Wenn ein Stundenplan gegen rechtliche Vorgaben verstößt und der betroffene Kollege zu Recht verlangt, dass diese eingehalten werden, so darf man diesem Kollegen dann nicht vorwerfen, dass er dafür verantwortlich sei, dass alle anderen nun leiden müssen.
Das ist richtig. Nur stellt sich hier die Frage, ob wir von rechtlich bindenden Vorgaben sprechen oder von Vereinbarungen, die vor Ort getroffen wurden. Leider gibt uns die TE nicht genügend Informationen diesbezüglich. Ein Stundenplan, der gegen geltende Erlasse und das Dienstrecht verstößt, muss in der Tat nicht hingenommen werden. Leider lässt sich hier auch nicht feststellen, gegen welche bindenden Vorgaben konkret verstoßen wurde.
In den Teilzeiterlassen und -regelungen, die ich kenne, ist meistens das Killerargument "sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen". Damit ließe sich praktisch jeder ungünstige Stundenplan rechtfertigen, der ggf. zwischen Teilzeitkraft und Schulleitung abgesprochen wäre.
Zitat
Nicht der Kollege ist schuld, sondern Bestimmungen aus den Bereichen Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz. Ist bei einem Kollegen, bei einer Klasse, bei Fachräumen etwas "Besonderes" zu beachten, dann kümmert man sich zunächst um diese Dinge - und verteilt den Rest der Stunden "drumrum". Hinterher z.B. einer Kollegin zu sagen, dass sie zwar einen Anspruch auf Stillzeiten habe, aber diese leider nicht mehr in den Plan passen, ist "nicht nett".
Richtig. Aber hier dem Stundenplaner die Schuld zuzuschieben, damit macht man sich die Sache zu einfach.
Ich würde die TE bitten, doch noch ein paar Infos nachzuschieben.
Gruß
Bolzbold
P.S. Ich habe in den letzten sieben Jahren mit voller Stelle auch Stundenpläne gehabt, in denen ich nur für eine Stunde kommen musste und teilweise 60km pro Strecke fahren musste. Das war Sch****, aber es war zu überleben. Etwas anderes wäre es, wenn durch einen entgegen den Vereinbarungen ungünstigen Stundenplan die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet wäre. Da würde ich auch auf die Barrikaden gehen.