Für das Fach Geschichte hat man uns seitens des Dezernenten auf einer Dienstbesprechung folgendes gesagt:
Wenn die Bearbeitung der Aufgaben nicht der vorgegebenen Aufgabenreihenfolge entspricht, muss der Schüler in der Klausur schlüssig darlegen, wieso er davon abweicht. Dann kann man die Klausur bis auf den Darstellungsbereich normal bepunkten.
Ansonsten ist es nicht die Aufgabe der korrigierenden Lehrkräfte, die für eine Aufgabe relevanten Passagen aus diversen vom Schüler anders gestalteten Passagen herauszufischen.
Ähnliches gilt ja auch für die Hyperkontextualisierung oder für Passagen, in denen Richtiges und Falsches nebeneinander stehen. Beides erhält im Vergleich zu jemandem, der methodisch und inhaltlich korrekt arbeitet, weniger Punkte - inhaltlich wie darstellungsbezogen.
Angesichts der eher überschaubaren Möglichkeiten, eine solche Art der Bearbeitung im Fach Geschichte zu sanktionieren - maximal 5 Punkte von 100, also im schlimmsten Fall einen Notenpunkt - muss man m.E. schon eine methodisch korrekte Klausur spürbar besser benoten als eine, die Aufgaben 2 und 3 vermischt.
In Englisch habe ich auf der Basis des aktuellen Erwartungsrasters mehr "Möglichkeiten", diese Form der Bearbeitung zu sanktionieren.
Dort habe ich bei "kommunikativer Gestaltung" in den ersten drei Items, die insgesamt 20 (von 150) Punkte ergeben, die Möglichkeit, entsprechend Punkte abzuziehen. Da man da trotzdem auf der Basis von AKs Beispiel keine "null Punkte" pro Kriterium geben kann, würde sich die Klausur um einen bis zwei Notenpunkte je nach Konstellation und Punktabzug verschlechtern.
Gruß
Bolzbold