D17 ist ohne Berufsabschluss.
Magst Du das erläutern?
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Alles anzeigenHallo zusammen,
Ich bin aus NRW. Eine Frage zur Erstkorrektur: schreibt ihr Kommentare für die Zweitkorrektur mit rein?
Ich meine mich zu erinnern, dass im Sinne der Neutralität nur Fehler angestrichen werden sollen und offiziell keine Kommentare erfolgen, da diese die Zweitkorrektur ja auch beeinflussen. Ich habe in krassen Fällen mal kleine Post Its rangeklebt.
Wie seht ihr das ?
2. Frage
Wie geht man mit einer schlechten Erstkorrektur um ? Welche Konsequenzen drohen einem "schlechten" Erst-/Zweitkorrektor? Ich eine Zweitkorrektur in Bio, und die Erstkorrektur war mehr als oberflächlich in Bezug auf Fehler
Kommentare FÜR den Zweitkorrektor sind unzulässig - Stichwort Absprachen.
Kommentare, die die eigene Bepunktung erläutern, sind OK.
Eine schlechte Erstkorrektur hat in der Regel keine Konsequenzen - dafür gibt es ja die Zweitkorrektur. Das kann man nur kollegial regeln.
Was sollten auch die Konsequenzen sein? Dass der/die KollegIn keinen Oberstufenkurs mehr bekommt? Das wäre keine Bestrafung sondern eine echte Entlastung...
Ich erkenne daran, dass das Abitur noch weiter verwässert wird, wenn u.a. Mathematik nicht mehr den Stellenwert hat, den es noch hat. Man hätte die bestehenden Regelungen einfach um ein fünftes Fach erweitern können, dann wäre Kunst, Musik und Sport auch möglich. Ein Blick in die Bundesländer, die bereits 5 Abiturfächer haben könnte ja helfen.
Der Stellenwert von Mathematik bleibt unverändert wegen der "zwei aus drei"-Regelung.
Nur bei bestimmten Konstellationen, sprich Sport, Kunst und Musik, war Mathematik automatisch Prüfungsfach - mit Stellenwert hat das eher weniger zu tun.
Mathematik muss weiterhin bis zum Ende der Q2 (bis auf die letzte Klausur) schriftlich belegt werden und die Defizite zählen voll.
Psst. Bei uns am BK konnte man nach Anlage D17 einen Sport-LK belegen, ohne Mathematik als Prüfungsfach zu haben. Allerdings ist dann automatisch Biologie der andere Leistungskurs.
Ich weiß. Das hängt aber von den jeweiligen damit verbundenen Berufen ab.
Alles anzeigenin der AP0-Gost findet man
Besondere Lernleistung
(1) Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse des Projektkurses oder eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
und
In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss (§ 26) die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen.
Damit scheint es mir durchaus statthaft auch Jugend musiziert Sieger auf Bundesebene mit der besonderne Lernleistung zu versehen. Wie ein Kolloquium dazu aussehen könnte, weiss ich jedoch nicht.
Man versieht keine Schüler mit einer besonderen Lernleistung. Die Sieger aus Landes- oder Bundeswettbewerb können ihre Vorträge als besondere Lernleistung anmelden. Wenn die Schulleitung und der/die PrüferIn dies zulassen, besteht die Lernleistung einerseits aus einem fachpraktischen Vortrag, womöglich einer Dokumentation und dann dem Kolloquium.
Da gibt es somit nichts geschenkt. Es gibt sicherlich auch einen guten Grund, wieso es fast nie vorkommt, dass SchülerInnen diese besondere Lernleistung einbringen wollen. Oft ist das taktisch auch gar nicht so sinnvoll (dann würden fünf Abiturfächer vierfach und nicht mehr vier Fächer fünffach gewichtet. Je nachdem, wie gut man in den vier anderen Fächern ist, kann man dann mit dem fünften Fach nur verlieren.
Gerade ist ein redaktioneller Kommentar zu dem Vorhaben in NRW in der RP erschienen. Leider hat der Autor keine Ahnung vom Ist-Stand, so dass seine Kritik entsprechend nicht ins Schwarze trifft.
Nun ist es also soweit. Wie die RP berichtete, bekommt NRW künftig ein fünftes Abiturfach.
Wenn wir einmal die mögliche Zusatzbelastung für Lehrkräfte für einen Moment außen vor lassen, kann ich dieser Idee für die SchülerInnen überwiegend Gutes abgewinnen.
Ich habe die "zwei aus drei-Regelung" in Verbindung mit vier Abiturfächern immer als einen erheblichen Nachteil für die SchülerInnen erachtet.
Der Prüfungsmarathon im Frühsommer mit künftig doppelt so vielen Prüfungen im vierten und dann fünften Abiturfach dürfte jedoch ganz erheblichen Einfluss auf den Schulbetrieb haben. Das wird man nur schwerlich ohne Unterrichtsausfall in den anderen Jahrgangsstufen hinbekommen.
