Also auch die Lateinlehrkräfte bei uns an der Schule sind allesamt glücklich liiert... ![]()
Beiträge von Bolzbold
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Da hilft wahrscheinlich nur, Angebote der Gegend abzuchecken. Auch wenn man nicht der Typ Schützenverein ist, irgend einen Fotokurs oder Ehrenamt sollte sich (hoffe ich) in jeder Region finden?
Genau - nicht zu vergessen Musik und/oder Sport. Auch da kann man Leute kennenlernen.
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Die Passage fand ich übrigens, äh, naja, befremdlich?!?
Ich fand die Passage alles andere als befremdlich. Hätte sie einen starken Kinderwunsch gehabt, wäre das Ganze doch hoch anständig gewesen - auch wenn langfristig das Ganze dann nicht so ausgegangen ist, wie sie es gerne gehabt hätte.
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Also ich habe Englisch und Geschichte, bin zwar ein Mann, aber habe just in meinem ersten Jahr mit voller Stelle und entsprechenden Belastungen trotzdem gedatet (nicht übermäßig viel, aber dennoch) und im Anschluss meine heutige Frau kennengelernt. Diese ist übrigens Doppelkorrekturfachlehrerin (und war nicht an meiner Schule und wir haben am Anfang eine Fernbeziehung geführt.) In meinem aktuellen Kollegium gibt es das eine oder andere Pärchen, das sich in der Schule kennen- und lieben gelernt hat.
Einmal positive anekdotische Evidenz und einmal negative anekdotische Evidenz - ergibt 0. Also wieder auf Anfang.
Vielleicht igelt man sich aus falsch verstandenem Ehrgeiz oder der eigentlich unberechtigten Sorge, man würde die Bewährungszeit nicht bestehen, ein. -
Vorweg. ich bin keine Juristin. Trotzdem hierzu eine Überlegung.
zunächst einmal halte ich es für den richtigen Ansatz, Rechtsgüter abzuwägen, anstatt sich auf „Geht halt nicht anders“ zu berufen.
Erstmal eine Nachfrage: wo ist denn das Recht auf Bildung kodifiziert? Und welchen Umfang kann man daraus ableiten? Die Frage ist doch, ob der Ausfall einer einzelnen oder weniger Stunden das Recht auf gefährdet. Demnach könnten ja auch keine pädagogischen Tage stattfinden.
Landesverfassung NRW Artikel 6 und 8
SGV Inhalt : Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DESchulgesetz § 1 und 2
Gesetze haben in der Regel Vorrang vor Verordnungen. (Zumal ja, wie wir wissen, die AZVO Lehrkräfte und andere Bedienstete expressis verbis ausnimmt.)
Pädagogische Tage sind lange im Voraus geplant und kommen nicht so häufig vor wie kurzfristige ausfallende Stunden in dem vom TE genannten Szenario. Das wäre weder planbar, noch würde des den Bildungs- und Erziehungsauftrag stützen.
Wenn das mit der Ruhezeit so kategorisch gelten würde, dann wären eigentlich die Klassenfahrten das viel gravierendere Problem - denn da gibt es definitiv keine Ruhezeit von 11 Stunden.
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Es ist eine Option und es ist toll, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich würde nur einfach gern mehr arbeiten gehen 🙈
Dann nimm Dir mal einen Rechner und berechne, was langfristig günstiger ist. Kündigung, Neueinstellung, Verlust der Erfahrungsstufe und dafür volle Stelle - oder Beurlaubung, halbe Stelle und Behalten der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Versuch, eine Versetzung zu erwirken.
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Wow, vielen Dank, das sind ja tolle Neuigkeiten für mich!
Ich komme auch aus NRW und würde es supergern so durchziehen wie du!
Liebäugle ansonsten mit dem lückenlosen Wechsel in den Ersatzschuldienst, aber deine Lösung wäre mir lieber😉
Wurdest du von der Behörde irgendwie befragt?
Bzgl des Termins bei der Krankenkasse stehe ich noch auf dem Schlauch:
Hast du als Entlassungstermin nicht den Tag vor Wiedereinstellung gewählt? Gäbe es dann Probleme bei der Versicherung?
