Geldgeschäfte an Schulen

  • Ich schließe mich da voll umfänglich an.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Du machst es dir etwas einfach, finde ich.

    Nein. Denn du sagst es: Ich kann schließlich nur für mich entscheiden. Was andere machen, müssen sie sich selbst überlegen.


    a) sie bekommen ein Konto vom Schulträger

    b) sie bekommen keins und riskieren ihren Popo

    c) sie bekommen keins und blasen alle Klassenfahrten ab. Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt, kann man denen dann schlecht den schwarzen Peter zuschieben. Die Entscheidung zum Abblasen ist dann die der Schulleitung.

  • Was auch helfen könnte ist, wenn SL aus einer Gebietskörperschaft sich zusammentun und das Schulamt zu einer Pidiumsdiskussion mit anschl. Angrilen einladen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich sehe das anders. :P So lange Schulleitungen (und vielleicht auch die übergeordneten Behörden) ihr eigenes persönliches Süppchen kochen und Missstände nicht gemeinsam angehen, fährt das Systen vor die Wand. Nicht nur in dieser einen Hinsicht, über die wir hier reden.

  • Es geht ja nicht (nur) um dich. Ich denke, das weißt du. Aber klar, weiter entfernt voneinander, als unsere beiden Schulen in NRW, geht fast nicht. Trotzdem: Warum nicht in NRW massive Forderungen stellen, damit der Schulbetrieb so laufen kann, wie es laut Schul- und anderen Gesetzen laufen soll?

  • Oder man beschränkt sich auf Anbieter des All inklusive Pakets.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie soll das gehen, einsammeln (bar) und dann an den Veranstalter überweisen? Denn:


    Bei uns bekommt der Großteil der Familien die Kosten für Klassenfahrten über das Gesetz für „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien. Das Geld kann ausschließlich auf "richtige" Girokonten überwiesen werden, aber nicht auf das der Eltern. Aufgrund der Masse an Überweisungen (bei uns wären es "nur" etwa 70 pro Jahrgang) ist es angeblich nicht möglich, auf das wie auch immer genannte "Städtische Schulkonto" zu überweisen.

    Aber auf das Konto eines Reiseveranstalters darf das Geld auch nicht direkt, tja. Und nu?

  • ist es angeblich nicht möglich, auf das wie auch immer genannte "Städtische Schulkonto" zu überweisen.

    Aber auf das Konto eines Reiseveranstalters darf das Geld auch nicht direkt, tja. Und nu?

    Nu gibt’s keine Klassenfahrten. Waren wir nicht schon an der Stelle der Diskussion?

  • Das mit dem Reiseveranstalter ist mir jetzt neu. Was oder wer spricht dagegen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns bekommt der Großteil der Familien die Kosten für Klassenfahrten über das Gesetz für „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien. Das Geld kann ausschließlich auf "richtige" Girokonten überwiesen werden, aber nicht auf das der Eltern. Aufgrund der Masse an Überweisungen (bei uns wären es "nur" etwa 70 pro Jahrgang) ist es angeblich nicht möglich, auf das wie auch immer genannte "Städtische Schulkonto" zu überweisen.

    Aber auf das Konto eines Reiseveranstalters darf das Geld auch nicht direkt, tja. Und nu?

    Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut. In NDS werden Kosten für Schulfahrten im Rahmen von BuT (ausschließlich) "direkt an die Schule überwiesen". (vgl. https://service.niedersachsen.…Id=8663413&pstId=12280162). Das bedingt gerade ein entsprechendes Schulkonto und nicht etwa Privatkonten von Lehrkräften.

  • Habe mit meinem Chef gesprochen. Schulkonto kann nicht genutzt werden, für die administration haben die Sekretärinnen keine Zeit.

    Ich habe daher nun ein extra Konto privat auf meinen Namen eröffnet. Nicht immer können Veranstalter/Jugendherbergen Rechnungen für die einzelnen Eltern ausstellen. Die Alternative wäre nicht zu fahren.

  • Habe mit meinem Chef gesprochen. Schulkonto kann nicht genutzt werden, für die administration haben die Sekretärinnen keine Zeit.

    Ich habe daher nun ein extra Konto privat auf meinen Namen eröffnet. Nicht immer können Veranstalter/Jugendherbergen Rechnungen für die einzelnen Eltern ausstellen. Die Alternative wäre nicht zu fahren.

    :autsch:

  • Ich habe daher nun ein extra Konto privat auf meinen Namen eröffnet.

    Was spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten? Mach's bitte nicht. Kündige das Konto wieder. Fordere bitte keine Eltern auf, dir privat Geld zu überweisen.


    Nicht immer können Veranstalter/Jugendherbergen Rechnungen für die einzelnen Eltern ausstellen.

    Sie können schon. Aber warum sollten sie den zusätzlichen Aufwand betreiben? Es gibt Anbieterinnen, die sich das Einzelinkasso vergüten lassen. Dann zahlen halt die Eltern, weil die Schulträgerin etwas sparen möchte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Was spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten?

    Das hieße ja, dass es rechtlich explizit verboten ist. Habe ich das explizite rechtliche Verbot hier im Thread bisher überlesen? Falls ja, verlinkt ihr es mir noch einmal. Danke.

  • Ich weiß nicht, warum es rechtlich zulässig sein sollte, dass eine Lehrerin Eltern dazu auffordert, ihr privat Geld zu überweisen. Eines expliziten Verbotes bedarf es da doch gar nicht.


    Ansonsten, umgekehrt. Schulgirokonten sind erlaubt. Für Privatkonten steht da nichts. Gibt es eine Quelle, die se Lehrerinnen erlaubt, sich privat Geld überweisen zu lassen?

    (3) Schulträger können zur Erleichterung der
    Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen
    Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden.
    Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von
    treuhänderischen Geldern genutzt werden.


    PS: Ich kann nicht verhindern, dass sich hier jemand Ärger macht. Proceed at own risk.

  • Das hieße ja, dass es rechtlich explizit verboten ist. Habe ich das explizite rechtliche Verbot hier im Thread bisher überlesen? Falls ja, verlinkt ihr es mir noch einmal. Danke.

    Es gibt ganz offensichtlich auch keine explizite Erlaubnis zur Nutzung von Privatkonten für dienstliche Gelder. Wie gesagt: ich habe das mehrmals versucht, schriftlich zu erhalten....war offensichtlich nicht möglich ;) Es gibt wiederum schriftlich fixiert relevante Straftatbestände, an die man gefährlich nah herankommt, z.B. §246 StGB. Alleine schon um sich diesem Verdacht gar nicht erst aussetzen zu müssen, würde ich darauf verzichten, privat dienstliche Gelder zu verwalten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtslage ist seit Jahren unverändert ungeklärt - meiner Ansicht nach wieder einmal ein Ergebnis des Zuständigkeitswirrwarrs.

    Das Schulministerium kann den Schulen keine Anweisung erteilen, X Konten einzurichten, beispielsweise um Klassenfahrten zu organisieren, da die Schulen in kommunaler Trägerschaft sind. Damit wären die Kommunen und beispielsweise die entsprechenden Geldinstitute (Sparkasse, Volksbank) gefragt, hier flächendeckende Möglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig braucht es jemanden, der die Konten aktiv verwaltet.

    Kostet Geld. Hat man nicht oder will man nicht ausgeben. Und der Druck, Klassenfahrten dennoch durchzuführen, führt dann eben zu solchen halbgaren und rechtlich bedenklichen Lösungen.
    Solange das keiner einmal aktiv bis zum bitteren Ende durchzieht (im Sinne O. Meiers), wird sich daran nichts ändern.

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