Beiträge von Bolzbold

    Für das Fach Geschichte hat man uns seitens des Dezernenten auf einer Dienstbesprechung folgendes gesagt:

    Wenn die Bearbeitung der Aufgaben nicht der vorgegebenen Aufgabenreihenfolge entspricht, muss der Schüler in der Klausur schlüssig darlegen, wieso er davon abweicht. Dann kann man die Klausur bis auf den Darstellungsbereich normal bepunkten.

    Ansonsten ist es nicht die Aufgabe der korrigierenden Lehrkräfte, die für eine Aufgabe relevanten Passagen aus diversen vom Schüler anders gestalteten Passagen herauszufischen.

    Ähnliches gilt ja auch für die Hyperkontextualisierung oder für Passagen, in denen Richtiges und Falsches nebeneinander stehen. Beides erhält im Vergleich zu jemandem, der methodisch und inhaltlich korrekt arbeitet, weniger Punkte - inhaltlich wie darstellungsbezogen.

    Angesichts der eher überschaubaren Möglichkeiten, eine solche Art der Bearbeitung im Fach Geschichte zu sanktionieren - maximal 5 Punkte von 100, also im schlimmsten Fall einen Notenpunkt - muss man m.E. schon eine methodisch korrekte Klausur spürbar besser benoten als eine, die Aufgaben 2 und 3 vermischt.

    In Englisch habe ich auf der Basis des aktuellen Erwartungsrasters mehr "Möglichkeiten", diese Form der Bearbeitung zu sanktionieren.

    Dort habe ich bei "kommunikativer Gestaltung" in den ersten drei Items, die insgesamt 20 (von 150) Punkte ergeben, die Möglichkeit, entsprechend Punkte abzuziehen. Da man da trotzdem auf der Basis von AKs Beispiel keine "null Punkte" pro Kriterium geben kann, würde sich die Klausur um einen bis zwei Notenpunkte je nach Konstellation und Punktabzug verschlechtern.

    Gruß
    Bolzbold


    Bolzbold: ich finde es gut und richtig, dass du mir ein wenig versuchst die schulische Seite darzulegen. Dazu 3 Fragen:

    1. Welches Risiko ist die Schulleitung denn bitte bereit einzugehen, wenn ich mein Examen versemmel?

    Die Frage verstehe ich nicht ganz.

    Zitat


    2. SuS sind sicher keine "Verfügungsmasse" für mein Examen. Ich habe mir
    das Ausbildungssystem ja nicht ausgedacht. Aber leider findet die UPP
    nun mal so statt wie sie stattfindet. Also wo liegt der Unterschied, ob
    ich über 13er "verfüge" oder 11er??

    Katta hat es oben ja schon erklärt. Es geht nicht um die Stunde an sich sondern auch um den entsprechenden Vorlauf. Und genauso hat auch die Schulleitung bei uns das begründet.

    Zitat


    3. Die UPP Stunde in Sport ist eine 60 minütige Veranstaltung, die glaube ich jeder SuS (emotional) verpacken kann, ohne vor Angst duch sein Abi zu fallen im Boden versinken zu müssen... Klar bist du der Puffer zwischen Schulleitung und Ref, aber findest du nicht, dass man sich in dieser Frage ein wenig mehr für
    seinen "Schützling" einsetzen sollte?? Einfach auch aus dem Grund, dass es ja nicht so ist, dass wir die ganze Zeit privilligiert werden wollen, sondern lediglich EINEN Tag in dieser Zeit Unterstützung brauchen!

    Auch wenn es andere User hier bereits gesagt haben, so gilt diese Argumentation letztlich auch bei Dir. Da es eben nicht nur um die UPP an sich geht sondern auch um die Zeit davor, verlangst Du von den Schülern letztlich etwas, was Du ihnen ggf. aufgrund ihrer eigenen Prüfungssituation nicht bereit bist entgegenzubringen. Dass die Schulleitung angesichts für Dich real existierender Alternativen auf andere Kurse verweist - diese Alternativen haben die 13er ja bekanntermaßen nicht - ist nachvollziehbar.
    Es geht hier aus Sicht der Schulleitung um eine knallharte Abwägung von aus deren Sicht gegensätzlichen Interessen. Die "ruhige Vorbereitungszeit" der 13er fürs Abitur gegen Deine Präferenzen für Dein Examen. Und hier entscheidet sich die Schulleitung eben für die zahlenmäßige Mehrheit, vermutlich aus dem gerade genannten Grund.