Rein interessehalber: Wieso kommt für Dich ein Urlaub aus familienpolitischen Gründen augenscheinlich nicht infrage?
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Die Aufregung kann ich grundsätzlich verstehen - aber rechtlich dürfte da wenig machbar sein. Schulen müssen ja laufen - deswegen gelten die Arbeitszeitregelungen und die Ruhezeiten eben nicht für Lehrkräfte - so wie für einige andere, in den Verordnungen genannten Berufe auch.
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Wer als Lehrer auf Mobbing falsch reagiert, ist falsch im Beruf.
Auch das ist vor dem Hintergrund anekdotischer Evidenz und dem Ausblenden der anderen entscheidenden Faktoren nicht minder vereinfacht und selbstgerecht. Vielleicht sollten wir alten Hasen und Häsinnen hier etwas nachsichtiger sein - denn auch wir haben sicherlich in der Vergangenheit in der einen oder anderen Situation falsch reagiert, ohne dass wir uns hätten vorwerfen lassen wollen, wir wären falsch im Beruf gewesen.
ZitatWir stehen als Lehrer immer im Rampenlicht und sind Anfeindungen ausgesetzt. Wer über Zukunftsperspektiven der Kinder entscheiden muss, kann nicht gut Freund mit allen sein. Zukunftswünsche werden eben durch Punktesysteme und Leistungsanforderungen eingeschränkt.
DAS ist wiederum ein Statement, dem ich mich uneingeschränkt anschließen kann.
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Ich würde an deiner Stelle mal Kontakt mit dem für dich zuständigen Personalrat aufnehmen. Die können besonders in so kritischen Situationen oft was bewirken.
Das wäre die andere Möglichkeit. Gleichsam ist der Personalrat nicht allmächtig. Mein Vorschlag funktioniert und verschafft der TE Zeit, die Versetzung in Ruhe einzutüten.
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Leider bin ich im "Genuss", dass ein Teil meiner IT-Anwendungen in einer Citrix-Umgebung läuft. Die Vorstellung darüber die ganze Schule laufen zu lassen ist bei den hiesigen Wartungs- und Supportstrukturen meines Schulträgers echt gruselig.
Oh ja, oh ja. Das kann ich bestätigen...
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Liebe Kolleg:innen,
ich benötige eure Schwarmintelligenz, weil ich leider nicht fündig geworden bin.
Als Mitglied im Lehrkräfte-Rat und vieler Anfragen aus meinem Kollegium, die die Dienst- bzw. Arbeitszeit betreffen habe ich folgende Fragen für verbeamtete Lehrkräfte in NRW in Vollzeit:
Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt?
Ich beziehe mich bei den Zeitangaben auf die AZVO NRW wohlwissend, dass in §1 Lehrkräfte ausgenommen werden aber sich die ADO auf diese Angabe in §13 bezieht.
Ebenfalls ist im Kommentar zur ADO des Wingen Verlags zu lesen, dass "[...] zum andern die sich aus der unterrichtlichen und sonstigen Tätigkeiten ergebene Gesamtarbeitszeit der Lehrer / innen die beamtenrechtliche Arbeitszeit grundsätzlich nicht überschreiten darf, also §§ 60 LBG NRW, 2 AZO eine Grenze der von den Lehrer / innen zu leistenden Arbeitszeiten bilden (OVG NRW, Beschluss vom 24.2.2005 - 6 A 4527/02 -, a.a.O., Rdn.45). Ändert sich die beamtenrechtlich vorgegebene Arbeitszeit, so ist eine entsprechende Verringerung oder Anhebung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl der Lehrer / innen zulässig /BVerfG, Beschluss vom 15.3.2006 - 2 BvR 1402/03 -, juris)."
Bedeutet die Ausführung im Umkehrschluss, dass sollte die Grenze der Arbeitszeit überschritten werden, dann eine Kompensation durch Unterrichtsausfall erfolgen müsste?
