Beiträge von Bolzbold

    Bezüglich deines EFV: Du solltest für dich Klarheit haben, ob du wirklich in die Schulleitung willst. Das klang jetzt nicht so ganz durch in deiner Beschreibung. Falls ja, buche ein entsprechendes Coaching für das EFV und wiederhole es. Die Durchfallquoten ohne spezielle Vorbereitung sind da ja katastrophal hoch. Die SLQ macht es sich da auch etwas einfach, wenn sie sagt, das wäre eine separate Sache. Jeden Lehrer/jede Schule würde man bei analogen "Erfolgsquoten" zur Rechenschaft ziehen.

    Die SLQ ist die formale Voraussetzung für die Teilnahme am EFV. Sie ist aber sicherlich keine tiefgreifende Fortbildung für die erfolgreiche Teilnahme am EFV. Deutlich über 50% der Teilnehmenden in meinem Kurs wollten im Wesentlichen herausfinden, ob sie wirklich Schulleitung machen wollen. Das waren oft StellvertreterInnen oder FunktionsstelleninhaberInnen. Einige waren bereits kommissarische SL und haben die SLQ als Pflichtveranstaltung gemacht, um im Anschluss dann das EFV zu machen.

    Wenn ich mir die Unterlagen in Erinnerung rufe, die man dort in die Hand gedrückt bekam, dann ist die SLQ meiner Wahrnehmung nach ein Trigger für einen ausführlichen Selbstreflexions- und Fortbildungsprozess, an dem dann am Ende das EFV steht.

    Also - ich versuche jetzt ein wenig Klarheit in die Sache rein zu bringen: Ich habe ursprüngliche eine Revision zur Stv. SL gemacht - dabei wurde mir nahe gelegt die Bewerbung (Nach der Gesamtkonferenz) zurück zu ziehen. Alles gut - ich wurde dann in die BR eingeladen um mit mir über Alternativen zu sprechen. Der Vorschlag war der Wechsel an ein benachbartes Gymnasium. Ich habe angenommen, weil mir auch gesagt wurde man könne mich "persönlich begleiten". Dort kam ich leider nie an. Es kam Corona dazwischen - leider leide ich unter einer Behinderung, die dazu führte, dass ich ab Oktober 2020 in den digitalen Unterricht wechseln musste. Dies blieb so bis Sommer 2021. Ich bewarb mich auf eine Abordnungsstelle außerhalb von Schule, die ich auch bekam - und durfte mehrere Jahre lang erfolgreich darin wirken. Naja, bis es ein Konflikt mit der Schulaufsicht gab: Ich hatte eine Anfrage als Referent von einem bekannten Lehrer*innenverband, welches ich angenommen habe. Es sollte eine einmalige Sache sein, zu einem Thema in dem ich mich aus meiner Arbeit heraus gut auskenne: Das Kooperationsdreieck Schule - Schulverwaltung - Schulaufsicht. Die zuständige Schulaufsicht fragte mich, was ich mir anmaßen würde da als Referent zu wirken. Die Abordnung wurde auslaufen gestellt. Somit landete ich Anfang dieses Schuljahres wieder in der Schule - und hatte an meiner Stammschule kein Platz. Man legte mir nahe, ich könnte an einer Realschule Schulleiter werden - ich sollte mir dies anschauen. Als ich dort ankam, spürte ich Tag für Tag, dass dies nicht mein Platz sein würde. Dennoch: EFV gemacht - durchgefallen. Also sitze ich jetzt da, und frage mich - wer kümmert sich eigentlich um meine Weiterentwicklung? Ja, ich selbst - ist klar. Ich habe mich immer wieder mal auf weitere Abordnungsstellen beworben, bekomme aber trotz Qualifikationen stets Absagen - was mich zu der Aussage bewegt: In Ungnade gefallen. Wird hinter verschlossenen Türen gesprochen? Ich vermute ja, wissen tue ich es nicht. Bin aber zur Zeit echt ratlos ob meiner Weiterentwicklung. Hilft das jetzt etwas weiter?

    Vielen Dank für diese ausführliche und ehrliche Schilderung.

    Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Du mit Deiner Einschätzung Recht haben könntest. Gleichwohl gibt es auch ein paar "harte" Kriterien, die diese "Ungnade", in die Du gefallen sein magst, begründen. Unter andere das misslungene EFV oder die Sache mit der Referententätigkeit.


    Das muss aber nicht per se so sein. Zunächst gibt es nicht "die Bezirksregierung", sprich, es mag sein, dass Du den einen oder die andere DezernentIn temporär verärgert hast, ich kann mir aber kaum vorstellen, dass Du deswegen endgültig "verbrannt" bist.

