Beiträge von Bolzbold

    Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Wieso macht Ihr das Theater?
    EIN Nachschreibetermin wird gewährt. Ist der Prüfling dann nicht da, läuft er ggf. Gefahr nicht bewertbar zu sein. Das ist für seine Schullaufbahn viel gravierender. Wieso lässt sich eine Schule so von ihren SchülerInnen vor sich hertreiben?

    MMV18-554.pdf (nrw.de)

    Das MSB musste vor einigen Monaten Stellung beziehen, da die KinderärztInnen hier bereits während der Grippewelle auf die Barrikaden gegangen waren.
    Das eigenmächtige Verlängern der Ferien durch die Eltern ist einerseits nicht in Ordnung, aber ich halte es für problematisch, die "Lösung" dieses Problems auf die KinderärztInnen abzuwälzen.
    Gegen die "Mitnahmementalität" und die individuelle Auslegung der Gravidität von Rechtsverstößen - ggf. sogar durch die pervertierte Form der Auslegung des Notwehrbegriffs - durch den/die Begehende/n kann man mit Gesetzen oder Attesten nicht viel tun.

    Da wende ich meine Energie lieber woanders auf.

    Wir sollten uns als Erwachsene überlegen, inwieweit wir hier erzieherisch eingreifen sollen/können/müssen, wenn wir selbst oft genug in der Nutzung unserer Handys Suchtverhalten zeigen. Man kann es tagtäglich auf den Straßen, am Steuer und sonstwo sehen.

    Die Vorbildfunktion der Eltern kann hier nicht oft genug angeführt werden.
    Bei uns gibt es beide Extreme. Unsere Kinder sehen meine Frau und mich oft genug ein Buch lesen, aber eben auch oft am Handy. Bis auf Sohnemann Nr. 3, der altersbedingt noch kein Handy hat, "kopieren" uns Nr. 1 und Nr. 2, wobei Nr. 2 sogar aktuell noch öfter liest als am Handy ist.

    Verstehe ich das richtig - Prüfen dürfte ich, protokollieren aber nicht?

    Das hatte ich komplett überlesen, als ich in die APO GOSt geschaut habe - danke!

    (5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.

    Wünschenswert wäre eine grundständig ausgebildete Lehrkraft, allerdings kann, wenn es nicht anders geht, auch davon abgewichen werden.

    Alles, was hier wirklich außerhalb der in § 26 genannten Parameter sein sollte, muss von der BR als Ausnahme genehmigt werden, oder es muss per Amtshilfe von anderen Schulen mit einer entsprechend ausgebildeten Lehrkraft ausgeholfen werden.

    Hallo miteinander,

    1. Mir ist klar, dass ich mit Abschluss von Teil 1 die Unterrichtserlaubnis für die EF habe, und mit Abschluss von Teil 2 für die Q1/Q2. Bedeutet das dann auch, dass ich theoretisch im Abitur eingesetzt werden könnte, oder wäre es "nur" die Unterrichtserlaubnis? Schließt die Unterrichtserlaubnis für die EF mit ein, dass ich auch jüngere Jahrgänge in Informatik unterrichten dürfte - oder dann nach vollständigem Abschließen des Kurses nur die Sek II?

    Die Unterrichtserlaubnis für die Sek II bezieht und beschränkt sich auf die Sek II.

    Was den Einsatz in der GOSt bzw. im Abitur angeht, schauen wir hierzu einmal in die APO-GOSt - genauer gesagt § 26 Abs. 4 und in die dazugehörige VV.

    (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).

    VV 26.4 zu Absatz 4

    26.4.1 Über Ausnahmen entscheidet die für die Fachaufsicht zuständige obere Schulaufsichtsbehörde.

    26.4.2 Der geplante Einsatz von Lehrkräften mit unbefristeter Unterrichtserlaubnis in der Qualifikationsphase ist bis zum Ende der Einführungsphase, in anderen Fällen spätestens bei Festlegung der Fachprüfungsausschüsse der für die Fachaufsicht zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.


    Quelle: BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Der schlägt das vor oder prangert das an?

    Er ist Lehrer und Jurist und hat in dem angeführten Werk ein eigenes Kapitel über den "Umgang mit schwierigen Kollegen".
    Im Kapitel "Behandlung der TOPs und Abstimmungen" gibt es einen konkreten Tipp, die Abstimmung im eigenen Sinne zu beeinflussen.

