So einen Passus habe ich noch nicht gelesen. Ich meine, zu den Feststellungsprüfungen ist überhaupt nichts geregelt.
Gut wäre es, wenn die Leistungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt sind. D. h. zusammen mit de Klausurterminen benennt man das Verfahren für Nachschreiberinnen (bei mir „sobald ich Sie das nächste mal treffe, schreiben Sie nach“) und eben auch der Hinweis, dass bei fehlenden Teilleistungen eine schriftliche oder mündliche Feststellngsprüfung (auch spontan) angesetzt werden kann. Da hören die lieben Kleinen dann gerne weg. Wenn's soweit ist, gibt es dann ganz unterschiedliche Reaktionen.
hth
Danke. In der APO-GOSt ist es geregelt, daher die Mutmaßung, dass es einen ähnlichen Passus in der APO-BK (ggf. auch nur Anlage D) geben könnte.