    Was die Abordnungsstellen angeht, so sitzen nicht immer dieselben Leute in den Auswahlverfahren drin. Insofern kann es ja durchaus sein, dass es andere BewerberInnen gab, die schlichtweg geeigneter waren.

    Wohin willst Du Dich denn weiterentwickeln? Schulleitung? Schulaufsicht?
    Hast Du mit Deinem Dezernenten/Deiner Dezernentin einmal offen über die Sache gesprochen?

    Schon mal das Gefühl gehabt nicht gebraucht zu sein? Irgendwie ein merkwürdiges Gefühl, aber etwas das mich seit einiger Zeit nun beschäftigt. Nachdem ich einige Jahre abgeordnet war, ließ man meine Abordnung auslaufen, woraufhin ich als GY-Lehrkraft am GY überflüssig war. Von daher wurde ich an eine RS abgeordnet, an der ich trotz zahlreicher Weiterbildungen, Fähigkeiten, etc. schlicht als Stundenfüller gebraucht werde. Alle Bemühungen um neue Abordnungsstellen laufen ins Leere. Darüber hinaus habe ich langsam das Gefühl, dass ich als A14er auch „vergessen“ bin - sprich: Abgeordnet aber keiner denkt da dran, dass auch diese mal enden. Auch aus dem Dezernat heißt es: „Sie müssen bitte mal Verständnis haben, dass niemand „Juhu“ schreit nach einem A14er“. Kann irgendjemand von euch etwas mit meinen Gedanken anfangen? Ich vermisse die Instanz der Personalentwicklung gänzlich.

    Magst Du hier noch einmal konkret ausführen, was Du erwartest und willst? Ferner ist mir Dein aktueller Status nicht so ganz klar.

    Was die Antwort des Dezernats angeht, so halte ich die für unprofessionell. Gleichwohl mag es so sein, dass an bestimmten Schulen da nicht "Juhu" geschrien wird.
    Was die Bewerbungen oder Weiterentwicklung angeht, so wird niemand Dich quasi entdecken und Dir eine A15-Stelle zu Füßen legen. Der Illusion war ich auch lange aufgesessen. Vermutlich ist es an der Zeit, dass Du andere Wege beschreitest. Auf Stella werden ja auch immer mal wieder FachberaterInnen oder pädagogische MitarbeiterInnen gesucht. Ich lese aus Deinen beiden Beiträgen Larmoyanz heraus - die hilft Dir hier nicht. Wenn Du an Deiner aktuellen Schule nicht weiterkommst, bleibt Dir nur, das Ganze hinzunehmen oder wegzugehen - sei es an eine andere Schule oder in eine Behörde.

    Also entweder hast Du Mist gebaut - dann wüsstest Du es vermutlich - oder Du hast keinen Mist gebaut. Dann wäre ein handfester Grund für die Nicht-Bewährung schon einmal vom Tisch.

    Worauf Du vermutlich abzielst: Die persönliche Abneigung zwischen Schulleitung und Lehrkraft kann eigentlich keine Nicht-Bewährung nach sich ziehen, denn eine solche Beurteilung müsste gut begründet werden - und zwar handfest.

    Mach Dir also nicht ins Hemd. Solche Fälle sind wirklich die absolute Ausnahme.

    Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Arbeit und des Ärgers von den schulfremden Verwaltungsheinis und Juristen in der Bezirksregierung und im Ministerium produziert wird, ist das natürlich eine ganz großartige Lösung! Damit es dann vor Ort auch nicht mehr klappt, oder was? :autsch:

    Die sollen erst einmal bei sich selbst ausmisten, dann sind 80% aller Probleme von Schulleitungen gelöst.

    Aber was will man von einem Ministerium erwarten, dass von einer Ministerin geführt wird, die es im Voramt zugelassen hat, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Schulleitung weg gemobbt wurde, die kurz zuvor einen Preis als eine der besten Schulleitungen bekommen hatte... (Viele Grüße an der Stelle auch an die Stadt Herten, wohin sich hoffentlich keine SL mehr bewerben möge.)

    In der Schulabteilung arbeiten 80% ehemalige Lehrkräfte - der Rest sind die Sachbearbeitungen.

    Der Ärger und die Arbeit kommt durch die unselige Verzahnung von Politik und Entscheidungen im Bildungssystem - das habe ich aus unmittelbarer Nähe erfahren dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass die dort arbeitenden Menschen mit den politischen Entscheidungen bzw. deren wahren Intentionen, die mit Bildung nichts zu tun haben, auch nicht immer glücklich sind...

