Was wäre, wenn das Finanzamt einen Fehler machte in einem Bescheid und der sehr schnell auffiele? - Natürlich wird das korrigiert.
Genauso ist es bei der Notengebung. Fehler passieren. Noten dürfen nach oben und nach unten hin korrigiert werden.
Man hat vielleicht auch eine pädagogische Freiheit, eigene Fehler zu ignorieren, gerade dann, wenn es nur eine Note Unterschied macht. (Das regelt sich wieder im Laufe des Schuljahres, insbesondere bei den entsprechenden Kandidat*innen...)
Was ich nicht ignorieren würde: Zwei Arbeiten mit zwei verschiedenen Handschriften "zusammengewürfelt". Arbeit eins ist eine 1, Arbeit zwei ist eine 5. Da kann jede*r erkennen, dass dort die falsche Note angetackert wurde. Die Note 1 der Nachbarin auf dieser Grundlage einzufordern, wäre schon recht dreist. (Und die Nachbarin bekommt im Umkehrschluss dann die 5? So macht man sich Freunde...)