dass man zum Halbjahreszeugnis aufpassen muss: Sind dort keine Noten vergeben, kann man wohl auch zum Ende des Jahres keinen Abschluss verteilen, weil sich die Noten auf ein ganzes Jahr beziehen müssen.
Das steht so im Erlass - und widerspricht einer anderen Praxis an weiterführenden Schulen (nur Gymnasien?). Sind SuS z.B. für einen Austausch im 1. Halbjahr im Ausland (haben also in Deutschland keine Bewertung), sind aber im 2. Halbjahr im bewerteten Unterricht, dann können sie problemlos in den nächsthöheren Jahrgang versetzt werden. Bzgl. Abschluss betrifft das insbesondere den Jahrgang 11 (Versetzung in die Qualifikationsphase) und 10 ("erweiterter Realschulabschluss").
wenn das Sprachvermögen nicht B1
Das stelle ich mir an Grundschulen insgesamt schwierig vor. Je höher das Sprachniveau, desto mehr ist ja auch eine kompetente schriftliche Verwendung der Sprache impliziert. Genauso wie mündlich. Mit A2 spricht man "irgendwie" und kann sich "durchwurschteln". Mit B2 sind gut strukturierte Aufsätze und Vorträge bereits möglich (was man ab Klasse 7 schrittweise in der Muttersprache lernt). Aus der Erinnerung: Für die Einbürgerung wird entweder A2 oder ein Schulabschluss in Deutschland (also mindestens Hauptschulabschluss?) erwartet. Damit wäre B1 höher gewichtet als der Hauptschulabschluss?
In Englisch sollen SuS am Ende der 10. Klasse (Gymnasium) übrigens das Niveau B1+ erreicht haben. Das sind 6 Jahre Unterricht am Gymnasium (zzgl. Grundschule) in der Fremdsprache auf relativ hohem Niveau. Natürlich erlernt man da die Fremdsprache Englisch "im Ausland" (also in Niedersachsen). Das ist was anderes als das "Sprachbad", das man in Deutschland für die deutsche Sprache erhält. Trotzdem halte ich B1 für die Grundschule (insbesondere die jüngeren Jahrgänge) für "sportlich". (Aber vielleicht fehlt mir da der intensive Einblick in die Schulform.)