Beiträge von Djino

    Kann jemand mal skizzieren, wie der Unterricht zu quadratischen Gleichungen, Atombau, expressionistischer Lyrik oder einem anderen Thema der oberen Mittelstufe mit Inklusionskindern aussieht? Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Beispiel Deutsch, 10. Klasse. SuS mit GB.

    Alle SuS haben ein Oberthema: "Theater".

    Die einen lesen ein antikes oder klassisches Drama, beschäftigen sich in philosophischen Texten mit der Dramentheorie des 18. Jahrhunderts. Die anderen beschäftigen sich mit dem Wortschatz rund um das Thema Theater (Bühne, Publikum, Theater, Schauspieler, ...). Bearbeiten ein "Sachthema" rund um das Thema des Theaterstücks (z.B. Familienbeziehungen, Stammbaum).

    Der Einstieg in den Bereich Theater kann gemeinsam sein. Zum Abschluss geht man gemeinsam ins Theater.

    Oder Thema: Lyrik des Barock.

    Die einen beschäftigen sich mit dem Thema der Vergänglichkeit in verschiedensten (schwer zugänglichen...) Gedichten, die anderen suchen bei einer Fotosafari auf dem Schulgelände / in der Umgebung Beispiele für "Vergänglichkeit" (muss man natürlich genauer erklären). Die GB-SuS erstellen eine Foto-Ausstellung zu ihren Funden, zeigen diese im gemeinsamen Klassenraum.

    Außerdem in Barock häufiger zu finden: Gedichte, die im Layout an eine Form erinnern (Figurengedicht). Die einen analysieren und interpretieren, die anderen schreiben entlang der Linie einer Form Wörter auf. (Wer auch in der 10. Klasse noch nicht selbstständig schreiben kann, spurt Buchstaben nach.)

    Es ist immer traurig zu sehen, wieviel Potential da verschwendet wird.

    Einer unserer Schüler erklärte beim Schüleraustausch an einer High School in den USA unser dreigeteilte Schulsystem mal mit einem Vergleich:

    Stell dir vor, eine Gruppe von Menschen läuft beim Sport eine gewisse Strecke (z.B. eine Meile). Es gibt die Regel, dass die Gruppe immer zusammenbleiben muss. Die Schnellen werden also langsamer laufen müssen, um sich nicht zu weit von der Gruppe zu entfernen. Die Langsamsten werden sich völlig verausgaben (und dabei sehr unglücklich sein), um den Anschluss noch halten zu können.

    Ich fand diesen Vergleich für die Zielgruppe (sportbegeisterte Schüler einer amerikanischen High School) sehr eingängig. Um im Bild zu bleiben: Bei der Inklusion erhalten SuS natürlich ein Fahrrad, damit sie bei der Gruppen bleiben können, auch wenn sie dann nicht mehr das gleiche machen wie der Rest der Gruppe.

    Daher nun meine Frage.

    Welchen Förderbedarf hatte das Kind denn welches das Abitur gemacht hat?

    Stimmt. Nicht Lernen, nicht GB. Aber so ausgeprägt ES, dass eine Heimunterbringung bzw. betreutes Wohnen dauerhaft notwendig ist (zu Hause nicht möglich). Dass es sich immer so sehr selbst im Weg stand, dass die Noten nie ausreichend waren. Sah sehr verdächtig nach GB/Lernen aus. Aber mit der entsprechenden Organisationsform / Flexibilität im System (ohne den gymnasialen Anspruch herunterzuschrauben!) klappt das. Die Zusammenarbeit zwischen abgebender Förderschule und aufnehmender Schule ist da ganz wichtig.

    (Wir haben auch schon andere "schwere" Fälle von ES bei uns beobachten können, die es erfolgreich bis zum Abitur geschafft haben, z.B. Kanner-Autisten.)

    Stimmt, es sind wenige Schüler, die wirklich alle Regelschulformen durchmachen, aber umso schöner, wenn sowas tatsächlich gelingt.

