Beiträge von Bolzbold

    Klingt nach fiesem, völlig irrationalem Rosenkrieg. Nichts, was unlösbar wäre, wenn man es lösen wollen würde ohne seine Vorstellung von „ich habe aber gefälligst recht“ durchzuboxen.

    Zu Beginn hatte ich noch einen Anfall vom Mitgefühl für den Ersteller der Software - als ich dann aber seine weiteren Einlassungen gelesen habe, schwand dieses Mitgefühl, je weiter ich nach unten scrollte.

    Scheidung ist doof - Streit um Geld und Besitz im Rahmen der Scheidung ebenso. Aber doch nicht so.

    Egal. Der TE braucht eine Alternative. Die hat er genannt bekommen. Nun ist es an ihm zu eruieren, was davon passt und was nicht.

    Gibt es da in irgendeiner Form eine rechtliche Handhabe? Eine weitere Stundenreduktion meinerseits würde nichts bringen, da die Anzahl der Konferenzen sich nicht an der TZ, sondern an der Menge der Bildungsgänge ausrichtet. Eine Reduktion seinerseits würde auch nichts bringen, da das TZ-Konzept seiner Schule keine Reduktion der Konferenzen/Tandems vorsieht.

    Ich bin mittlerweile echt etwas am Limit. Ich habe im Schnitt 2-3 Konferenzen/DBs etc. pro Monat, mein Mann ebenso. Überschneidungen gibt es ständig, weil beide Hauptkonferenztage auf dem Dienstag liegen.

    Ich wäre für Hinweise wirklich dankbar.

    Schoko

    Kurz und bündig: Nein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht im Zweifelsfall hinter dem Recht der Kinder auf Bildung und der Machbarkeit eines Stundenplans zurück.


    In diesem Fall müssten ja zwei Schulen ihre Stundenpläne quasi absprechen, um Euch das Leben zu erleichtern.

    Da hilft langfristig nur ein Versetzungsantrag. Kurzfristig könnte ein Antrag auf Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen helfen, wenn man dann an einer anderen Schule, die im Idealfall direkt nebenan ist, in TZ arbeitet.

    Das mit dem Vorführen sind neben den von mir oben genannten Phänomenen auch schlicht persönliche Befindlichkeiten. Ich habe von Eltern schon häufiger interessante Begründungen gehört, warum das Kind nicht im Unterricht aktiv mitarbeitet. Das Ganze wurde dann gepaart mit der Frage/Bitte, ob nicht auch am Ende des Halbjahres ein Referat zur Verbesserung der Note möglich wäre. Nein, ist es nicht. Saisonarbeit - und dann noch in Zeiten von KI - gibt es bei mir nicht.

    Deswegen ja vermutlich.

    Also ich hasse Massen an Korrekturen. Mit Englisch wäre ich da regelmäßig ganz dicke dabei - und das womöglich zweimal im Jahr. So ad hoc mag mir die Arbeit am WBK nicht so wirklich zusagen. Gibt es tatsächlich noch andere Vorzüge?

    Deine Klientel dürfte am Abendgymnasium ein paar Jahre älter sein als am Gymnasium. Das Abendgymnasium zählt ja zu den Schulformen des so genannten zweiten Bildungsweges. Da gilt auch eine andere Prüfungsordnung (APO-WBK) als am Gymnasium.

    Die Menschen, die am Abendgymnasium ihr Abitur nachholen, haben vermutlich eine höhere Motivation, denn sie haben sich bewusst dafür entschieden.

    Am WBK gibt es zwei Abiturtermine pro Jahr - und es gibt nur das Äquivalent zur Oberstufe, d.h. Du hast keine Sekundarstufe I, die Du unterrichtest. Jedes Fach ist damit automatisch Korrekturfach. Je nachdem, welche Fächerkombi Du hast, könnte DAS in der Tat der größte Nachteil sein.

    Standardsicherung NRW - Zentralabitur WbK - Termine - Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2024 an den Weiterbildungskollegs

    Justitiabel im Sinne eines vor Gericht anfechtbaren Verwaltungsaktes ist sowieso nur die Versetzung oder Nichtversetzung am Ende des Schuljahres.

    Über einzelne Noten kann man sich innerhalb der dienstlichen Hierarchie der Schul beschweren, wie die mit sowas umgeht ist unterschiedlich.

    Hier noch die versprochene Nachlieferung, natürlich nur gültig für NRW (VV 43.1.1).

    BASS 2023/2024 - 13-32 Nr. 3.2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt) (schul-welt.de)

    Ich habe zum Teil ähnliche Situationen in meinem Unterricht in der Oberstufe. Alle meine SchülerInnen wissen, woraus sich die SoMi-Note zusammensetzt. Wer da nicht mitarbeitet, wird ab und an freundlich ermuntert oder "aufgefordert", aber dann ist auch Schluss. Dann steht ggf. das Defizit.

    Was die betreffenden SchülerInnen angeht, so ist das in meinen Augen der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr. Ein typisches Phänomen, um die eigenen defizitären Leistungen oder Einstellungen als "Reaktion" oder Akt der Selbstverteidigung gegen ein aus ihrer Sicht ungerechtes System zu rechtfertigen.

    Rechtlich gesehen haben die SchülerInnen da keine Chance. Und darauf sollte Wanda aufbauen und konsequent handeln. Wenn die beiden SchülerInnen ihr doof kommen, werden sie eben des Unterrichts verwiesen. Das habe ich auch schon in einem Q2 Leistungskurs machen müssen. Ist dann eben so.

