe meinem Schulleiter empfohlen, dies über den Dienstweg an die entsprechende Stelle weiterzuleiten, wahlweise an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Den Tatbestand der Volksverhetzung sehe ich hier durchaus erfüllt.

    Gruß
    Bolzbold

    "Mein" Lehramtsanwärter hatte das gleiche Problem. Er wollte die UPPs kurz vor den Vorabiklausuren machen, was seitens der Schulleitung ebenfalls mit einem "Veto" belegt wurde.
    Ich habe daraufhin auch erst einmal interveniert und bei der Schulleitung versucht, entsprechende Kompromisse auszuhandeln - leider ohne Erfolg. Das Hauptargument gegen die UPP in der Q2 war, dass die Schüler ggf. sich beschweren könnten (aufgrund der Fokussierung der Unterrichtsreihe der UPP auf die UPP an sich), dass sie nicht akkurat auf das Abitur vorbereitet worden wären.

    Rechtlich gesehen will die Schulleitung da kein Risiko eingehen, was ich grundsätzlich nachvollziehen kann. Darüber hinaus gibt es eben immer wieder auch Schüler, die aus unerfindlichen Gründen der Meinung sind, sie würden nie vorbereitet, und die vor jeder Klausur jede Methode am liebsten noch einmal von Anfang an durchgekaut haben wollen.

    Eine UPP kurz vor der Vorabiklausur kann die Schüler durchaus unter zusätzlichen Druck stellen, ganz gleich wie das Verhältnis zwischen dem LAA und den Schülern ist.

    Was den Anspruch auf das Coaching angeht, so stellt die gewünschte Situation den FL auch vor eine Zerreißprobe, weil er primär den Schülern verantwortlich ist, gleichzeitig aber noch seinen LAA durch die Prüfung hieven soll.

    Kasimo, ich nehme mal stark an, dass Du während des Refs. auch den einen oder anderen guten Ausbildungslehrer kennengelernt hast, der Dich unabhängig davon, dass Du bei ihm im Ausbildungsunterricht bist, coachen könnte.

    Wie Du in der Überschrift treffend schriebst, ist das also eine Frage der Organisation und der pragmatischen Flexibilität. Wenn es in der Q2/13 nicht geht, dann geh halt in die Q1 oder die EF.
    Letztlich muss man sich leider auch fragen, ob man Schüler als "Verfügungsmasse" für sein eigenes Examen hin- und herschieben darf/sollte. (Klingt härter als es gemeint ist!)

    Gruß und viel Erfolg!

    Bolzbold


    Nicht zu vergessen reden wir hier über eine Referendarin... Man stelle sich das mal vor: Ich trete als Referendarin vor das Kollegium und gebe bekannt, dass ich an Depressionen leide, jedoch wegen bevorstehender Verbeamtung keine Therapie machen kann und bitte das Kollegium um Verständnis, wenn ich hier und da mal fehle...

    Ich halte nichts von Argumentationen mit Extrembeispielen. Die helfen uns hier nicht weiter, stattdessen laden sie das Thema nur unnötig emotional auf.

    Es wäre weder meine Philosophie, einen psychischen Offenbarungseid vor dem Kollegium abzulegen noch mich komplett in Schweigen zu hüllen, wenn ich unter Depressionen leiden würde.
    Es wäre als Kollege ebenso wenig meine Philosophie, so einen Offenbarungseid zu verlangen wie blinde Solidarität zu üben.

    Gruß
    Bolzbold

    Meikes und Thamiels letzte Beiträge zeigen für beide beteiligten Seiten, worauf es ankommt.

    In einem guten, harmonischen Kollegium herrscht eine Atmosphäre des Vertrauens und der gegenseitigen Fürsorge. Diese wird durch das Verhalten derjenigen, die Hilfe brauchen, wie auch derjenigen, die Hilfe geben, erzeugt. Da gibt es dann entsprechend eine Balance zwischen dem Werben um Verständnis und dem Entgegenbringen desselben.

    Gruß
    Bolzbold


    Ja, so sehe ich es. Depressionen sind meiner Meinung nach ein Luxus unserer Gesellschaft. Versuch mal in China wegen einer Depression monatelang zu Hause zu bleiben. Da bist du deinen Job los und weiß nicht mehr, wovon du deine Familie ernähren sollst.

    Ich bin ehrlich gesagt sprachlos angesichts solcher Aussagen und Vergleiche.
    Was in China der Fall ist, alternativ in einem afghanischen "Sweatshop" mit Kinderarbeitern, ist für die Diskussion hier nicht von Belang. Diese unsinnige Argumentationskette könnte man bis zum letzten, schwächsten Glied, dem es am schlechtesten geht, fortführen. Und vermutlich würde man sich dann noch darüber streiten, wem es am schlechtesten geht.

    So lapidar über psychische Erkrankungen herzuziehen ist schon ein dickes Ding. Ob Krebs oder Depression - beides kann, wenn zu spät erkannt und nicht professionell behandelt, tödlich enden.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe die BASS auf CD hier und eben darin gesucht.

    Etwas anderes als in den bisherigen Links zu finden war, habe ich auch nicht gefunden. Meistens verweisen die entsprechenden Stichwörter direkt auf das Schulgesetz oder die APOs.

    Ein weiterer Link des Ministeriums an die Eltern gerichtet bestätigt noch einmal den vorher schon geposteten Link des Ministeriums.

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/_Rub…note_zustande_/

    In anderen Worten:

    Wenn wir die Gesamtentwicklung des Schülers berücksichtigen, geht die Note des ersten Halbjahres natürlich in die Ermittlung der Gesamtnote mit ein. Es gibt Schulen, die dies im Umfang einer fiktiven weiteren Klassenarbeit tun.

    Ich finde diese Regelung mit dem Spielraum übrigens recht gut, vor allem dann, wenn eine positive Entwicklung feststellbar ist und so aus einer Fünf im ersten Halbjahr ggf. sogar eine Drei im zweiten Halbjahr werden kann.

    Gruß
    Bolzbold

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