Beiträge von Bolzbold
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Im Bereich Geschichte ist unter "fachliche Hinweise und sonstige Materialien" doch alles gesagt.
Zitat
Die angemessene Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung ist in verschiedenen Fächern des Zentralabiturs wiederholt diskutiert worden. Vor dem Hintergrund der 2014 in Kraft getretenen Kernlehrpläne sind für diesen Teilbereich der Darstellungsleistung Modifikationen entwickelt und veröffentlicht worden. Sie haben zu verstärkten Nachfragen geführt, so dass die vorgenommenen Anpassungen erneut beraten werden sollen.
Die hier zum Download angebotenen Klarstellungen zur sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung (pdf, 10.12.2014) schaffen bis auf weiteres eine verlässliche Grundlage.Damit bewerten wir nach dem alten Muster, wobei die Änderungen ohnehin für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer eher marginal waren.
Gruß
Bolzbold -
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Also im Vergleich zu dem, was man im Internet ohne Jugendschutzmaßnahmen an Pornos und Sexualpraktiken findet, sind das Buch und seine scheinbaren Gefahren echt harmlos.
Wenn wir uns schon Sorgen über die Sexualität und die sexuelle Entwicklung unserer Kinder machen, dann sollten wir mit dem Internet anfangen. -
Ich finde das sogar gut, dass da keine Richtwerte angegeben werden. Das Prinzip, das dem Nachteilsausgleich zugrunde liegt, ist ja die Herstellung von Chancengleichheit. Da kann es je nach Fach und Behinderung sogar sinnvoll sein, dies dynamisch zu handhaben.
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Schau mal hier nach.
http://www.brd.nrw.de/schule/grundsc…an_Schulen.html
Ferner auch §13 (7) der APO GOSt (C)
Zitat
(7) Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder
der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen; in
Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben entscheidet an Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters die obere Schulaufsichtsbehörde.
Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei
Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt.Gruß
Bolzbold -
Verstehe ich das richtig, dass die überwältigende Mehrheit entweder dagegen ist, ihren eigenen Dreck wegzumachen oder gar einen Dummen sucht (und ja immer findet), der das wegmacht?
Die Selbstgerechtigkeit und Doppelmoral unter Lehrern ist manchmal erschreckend. Wie kann ich Schüler zur Ordnung erziehen, wenn ich selbst unwillig (!) bin, Ordnung zu halten?
Konsequenterweise müsste man dann alle Möglichkeiten nehmen, Kaffee etc. vor Ort zuzubereiten. Wenn den Dreck niemand gemacht hat, dann stört es ja auch niemanden, wenn kein Dreck mehr gemacht werden kann.
Was für ein Kindergarten!
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Wenn eine muslimische Frau von ihrer Familie gezwungen wird in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verhüllen, inwiefern ist dann dieser Frau damit geholfen, wenn die Öffentlichkeit ihr den Gesichtsschleier verbietet? Wenn die Frau dann keinen Gesichtsschleier mehr tragen kann, wird sie wohl von der Familie praktisch zuhause eingesperrt und kommt überhaupt nicht mehr vor die Tür. Und was ist dann damit gewonnen?
Das ist in der Tat ein berechtigter Einwand, der in meinem Hinterkopf trotz der Aussagen, die ich hier gemacht habe, auch immer mitgeschwungen ist.
Es wird in vielen Fällen so sein wie Du beschreibst. Dann müssen wir aber an die Ursachen heran - also an die Männer.Und ich habe mittlerweile kein Problem mehr damit, muslimischen Eltern sehr deutlich zu sagen, was ich von dieser Rosinenpickerei auf der Basis unseres Grundgesetzes halte.
(Aber gut, ich habe selbst einen Migrationshintergrund und 50% meiner Familie sind Muslime - da kann ich die "M-Karte" halt gefahrlos ausspielen...) -
Also in NRW würdest Du Dir damit mindestens eine heftige Rüge seitens der SL einfangen, wenn das herauskommt.
ZitatAlles anzeigen
Allgemeine Wohlverhaltenspflicht (§ 34 Satz 3 BeamtStG)
Das innerdienstliche Wohlverhalten umfasst die Pflicht zur Redlichkeit und Ehrlichkeit, zu kollegialem Verhalten und Wahrung des Betriebsfriedens, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu achtungsvollem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, gegenüber Mitarbeitern sowie gegenüber Bürgern.Aber auch außerdienstliches Verhalten kann ein Dienstvergehen sein. Vor allem ist hier die Pflicht zur Beachtung geltenden Strafrechts erheblich. Der erstmalige Verstoß wird nur als Dienstvergehen gewertet, wenn der Beamte gerade wegen seines speziellen Amtes Vertrauen genießt, nicht gegen diese Strafnorm zu verstoßen. Außerdem ist der Beamte zur Wahrung ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Verhältnisse verpflichtet, darf also nicht unehrenhaft Schulden machen.
Der Allgemeinen Wohlverhaltenspflicht gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG kommt auch bei der Ausübung des Lehrerberufs eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn Lehrerinnen und Lehrer müssen, um ihre Aufgabe der Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern erfüllen zu können, bei Eltern, Schülerinnen und Schülern und in der Öffentlichkeit das notwendige Ansehen, die Autorität sowie das Vertrauen in die korrekte Amtsführung besitzen. Sie müssen in ihrer gesamten Lebensführung, also innerhalb und außerhalb des Dienstes, durch regelgerechtes Verhalten Vorbild sein. Von Lehrerinnen und Lehrern wird daher erwartet, dass sie sich aufgrund ihres Erziehungsauftrags gegenüber den Schülerinnen und Schülern in jeglicher Hinsicht regelgerecht verhalten.