    Wir haben mal einen Schüler direkt von der Förderschule bei uns am Gymnasium (und nicht zu Beginn der 5. Klasse) aufgenommen. Im nächsten Jahr macht er aller Voraussicht nach Abitur. Zählt das auch? (Wobei: Förderschule ist nicht Regelschule, oder? Also nicht schön?)

    NB: In NDS sind die meisten Formen der Förderschule abgeschafft...

    Möchte man Lernen-SuS den Hauptschulabschluss ermöglichen, müssen sie ein Schuljahr lernzielgleich (auf H-Niveau) unterrichtet werden und allen Anforderungen des Bildungsgangs entsprechen. Gleichzeitig muss vor Zeugnisverleihung der Förderbedarf aufgehoben werden.

    Genau so ist es auch in NDS.

    Deshalb schrieb ich weiter oben, dass mMn eine Inklusion des Förderbedarfs Lernen an einer Schule, an der regulär der Hauptschulabschluss erreicht werden kann, deutlich sinnvoller erscheint. Eben weil dort (vielleicht mit der Wiederholung eines Jahrgangs und dann mit Aufhebung des Förderbedarfs) lernzielgleich der Hauptschulabschluss erreicht werden könnte. Eben anders als an anderen Schulformen, wo ein Hauptschulabschluss nicht erreichbar ist & die Aufhebung des Förderstatus nur zu viel Frustration und Misserfolg führen kann.

    ist meines Wissens relativ neu

    "Relativ" ist hier relativ.

    Für Deutsch kann ich es spontan nicht sagen. Für andere Fächer haben wir an unserer Schule den Beschluss im Jahr 2007 gefasst ("damals" noch mit Antrag an den Schulvorstand), nur die Mindestanzahl an Klassenarbeiten pro Schuljahr zu schreiben.

    Andere Fächer, z.B. Deutsch, sind im Laufe weniger Jahre gefolgt.

    ***

    Weshalb es bitter / ironisch war, als im letzten Jahr als Corona-Erleichterung aus dem Ministerium die Anweisung kam, die Anzahl der Klassenarbeiten pro Schuljahr auf das Mindestmaß zu reduzieren. Hatten wir ja schon seit Jahren gemacht. Auf persönliche Nachfrage hin bei "wichtiger" Stelle bekamen wir dann durch entsprechende Bedienstete nur lapidar mitgeteilt, dass es zeitlich gut möglich sei, die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten zu schreiben. (Trotz der im letzten Schuljahr geltenden Reduzierung auf maximal zwei Klassenarbeiten pro Woche). Ja, danke. Aber eigentlich sollte es doch Erleichterungen für SuS geben. Aber offensichtlich nicht, wenn Schulen bereits ihren Handlungsspielraum im Rahmen der Erlasse bereits gestalten.

    Seph

    Die Nutzung der Stundentafel 2 (nicht für "Spielerisches, sondern für die Profilbildung) hört sich interessant an. Du schriebst, dass das die meisten Schulen machen. Gibt es eine "typische" Größe für Schulen, damit das funktioniert (z.B. durchgängig 5-zügig in der Sek I)?

    Wir hatten schonmal überlegt, beide Stundentafeln zu nutzen. Man kann ja durchaus eine Klasse mit besonderem "Schwerpunkt" (ob 3. Fremdsprache, Chorklasse oder MINT) bilden, die nach Stundentafel 2 unterrichtet wird. Während der Rest des Jahrgangs bei Stundentafel 1 verbleibt.

    Früher war die Bezeichnung der Stundentafeln doch genau umgekehrt. Deshalb hatte ich immer vermutet, dass die jetzige "1" der Standard ist, die jetzige "2" nur die "2. Wahl".

    Wenn z.B. im Fach Deutsch (wegen zusätzlichen Wahlpflichtunterrichts, der in die Stundentafel eingreift) in Klassenstufe 9 bei drei Wochenstunden mindestens vier Arbeiten geschrieben werden müssen,

    Nein, das muss nicht sein. Man kann auch nur drei Arbeiten schreiben lassen:

    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    Das machen wir bereits seit Jahren so. In der Vergangenheit benötigte man noch die Zustimmung des Schulvorstands, mittlerweile scheint das aus dem Deregulierungserlass herausgenommen zu sein. Dann müsste das nur noch die Entscheidung der Fachkonferenz sein.

