Schüler müssen gleichzeitig dringend auf Toilette während Leistungsüberprüfung.

  • Mich stört, dass die SuS nachschreiben sollen, weil jemand die Arbeit verlegt haben soll. Sie müssen doch nachschreiben, wegen des "Verdachts auf Unterschleif" wie es in Bayern heißt. Kann man das nicht einfach sagen? Ist Schummelei kein Grund zum Nachschreiben? Die Begründung, dass die Arbeit verlegt wurde, glaubt doch eh niemand.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

  • Im Prinzip ja, aber die Schüler würden fairerweise argumentieren, dass man sie ja habe gehen lassen. Ähnlichkeiten in den Klausuren sind natürlich Zufall.

    Man sieht zumindest schön, was man sich als Lehrer durch ein einfaches "Nö." ersparen kann.

  • Hätte mich auch gewundert, wenn man Klausuren nicht in der normalen Unterrichtszeit nachschreiben dürfte.

    In NRW dürfen Klassenarbeiten (also Sek.-I-Leistungsüberprüfungen) nur vormittags geschrieben werden. Ich hatte fälschlicherweise angenommen, es gehe um eine 9. oder 10. Klasse, nicht ums BK.

  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

    Leider lässt sich schummeln hier wohl nicht nachweisen.

    Ich hatte einmal 2 fast identische Arbeiten inkl. gleicher Rechtschreibfehler, ich habe damals argumentiert, dass ich die Leistungen der beiden nicht einschätzen könne und sie daher noch einmal schreiben müssten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Im Prinzip ja, aber die Schüler würden fairerweise argumentieren, dass man sie ja habe gehen lassen. Ähnlichkeiten in den Klausuren sind natürlich Zufall.

    Daher würde ich auch nicht mit 6 bewerten, sondern nochmals "eine Chance geben" und eine neue Arbeit schreiben lassen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Im vorliegenden Fall, so meine ich, hätte es gereicht, die offensichtlich ermogelten Teile aus der Wertung zu nehmen. Also in dem Sinne, dass es hierfür keine Punkte gibt. Dann wäre den Schülerinnen klar geworden, dass ihre ganze Aktion völlig nutzlos war, sie nichts gewonnen haben, sondern nur Zeit verloren.

    Das wäre eine Möglichkeit gewesen, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Vielleicht tauchen die Arbeiten ja plötzlich wieder auf, dann könnte man immer noch :gruebel:

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

    Ginge das theoretisch, den ersten Teil zu werten und den ab Klogang nicht mehr? Das wäre doch der am wenigsten aufwändige Weg für die Lehrkraft.

  • Das würden sie dem Lehrer aber sagen. Das liegt nämlich daran, dass sie zusammen gelernt haben.

    Ja, natürlich. Die haben alle zusammen gelernt - nämlich im vorlaufenden Unterricht.

    Somit sollten alle die Note 1 / 15 Notenpunkte erhalten, so wie der Klassenbeste.

    (Diese Antwort kann Spuren von Ironie enthalten.)

  • Ja, natürlich. Die haben alle zusammen gelernt - nämlich im vorlaufenden Unterricht.

    Somit sollten alle die Note 1 / 15 Notenpunkte erhalten, so wie der Klassenbeste.

    (Diese Antwort kann Spuren von Ironie enthalten.)

    In einer Ausbildungsvorbereitung kann es auch vorkommen, dass der Klassenbeste eine fünf hat.

  • Ist das nicht dasselbe?8)

    Ich hab gerade bei Bananendampfer andere Assoziationen. Bei Bananen sollen ja auch mal andere Güter dazwischen liegen, wo Polizeihunde sich anschließend über eine Belohnung freuen.

    (Nicht wundern, ist die letzte Woche vor den Weihnachtsferien :)

    Die Frage ist aber, wer die Arbeiten verbummelt hat (Schüler:innen oder Lehrkräfte).

  • Quittengelee Vielleicht hängt die von deiner abweichende Sichtweise einiger Kollegen hier auch damit zusammen, dass Schüler am BK sich üblicherweise nicht einnässen, weil sie Angst davor haben, sich ein zweites Mal zu melden oder sich vehementer für ihr Anliegen einzusetzen.

    In den meisten Schulordnungen steht auch, dass die Schüler in den Pausen auf die Toilette zu gehen haben und nicht während des Unterrichts. Ist ja auch eine Frage unserer Aufsichtspflicht. Je größer die Gruppe, die man unbeaufsichtigt losziehen lässt, desto größer die Gefahr, dass jemand irgendeinen gefährlichen Unsinn initiiert. Ich lasses daher nur einzelne Personen und nur in Ausnahmefällen zur Toilette gehen.

    Und wenn jemand plötzlich sehr dringend muss, hat sich auch im Abitur schon eine Lösung gefunden. Niemand sagt schließlich, dass sie zwingend in der Reihenfolge ihrer Meldung gehen müssen.

    Aber das grundsätzliche Problem waren hier keine Schüler, die plötzlich auf die Toilette mussten, sondern welche, die während einer Klassenarbeit gemeinsam den Raum verlassen wollten.

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