Von unserer Schulleitung bzw. Abteilungsleitung heißt es dann nur lapidar, dass es nur einzelne Tage betreffe und nicht die Regel sei und somit durchaus Rahmen des Möglichen liege und nicht am Folgetag z.B. die erste Unterrichtsstunde entfallen könne.
Solche Situationen treten auf, wenn zum Beispiel am Vortag Elternabend war von 18 Uhr bis 20 Uhr, einzelne Lehrkräfte aber schon seit 8 Uhr in der Schule sind.
Wie wird es bei euch an den Schulen gehandhabt?
Habt ihr dazu genauere Informationen?
Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.
Ich habe seinerzeit in der Behörde recht früh und deutlich gelernt, dass jeder Kommentar des Wingen-Verlags keine rechtliche Bindungswirkung hat und nur eine Auslegung durch die AutorInnen darstellt.Was die Arbeitszeit angeht, so wäre ich hier mit einem Einfordern des von Dir genannten Punktes vorsichtig. Wir wissen alle, dass kaum eine Lehrkraft an den Tagen, die über die 30 Tage Urlaubsanspruch in den Ferien hinausgeht, wirklich ihre 8,25 Stunden wie von Dir genannt arbeitet. Effektiv stellen die Ferien bei uns das dar, was in der Behörde so genannte "FAZ-Tage", sprich Freizeitausgleich, darstellen. Natürlich kann man nun während der Schulzeit eine Kompensation fordern - das würde aber im Gegenzug dazu führen, dass wir Lehrkräfte a) in den Ferien Anwesenheitszeit haben und b) unseren Urlaub künftig im Vorfeld durch die Schulleitung genehmigen lassen müssen und c) wir damit effektiv vermutlich deutlich weniger Urlaub haben werden als das aktuell der Fall ist.
Was die Ruhezeiten betrifft, so ist das eine "Soll"-Regelung, sprich "muss, wenn kann". Das ist die Hintertüre, durch die man dann die von Dir genannte Konstellation aushebelt - einmal abgesehen davon, dass die AZVO wie von Dir dargelegt eben auch nicht für Lehrkräfte gilt. Das habt vermutlich auch damit zu tun, dass Schulen eben nicht nur Bildungs- sondern gerade für den Vormittagsbereich effektiv auch Betreuungseinrichtungen sind. Würde man also regelmäßig so wie von Dir suggeriert vorgehen, käme es zu erheblichem Unterrichtsausfall sowie zu Betreuungsproblemen für die Eltern der betroffenen Kinder. Da steht dann das Recht auf Bildung vermutlich als höherwertiges Recht dem Recht auf Ruhe entgegen.
Der Umkehrschluss ist somit nicht anwendbar. -
Klar, warum soll die Erkenntnis nicht gleich zu Beginn der Fortbildung erfolgen? Mühsam dies erst nach Stunden zu verstehen

Kannst du kein Blut sehen, solltest du kein Arzt werden.
Kannst du mit Kindern nicht klar kommen, solltest du kein Erzieher werden.
Es gibt Dinge die sind in jedem Job unerlässlich; hast du keine Lehrerpersönlichkeit und lässt dich mobben von Schülern...definitiv nicht der richtige Job.
Man kann so argumentieren, gleichwohl geht das in die Richtung, die mir langfristig gesellschaftlich Sorgen bereitet. "Hast Du ein Problem, bist Du eben nicht perfekt (und damit halt selbst das Problem.)"
Das ist in der Tat ein Schlag ins Gesicht der betroffenen KollegInnen und mittelbar eine Täter-Opfer-Umkehr. Nicht der/die mobbende SchülerIn ist das Problem sondern die Lehrkraft selbst.
Schulen, an denen es eine professionelle Schulleitung und ein professionell-freundliches Kollegium gibt, dürften Probleme dieser Art schnell in den Griff bekommen, weil dann entsprechende Maßnahmen erfolgen.
Langfristiges Mobbing durch Schüler gegenüber Lehrkräften benötigt ein entsprechendes Umfeld. Da kannst Du noch so eine tolle Lehrerpersönlichkeit haben. Wenn Schulleitung und Kollegium Dir nicht den Rücken stärken, hast Du verloren.