    Vielen Dank für eure Einschätzungen.

    Inzwischen habe ich eine juristische Einordnung erhalten. Es gibt genau zu dieser Frage zwei Urteile des OVG NRW, die die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung des Bewerberkreises bestätigen (OVG NRW 6 B 575/12 sowie 6 B 408/1). In einem Fall hatte ein Realschullehrer geklagt, in einem anderen Fall eine Studienrätin. Beide sind gescheitert.

    Interessant. Das erstinstanzliche VG-Urteil las sich anders. Mir ist der inhaltliche Zusammenhang zwischen dem VG-Urteil und dem OVG-Urteil nicht ganz klar.

    Hallo Ihr Lieben :)

    Ich arbeite aktuell als Lehrer an einer Berufsschule mit vollem Deputat.


    Für die Zukunftsplanung bräuchte ich eine Information, die ich nirgends

    im Internet gefunden habe & zwar: wie viele Unterrichtsstunden muss
    denn eine Abteilungsleitung an einer Berufsschule in der Regel (circa)
    ableisten - könnt Ihr mich bitte in dieser Sache evtl. aufklären?


    MFG

    Hallo und herzlich willkommen.

    Wie Du weißt, sind viele gesetzliche Vorgaben bundeslandabhängig. Ohne Nennung des Bundeslandes wird man Dir keine konkreten Hinweise oder Verweise auf Rechtstexte gegen können...

    Meine Fragen an ChatGPT:

    Wie lange dauert die Korrektur einer Leistungskursklausur im Fach Deutsch im Durchschnitt?

    Die Dauer zur Korrektur einer Leistungskursklausur im Fach Deutsch kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter die Anzahl der abgegebenen Klausuren, die Komplexität der Aufgaben, die Verfügbarkeit der Lehrkräfte und ihre Arbeitsbelastung. Im Durchschnitt dauert die Korrektur einer Klausur jedoch in der Regel etwa eine bis zwei Wochen. In einigen Fällen kann es jedoch länger dauern, insbesondere wenn die Lehrkraft viele Klausuren zu korrigieren hat oder wenn es besondere Umstände gibt, die die Korrektur verzögern. Es ist daher am besten, sich direkt an die betreffende Lehrkraft oder Schule zu wenden, um eine genauere Schätzung zu erhalten.

    Ich präzisiere: Wie viele Minuten benötigt eine Lehrkraft im Durchschnitt für die Korrektur einer einzelnen Klausur?

    Die Zeit, die eine Lehrkraft benötigt, um eine einzelne Klausur im Fach Deutsch zu korrigieren, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Länge der Klausur, die Komplexität der gestellten Fragen, die Genauigkeit und Ausführlichkeit der Antworten sowie die Erfahrung und Effizienz der Lehrkraft beim Korrigieren.

    Im Allgemeinen kann man jedoch davon ausgehen, dass eine Lehrkraft etwa 5 bis 15 Minuten benötigen kann, um eine einzelne Klausur im Fach Deutsch gründlich zu korrigieren und angemessenes Feedback zu geben. Diese Schätzung kann je nach den oben genannten Faktoren variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass Lehrkräfte möglicherweise auch zusätzliche Zeit benötigen, um alle Klausuren einer Klasse zu korrigieren, was die Gesamtdauer beeinflussen kann.

    Bist Du der Ansicht, dass sich eine Klausur, die 20 Spalten lang ist und eine dreigeteilte, komplexe Aufgabenstellung hat, in 15 Minuten zu korrigieren ist?

    Nein, das wäre unrealistisch. Eine Klausur, die 20 Spalten lang ist und eine komplexe, dreigeteilte Aufgabenstellung hat, erfordert in der Regel deutlich mehr Zeit für eine gründliche Korrektur und angemessenes Feedback. In einem solchen Fall könnten 15 Minuten pro Klausur nicht ausreichen, um die Arbeit angemessen zu bewerten und umfassendes Feedback zu geben.

    Die Zeit, die eine Lehrkraft für die Korrektur einer Klausur benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Länge der Klausur, die Komplexität der gestellten Fragen, die Genauigkeit und Ausführlichkeit der Antworten sowie die Effizienz der Lehrkraft beim Korrigieren. Für eine Klausur von 20 Spalten Länge mit einer dreigeteilten, komplexen Aufgabenstellung würde die Korrektur wahrscheinlich deutlich länger als 15 Minuten dauern. Es wäre vernünftiger anzunehmen, dass eine solche Klausur mindestens 30 Minuten oder sogar länger pro Exemplar benötigt, um angemessen bewertet zu werden.

