Danke übrigens für den Buchtipp, habe ich mir vorhin auf den Kindle gezogen.
Destiny disrupted von Tamim Ansary.
What went wrong? Western impact... (von Bernard Lewis.)
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Das sieht die BR anders. Aber sei es drum. Solche Schulleitungen können einem das Leben schwer machen.
Auch die Verwaltungsgerichte haben mittlerweile festgestellt, dass eine Feststellungsprüfung nur eine zu dünne, aber dennoch vorliegende Leistungsgrundlage ergänzen, diese aber nicht ersetzen kann. Das war ein Urteil im Falle eines Schülers oder einer Schülerin, der/die ein ganzes durch Krankheit verpasstes Halbjahr durch eben diese Prüfungen ersetzen wollte, wenn ich mich richtig erinnere.
Das wäre nämlich dann die Kontraindikation, bzw. die Gefahr des Missbrauchs solcher Prüfungen, wenn sie nur 10 bis 15 Minuten dauern.
Dann würde ich im Zweifelsfall mich darauf zurückziehen, dass gar keine Bewertungsgrundlage vorhanden ist - dann ist der/die SchülerIn nicht bewertbar und muss - im Falle eines Hauptfachs - in jedem Fall in die Wiederholung - oder ist eben raus.
Es gibt keine starre Quotenregelung - das weiß ich aus meiner Zeit an der Quelle.
Für bestimmte Mengen an Fehlzeiten gibt es Handlungsoptionen, die aber wiederum auch den individuellen Einzelfall berücksichtigen müssen. Die Bezirksregierungen würden im Widerspruchs- oder gar Klagefall auch schnell einknicken müssen, wenn sie denn solche Quoten vorgäben.
Das Instrument der Feststellungsprüfung ist ein mächtiges Schwert, wenn man es denn erst einmal angewendet hat. Das ist eine zeitliche und nervliche Investition, die sich an Schulen, an denen exorbitant hohe Fehlzeiten auftreten, auszahlen wird.
So einen Passus habe ich noch nicht gelesen. Ich meine, zu den Feststellungsprüfungen ist überhaupt nichts geregelt.
Gut wäre es, wenn die Leistungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt sind. D. h. zusammen mit de Klausurterminen benennt man das Verfahren für Nachschreiberinnen (bei mir „sobald ich Sie das nächste mal treffe, schreiben Sie nach“) und eben auch der Hinweis, dass bei fehlenden Teilleistungen eine schriftliche oder mündliche Feststellngsprüfung (auch spontan) angesetzt werden kann. Da hören die lieben Kleinen dann gerne weg. Wenn's soweit ist, gibt es dann ganz unterschiedliche Reaktionen.
hth
Danke. In der APO-GOSt ist es geregelt, daher die Mutmaßung, dass es einen ähnlichen Passus in der APO-BK (ggf. auch nur Anlage D) geben könnte.
Das nennt man Statistik. Wenn ich in ein schwarzafrukanisches Land ghe ist das auch so.
"Also statistisch gesehen kannst Du nicht von hier kommen, daher die Frage, wo kommst Du her?"
Echt jetzt?
Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?
In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.
Also um noch einmal direkt darauf zu antworten:
Nein, Du darfst entschuldigte Fehlzeiten nicht in die Note miteinfließen lassen. Eine "Leistungsfeststellung durch Prüfung" dürfte jedoch für viele Schüler mit hohen Fehlzeiten gar nicht zu bestehen bzw. mit "ausreichend" abschließbar sein, so dass über diesen Weg dann die entsprechenden Noten und Konsequenzen zustande kommen.
O. Meier
Da ich gerade nicht alle APO-BK Anlagen auswendig kenne: Steht dort auch zu den Leistungsfeststellungen durch Prüfung der Passus "im Einvernehmen mit der Schulleitung"?
Das wäre nämlich der ganz erhebliche Pferdefuß bei der Sache. Die Schulleitung muss hier mitziehen.
Take it or leave it. Wenn ich in anderen Ländern bin ist es auch so.
ich zahle hier wie du die gleichen Steueren und Abgaben ich bin dem gleichen Recht unterworfen. Was genau sind meine Privilegien!!!