    Ich würde da jetzt gar nicht mehr über die eigene Situation lamentieren oder gar die "Gerechtigkeitsfrage" stellen oder der Schulleitung den Vorwurf der Autoritätshörigkeit machen. Letzteres ist anmaßend und sachfremd. (Und dagegen würde ich meine Schulleitung sogar in Schutz nehmen.

    Gruß
    Bolzbold

    Offiziell, d.h. nach geltendem Schulrecht können sie das bis auf zwei Ausnahmen nicht.
    Die Zeugniskonferenz entscheidet ja eigentlich über die Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse - und da aufgrund des Notenbildes. Natürlich wird gefragt, ob man den Schüler wiederholen lassen soll oder ihn "durchwinken" soll. Eine unmittelbare, direkte Einflussnahme seitens der Schulleitung auf die Note eines bestimmten Kollegen habe ich in den bisherigen Konferenzen, die ich mitgemacht habe, nicht erlebt.

    Eine direkte Einflussnahme auf Deine Notengebung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn Du nachweislich sachfremde Erwägungen in die Notengebung miteinfließen lässt oder fachliche Fehler Deinerseits die Notengebung beeinflussen, gibt es laut Günther Hoegg ein Selbsteintrittsrecht des Schulleiters.
    Ein anderer Fall wäre natürlich eine Beschwerde über eine Note seitens der Eltern, bei der die Schulleitung aufgrund ähnlicher "Mängel" in der Notengebung der Beschwerde stattgeben könnte.

    Gruß
    Bolzbold

    Wow...

    Ich bin Lehererin geworden, weil ich mir nichts Schöneres vorstellen kann, als mit den jungen Menschen zu arbeiten und ihnen zu helfen ihren Weg zu gehen.

    Darin dürfte der Großteil dieses Forums mit Dir übereinstimmen.

    Zitat


    So blauäugig wie ich bin, dachte ich immer, dass die meisten genau aus dem gleichen Grund diesen Beruf gewählt haben. Und wie immer belehrt mich das Leben eines Besseren.

    Und hier wird es jetzt anmaßend. "Hier bin ich, Platz da, Bahn frei, ICH verbessere die Welt!" Glaubst Du, dass das der richtige Ansatz ist?

    Zitat


    Wer ist den jotto-mit-schaf um zu urteilen, was den der richtige Abschluss für jemanden ist, der vielleicht nur mehr Zeit gebraucht hat, um zu erkennen, was wichtig für ihn ist....

    Wer bist bitteschön Du um sich über die Meinung und Erfahrung (!) langjähriger User ein schnelles Urteil aus der Distanz zu bilden?

    Zitat


    Aber klar, die Schüler sind ja auch bereits am Ende der vierten Klasse soweit, dass Lehrer sie beurteilen und über ihren weiteren Lebensweg mal schnell entscheiden...... Jeder hat sein eigenes Tempo und nur weil er vielleicht nicht arbeitet, frech ist oder sonst was macht, heißt das nicht, dass ihm der Weg verbaut werden sollte.... Ja genau verbaut. Nichts anderes macht man mit so einer vorsinflutlichen Haltung gegenüber jungen Menschen.

    Entschuldige bitte, aber diese Äußerungen sind auf den konkreten Fall bezogen und auf Jotto bezogen völliger Unsinn. Wir reden hier über einen angehenden Abiturienten. Und den nimmt man nicht mehr ständig an die Hand. Wenn Du das dann mit solcher Phrasendrescherei quittierst, dann kann man eigentlich nur noch fassungslos den Kopf schütteln.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wenn das Schönheitsideal schon erarbeitet wurde, wäre doch ein Rekonstruktionsverfahren des Sonetts 130 eine nette Sache.

    Die Schüler bekommen die Zeilen jeweils halbiert in Schnippseln und müssen das Sonett rekonstruieren. Währenddessen wird sich ja ein "Aha-Effekt" einstellen bzw. man wird erkennen, dass da eben nicht über Schönheit gesprochen wird.

    Dann kann man an das elisabethanische Schönheitsideal anknüpfen und ggf. auch einen Gegenwartsbezug herstellen.