Diesen KollegInnen dann zu sagen, dass sie im Job falsch sind, ist unglaublich selbstgerecht.
Wir erziehen unsere SchülerInnen dazu, differenzieren zu können. Sich nicht in Allgemeinplätzen, Küchenpsychologie oder Pauschalisierungen zu ergehen - es sich damit eben nicht zu einfach zu machen. Ich hätte mich gefreut, wenn man die Ergebnisse dieses Prozesses auch in Deinem Beitrag hätte finden können. -
Lehrkräfte, die so vorgehen, haben ja einen langen individuellen und subjektiv so empfundenen Leidensweg hinter sich - die Krankheit ist hier wahlweise Trotzreaktion oder "Selbstschutz", weil man mit den "herkömmlichen" Mitteln entweder nicht ausgekommen ist oder irgendeine Ungerechtigkeit durch das System meint erlitten zu haben.
Die Vorgehensweise an sich kann auch eine Erkrankung darstellen - dann wird es allerdings schwierig. -
In NRW gibt es die Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen, während der Du a) unterhälftige Teilzeit machen kannst und b) an einer anderen Schule als Vertretungskraft arbeiten kannst.
Beurlaubung | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw) -
Stundendeputate, Beförderungen, Anrechnungsstunden - und das an jeder Schule anders.
Anstrengung für eine Beförderung oder Entlastungsstunden oder Anerkennung durch Schulleitung und/oder Kollegium lohnt sich ganz oft nicht.
Ich habe natürlich gut reden in meiner Position und an einer Schule, die die Insel der Glückseligen ist, aber seit meiner Rückkehr aus der Behörde stelle ich nach wie vor fest, dass sich Anstrengung in bestimmten Bereichen auch ohne monetäre oder sonstige Vergünstigung lohnt - und das hatte es sich bei mir auch als ich noch (O)StR war.
Zeit und Energie in die Beziehungen zu meinen Schülern zu investieren oder in meine Klasse, das lohnt sich für mich immer (und hat sich für mich immer gelohnt.) Ich hätte gedacht, dass ich da nach der Behörde anders darüber denke bzw. fühle. Aber ich gehe tatsächlich gerne zur Schule und freue mich auf meine SchülerInnen. Mehr Geld oder gar eine Beförderung hätte es dafür nie gegeben. Mein Verhältnis zu meinen SchülerInnen gibt mir etwas, das man mir mit Geld oder Entlastung nicht geben kann. -
Klar und dann betone ich, wie ich zu dieser tolle produktive Idee kam und das man hier ein Beispiel erhält für wie wir angehende LehrerInnen
nichtwerden wollen…Ich sehe, Du hast das Konzept verstanden.

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Das mit den Kindern macht die Sache für die nächsten zehn Jahre erheblich leichter.
Du nimmst Urlaub aus familienpolitischen Gründen und machst dann Teilzeit an einer anderen Schule. Währenddessen kannst Du mit der Schulleitung der neuen Schule und dem/der zuständigen DezernentIn die langfristige Versetzung eintüten.Meine Frau macht das seit einigen Jahren so. Ihre formale Stammschule dürfte mittlerweile auch kapiert haben, dass sie dorthin nicht mehr zurück möchte.
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Hast Du Kinder? Das könnte das Ganze erheblich erleichtern...
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Ich hatte das ja auch schon angemerkt mit der Häme und den Belehrungen. Die Haltung im Form scheint mittlerweile dergestalt zu sein, dass man sich mit jedem Posting, das man hier einstellt, genau darauf einzustellen hat. Und falls man dies anprangert, wird man erneut belehrt, dass man es doch selbst schuld sei.
Klar, das kann man so sehen. Ist eben Ausdruck einer Mentalität, die wahlweise eben dies propagiert oder aber in die andere Richtung geht. Dann heißt es "sollen die anderen sich mal nicht so anstellen - mein Verhalten ist doch gar nicht so schlimm."So etwas vergiftet auf Dauer nur die Atmosphäre. Und ja, das war vor 15 Jahren oder so hier durchaus einmal anders.
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