    Moebius was ich damit meinte, war, dass es die Quartalsnote als Einzelnote formal nicht gibt. Einzelnoten kannst Du dann anfechten, wenn sie zu dem Verwaltungsakt führen. Da die Seite der Bass gerade nicht funktioniert, werde ich das später nachliefern. Da gab es einen Passus in den VV.

    Kleine Anmerkung am Rande: In NRW gibt es keine justiziablen Quartalsnoten. Die APO-GOSt sieht diese gar nicht vor. Es gibt nur eine Information über den Leistungsstand in der Mitte des Halbjahres. Das macht es formal einfacher.

    Der Niederrhein ist übrigens groß.
    Westlich der A57 und nördlich der A61 ist Pampa - da können sich 50km richtig ziehen.

    Nebenbei: An meiner Schule ist ein Kollege mit zwei NaWi-Fächern, der sich von Vertretungsstelle zu Vertretungsstelle hangelt. Er wird regelmäßig bei Auswahlverfahren eingeladen, landet aber nie an erster Stelle. Ich habe einen Eindruck, woran das liegen könnte, und offenbar scheinen die Schulen zumindest im Sek II Bereich noch nicht so verzweifelt zu sein, dass sie jede/n nehmen.

    Gehen wir mal von zwei Lehrkräften in NRW mit A12 in Vollzeit aus. Verheiratet mit 2 Kindern, sind das mindestens 3400€ pro Person, also 6800€ insgesamt. Ziehen wir mal 600€ für PKV ab, also 6200€. Da sind 2000€ 32% des Einkommens. Sieht doch ziemlich solide aus.

    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Nach wie vor. (Und die 400k sind vermutlich gar nicht realistisch, weil die Häuser entweder deutlich teurer sind, oder es handelt sich um Altimmobilien, in die Du entsprechend viel zu investieren hast.)

    Klar ginge das auch bei weniger Einkommen - aber dann wird es echt irgendwann eng. Die Devise von meiner Frau und von mir war immer, dass wir IM Haus leben und nicht FÜR das Haus leben wollten. Das hat bisher gut geklappt. Und damals hatten wir "nur" ein A13 Gehalt und ein halbes A12erinnen Gehalt.

    Das zeigt nur wieder, dass finanzielle Bildung nicht forciert wird. Mit zwei Lehrergehältern muss man schon sich schon aktiv dagegen wehren.

    Siehe oben. #9
    Abhängig von den sonstigen Kosten und Verbindlichkeiten wird das eine teure Nummer - da gehen dann mal eben 2.000 Euro für Zinsen und Tilgung drauf.

    Und die TE schrieb ja, dass sie de facto keine zwei vollen Lehrergehälter haben und auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht haben werden.

    Vielleicht sollte man sich vor diesem Hintergrund mit entsprechenden Pauschalurteilen zurückhalten.

    Bolzbold - in welchem Umgang dürft ihr in NRW, beurlaubt aus Familie politischen Gründen, an einer anderen Schulen arbeiten und Werdet dann ganz normal besoldet? Bewerbt ihr euch dann frei „neu“ oder auf ausgeschriebene Vertretung oder gibt es einen internen Pool?

    Und: wenn das zu 100 Prozent möglich ist, fallen dann nicht die Gründe für die Beurlaubung weg?

    In den BL, in denen ich arbeitete, konnte man nur an die alte Schule zurück und musste Urlaub beenden…daher die Frage, denn so wird ja einfach die Versetzung und eure km Regel unterlaufen ..

    Also unterhälftige Teilzeit an der gleichen Schulform ist kein Problem - meine Frau macht das seit einigen Jahren. Schulformwechsel geht nur in der Elternzeit - das hat meine Frau auch ihrerzeit gemacht. Die Besoldung ist dann eben anteilig A12 je nach Deputat. Die BR ist in der Regel froh, wenn die Leute trotz Beurlaubung ein paar Stunden machen.

    Beurlaubung und Vollzeit würde sich in der Tat widersprechen - ich müsste ggf. noch einmal das LBG und die FrUrlV hervorkramen, um das zu präzisieren.

    Das hat auch niemand behauptet; vielleicht ist der Anspruch aber auch ein bisschen hoch.

    Auf die teure attraktive Großstadt bezogen ja. Aber die TE will ja etwas daran ändern, damit sie ein Eigenheim erwerben kann. Generell erachte ich den Anspruch, früher oder später ein Eigenheim zu erwerben, als nicht zu hoch. Man muss dann eben gut rechnen und überlegen, wie sich das auf das Leben mit zwei kleinen Kindern auswirken wird.


    Gleichwohl muss man der TE den Zahn des Eigenheims am Niederrhein insofern ein bisschen ziehen, als ich die Immobilienpreise hier am Niederrhein kenne und man hier auch selten deutlich unter 500k für ein nicht ganz so altes Haus mit ca. 140qm wegkommt. Die Leute, die hier bis vor zehn Jahren gebaut haben, wissen, was ihre Hütten heute wert sind und verkaufen sie teils zu Mondpreisen.
    Ohne Eigenkapital und mit aktuell um die 4% Zinsen fallen ja alleine schon weit über 1.000 Euro für die Zinslast pro Monat an. Da ist dann noch kein einziger Euro getilgt.

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