    Der sicherlich bekannteste "Trick" ist es, die kniffligen Abstimmungen relativ spät auf der Konferenz vorzunehmen, weil dann alle Lehrkräfte gerne endlich nach Hause wollen und ggf. entnervt dann eher zustimmen, damit sie ihre Ruhe haben. (Das habe ich schon genau SO erlebt. Der Versuch des Lehrerrats, das zu verhindern, wurde von der Schulleitung dadurch gekontert, dass der Abstimmungs-TOP zwar relativ vorne erschien, aber der Punkt davor "Informationen der Schulleitung" war und die Schulleitung diesen Punkt auf 90 Minuten (!) ausgedehnt hatte. Das Ergebnis aus zeitlicher und nervlicher Sicht war also dasselbe.

    Das kannst du nicht einfach anteasern, da möchte ich Genaueres wissen!:pfeifen:

    Günther Hoegg, Schulrecht für schulische Führungskräfte.

    Von der Manipulation von Konferenzen mit dem Ziel des gewünschten Konferenzbeschlusses über unangekündigte Besuche im Unterricht von Lehrkräften ist alles dabei...

    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso es dazu überhaupt Arsch in der Hose braucht. Wenn ich als erwachsene Person im dienstlichen Kontext sage, dass ich mein Privatkonto dafür nicht zur Verfügung stelle und es eine andere Lösung braucht, dann ist das einfach nur eine ganz sachliche Aussage und es liegt beim Vorgesetzten, wie er/sie das dann weiter händeln möchte.

    Och, manchmal reicht der Hinweis der Schulleitung, dass wenn KollegIn XY es da so genau nimmt, die Schulleitung es in ganz vielen anderen Dingen plötzlich ebenso genau(er) nehmen wird. (Und ja, hier gibt es sogar Leitfäden, wie die SL einem ihr unliebsamen Kollegen oder einer unliebsamen Kollegin auf die Füße treten kann.)
    Die Weigerung, das private Konto zu nehmen, spielt den Ball dahin zurück, wo er im Grunde immer schon liegen sollte, nur dass die SL hier nicht aktiv geworden ist. Mittelbar macht man der SL damit klar, dass sie da etwas versäumt hat.

    Ich werde beizeiten berichten, was das an meiner Schule geben wird, wenn ich das Thema dort anspreche.

    Ich finde den Thread total absurd. Niemals würde ich Gelder über private Konten laufen lassen. Wenn mir die Schulleitung sagt, es gibt keine Möglichkeit der Abwicklung über ein Schulkonto, dann kann die Fahrt leider nicht stattfinden - außer, die SL kann mir eine alternative Form der Zahlungsabwicklung benennen, die mich als Privatperson nicht involviert.

    Dass so viele Kollegen den Hickhack mitmachen, befremdet mich.

    Wir drehen uns im Kreis. Zeig mir die KollegInnen, die das wirklich so durchgezogen haben. Diesen Ar*** in der Hose dürften die allerwenigsten haben.

    Gerne würde ich ein Jahr Elternzeit nehmen. Nun bin ich aber auf diesen Passus aufmerksam geworden:

    "Die Elternzeit muss in der Regel mindestens sechs Wochen vor den Sommerferien oder zwei Wochen vor den sonstigen Ferien enden-"

    Die Ferien beginnen hier in NRW nächstes Jahr am 8. Juli, d.h. müsste ich die Elternzeit dann noch vor dem ersten Lebensjahr unseres Kleinen beenden?

    Man unterstellt den Antragstellenden Rechtsmissbrauch, wenn die Ferien nicht ausgespart werden. Solange man plausibel darlegen kann, dass man ab Geburt des Kindes ein Jahr Elternzeit nimmt und der Beginn eben durch die Geburt bestimmt wird und das Ende mit dem Ende des Elterngeldbezugs zusammenfällt, muss auch ein/e mürrische/r Sachbearbeiter/in das schlucken.

    Was die Versetzung angeht, so hast Du neben dem klassischen Rückkehrerantrag auch die Möglichkeit, während einer beispielsweise dreijährigen Elternzeit an einer anderen Schule zu arbeiten, oder im Anschluss an die Elternzeit Urlaub aus familienpolitischen Gründen zu nehmen und in dieser Zeit an eine andere Schule abgeordnet zu werden. Wichtig ist, dass Du rechtzeitig mit den betroffenen Stellen sprichst und die Anträge entsprechend gestaltest.