Und jetzt komm mir bitte nicht mit der Optik.
Aha, also wenn ich damit nicht einverstanden bin, soll ich gehen? Wohin denn bitte? In das Land des ausländischen Elternteils, wo ich das Ganze dann von der anderen Seite erfahren darf? (Interessanterweise fühle ich mich dort überhaupt nicht ausgegrenzt, obwohl ich politisch, gesellschaftlich und von der Sozialisation her klar Ausländer bin.)
Deine Privilegien sind, dass Du in Deutschland in der Regel keine Diskriminierungserfahrungen machen musstest, die sich auf Dein Aussehen beziehen. Die anderen Privilegien wurden ja erst neulich in Potsdam wieder aufgewärmt...
Natürlich kann jemand, der nicht weiß ist, "von hier" sein. Das ist mittlerweile gar nichts besonderes mehr. Trotzdem interessieren sich Menschen dafür, welche Wurzeln die Familie hat. Das ist übrigens auch bei Weißen der Fall. Irgendwann redet man immer darüber, aus welcher Ecke die Familie kommt.
DAS ist etwas anderes. Da fragt man aber anders - und dann wird die Frage auch anders aufgefasst.
"Wo kommen Deine Vorfahren her?" ist eine reflektiertere Frage, weil sie der befragten Person nicht per se ihr Deutschsein abspricht.
Der Punkt ist, dass derartige Nachfragen bei Menschen mit anderer Hautfarbe oder sichtbaren, anderen kulturellen Wurzeln selbst wenn diese nicht einmal mehr der Definition nach einen Migrationshintergrund haben regelmäßig gefolgt sind von der Frage, wo diese denn WIRKLICH herkommen würden, weil es Heidelberg, Freiburg, Tötensen angesichts des Aussehens schließlich nicht sein können, selbst wenn diese Person einen deutschen Pass hat und in der 3. oder 4. Generation nur in Deutschland lebt. Das führt für davon Betroffene häufig zu Ausgrenzungserfahrungen. Auch das wurde schon mehrfach in diesem Forum von Betroffenen genau so geschildert, wie auch jetzt wieder. Ich finde, das kann man einfach auch akzeptieren, statt es wegdiskutieren zu wollen, wie sich das für davon Betroffene anfühlt, die das dann eben nicht im Rahmen eines netten Smalltalks erleben, sondern teilweise mehrmals täglich und in durchaus aggressiver Weise.
Das meinte ich mit "mir mein Deutschsein absprechen".
Es ist in Deutschland im Jahre 2024 immer noch nicht selbstverständlich, dass auch Menschen anderer Hautfarbe Deutsche sein können, weil "der/die Deutsche" ethnisch eben weiß ist bzw. zu sein hat.
Kannst Du oder willst Du das nicht verstehen?
Es gibt doch sogar von Haribo vegane Gummibärchen, die nehme ich immer zu Freunden mit.
Mittlerweile ja. Damals noch nicht .
Dann könnten sich demzufolge GrundschulrektorInnen auch nicht zurückstufen lassen.
Hier geht es nicht um die Besoldungsgruppe sondern um die Stelle an sich. Eine Zurückstufung aus einer Funktionsstelle ist bei Dir m.E. durchaus möglich.
OK, also wenn § 53 Abs. 4 letzter Satz SchulG nicht infrage kommt, dann geht es nur über § 48 Abs. 4 SchulG.
Letzteres wäre zumindest im ersten Jahr ziemlich hart, dürfte aber die Fehlzeiten ganz schnell drücken, wenn man das konsequent durchzieht. Dann dürften die SchülerInnen in der Regel notentechnisch so absacken, dass sie ganz schnell merken, dass das so nicht geht.
SchülerInnen gehen immer so weit, wie man sie lässt.
Die Bezirksregierungen haben darüber hinaus mittlerweile festgelegt, ab wann ein/e SchülerIn überhaupt noch bewertbar ist. Die Nichtbewertbarkeit führt ggf. zur Wiederholung oder zur Entlassung von der Schule.