    Gruß
    Bolzbold


    Der Schüler fragte mich, ob er evtl. in der Zeit, in der ich nicht da sei, Hausaufgaben o.ä. einreichen könne, um was für seine Note tun zu können.
    Ich möchte dem Schüler natürlich nichts verderben, aber ich bin ja nicht ohne Grund krank geschrieben und müsste dann ja im Zuge der Gleichbehandlung das von allen Schülern annehmen, sodass ich diesen Vorschlag abgelehnt habe. Wie handhabt ihr das in einem solchen Fall?

    Hausaufgaben dürften ja eigentlich nicht benotet werden, so dass das streng genommen flach fällt. Alle anderen schriftlichen Arbeiten wären zwar denkbar (verschriftlichtes Referat etc.), doch da muss ich den Vorrednern zustimmen, dass diese Möglichkeit dann allen Schülern gegeben werden müsste.
    Ich würde es eigentlich nicht einsehen, wenn ich zwei Wochen wegen einer OP krank geschrieben bin, während dieser Zeit noch Gefälligkeiten zu erweisen und irgendwelche Hausaufgaben oder andere Schriften zu korrigieren.

    Insofern kann ich Dich in Deiner Entscheidung nur bestärken.

    Gute Besserung.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    das ist keine Frage divergierender Ansichten oder individuellen Einsehens sondern ergibt sich aus der allgemeinen Dienstordnung.

    Ich zitiere:

    In diesem Fall greifen
    Satz 1 => Pflichtstundenzahl,
    Satz 4 => Vertretungszwecke bei Wegfall von Stunden und
    Satz 5 => die zwingenden dienstlichen Verhältnisse, gerade weil der Wegfall der BdU-Stunden der Referendare des aktuellen Durchgangs kompensiert werden muss.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf "Freizeit", wenn die Stunden der Abiturienten wegfallen.

    Ferner: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ALLE Kollegen, die so ein paar Stunden weniger unterrichten müssten, ihre wegfallenden Stunden vollständig durch Übernahme anderer Kurse kompensieren sollen. Es dürften erfahrungsgemäß mehr Lehrer durch den Wegfall der Q2 freigesetzt werden als BdU Stunden der Referendare zu kompensieren wären.

    Insofern würde ich mich da nicht voreilig aufregen. Wo keine Schüler und Kurse, da auch keine Übernahme. Und wo es doch der Fall ist, da ist die ADO ziemlich eindeutig.

    Es gehört zu den Legenden, dass wegfallende Stunden der Abiturienten automatisch Freizeit bedeuten würden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Bateau,

    was den Verweis angeht, so hast Du ja offenbar seitens der Schulleitung Unterstützung erfahren, denn ein Verweis kann ja nur durch die Schulleitung erteilt werden.

    Was den Schüler und sein Eltern angeht, so kommt das sicherlich ab und an einmal vor, jedoch sind solche Eltern und solche Schüler in meiner bisherigen "Karriere" am Gymnasium deutlich die Ausnahme gewesen. In sieben Jahren seit Ende des Refs. habe ich erst einen Verweis mit erwirkt - und das erst neulich. Viele Kollegen haben noch nie einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz beiwohnen müssen, weil es bei uns kaum Vorfälle gibt, die so etwas nach sich ziehen. Wenn es jedoch einmal zu Vorfällen kommt, dann greift die Schulleitung auch rigoros durch.

    Ich würde mich von dieser Erfahrung nicht verunsichern lassen. Es gibt natürlich solche Schüler und auch solche Eltern, jedoch kann es durchaus sein, dass die Bezirksregierung den Eltern den Widerspruch um die Ohren haut. Beim Widerspruch wird die formale Korrektheit und die Verhältnismäßigkeit überprüft - Deine Glaubwürdigkeit durch solche pauschalen Schlussfolgerungen wie "vergisst er einmal was, vergisst er häufiger etwas" zeigen ja, dass die Eltern nichts gegen Dich bzw. gegen den Verweis in der Hand haben.
    Ich gehe davon aus, dass die Schulleitung dem Widerspruch nicht abhelfen kann und so das Ganze eine Etage höher landet. Berichts doch mal, wie das ausgegangen ist.

    Gruß
    Bolzbold

    Also eine generelle Vorschrift, dass sieben Tage vor einer Lehrerkonferenz dazu eingeladen werden muss, kann ich nicht finden. Das Ministerium emfpiehlt den Schulen aber die Einführung einer Geschäftsordnung, die so etwas beinhalten kann. Falls es eine solche an Finchens Schule gibt, müsste sie einsehbar sein.