    Das Problem besteht darin, dass diese Zusatzstunden irgendwo herkommen müssen, ohne dass die Höchstgrenze an zulässigen Wochenstunden bei den Schülern überschritten wird.

    Wobei natürlich in der Stundentafel 2 trotzdem die SuS ab Klasse 8 jeweils 2 Stunden pro Woche mehr haben (also 32 Wochenstunden statt 30 Wochenstunden in der Stundentafel 1). Somit sind die 4 Stunden für ein zusätzliches Fach 2 Stunden "Mehrarbeit" für die SuS und 2 Stunden von anderen Fächern "geklaut".

    Ich kannte die Nutzung der Stundentafel 2 nur, um ab der 8. Klasse eine dritte Fremdsprache neu beginnen lassen zu können. Interessant, was man damit sonst noch so gestalten kann...

    um den Abschluss nicht einer Schülergruppe zu "schenken"

    "Geschenkt" wird da nicht viel. Wenn sich unsere Schüler im Laufe der Sek I entscheiden, das Gymnasium zu verlassen und stattdessen an die Realschule zu wechseln, dann verbessern sich die Noten meist um 2 nach oben. Da wird also aus einer 4 eine 2.

    Das Zeugnis am Ende der 10. Klasse mag bei schlechten Gymnasiasten vielleicht tatsächlich aus lauter Vieren (und einer Fünf) bestehen. Als Realschulabschluss hilft das wenig, wenn man mit "echten" Realschülern konkurriert, die bessere Noten (von der "einfacheren" Schulform) vorweisen können.

    Mit der Argumentation, den Gymnasiasten ebenfalls gute und sehr gute Realschulabschlüsse zu ermöglichen & deshalb es ihnen zu erlauben, die Prüfungen zu abzulegen, würde ich viel mehr mitgehen als mit dem angeblichen "Geschenk".

    Da sollte auch mal die Sinnhaftigkeit überprüft werden, wenn man bedenkt, dass sich in den jeweiligen Sek-1-Lehrgängen die Schüler teilweise monatelang auf etwaige Prüfungen zur Erlangung dieser Abschlüsse vorbereiten, während dies im von dir beschriebenen Fall nicht notwendig zu sein scheint.

    Die Zugangsvoraussetzung für die Gymnasiale Oberstufe (11. Klasse) ist der erweiterte Sek I Abschluss.

    Am Gymnasium wird von der 10. in die 11. Klasse versetzt. Logische Folge: Gleichstellung der Versetzung mit dem Abschluss.

    Die meisten SuS am Gymnasium "benötigen" diesen Abschluss nicht. Die bereiten sich danach ja mehrere Jahre auf das Abitur vor.

    Hier im Thread geht es um Inklusion am Gymnasium. Und am Gymnasium ist die Regelung, dass die Abschlussprüfungen für die Hauptschule und die Realschule nicht am Gymnasium abgelegt werden, weil da ja die Abschlussprüfung das Abitur ist. Bedeutet aber, dass SuS, die bestimmt nie das Abitur erreichen werden, aber eine Chance auf einen Hauptschulabschluss haben könnten, am Gymnasium "Probleme" bekommen.

    Zumindest in NDS erhalten SuS am Gymnasium am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss automatisch, wenn sie "regulär" in die 10. Klasse versetzt werden. Da gibt es keine Abschlussprüfungen, keine Möglichkeit für eine Prüfung.

    (Am Ende von 10 gilt die Versetzung in 11 als erweiterter Sek I Abschluss, wieder ohne irgendeine Prüfung.)

    Ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, der am Gymnasium in NDS den Hauptschulabschluss erreichen möchte, muss also am Ende von Klasse 9 "nur" in allen Fächern eine 4 haben (ein Fach darf 5 sein (oder zwei Fächer 5, Ausgleich mit 2x 3 in "passenden" Fächern & Zustimmung der Klassenkonferenz, die eine voraussichtlich erfolgreiche Mitarbeit im nächsthöheren Schuljahr feststellen muss)).

    Mich nervt diese Tendenz vieler Gymnasien sich der Inklusion zu entziehen echt an.

    Du redest aber jetzt nicht von mir, oder? Tust du wahrscheinlich, weil du ja auf meinen Beitrag antwortest, bei dem du einen Satz aus dem Kontext gerissen hast (vielleicht rotes Tuch für dich, weshalb du nicht weitergelesen hast?).

    Ich schrieb bereits, dass wir auch GB inkludieren. Und viele andere Förderschwerpunkte. Auch mit Mehrfachstbehinderungen.

    Was mich annervt, ist diese pauschale Verurteilung. Und das Benennen von unbestimmt "vielen". (Aber vielleicht ist NRW da einfach noch nicht so weit. In BaWü, wenn ich den Threadersteller richtig verstanden habe, ist das ja auch noch Neuland.)

    An allen anderen Schulen bekommen sie doch auch ein Förderschulzeugnis. Wo ist der Unterschied?

    Das schrieb ich doch im selben Beitrag:

    Manche haben gegen Ende ihrer Schullaufbahn, vielleicht mit der Wiederholung eines Schuljahres, die Chance auf einen "normalen" Schulabschluss (Aufheben des Förderstatus und erreichen des Hauptschulabschlusses).

    Das ist an einer Hauptschule oder IGS oder Oberschule möglich. Aber nicht am Gymnasium. Wird da der Förderstatus aufgehoben, müssen die SuS dem "Standard" des Gymnasiums entsprechen und haben keine Chance auf einen Hauptschulabschluss.

    Das ist in Niedersachsen so. Wird ein Fach ganzjährig unterrichtet, muss in jedem Halbjahr mindestens eine Klassenarbeit / Klausur vorliegen. Ausnahme: Sport. (Manchmal Ausnahme: Kunst, da die Note auch fachpraktische Leistungen beinhaltet.)

    Das Dumme ist, dass in der 11. Klasse in NDS Erdkunde laut Stundentafel ganzjährig einstündig vorgesehen ist. Bei uns an der Schule epochalisieren wir Erdkunde. Es wird zweistündig für ein Halbjahr unterrichtet. Die Note zählt (auch wenn im 1. Halbjahr unterrichtet) ebenfalls im 2. Halbjahr (da Ganzjahreszeugnis).

    Epochalisiert haben wir auch Politik-Wirtschaft. Das hat ja in der 11. Klasse für die Berufsorientierung einen "Zuschlag" erhalten. In dem Halbjahr, in dem das Praktikum (mit anschließendem Praktikumsbericht) liegt, gibt es mehr PW, weniger EK.

    Hat mMn viele Vorteile für SuS & LuL: In einer Doppelstunde kann man konzentrierter arbeiten. Es wird nicht so viel vergessen (anders, als wenn es das Fach nur alle 14 Tage gibt). Man muss nur eine Klausur schreiben / korrigieren.

    Bietet die Schule EK auch in 12/13 als (Prüfungs-)Fach an, sollte bei Epochalisierung in 11 das lieber im ersten Halbjahr liegen (damit die SuS bei der Wahl der Kurse im Februar motiviert sind, das Fach zu wählen).

    Ach ja, und Räume: Wir haben an unserer Schule genau *einen* Unterrichtsraum, der einen "Nebenraum" hat. Klein, aber besser so als gar keine Möglichkeit für Differenzierung oder Rückzug aus dem Unterricht oder ...

    Das ist einfach nur schräg...und in unserer Klassenstärke nicht leistbar.

    In unser aller Klassenstärke nicht leistbar.

    Die Klassengröße an Förderschulen liegt vielleicht bei 8 SuS pro Klasse. (Ich weiß, je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich, je nach Unterversorgung de facto ebenfalls, selbst wenn das Papier etwas anderes sagt.)