    Also das mit der korrekten Abrechnung stellt für mich kein Problem dar. Kriege ich alles transparent hin.

    Im Übrigen muss ich ja doch bei einem Schulkonto genauso transparent abrechnen. Wo ist da der Unterschied???

    Mein Konto ist und war zu keiner Zeit pfändungsgefährdet. Wüsste auch nicht, wie ich das hinkriegen sollte. Also wäre das kein Grund, kein privates Konto zu nutzen.

    Und das Problem mit den nicht zahlenden Eltern hast du ebenfalls genauso mit einem Schulkonto. Selbst wenn du bar einsammelst, bleibt das Problem bestehen.

    Darum geht es doch gar nicht.
    Es geht darum, dass ein Privatkonto nicht vor Pfändungen geschützt ist unabhängig davon, wie viel Geld dort liegt oder wie die wirtschaftliche Situation der Lehrkraft ist. Diese Rechtssituation ist das Problem - unabhängig davon, ob es so kommt oder nicht. Das haben auch die Verbände deutlich herausgestellt.

    Abrechnungen sind nur dann fällig, wenn man vor Ort Geld von SchülerInnen bzw. deren Eltern für Eintritte etc. ausgibt. Da ist es in der Tat so, dass jede/r von uns die Abrechnung hinbekommen sollte - und da würde das Schulkonto keine Rolle spielen, weil ich das Geld in der Regel bar dabei habe. (Wahlweise ginge natürlich auch das Privatkonto mit (Kredit)Karte, aber dann haben wir ja wieder das bereits erwähnte Problem.

    Ich hoffe, dass keine Schulleitung nur wegen der höheren Besoldung Schulleitung wird. Es muss ja auch keine Lehrkraft am Hungertuch nagen.

    Dass man für mehr Verantwortung mehr Besoldung möchte, ist klar und die gibt es ja auch. Wenn man halt schon vorher sehr gut verdient, dann wirken 500-700€ vielleicht wie ein paar Kröten. Wenn man am Existenzminimum lebt, bekommt die Summe eine ganz andere Bedeutung. In der freien Wirtschaft verdient die Chefin i.d.R. auch nicht das Doppelte dessen, was ihr direkt unterstellten Mitarbeitenden verdienen.

    Wir reden hier nicht von dem Doppelten sondern bestenfalls von 15% mehr von A15 zu A16. Angesichts der exponentiell gestiegenen Verantwortung und des erheblich breiteren Tätigkeitsumfangs halte ich dieses Plus für eher "überschaubar".

    (Ich habe es gerade eben nochmal in den Tabellen nachgeschlagen. Auf meiner Stufe 11 hätte ich als A16er ca. 111% von dem, was ich als A15er habe.)

    Natürlich kann man mit dem Personenkreis, den man als Vergleich heranzieht das Gehalt als viel oder wenig erscheinen lassen. Das Existenzminimum ist hier in meinen Augen kein guter Vergleich, weil der Logik zufolge jede/r von uns dauerhaft mit seinem/ihrem Gehalt zufrieden sein und bleiben müsste. (Und den Whataboutism mit Afrika möchte ich gar nicht erst bedienen.)

    Die Rechtslage ist seit Jahren unverändert ungeklärt - meiner Ansicht nach wieder einmal ein Ergebnis des Zuständigkeitswirrwarrs.

    Das Schulministerium kann den Schulen keine Anweisung erteilen, X Konten einzurichten, beispielsweise um Klassenfahrten zu organisieren, da die Schulen in kommunaler Trägerschaft sind. Damit wären die Kommunen und beispielsweise die entsprechenden Geldinstitute (Sparkasse, Volksbank) gefragt, hier flächendeckende Möglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig braucht es jemanden, der die Konten aktiv verwaltet.

    Kostet Geld. Hat man nicht oder will man nicht ausgeben. Und der Druck, Klassenfahrten dennoch durchzuführen, führt dann eben zu solchen halbgaren und rechtlich bedenklichen Lösungen.
    Solange das keiner einmal aktiv bis zum bitteren Ende durchzieht (im Sinne O. Meiers), wird sich daran nichts ändern.

    Also in Nrw geht das zumindest nicht, aber du kannst dich abordnen lassen. Dafür muss aber dein Schulleiter zustimmen.

