Ich könnte mir vorstellen, dass Meike hier am besten informiert sein dürfte.
Gleichwohl genügt ein Blick in die Ausschreibungen und die zwingenden Voraussetzungen, um Deine Frage in Grundzügen zu beantworten.
Nehmen wir einmal diese hier:
Stellensuche Land Hessen - Stellendetail
Dort wird auch auf diesen Erlass verwiesen.
01_2018.pdf (hessisches-amtsblatt.de)
Du sollst ja eine entsprechende Vorerfahrung mitbringen, die Du als A14er im gymnasialen Schuldienst oft nicht haben kannst. (Natürlich gibt es Ausnahmen.)
Ein A15er (oder eine A15erIn) hat in der Regel diese Vorerfahrung und auch schon etwas Führungserfahrung gesammelt. Die Frage wäre, was eine/n A14erIn besser für eine Schulleitungsstelle qualifiziert, so dass diese Person dann den Vorzug erhalten kann.
In der Regel sind ja die Ämter nacheinander zu durchlaufen, so dass man von A14 nicht mal eben nach A16 springen kann. Allerdings gibt es ja auch in Hessen Probleme bei der Besetzung von Schulleitungsstellen, so dass es denkbar ist, dass man hier seitens der zuständigen Behörde flexibler ist.