Mit dem Erziehungsauftrag unvereinbar sind deshalb u. a.
Straftaten gegenüber Kindern (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Beschaffung und Besitz von Kinderpornografie, Beleidigung, unterlassene Hilfeleistung)
körperliche oder psychische Gewalt oder Übergriffe
Distanzunterschreitungen
Sexuelle Belästigungen und/oder Anspielungen
Diskriminierende Äußerungen -
Nein, ist es sicherlich nicht.
Interessant ist aber, das unser Grundgesetz mit all den gewährten Freiheiten und Rechten derartigen Entwicklungen Vorschub leistet.Wir haben aber in der jüngsten Vergangenheit immer wieder gesehen, dass eine liberale Gesellschaftsstruktur sich nicht gegen den Willen derer, die beglückt werden sollen, erzwingen lässt.
Bildung scheint die einzige Waffe gegen Unterdrückung zu sein - doch diese von konservativen Eltern teilweise gezielt behindert.
Womit wir dann wieder bei der mittlerweile ja eher rhetorischen Frage wären, warum diese Menschen dennoch bei uns leben wollen.
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ich hätte evtl noch dazu schreiben sollen das ich Neueinsteiger bin. Zuvor hab ich ne 3jährige Ausbildung zum Kaufmann und 10 Monate Zivi gemacht (denke aber das diesbezüglich nichts angerechnet wird). Seit der Förderalismusreform ist es ja so, dass man beispielsweise in NRW nicht mehr nach Stufe 7 (Altersstufe) bezahlt wird, dort steigt man automatisch in Stufe 5 ein. Unabhängig davon ob man ein 25 oder 45jähriger Neueinsteiger ist. Nun konkret meine Frage: in welcher Stufe steigt man in den anderen Bundesländern als Neueinsteiger (ich gehe mal davon aus das weder meine Ausbildung noch die Zivizeit bei der Eingruppierung berücksichtigt werden) ein? Und an die Klug...., dass ist nicht direkt bei google zu eruieren. An alle die helfen. Danke im Voraus
War klar, dass der Unselbstständige diejenigen, die das monieren, als Klugscheißer diffamiert.
Also, liebe Foristen aus den verbleibenden 14 Bundesländern, dann klärt ihn mal auf!

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Lieber Threadersteller,
bitte weise doch Deine Schreibberechtigung schlüssig nach, bevor Du hier weiter schreibst.
Anlass und Hintergrund Deines Threads sind auch in meinen Augen mehr als obskur.Gruß
BolzboldP.S. Bis zur Klärung der Schreibberechtigung mache ich hier mal zu.
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http://lmgtfy.com/?q=Lehrer+NRW+Versetzung
Habe mal gehört...
Habe nicht gegoogelt...
Hätte ich auch selber finden können...
Gruß
Bolzbold -
Bolzbold: Auch wenn ich Deinen anderen Beiträgen zustimme, so ist es mir nicht egal, was die Menschen Zuhause treiben...dass das Private politische Dimension hat, sollte eigentlich spätestens seit den 70ern ausreichend erörtert worden sein.Das finde ich jetzt doch zu generalisierend und ein bisschen zu oberlehrerhaft-altklug von Dir.
Worum es mir geht, ist, dass wenn ich persönlich zu Hause entscheiden würde, nackt, in Ritterrüstung, in Mönchskutte, in bayerischer Tracht oder was auch immer herumzulaufen, das niemanden angeht und meine Privatsache ist. Da ist für mich zunächst keine politische Dimension erkennbar.
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Und genau hier wird in meinen Augen der Toleranzbegriff ausgenutzt und überdehnt - so wie weiter oben beschrieben. Toleranz kann und darf aus meiner Sicht nicht nur einseitig eingefordert werden sondern sollte gleichermaßen von beiden Seiten an den Tag gelegt werden.
Wo wäre für Dich denn die Grenze von Toleranz - wenn wir jetzt einmal strafrechtlich relevantes Verhalten u.ä. außen vor lassen? -
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Mir gefällt die Mentalität, die sich hinter der Vollverschleierung verbirgt, nicht.
Unsere westliche Kultur ist gut genug, um Menschen Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu gewähren, andererseits aber angeblich so verkommen, unsittlich und verdorben, dass man sich dagegen schützen muss. Dass erstere Werte aber von genau dejenigen Menschen, denen man Letzteres vorwirft, geschaffen wurden bzw. gewahrt werden, scheint bewusst ausgeblendet zu werden.
Ist das nicht im Grunde genommen auch selektiver Rassismus - nur eben nicht von uns Deutschen?
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Ich kenne die neuen Vorgaben ungefähr seit den Herbstferien, aber das mit den Präp.-Fehlern habe ich schlichtweg überlesen.
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Das ist ein wichtiger Hinweis, den ich bisher geflissentlich überlesen habe.
Andererseits ist diese Aufteilung insofern gut, alsdass dann nicht mehr diese Diskrepanzen mit 30 Gr, 5 W und 5 R-Fehlern auftauchen und der Schüler im Bereich Wortschatz und Rechtschreibung die Punkte in den Allerwertesten geschoben bekommt.
Gruß
Bolzbold
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