    Du gehörst dann weiterhin zu deiner alten Schule, arbeitest aber woanders.

    Du kannst mit dem Ende der Elternzeit eine Versetzung gewissermaßen erzwingen, wenn Du während der Elternzeit umziehst und so der wohnortnahe Einsatz an der Stammschule nicht mehr gegeben wäre. Das hat bei meiner Frau bezirksregierungsübergreifend sogar mit Wunschschule geklappt. Die Abordnung geht ebenfalls, wenn man im Anschluss an die Elternzeit Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt. Da muss man, was eine Abordnung an eine andere Schule betrifft, im Vorfeld mit der BR Rücksprache halten, aber auch das macht meine Frau jetzt seit drei Jahren.

    An verschiedener Stelle wurde ja hervorgehoben, dass LuL mit Kinderzuschlägen finanziell an kinderlosen Schulleitern vorbeiziehen.

    Ich frage mich, ob Schulleitungen eigentlich eine eigene Interessenvertretung haben?

    Über das Gehalt wird (nach Vergleich mit regulären Lehrkräften) ja eigentlich nur noch gespottet.

    Neulich sprach ich mit einem Fachleiter für Mathematik an meiner Schule. Aufgrund mangelnder Referendare ist er nun mit immer mehr Stunden an die Schule abgeordnet.

    Er sagte zu mir, dass er sich darüber freue, nun quasi der Tätigkeit gemäß wieder einfacher Gymnasiallehrer zu sein, allerdings besoldet mit A15 ohne Zusatzaufgabe an der Schule und dass er sich manchmal frage, wie unser stellvetretender Schulleiter so etwas auffasse.

    Meine Schulleitung sagte mir, dass man diese Tätigkeit "wollen müsse", sprich, dafür brennen müsse.
    Anhand der öffentlich einsehbaren Besoldungstabellen weiß jede(r) Jahre im Voraus, was dabei finanziell herausspringt. Gleichsam hat man die Chance, auf entsprechenden Fortbildungen (hier in NRW die SLQ) sich intensiv mit dem Tätigkeitsfeld Schulleitung auseinanderzusetzen. (Daher meine Entscheidung, es nicht zu machen.) Reich wird man dabei nicht - und das Geld (im Vergleich zu A15) spielt für die Schulleitungen, mit denen ich gesprochen habe, eher eine untergeordnete Rolle.
    Der Familienzuschlag ist dabei erst einmal uninteressant - einmal abgesehen davon, dass es ja auch Schulleitungen gibt, die Kinder haben.

    Was den Fachleiter betrifft, so stellt er formal gesehen ja seine Arbeitskraft zur Verfügung, sie wird nur nicht abgerufen. In der Behörde wird man übrigens auch befördert, ohne dass man dadurch sofort oder gar automatisch spürbar mehr Arbeit oder Verantwortung bekommt. (Etwas anderes wäre natürlich die Beförderung auf eine Führungsposition - und das ist Fachleitung ja dann nun doch eher nicht.)
    Wie der stellvertretende Schulleiter das auffasst, kann dem Fachleiter herzlich schnuppe sein, da das Dinge sind, die beide nicht beeinflussen können.

    Ich habe mich offen gestanden noch nicht durch alle Oberstufenverordnungen durchgewühlt, würde mich aber tatsächlich wundern, wenn hier die Bundesländer deutlich anders vorgingen. Für NDS ist es - wie oben bereits ausgeführt - definitiv genauso, wie von dir beschrieben. Insbesondere wird nicht aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Nachprüfung erst eine (ganzzahlige) Durchschnittsnote gebildet und diese dann entsprechend gewichtet, sondern die Ergebnisse der beiden Prüfungen verachtfacht bzw. vervierfacht und anschließend deren Summe gedrittelt. Damit ist diese feine Abstufung von Gesamtpunkten am Ende auch möglich.

    Hinweis: In Bundesländern mit 5 Prüfungsfächern werden die entsprechenden Ergebnisse nicht verfünffacht, sondern vervierfacht. Es ergibt sich im Block II damit aber eine vergleichbare Gesamtsumme.

    Deshalb habe ich ja auf die KMK-Vereinbarung verwiesen und selbige verlinkt. Bevor ich die APO-GOSt angeführt habe, die ja nicht zwingend für den TE gelten musste, wollte ich sichergehen, dass die Vorgehensweise in allen Bundesländern gleich ist.

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