Jetzt braucht es nur ein Kollegium wie eine Schulleitung, die das konsequent durchzieht.
Du kannst Dich zurückstufen lassen. Es gibt einige Fälle, die ich selbst kenne. In zwei Fällen haben die Personen im Anschluss die Schulen gewechselt, was aufgrund der jeweiligen Funktionen, die die Personen vorher eingenommen hatten, sinnvoll war.
Das Ideal für die Muslime - exemplarisch - wäre vermutlich ein muslimisches Deutschland, das wirtschaftlich und innenpolitisch stabil ist.
Das gibt es aber eben leider nicht, weil sich das zum größten Teil ausschließt. Die überwiegend autokratischen Regierungen in den arabischen Staaten sollten das hinreichend belegen.
Das ist eine eurozentrische Sichtweise.
Dann klär Du mich auf, wenn Du es besser weist.
Integration sollte nicht als gelungen gelten, wenn man sich Fragen muss, ist der schon assimiliert oder noch gut integriert. Wenn jemand seine Steuern zahlt, nicht straffällig ist, in der Nachbarschaft hilft, dann soll er noch auch ,,ursprünglichen‘‘ Traditionen nachgehen können dürfen.
Wenn ursprüngliche Tradition bedeutet, patriarchalische Strukturen aufrechtzuhalten und seinen Töchtern nicht die selben Lebenschancen und Freiheiten zuzugestehen, dann erachte ich das nicht als gelungene Integration.
Weswegen kommen Muslime zu uns? Sie hoffen auf ein besseres Leben in Wohlstand, Freiheit, Sicherheit und Frieden. Das ist ein legitimes Ansinnen.
Das gibt es hier. Und das gibt es hier unter anderem (vielleicht sogar vor alllem) WEIL unsere Kultur auch den anderen 50% der Bevölkerung diese elementaren Freiheiten zugesteht.
Ein Patriarch der sich heutzutage mit Verweis auf Religion und Tradition diesen Werten verwehrt, gilt für mich nicht als integriert. Da kann er meinetwegen nicht straffällig geworden sein und immer seine Steuern bezahlt haben und meinetwegen in der Nachbarschaft helfen.
Das Christentum ist auch nicht nur eine Religion, was man u.a. daran erkennen kann, dass z.B. in vielen Teilen Europas "Ungläubige" Traditionen und Bräuche pflegen, die uns das Christentum gebracht hat. Im Prinzip kann man doch über die Christenheit insgesamt nur sagen, dass sie sich auf einer anderen Entwicklungsstufe befindet als die Umma.
Und deshalb möchte ich auf Differenziertheit bestehen. Diese sehe ich keineswegs als Totschlagargument. Wenn wir nämlich nicht ausreichend differenzieren, dann passiert das, was RosaLaune passiert ist, immer und immer wieder.
Was RosaLaune passiert ist, steht auf einem ganz anderen Tablett. RosaLaune berichtete von einem jovialen Verhalten eines Einheimischen, der Integration mit Assimilierung verwechselt. Assimilierung darf meiner Ansicht nach nicht als Maßstab für gelungene Integration gelten. Gleichwohl ging es hier aber um die Integrations(un)willigkeit von Menschen aus dem muslimischen Kulturbereich - ungeachtet dessen, dass dies nicht auf diesen Kulturbereich beschränkt ist.
Die Forderung nach Differenzierung ist im Kern selbstredend berechtigt. Dennoch: Wann darf ich die Integrationsunwilligkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen konkret thematisieren - insbesondere dann, wenn es keine Einzelfälle mehr sind sondern das Ganze zunehmend zu einem Problem wird?
Warum nicht Gummiteilchen ohne Gelatine für alle? Die gibt es doch. So würde ich es handhaben.
Weil das damals, als das Thema aufkam, für mich, der vor dem Süßigkeitenregal stand, die praktikabelste Lösung war.
In NRW ist es § 23 Abs. 5 der ADO. Gleichwohl kann man diesen Passus wie von Maylin85 dargestellt durchaus "missbrauchen".
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