    Falls die Konferenzen bereits im (Halb)Jahresplaner mit konkretem Termin enthalten waren, ist zwar nicht formal geladen worden, doch hätte man sich auf den Termin einstellen können.

    So kurzfristige Konferenzen sind zweifelsfrei nervig und für alle Kollegen mit Kindern ein Glücksspiel oder eine Zerreißprobe. Ich habe im Extremfall auch schon ein Kind mitgenommen. Das ist eben der Kompromiss, wenn ich auf zwei Hochzeiten tanzen soll.

    Gruß
    Bolzbold


    In allen genannten Fällen liegen sachliche Gründe vor. Die Amtsärzte machen von ihrem Ermessen Gebrauch. Ermessen als Willkür, also einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien zu bezeichnen, beleidigt pauschal die Amtsärzte und zeigt ein merkwürdiges Verhältnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die ja gerade Willkür durch staatliche Gewalt unterbinden soll.

    Dem kann ich nur zustimmen. Wie Meike auch schon schrieb wird die TE eines Tages in genau derselben Rolle als Lehrerin sein, wenn es darum geht, den pädagogischen Ermessensspielraum anzuwenden und dem Schüler plausibel zu erklären. So gesehen wäre das dann auch Willkür.

    Letztlich kann man es aber auch ganz simpel zusammenfassen: Gerecht ist, was entweder der eigenen Sache dient oder ihr zumindest nicht zuwiderläuft.

    Gruß
    Bolzbold

    @Vielgehörnter:

    Die Lehrer waren so gesehen insofern verunsichert, weil es in jedem Kollegium Idealisten gibt, die bereit sind, sich für eben diesen Idealismus und die moralische Überlegenheit gegenüber den "anderen" ausbeuten zu lassen. In anderen Worten: Diejenigen, die diese Fahrten trotz dieser Widrigkeiten durchgeführt haben, haben letztlich den anderen "die Preise verdorben".

    Letztlich standen alle Klassenlehrer unter enormem Druck durch ihre Schüler, deren Eltern und letztlich auch durch die Schulleitung. Eine Weigerung, die Klassenfahrt durchzuführen, wäre einer egoistischen Bankrotterklärung gleichgekommen.

    In vielen Fällen haben die Lehrer die Reisekosten öffentlich einsehbar auf die Schüler umgelegt. Es hat nur niemand nachgerechnet bzw. es wurde von allen Beteiligten stillschweigend hingenommen. Ich wurde seinerzeit im Kollegium noch schief angeguckt, als ich sagte, dass das Umlegen verboten sei und ich daher nolens volens meinen Anteil selber zahlen würde.

    Letztlich fährt jeder Lehrer im Schnitt alle zwei bis drei Jahre oder so auf Klassenfahrt oder auf Studienfahrt - einige Kollegen sogar fast nie. Ich nehme an, es hat sich nie jemand die Zeit und die Mühe gemacht, dagegen zu klagen. Man mag natürlich fragen, wieso die Verbände dies nicht von sich aus getan haben...

    Gruß
    Bolzbold

    Wir waren ja vorher auch nicht dazu verpflichtet, Klassenfahrten durchzuführen, wenn keine vollständige Erstattung durch den Dienstherrn erfolgte.

    Viele Pädagogen haben ihren Idealismus verkauft - und teilweise werden solche Fahrten von Eltern immer noch als "Urlaub" angesehen.
    Nun kämpfen die Schulen künftig um jeden Schüler, der sich anmelden möchte. Klassenfahrten ganz abzublasen, weil die Kosten nicht erstattet werden, wäre aus Sicht einer Schule Selbstmord.
    Man kann also nur hoffen, dass das Ministerium jetzt schnell reagiert und zwangsläufig den Reisekostenetat drastisch aufstockt. Ich frage mich nur, wieso da nicht schon früher jemand auf die Idee gekommen ist, dagegen zu klagen. Diese Sache läuft doch schon seit Jahr(zehnt?)en.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo liebe Foristen,

    heute bekam die Fachschaft Geschichte einen Brief aus dem Raum München, laut Absender von zwei Lehrern im Ruhestand.