    "Es wäre vernünftiger anzunehmen, dass [...] 30 Minuten oder länger benötigt." Selbst die KI weiß das.

    Ich bin gespannt, was ein wie auch immer geartetes Arbeitszeitmodell dazu sagt. Im Verbandsmagazin des PhV war ein Artikel zum Hamburger Arbeitszeitmodell, das im Schnitt pro Klausur 10 Minuten angesetzt hat. Es muss einer Lehrkraft gegeben haben, die nach 10 Minuten per Stempel und Strich das Ende der Korrekturzeit markiert hat und die Arbeit nur anhand dessen, was innerhalb der 10 Minuten gelesen wurde, bewertet hat.

    Die Normierung von Zeit und Qualität völlig losgelöst von der Realität, vorgenommen von studierten Menschen, gleichwohl aber den (finanziellen) Sachzwängen der Politik unterworfen, mutet schon etwas sagen wir... verstörend an...


    Lustig. Wenn ich mir bei ca. 200 SchülerInnen, die ich unterrichte, nur zehn Minuten für aktive Gedanken zur individuellen Förderung und für das Festlegen und anteilige Erstellen von Differenzierungsmaterial nähme, wäre ich bei 2.000 Minuten, d.h. bei 33 Stunden oder einer 3/4 Arbeitswoche. Dabei hätte ich dann noch keine Stunde unterrichtet, keinen Unterricht geplant, keine weitere dienstliche Aufgabe erfüllt.

    Aha. In Behörden gibt es Kantinen - da geht man hin und bezahlt selbst. In Firmen gibt es Kantinen. Da geht man hin und bezahlt selbst. Ob die Firma das Essen subventioniert, ist ein anderes Thema.

    Meines Erachtens ist das eine Frage des Anstands, dass ich für meine Verpflegung selbst zuständig bin, auch wenn ich einen ganzen Tag an einer Schule prüfe. Dafür werde ich bezahlt und es ist Teil meiner Dienstpflichten. Im Zweifelsfall würde ich das der Schule sogar im Vorfeld noch einmal extra sagen, damit diese Unsitte endlich einmal ein Ende hat.

    (Wenn Referendare die Verpflegung "freiwillig" übernehmen, ist das das eine. Wenn das explizit eingefordert wird, ist das eine Sauerei.)

    Gute Frage.

    Laut Schulgesetz kann das "niedrigere" Gremium Anträge an das höhere Gremium stellen - sprich eine Lehrerkonferenz stellt einen Antrag an die Schulkonferenz (z.B. bei der Festlegung der beweglichen Ferientage).

    Umgekehrt ist das zumindest laut Schulgesetz nicht vorgesehen. Ich versuche mir gerade eine Situation vorzustellen, in der das so herum passiert.

    Diese Einschränkung bei den Ausschreibungen habe ich auch bemerkt; soweit ich mich erinnere, war das nicht immer schon so.

    Ob das so zulässig ist, kann ich nicht zweifelsfrei sagen. Der dafür geltende Erlass macht dazu keine Aussagen. Vor diesem Hintergrund würde ich das als unzulässige Einschränkung einstufen - ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die BRen hier vorsätzlich rechtswidrig handeln.


    Ich würde mich hier nicht einfach bewerben sondern die im Ausschreibungstext angeführte Sachbearbeitung anrufen und gezielt nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt.

    Womit wir wieder sehen, dass es in der Politik primär um Selbstdarstellung und den ewigen unseligen Kampf von regierungstragenden Parteien gegen die Opposition geht. Es ist schade, dass es in der Politik bei Abstimmungen nicht mehr primär um Sachfragen geht. (Vom Fraktionszwang von wegen Gewissen der Abgeordneten mal ganz zu schweigen...)

    Daher habe ich ja auch noch nie Smartwatches eingesammelt. Habe ich ja auch schon weiter oben geschrieben. Ich vermute, dass ich es meinen Kandidaten geschätzt auch fast immer ansehe.

    Nur zur Vorsicht, wer den Verlauf der Diskussion nicht mehr im Kopf hat:

    Ausgangspunkt meiner Argumentationskette war die Frage, warum man es (angeblich) nicht verbieten könne(n) (sollte). Und da sehe ich ehrlich gesagt erstmal immer noch keinen Grund, der dagegen sprechen würde (Auch wenn ich das gar nicht mache).

    Richtig. Eine Uhr für alle sichtbar vorne platzieren und im Gegenzug alle digitalen Endgeräte einsammeln - da kann eigentlich kaum ein/e SchülerIn etwas dagegen haben. Es sei denn, man möchte wirklich täuschen.

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