    Ein Beispiel: Klasse mit Förderschwerpunkt Hören an der entsprechenden Schule ist mit 8 SuS "voll".

    In der Inklusion werden SuS mit Inklusionsstatus bei der Klassenbildung doppelt gezählt. Also 8 "Hören-SuS" zählen als 16 SuS. Es dürfen dann noch 15 weitere SuS in die Klasse, bevor eine neue Klasse aufgemacht wird. Hört sich irgendwie nach einem Sparmodell an.

    (Hinzu kommt, dass an der Förderschule neben einer hauptverantwortlichen Lehrkraft vielleicht noch, zumindest zeitweise, eine weitere betreuende oder unterrichtende oder unterstützende Person im Raum / Nebenraum ist. Sowas haben wir seit Jahren hier nicht mehr gesehen.)

    Geistige Beeinträchtigungen am Gymnasium sehe ich dagegen als schwierig. Bei uns müssen Kinder wegen zu schlechten Leistungen das Gymnasium verlassen und noch schlechtere sollen bleiben? Und unsere Klassen sind deutlich größer als Real- und Gemeinschaftsschulklassen hier vor Ort. Wir haben viel mehr Fachlehrer- und Raumwechsel. Letztendlich würde es das Leistungsprinzip am Gymnasium abschaffen.

    Wir hatten mal mehrere SuS mit GB in einer Klasse im integrativen Unterricht (vor vielen vielen Jahren). Man muss immer bedenken, dass es dabei um den zieldifferenten Unterricht aufgrund einer Behinderung geht. Egal, ob mit dem Schwerpunkt "Geistige Behinderung" als auch "Lernbehinderung" (also Schwerpunkt Lernen).

    Gerade beim "Lernen" bin ich sehr dagegen, diese SuS an einem Gymnasium zu beschulen. Manche haben gegen Ende ihrer Schullaufbahn, vielleicht mit der Wiederholung eines Schuljahres, die Chance auf einen "normalen" Schulabschluss (Aufheben des Förderstatus und erreichen des Hauptschulabschlusses). An einem Gymnasium können sie den Hauptschulabschluss nicht regulär erreichen, haben immer ein Zeugnis mit einem "Makel" (auch wenn für sie der Hauptschulabschluss eine ganz besondere Leistung ist).

    Um nicht kurz vor Ende der Schulzeit, kurz vor dem Abschluss einen Schulwechsel (mit Wechsel von Schulweg, Lehrkräften, Lehrbüchern, Unterrichtsmethoden, ...) zu provozieren, halte ich die inklusive Beschulung mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Gymnasium für äußerst "unglücklich" im Interesse der Kinder.

    Bei einer geistigen Behinderung, die einen Hauptschulabschluss in unerreichbare Ferne rückt, sehe ich (bei ausreichender Betreuungsmöglichkeit durch I-Helfer! und Förderschullehrkräfte!) weniger Schwierigkeiten.

    Vergleicht man das mit den SuS ohne Förderschwerpunkt (Lernen oder GB), lässt man außer Acht, dass am Gymnasium ohne gymnasiale Berechtigung immer nur ein Zeugnis mit einem "Förderschul-Vermerk" ausgegeben wird. Das wäre echt schade für jemanden, der an einer Realschule normalerweise den erweiterten Sek-I Abschluss erreicht hätte. Der Vergleich von SuS mit / ohne Förderstatus ist an dieser Stelle also nicht zielführend.

    Alle anderen Förderschwerpunkte sind plötzlich weg, wenn das BK-Schulhaus betreten wird.

    Ein Wunder!

    (Wir haben aber auch lange kämpfen müssen, damit SuS z.B. mit massiver Hörbeeinträchtigung auch ab Klasse 11 Nachteilsausgleiche etc. gewährt bekommen. Mittlerweile hat sich das "eingebürgert", wir stellen für die Abiturprüfung langfristig genug Anträge, diese werden geprüft und (mehr oder weniger sinnvoll) angepasst & genehmigt.)

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