Quelle:
eckpunktepapier_weiterentwicklung_gymansiale_oberstufe_gost_240529.pdf (schulministerium.nrw)
Bzw. Keine Pädagogen. Hier hat die IT der Stadt entschieden.
Hier auch. Und die Grundidee für die kurzsichtige Finanzierung über mehr als eine Legislaturperiode hinaus kam auch nicht von einem Pädagogen...
Nun ja, ich stelle es mir nicht leicht vor, eine Horde (oder Herde) Erwachsener zu führen, die wahlweise total unselbständig ist oder aber total ihr eigenes Ding durchzieht. Beides findet man hier im Forum.
Hallo Zusammen,
Ich habe mich schulintern als auch extern auf A14 Stellen in NRW beworben und frage mich nun, ob mein SL explizit darüber informiert wird, an welchen Schulen ich mich über die hauseigene Bewerbung beworben habe oder. Wisst ihr da was?
Grundsätzlich würde ich gerne an meiner Stammschule bleiben, möchte aber ein BackUp haben.
Es wird ja geraten, mit der SL der aufnehmenden Schule Kontakt aufzunehmen - es würde mich nicht wundern, falls dann die SL der potenziell aufnehmenden Schule mit der SL der aktuellen Schule Kontakt aufnimmt.
Eine externe Bewerbung als "Backup" wirkt irgendwie komisch. Was genau möchtest Du denn konkret? Eine neue, herausfordernde Tätigkeit oder die A14?
Professionelle SL gehen damit entspannt um. Das habe ich selbst neulich erleben dürfen.
Dazu kann vielleicht auch O. Meier etwas sagen.
Platte? Bitte eine neue Platte auflegen.
Anrufen und nachfragen. So hat das meine Frau seinerzeit auch gemacht.
Gedanken über die Gründe und das formale Prozedere im Falle eines Bedarfs darf sich die jeweilige Schulleitung machen - das ist nicht Deine Baustelle.
Auf der einen Seite ist es ja Material, welches schon durchgenommen wurde, und welches der Schüler dementsprechend schon gekonnt haben muss, bzw. im Kopf haben sollte (was bei einem Spickzettel ja anders aussieht). In Englisch ist es auch von Vorteil, da das Aufzeigen für einfache Vokabelfragen deutlich abnimmt.
Andererseits können aber auch z.B. Grammatikfragen, welche wiederholt werden, einfach nachgeschaut werden und in der alten Arbeit Spickzettel drunter geschrieben werden, weshalb man die vorherige Arbeit zumindest grob überfliegen müsste.
Ich denke, hier muss man zwischen theoretischem Vorteil und echtem Vorteil unterscheiden. Meine SchülerInnen haben immer in Klassenarbeitshefte geschrieben und ich habe mir in fast 20 Jahren im Beruf nie Gedanken über dieses mögliche Problem gemacht.
Wenn es Dir wichtig ist, dies zu unterbinden, musst Du das tun oder eben auf lose Blätter schreiben lassen. Wenn Du hingegen Zeit und Nerven sparen möchtest, nimmst Du es in dem eine oder den zwei Fällen hin, dass das passiert. Davon bekommt niemand per se seinen Abschluss.
Was wäre denn ein möglicher Kompromiss? Entweder sind private Termine in Freistunden möglich oder nicht - tertium non datur.
Das wurde schon angedeutet. Nach Absprache kann man in Freistunden "gehen", gleichwohl könnte man vereinbaren, dass man in anderen Freistunden feste Bereitschaften hat, wo man dann vor Ort ist.
Meiner Wahrnehmung nach prallen hier zwei extreme Ansichten aufeinander. Lehrkraft und Schulleitung. Es wäre für beide Seiten sicherlich langfristig gewinnbringender, wenn man hier weniger auf seinen jeweiligen absoluten Standpunkt beharren würde.
Gut. Dann ist das doch geklärt.
Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.
Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"?
Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...
Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.
Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.
Die Deutung dieses Umstands geht offenbar auseinander.
Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...
Ich zitiere aus dieser Umfrage:
Wie würden Sie die Gesamtleistung bewerten? (im 15-Punkte-System)
Wie bewerten Sie die Sprache und Ausdrucksweise in der Schülerarbeit? (im 15-Punkte-System)
Ein vermeintlicher SchülerInnentext soll ohne Bewertungsmaßstäbe einfach so aus dem Bauch heraus bewertet werden - also wird im Grunde erwartet, dass man genau das tut, was uns oft (grundlos) zum Vorwurf gemacht wird - und das obwohl wir ein ebensolches kriterielles Raster anwenden (müssen)?
Welchen Erkenntnisgewinn erhofft sich die Studie davon?
Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist.
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