    Das Schreiben hatte klar geschichtsrevisionistischen Hintergrund, sah es doch Polen als Angreifer auf Deutschland beim Ausbruch des 2. WKs, Churchill als jemand, der Deutschland vernichten wollte, und Stalin hatte ja angeblich einen Angriffskrieg auf Deutschland geplant. Es folgte dann die Aufstellung aller Länder der Erde, die in schändlicher Weise Krieg gegen Deutschland erklärt haben.

    Hat jemand von Euch das auch erhalten?
    Ich habe meinem Schulleiter empfohlen, dies über den Dienstweg an die entsprechende Stelle weiterzuleiten, wahlweise an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Den Tatbestand der Volksverhetzung sehe ich hier durchaus erfüllt.

    Gruß
    Bolzbold

    "Mein" Lehramtsanwärter hatte das gleiche Problem. Er wollte die UPPs kurz vor den Vorabiklausuren machen, was seitens der Schulleitung ebenfalls mit einem "Veto" belegt wurde.
    Ich habe daraufhin auch erst einmal interveniert und bei der Schulleitung versucht, entsprechende Kompromisse auszuhandeln - leider ohne Erfolg. Das Hauptargument gegen die UPP in der Q2 war, dass die Schüler ggf. sich beschweren könnten (aufgrund der Fokussierung der Unterrichtsreihe der UPP auf die UPP an sich), dass sie nicht akkurat auf das Abitur vorbereitet worden wären.

    Rechtlich gesehen will die Schulleitung da kein Risiko eingehen, was ich grundsätzlich nachvollziehen kann. Darüber hinaus gibt es eben immer wieder auch Schüler, die aus unerfindlichen Gründen der Meinung sind, sie würden nie vorbereitet, und die vor jeder Klausur jede Methode am liebsten noch einmal von Anfang an durchgekaut haben wollen.

    Eine UPP kurz vor der Vorabiklausur kann die Schüler durchaus unter zusätzlichen Druck stellen, ganz gleich wie das Verhältnis zwischen dem LAA und den Schülern ist.

    Was den Anspruch auf das Coaching angeht, so stellt die gewünschte Situation den FL auch vor eine Zerreißprobe, weil er primär den Schülern verantwortlich ist, gleichzeitig aber noch seinen LAA durch die Prüfung hieven soll.

    Kasimo, ich nehme mal stark an, dass Du während des Refs. auch den einen oder anderen guten Ausbildungslehrer kennengelernt hast, der Dich unabhängig davon, dass Du bei ihm im Ausbildungsunterricht bist, coachen könnte.

    Wie Du in der Überschrift treffend schriebst, ist das also eine Frage der Organisation und der pragmatischen Flexibilität. Wenn es in der Q2/13 nicht geht, dann geh halt in die Q1 oder die EF.
    Letztlich muss man sich leider auch fragen, ob man Schüler als "Verfügungsmasse" für sein eigenes Examen hin- und herschieben darf/sollte. (Klingt härter als es gemeint ist!)

    Gruß und viel Erfolg!

    Bolzbold


    Nicht zu vergessen reden wir hier über eine Referendarin... Man stelle sich das mal vor: Ich trete als Referendarin vor das Kollegium und gebe bekannt, dass ich an Depressionen leide, jedoch wegen bevorstehender Verbeamtung keine Therapie machen kann und bitte das Kollegium um Verständnis, wenn ich hier und da mal fehle...

    Ich halte nichts von Argumentationen mit Extrembeispielen. Die helfen uns hier nicht weiter, stattdessen laden sie das Thema nur unnötig emotional auf.

    Es wäre weder meine Philosophie, einen psychischen Offenbarungseid vor dem Kollegium abzulegen noch mich komplett in Schweigen zu hüllen, wenn ich unter Depressionen leiden würde.
    Es wäre als Kollege ebenso wenig meine Philosophie, so einen Offenbarungseid zu verlangen wie blinde Solidarität zu üben.

    Gruß
    Bolzbold

    Meikes und Thamiels letzte Beiträge zeigen für beide beteiligten Seiten, worauf es ankommt.

    In einem guten, harmonischen Kollegium herrscht eine Atmosphäre des Vertrauens und der gegenseitigen Fürsorge. Diese wird durch das Verhalten derjenigen, die Hilfe brauchen, wie auch derjenigen, die Hilfe geben, erzeugt. Da gibt es dann entsprechend eine Balance zwischen dem Werben um Verständnis und dem Entgegenbringen desselben.

    Gruß
    Bolzbold

Werbung